ForumOctavia 2
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Skoda
  5. Octavia
  6. Octavia 2
  7. Rechnung trotz Abwicklung auf Lifetime Garantie

Rechnung trotz Abwicklung auf Lifetime Garantie

Themenstarteram 27. April 2010 um 17:15

Hallo,

ich möchte gern eure Meinung zu meinem Problem hören...bzw hab ihr auch schon Probleme mit der Garantieabwicklung gehabt?

Folgende 2 Probleme sind mir mit der Skoda (bzw. Volkswagen) Neuwagengarantie entstanden.

Ich habe 2007 einen nagelneuen Skoda Octavia RS gekauft (gleich mit 5 Jahren Neuwagengarantie)

Fall 1 Dezember 2008: Mein Auto ist im Notlauf wegen einem defekten Druckdifferenzgeber liegen geblieben

Ab in die Werkstatt. Leider ist kein Ersatzfahrzeug mehr vefügbar. Ich bekomme kostenlos einen Mietwagen von Europcar gestellt.

Soweit die Theorie.

Ein halbes Jahr später bekomme ich von der Werkstatt eine Rechnung mit beigelegter Stellungnahme des Volkswagen Versicherungsdienstes: Der Umfang Winterreifen ist kein Bestandteil der zugrunde liegenden Garantiebedingungen der Volkswagen Lifetime Garantie. Nicht vorhandene Winterbereifung ist keine Behinderung der Mobilität. Eine Regulierung des Schadens ist uns daher nicht möglich. Europcar hatte auf der Mietwagenrechnung eine Tagespauschale für Winterreifen ausgezeichnet, die Volkswagen jetzt nicht Zahlen wollte. In meinem Fall waren es insgesamt 74€. Ich hatte nocht nicht einmal die Wahl diese Winterreifen abzuwählen, bzw hat mich niemand darauf aufmerksam gemacht. Mir wurde das Auto hingestellt und gut ist!

Fall 2 März 2009: Octavia RS typisch fusseln die Sitze, in diversen Foren wird vom Tausch auf Kulanz gesprochen!

Ich also ab zum Freundlichen. Der kennt das Problem natürlich schon und schreibt bereitwillig den Montageauftrag. Summe auf dem Auftrag 0€ (den habe ich unterschrieben) Nach der Fahrzeugabholung bekomme ich mein Fahrzeug wieder mit der schönen Rechnung 0€...

Im Dezember 2009 dann die Rechnung des Autohauses (Vermutlich war gerade Jahresabschluss) mit beiligendem Schreiben des Volkswagen Versicherungdienst:

Die eingereichten Schadenunterlagen betreffen den Ersatz der Sitzbezüge des Fahrersitzes.

Die benannten Bauteile sind nicht Bestandteil der zugrunde liegenden Garantiebedingungen der Volkswagen Lifetime Garantie.

Darüber hinaus stellen optische Schäden keine Funktionsbeeinträchtigung mechanischer und elektrischer Bauteile im Sinne der Versicherungsbedingungen dar. Eine Regulierung des Schadens ist uns daher nicht möglich.

Rechnung 745€

Vor allem die Kiste hatte ich im Oktober schon verkauft und die dreisten Säcke schicken mir nach erfolgter Schlussrate (hab das Auto in 2,5Jahren Finanziert) noch einen Skoda-Premiumkunden-Ausweis der mir bevorzugte Behandlung garantiert!

Jetzt befinde ich mich schon seit Monaten im Streit mit denen!

 

Ähnliche Themen
8 Antworten

Du hast bei Skoda 2 Jahre Garantie. Während der Garantiezeit muß Skoda die Bezüge wechseln. Wenn du die Bezüge nach der Garantiezeit reklamierst, kannst du eigentlich nur auf Kulanz hoffen. Den Kulanzantrag muß der Händler stellen und das muß von Skoda genehmigt werden. Das weiss der Händler ganz genau !! Mit den Sitzbezügen hast du wahrscheinlich schlechte Karten, da die Lifetimegarantie solche Sachen nicht übernimmt.

Themenstarteram 27. April 2010 um 18:36

Also für mich sind von Oktober 2007 bis März 2009 noch keine 2 jahre rum, aber mal davon abgesehen ist die Lifetime Garantie eine "Quasi" Neuwagen Garantie, die man bei Neukauf auf 5 Jahre verlängern kann. (Kostet irgendwas um ca. 450€) Das geht aber auch bei Ablauf der regulären 2Jahres Garantie , allerding kann man dann nur auf 4 jahre verlängern und dann wieder jedes weitere Jahr. Bis 200.000km dann ist schluss... wobei ab 100.000km auch nicht mehr voll bezahlt wird. Mein Auto war aber noch keine 2 jahre alt und hatte auch noch keine 100.000km....

am 27. April 2010 um 21:55

Servus

du hattes zu dem Zeitpunt noch die 2 Jährige Werksgarantie und da ist Lifetime noch garnicht zuständig!!!

