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Ranger Zulassung als LKW Vor- Nachteile

Ford Ranger 2

Hallo,
mein Vater und ich interessieren uns für einen Ford Ranger XLT Doppelkabine. Baujahr so ab 2009 bis 2011.
Es gibt ja jetzt einige Ranger mit LKW ZUlassung, doch was sind da denn genau die Vorteile? Bzw Nachteile?
Und kann man einen gebrauchten Ranger, der bisher als LKW zugelassen war, als PKW Zulassen? und umgekehrt?
Haben in dem Bereich leider keinerlei Erfahrung.
Danke für die Hilfe
Grüße Stefan

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59 Antworten

Ich kann es kaum glauben, weil es den Erfahrungen widerspricht, die auch persönliche Bekannte in Hessen gemacht haben.
Den Brief würde ich kopieren und im Fahrzeug mitführen.
Im letzten Absatz hat der Verfasser sich abgesichert, da er schreibt, dass die Auskunft nur verbindlich ist für die Kontrollpraxis des BaG und nicht für Praxis der Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer.
Darüber hinaus würde ich eine Anfrage an die Verkehrsminister der von dir zu befahrenden Länder stellen, mit Kopie des BaG Schreibens.
Die VMK hat keine gesetzgeberischen Befugnisse
Die Umsetzung der VMK Absichtserklärung muss in jedem Bundesland separat beschlossen und als Erlaß des Verkehrsministeriums veröffentlicht werden.
Hier für Brandenburg, da ist es 2015 erfolgt: http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/698884
Von weiteren Nachzüglern habe ich noch nicht gehört oder gelesen. Für die gilt imo weiter, was der ADAC 2014 geschrieben hat:
https://www.adac.de/.../2014-27-Sonntagsfahrverbot_208854.pdf
Bernhard

Servus,

Ich habe eine Frage, bei uns muss jetzt recht schnell ein Pickup her .
Der muss LKW Zulassung haben !

Ist das beim Ranger/Raptor ohne weitere Umbauten möglich ?
Ein paar Infos hab ich schon rausgelesen :
Vorteile:
- günstigere Steuer
- keine 1% Regelung
-....??? Nochwas ?

Nachteile:

-Keine Anhänger betrieb Sonn und feiertags
- keine Übernahme Schadensfreiheitsklasse PKW
- sonst noch etwas ?

Und macht es irgend einen Unterschied ob ich z.B.
Einen 6L Benziner oder einen 3L Diesel kaufe .
Sagt das Finanzamt vielleicht : nö das ist doch kein LKW der mit Benzin läuft, sorry ich bin wirklich ganz neu ina Pickup Bereich !
Ist irgendwas zu beachten das ich in keine "Falle" tappe
Er wird gewerblich genutzt und über ein Geschäft bezogen !

Sorry hab von Pickups 0 Ahnung , hatte nochnie einen!

Danke schonmal ! :)

Der Ränger kommt ab Werk mit Zulassung als LKW.
Die Besteuerung erfolgt aber auf PKW-Basis (beim Einzelkabiner weiß ich es nicht.)
Bei der Einzelkabine ist die Gewichtsbesteuerung grds. kein Problem, ggfs. Vorführung beim Zoll erforderlich.
Beim 1,5- und Doppelkabiner muss man den "Umweg" über die BE-Umschreibung machen.
1%-Regelung richtet sich nicht nach den zulassungsrechtlichen Vorschriften, sondern nach den tatsächlichen Umständen und der Nutzbarkeit. Beim Einzelkabiner wird man ziemlich wahrscheinlich drumrumkommen, beim 1,5- und Doppelkabiner ist es eher schwierig, außer man vernichtet die zusätzlichen Sitzplätze hinten. Ansonsten geht es bei der 1%-Geschichte um die pkw-ähnliche Ausstattung und Nutzbarkeit.
Wir der Ränger als Kleintransporter im Werkverkehr ohne Gefahrengut versichert, gibt es dort auch die Übernahme der SF-Klassen. Nur sinken dort die Beträge/Prozente nicht so stark ab, wie beim PKW.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 23. November 2017 um 08:51:37 Uhr:


Der Ränger kommt ab Werk mit Zulassung als LKW.
Die Besteuerung erfolgt aber auf PKW-Basis (beim Einzelkabiner weiß ich es nicht.)

Der Single Cab wird als LKW besteuert...zumindest meiner.

