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Rechnung zu hoch? Gewährleistungsschaden?

BMW 3er E46
Themenstarteram 20. September 2012 um 18:49

Bei meinem BMW 320i Touring E46 BJ: 2004 rüttelte plötzlich der Motor und das Getriebe-Warnsignal ging an. Ich konnte zwar noch fahren, aber es ruckelte wie bei einem Traktor.

In der Werkstatt wurde folgendes durchgeführt: Fahrzeugtest, Fahrzeugdiagnose Testmodul, Zündspulen prüfen. Folgendes muß angeblich gemacht werden: 6 Zündspulen erneuern/ersetzen, 1 Zündkerze am Zylinder 2 erneuern/ersetzen, DME-Steuergerät ersetzen, DME Datenstand programmieren, codieren. Alles zusammen soll ich EUR 1658,59 bezahlen, wobei EUR 1100,74 auf die Teile fallen, 279,68 auf den Arbeitslohn und 278,17 auf die Steuern. Allein das DME Steuergerät soll schon EUR 836,23 kosten (Welches DME-Steuergerät ist das eigentlich genau?).

Ist das real? Mir kommt der Preis für das Steuergerät extrem hoch vor. Muß, wenn eine Zündspule kaputt (geplatzt) ist, auch das Steuergerät ersetzt werden? Als ich den Wagen vor knapp 4 Monaten bei einem renomierten Autohaus gebraucht gekauft habe wurden TÜV und ASU gemacht. Wäre dieser Schaden, wenn er schon vorhanden wäre, bei der ASU aufgefallen? Würde mich freuen, eine Antwort zu erhalten, da ich genau überlegen muß, was ich tue, da nach so kurzer zeit so ein Kapitalschaden....selbst abzüglich dem, was die Fahrzeuggarantieversicherung übernimmt für mich eine absolute Katastrophe ist. Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

PS: Das müßte doch ein Gewährleistungsschaden sein, oder!? Den Wagen habe ich erst mit einer Garantie vor knapp 4 Monaten in einem Autohaus mit gutem Ruf gekauft. Der Händler sagt natürlich: NEIN...das hätte der TÜV bei der Abgasuntersuchung ja gemerkt....ausserdem ist es ein elektrisches Teil. Also keine Gewährleistung. Was denkt ihr?

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41 Antworten

hast du den schaden schon bei dem verkäufer gemeldet?! wenn nein...dann dumm! als käufer hat man die ersten 6 monate sicher bei der gewähleistung, das heist aber auch das der verkäufer im vorfeld informiert werden muss, da dieser das recht auf nachbesserung hat. fährt man wo anders hin, trägt man die kosten selber da keine freigabe seitens der verkäufers besteht. den schaden auf jedefall melden, vllt gibts freigabe auf rep, allerdings können die bis jetzt entstandenen kosten unter umständen bei dir hängen bleiben.

Themenstarteram 20. September 2012 um 20:31

@evangelion:

Das Auto steht noch unrepariert bei der BMW Werkstatt.

Der Händler meint, es sei ein Schaden, für den es keine Gewährleistung gibt,

da solche elektrischen Teile jederzeit und ohne Vorwarnung schaden nehmen

könnten, wo der Händler ja auch nicht für könne. Weil ja unmittelbar vor Fahrzeug-

übergabe ASU und TÜV sowie Inspektion gemacht wurde könnten sie ja somit beweisen,

daß das Auto bei Übergabe in einem einwandfreien Zustand gewesen wäre.

Somit müßte das Autohaus nicht für den Schaden haften.

Er bietet mir auf Kulanz EUR 100,- bis EUR 200,- höchstens für den Schaden an.

Das muß aber intern noch geklärt werden mit seiner Geschäftsleitung.

Ich weiß nicht, irgendwie stinkt das Ganze. Der Wagen ist keine 4 Monate in meinem

Besitz und ich habe so einen kapitalen Schaden.....das ist ein Unding. Ich kann mir nicht

vorstellen, daß der Händler da so einfach aus der Verantwortung kommt.....egal was für

ein Teil da kaputt gegangen ist. Irgendwas passt da nicht.

ja die aussagen sind da üblich....und nichts wert. selbst mit einem siegel (das bietet tüv und dekra an) sind sie trotzdem nicht ausserhalb der gewähr. du bist innerhalb von 6 monaten und dann müssen die in der regel zahlen. wie gesagt, üblich im kfz gewerbe da nicht bezahlen zu wollen.... selbst vertraglich ist das nicht möglich die gewährleistung auszuschliesen, ausser du hast auf firma gekauft, dh. du bist firma so und so (das steht dann auch so im vertrag) und hast den wagen darüber gekauft.

wenn die garnicht zahlen wollen, dann nimm nen anwalt, das ist die beste wahl...freiwillig gibts in der regel nicht.