Lifetimegarantie greift erst nach der Werksgarantie

Dein Händler muß mit dem Werk abrechen bzw. Skoda und nicht mit der Lifetimegarantie...

Wie diese Situation zustande kommen kann ist mir nicht ganz klar aber da stimmt was nicht!

Das die das bei der Lifetime nicht merken ist ein anderes Thema........

Denke dein Händler sollte das ganz schnell mit VW klären .

 

 

Gruß

Themenstarteram 28. April 2010 um 5:20

Ja möglicherweise hat das mit der Lifetime Garantie auch nichts zu tun!

Die Antwortschreiben Abrechnungen kamen allerdings alle vom Volkswagen Versicherungsdienst!

am 28. April 2010 um 5:56

Also ab und zu habe ich auch bedenken, bezüglich der Garantie-Geschichte bei Skoda!

Bei mir hats z.B. 5 Monate gedauert, bis über eine Lackierung meines Daches entschieden wurde..

Das mit den Winterreifen aus deinem 1. Problem ist so eine Sache, aber das wird bei denen bestimmt irgendwo in den Bedingungen stehen.

Aber das 2. Problem? Du hast einen Auftrag mit "Kreuzchen" bei Garantie und 0€ Kosten geschrieben, mit Erhalt der Rechnung sollte der Vorgang für dich abgeschlossen sein.

Mich wundert zwar, dass dein Händler hier sofort in die Reparatur geht, bei mir hats 2 Monate gedauert, bis der Garantie-Antrag durch war, inkl. detailierten Fotos im Makro-Modus. In sofern sehe ich hier ein verschulden bei deinem Händler aber nicht bei dir - denn ich denke für 750€ hättest du deinen Bezug nicht tauschen lassen. Ich zumindest nicht - da wäre ich lieber zum Sattler gefahren und hätte mir das Netz gegen Alcantara austauschen lassen :D

am 28. April 2010 um 6:32

Rechtlich finde ich beide Fälle für bedenklich und es würde vor Gericht auch vermutlich für dich entschieden werden.

Beim 1. Fall ist es nicht deine Schuld, dass die Werkstatt keinen Wagen zur Verfügung hat und sich entschließt dir einen Leihwagen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Alle Folgekosten müssten meines Erachtens von der Werkstatt getragen werden, die dir die kostenlose Benutzung des Leihwagens zugesagt hat. Du hast dir ja nicht absichtlich ein Auto mit Extras ausgesucht.

Beim 2. Fall ist es ähnlich. Der Tausch der Sitzbezüge ist unter der Annahme vorgenommen worden, dass er kostenlos wäre. Die Werkstatt hat ja auch eine entsprechende Rechnung ausgestellt (hoffentlich hast du diesen Beweis noch!). Wenn dann die Versicherung nicht zahlen will, liegt die Haftung bei der Werkstatt bzw. der Person, die dir den kostenlosen Tausch zugesagt hat.

Ich würde per Einschreiben eine Stellungnahme an die VVD schicken und Kopien der Beweise beilegen. Wenn die VVD bockig wird und mit Klage droht und du eine Rechtschutzversicherung hast, dann würde ich einen Anwalt kontaktieren (über die Rechtschutzversicherung). Wenn nicht, dann würde ich innerhalb der Frist einen Konsumentenschützer kontaktieren (in Österreich wäre das die Arbeiterkammer, in Deutschland weiß ich es nicht).

lg

Andreas

sehe ich genauso:

wenn du den auftrag zum leihwagen noch hast, schaue bitte nach, ob da winterreifen mit drauf stehen und was die kosten. wenn du den auftrag unterschrieben hast, bezahlst du auch dafür. sollte den auftrag dein händler unterschrieben haben, dann nicht.

zu den sitzen:

hast du den auftrag mit den 0 euro noch? wenn ja, händlers problem.

in beiden fällen wenn du die belege hast brauchst du nicht mal einen rechtschutz. da wirds noch nicht mal zu einer verhandlung kommen. sollte aber eines der papiere fehlen oder von dir unterzeichnet worden sein, mit anderen angeaben oder preisen, dann kommst um die zahlung nicht rum. mit gericht wirds noch teurer

Themenstarteram 28. April 2010 um 8:21

Hey Leute,

danke für die guten Beiträge.

Mein Winterreifenproblem ist denke ich mal durch!

Ich habe 2009 der Rechnung widersprochen und seitdem kam nichts mehr.

Bei den Sitzen sind die Jungs natürlich hartnäckiger!

Ich denke ich werde es auch auf einen Rechtsstreit ankommen lassen!

Die Chancen stehen ganz gut!

Ich finde es wirklich unmöglich wie Kunden mit diesem Garantiequatsch und den leeren Versprechungen verarscht werden!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Skoda
  5. Octavia
  6. Octavia 2
  7. Rechnung trotz Abwicklung auf Lifetime Garantie