Wenn es um Abnutzung der AHK geht, geht es idR um den Kugelkopf und bei Unterschreiten des Mindestmaßes um ein Abrutschen der Kupplungsmauls mitsamt dem Anhänger.
Abnutzen tut sich der Kugelkopf nur bei Nutzung von Antischlingerkupplungen und deren Reibbelägen.
Ein Fahrradträger wird ja nur draufgeklemmt. Das was du da hast ist eine Beschädigung und keine Abnutzung. Wahrscheinlich mal den Träger falsch angesetzt, verkantet oder anderweitige Fehlbedienung/Unfall/etc. Ob das jetzt bedenklich ist? Keine Ahnung.🤷🏻