Themenstarteram 21. September 2012 um 6:25

Es wurde der Mangel sofort dem Händler und der CarGarantie mitgeteilt.

Nun behauptet der Händler aber, er könne nachweisen, daß dieser Schaden bei Fahrzeugübergabe noch nicht vorgelegen habe, da es sich um einen Schaden handelt, der jederzeit bei jedem Auto auftreten könne. Es ist ein elektrisches Bauteil, was zum Zeitpunkt des Verkaufs noch absolut in Ordnung war.

Es heißt nun, der Gesetzgeber geht in den ersten 6 Monaten zu Gunsten des Käufers davon aus, daß ein Fahrzeugschaden nach so kurzer zeit schon beim Verkauf vorgelegen haben muß. Kann man sich darauf verlassen? Der Händler meint ja, er könne beweisen, daß das Auto zu dem Zeitpunkt in einwandfreiem Zustand war und somit keine Zahlungspflicht seitens des Autohauses bestünde.

Man kann es wahrscheinlich drehen und wenden wie man will.......interessant ist wirklich nur, wie würde ein Gericht entscheiden. Denn....nach nicht mal 4 Monaten sollte ein Fahrzeug nicht schon so einen kapitalen Schaden erleiden meine ich. Das geht eigentlich gar nicht.

Leittragender ist wieder nur der Kunde. Ich bin nicht mehr mobil und weiß noch nicht, wann ich das wieder sein werde, wenn sich ein Rechtsstreit jetzt daraus entwickeln sollte. Ich werde mir das jedenfalls nicht bieten lassen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß das Autohaus da so ungeschoren sich aus der Sache rausmanövrieren kann!

Frag ihn mal nach dem BMW Treue Service!! Da sollten zumindest 8 % machbar sein.

der händler kann beweisen das der mangel bei übergabe noch nicht vorhanden war...klasse sache!

solche leute brauch ich bei mir auch ;) das spart geld ohne ende! sehr geile aussage.

lass dich da nicht verunsichern. wenn du noch ne extra cargarantie hast, dann will der händler natürlich das du selber den anteil zahlst der von der garantie nicht übernommen wird. sollten deine schäden von der garantie ausgeschlossen sein, hat der händler natürlich stress, da er den schaden komplett übernehmen muss und das will dieser nicht. wie gesagt, gängige praxis.

ich kann dir da nur empfehlen nicht locker zu lassen! niemand kann dir beweisen wann der schaden aufgetreten ist...

Hast du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja würde ich mal einen Anwalt konsultieren. Es kann sein dass es sich nur um eine Einschüchterungstaktik des Händlers handelt. Aber wenn nicht, wird er wohl drauf ankommen lassen und sich vor Gericht ziehen lassen. Bevor das Geschieht würde ich aber einen Juristen befragen.

Zitat:

Original geschrieben von Beobachter71

Der Händler meint ja, er könne beweisen, daß das Auto zu dem Zeitpunkt in einwandfreiem Zustand war und somit keine Zahlungspflicht seitens des Autohauses bestünde.

Ach, kann er das also? Hat er das Steuergerät vor dem Verkauf ausgebaut und eingehend untersucht? Ach, nicht? Wie will er dann beweisen, dass der Schaden nicht schon latent vorgelegen hat? Die bestandene Abgasuntersuchung sagt überhaupt nichts darüber aus, ob das Teil zum Zeitpunkt des Verkaufs in einem einwandfreien Zustand war oder nicht. Und ob das nun ein elektrisches oder mechanisches Teil ist, spielt für die Gewährleistungsfrage überhaupt gar keine Rolle.

Ist das ein BMW Händler? Wenn ja finde ich das Verhalten sehr traurig...

Themenstarteram 21. September 2012 um 9:53

Nein, es ist ein sehr renomiertes Renault Autohaus südlich von Hamburg.

Ich bin rechtsschutsversichert und habe eine Anwältin als Mediatorin mit dem Autohaus sprechen lassen (man will ja schließlich sich irgendwie gütlich einigen). Der Anwältin hat er allerdings den selben Kram erzählt wie mir und sie meinte, sie sei leider keine Fachanwältin und kfz-technisch natürlich nicht versiert genug, um die Antwort des Händlers "er könne beweisen, daß der Wagen in einwandfreiem Zustand war" zu beurteilen und zu überprüfen. Somit könne sie mir nur sagen, daß, wenn er es tatsächlich beweisen kann, meine Chancen sehr schlecht stünden, weil es in so einem Fall ja um die Beweisfähigkeit (auch wenn die Beweislast noch beim Händler liegt innerhalb von 6 Monaten) geht, die der Händler ja demnach wohl erbringen könnte!