:D

@PIPD black
Danke für die schnelle Antwort !
Das ist nur eine vorab Info , sollen dann die Finanzprofis prüfen .
Soll ein 5 sitzer werden , wird zum Materialtransport und zum Anhänger ziehen genutzt .
Verstehe ich das richtig , das wird dann höchst warscheinlich nicht gehen ohne 1% Regelung ?
Also :
LKW Zulassung d.h den zugehörigen Führerschein muss man haben .
Besteuerung aber wie PkW

Und Versicherung ? Dann wie Kleintransporter
Danke mal habt mir schon sehr geholfen ! :)

Der Ränger hat zwar ne LKW-Zulassung, aber nen LKW-Führerschein braucht es, nur um ihn zu fahren, nicht. Der Ränger hat ein zGG vom 3.270 kg. Da reicht Klasse B. Für Fahrten mit beladenen Anhängern (bis 3,5 t) wird es dann schon schwieriger. Da benötigt man dann meistens schon Klasse BE. Achtung: das zulässige Gespanngewicht ist auf max 6 t begrenzt!
Gewichte und Zuladung werden durch Motorisierung und Ausstattung beeinflußt. Bitte im Prospekt nachsehen.
Bitte auch überlegen, was und wieviel transportiert werden soll. Die Ladefläche des Doppelkabiners ist nicht sehr groß. Dazu ist sie durch Radkästen auch relativ verbaut. Ein optionales Rollo auf der Ladefläche bzw. dessen Kasten schränkt die Ladefähigkeit weiter ein.

@PIPD black
Wirklich vielen Dank du hilfst mir echt weiter !
Ja das mit dem Motor und anhängelast weis ich ! :)
Laderaum hab ich mir schon angeschaut , reicht für meine Zwecke und wenn nicht kommt der Anhänger drann !
Ich danke dir vielmals !

Alle Pickups in D kommen mit LKW Zulassung, nicht nur der Ranger.
Alle Doka und fast alle 1,5 Cab mit N1G werden in Deutschland als PKW versteuert.
Es gibt seit ein paar Jahren eine neue EU Fahrzeugklasse mit Gewichtsbesteuerung: N1G BE.
http://www.kba.de/.../sv1_001_bekanntmachung_aenderung8_pdf.pdf?...
daraus die Bedingung: KBA-Nr. 001, Juli 2011; Gepäckraum muss offen und vollständig vom Fahrgastraum getrennt sein.
Damit werden auch der Doppelkabiner in Deutschland nach Gewicht besteuert. Jedenfalls zur Zeit. Ob sich das wieder ändert, bleibt abzuwarten.
Weil immer mehr PU als SUV gekauft und gefahren werden, könnte der Staat irgendwann beschließen, dass PU trotz BE wieder wie PKW besteuert werden.
Aber Achtung:
BE wird bei der Zulassung nicht automatisch eingetragen, man muss erst mit dem Fahrzeug zum TÜV, dort dem Prüfer die Fahrzeugklasse erklären, notfalls mit Nachdruck, dann mit der Änderung zum Straßenverkehrsamt und dann gibt es endlich die LKW Gewichtsbesteuerung.

Hab es vor 2 Monaten mit meinem Doppelkabiner gemacht. Man muss den TÜV Prüfer nichts erklären. Er soll dein Ranger auf BE Pickup Umschreiben. Und das muss beim TÜV Süd oder Nord gemacht werden, weil kein anderer Rechte dafür hat zum umschreiben.
Dann mit dem Bericht vom TÜV zur Zulassungsstelle und eintragen lassen.
Dann hast du die Gewichtsbesteuerung und an der Versicherung ändert sich nichts, da die Schlüsselnummer nicht geändert wird.

TÜV in den „alten“ BL, Dekra in den „neuen“.

Ok das hab ich nicht gewusst.

Macht nix. Dafür ist ja so ein Forum da.;)

Zitat:

@PIPD black schrieb am 2. Dezember 2017 um 08:40:57 Uhr:


TÜV in den „alten“ BL, Dekra in den „neuen“.

Es ist sogar noch komplizierter:

Nur der "örtlich zuständige" TÜV (in den alten Bundesländern).

Hier gibt es z.B. auch den TÜV Rheinland und den TÜV Süd, die Monopol-Sachen darf aber nur der TÜV Nord, weil der hier eben die Technische Prüfstelle ist.

Betreffs Sonntagsfahrverbot: "Das Verbot gilt nur für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern sowie damit verbundene Leerfahrten (Stand 2017)...." Heißt, deinen privaten Wohnwagen, Bootsanhänger o. ä. darfst du sehr wohl auch Sonntags bewegen. Na und ohne Anhänger sowieso, da du unter 7,5to liegst.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wochenendfahrverbot
kannst du auch woanders auf "offiziellen" Seiten des Staates noch nachlesen, der Eintrag auf Wiki stimmt soweit.

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