Schon rein vom Gefühl her stinkt die Sache bis zum Himmel und ich stelle fest, daß sich der vermeindlich seriöse Händler in Form eines renomierten Autohauses nicht anders verhält, als der freundliche Balkan-Händler an der Ecke (wobei ich diese natürlich auch nicht verallgemeinern möchte).

Ich werde in jedem Fall mich mit einem Fachanwalt zusammensetzen, um das zu klären. Man muß viel zu hart für sein Geld arbeiten, um sich von solchen Leuten über den Tisch ziehen zu lassen.

Es ist wirklich traurig, daß selbst renomierte Autohäuser nicht mehr an der Zufriedenheit ihrer Kunden interessiert zu sein scheinen.....auch wenn man für etwas über EUR 8000,- "NUR" einen Gebrauchtwagen kauft.

Also am besten mal eine kurze Beratung welche meistens sogar kostenlos ist mit einem Fachanwalt Deiner wahl führen.

Da beweise in beide Richtungen sehr schwer sind ist übliche Rechtsprechung das im ersten halben Jahr der Händler beweisen muss das dieser Schade noch nicht bei Verkauf da war was eigentlich unmöglich ist und Du somit im Recht bist.

Im zweiten halben Jahr nach Verkauf ist es umgekehrt.

Daher hat der Käufer in den ersten 6 Monaten fast automatisch recht!!

Viele dersuchen dies mit einem Übergabeprotoll welches natürlich immer I.O. ist zu beweisen.

Nur nicht abwimmeln lassen die versuchen es mit allen Tricks und wenn von 10 Reklamationen sich so nur eine erledigt hat er Geld verdient.

LG

SK

Themenstarteram 21. September 2012 um 21:02

Jetzt höre ich allerdings schon Leute die sagen, es gibt Schäden, für die der Händler auch während der ersten 6 Monate NICHT im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung aufkommen muß!?

Ist da was dran und was für Schäden sollen das sein?

Solche Schäden betreffen nur Verschleißteile. Bremsen gehören dazu allerdings nur Belege und Scheiben. Bremssättel nicht.

In deinem Fall sehe ich das Recht klar auf deiner Seite.

Soll der Händler doch den Beweis bringen, dass die Teile einwandfrei in Ordnung waren. Die Tatsache, dass sie funktioniert haben, reicht leider nicht. Er wird es mit Bestand vor Gericht nicht erbringen können.

Nachdem eine einfache Einigung nicht möglich war, bleibt hier wirklich nur der Gang zum Fachanwalt. Er wird sich freuen über den unwissenden Händler.

Ich Bekanntenkreis habe ich solche Dinge schon öfter erlebt. Allerdings nur bei kleineren Händlern. Die sogenannten Fähnchenhändler haben sich in den mir bekannten Fällen immer kulant verhalten. Wenn, dan haben sie beim Verkauf schon versucht zu tricksen (verkauf von Privat, Bastlerfahrzeug..).

Zitat:

Original geschrieben von bmwkn

Er wird sich freuen über den unwissenden Händler.

mit unwissenheit hat das sehr wenig zu tun! das ist von den händler so beabsichtigt und gewollt. sagen wir mal der wagen hat im ek 7000 gekostet und wird dann für 10000 angeboten, dann hat man nur 3000 gewinn, welcher allerdings kein gewinn ist, da ja der wagen noch tüv, durchsicht, aufbereitung ect. bekommt. wenn dann in den ersten 6 monaten so ein schaden von 1000 euro auftritt, hat man schnell nen +/- geschäft und das kann man sich halt nicht erlauben, also versucht man sich aus der gewähr rauszureden, wie in diesem fall.

wenn das vor gericht geht, dann hat der händler schnell noch nen paar mehrkosten, daher wird ich da auch nicht lange fackeln....einigen kann man sich eigendlich immer, und wer nicht will der zahlt halt!

ja, stimme ich dir zu.

Hier hat der Händler allerdings der Rechtsanwältin die als Vermittlerin eingeschaltet wurde auch die kalte Schulter gezeigt.

Entweder war die Dame zu sanft oder der Händler denkt, dass er wirklich im Recht ist. Das ist das was ich vermute.

Seine Ausführung klingt ja auch logisch: Hat beim Kauf und danach funktioniert. Ist nach dem Gesetz (so sehe ich das zumindest) nicht haltbar.

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