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Ranger Zulassung als LKW Vor- Nachteile

Ford Ranger 2
Themenstarteram 17. März 2014 um 12:31

Hallo,

mein Vater und ich interessieren uns für einen Ford Ranger XLT Doppelkabine. Baujahr so ab 2009 bis 2011.

Es gibt ja jetzt einige Ranger mit LKW ZUlassung, doch was sind da denn genau die Vorteile? Bzw Nachteile?

Und kann man einen gebrauchten Ranger, der bisher als LKW zugelassen war, als PKW Zulassen? und umgekehrt?

Haben in dem Bereich leider keinerlei Erfahrung.

Danke für die Hilfe

Grüße Stefan

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59 Antworten

nicht ganz richtig, siehe §3 und §18 StVO:

Für den LKW bis 3,5t gelten die Regeln wie für PKW.

Für LKW über 3,5t bis 7,5t gilt außerorts 80 (unabhängig von der Art der Straße).

Gleiches gilt für LKW bis 3,5t mit Anhänger

Nur für LKW über 7,5t und für LKW über 3,5t mit Anhänger gilt 60 auf Landstraßen und 80 auf Kraftfahrstraßen mit baulicher Trennung der Richtungsfahrbahnen und auf Autobahnen.

Ehrlich gesagt, hatte ich mir noch nie einen Kopf gemacht, wenn ich auf Landstraßen unterwegs war. Auf der BAB gingen nur 80 km/h, Bauartbedingt durch den Hänger und wenn ich nen Hänger dran hatte, der mit 100 km/h zugelassen war, bin ich auch so schnell gefahren.

Da muss ich wohl doch mal dran denken, dass es dann ein LKW ist und andere Höchstgeschwindigkeiten gelten. Mist nur, wenn Dich dann auf der Landstraße die 30-Tonner überholen ...

Man muss die Vorschriften kennen, aber ob man sich immer dran hält? Wenn nicht, muss man zahlen und ist selber schuld.

Die 60 auf Bundesstraßen ignoriere ich weitgehend. Ich fahre den Ranger wie einen PKW (das Finanzamt meinte ja auch, er wäre einer) und gehe das Risiko ein. Teuer würde es allerdings, wenn da ein Tempo 80 Schild steht und ich werde mit 90 geblitzt Wenn dann die Bußgeldstelle die Zulassungsart kontrolliert, bin ich wirklich dran. 

Ganz neu habe ich jetzt zufällig gelernt, dass ich einen als LKW zugelassenen Ranger, selbst wenn er als PKW versteuert wird, nicht auf Parkplätzen parken darf mit dem Zeichen 1048-10 STVO (nur Personenkraftwagen). Ein baugleicher Ranger mit PKW Umschlüsselung dürfte dort parken und die Politessen kontrollieren das mittlerweile auch, wenn sie Verdacht schöpfen. Ich hatte die PKW Einschränkung auf Parkplätzen bisher auf die Fahrzeugbreite, Länge und Höhe bezogen, nicht auf die Zulassung. 

bb

Themenstarteram 28. März 2014 um 22:47

Ich weiß noch, wie ich CE schein machte, fuhr brav meine 60 auf der Bundesstraße und jeder, wirklich Jeder LKW egal wie lang und wie schwer hat mich überholt^^

Themenstarteram 28. März 2014 um 22:58

Da ist er :)

War 4 Jahre im Leasing (bei Ford direkt geleasd) und von Ford als LKW zugelassen.

Den Aufbau hat der Vorbesitzer selbst gebaut, ist mit 4 Spanngurten über Kreuz gesichert.

Werden ihn aber runter tun die erste Zeit, wollen erstmal Sicht nach hinten ;)

Glückwunsch und gute Fahrt!

 

Bernhard

Zitat:

Original geschrieben von __Strike__

wenn ich nen Hänger dran hatte, der mit 100 km/h zugelassen war, bin ich auch so schnell gefahren.

was auch richtig so ist, denn die 9.AusnVO gilt für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (und das ist die Vorschrift, die auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen unter bestimmten Bedingungen Tempo 100 mit Anhänger erlaubt)

Zitat:

Da muss ich wohl doch mal dran denken, dass es dann ein LKW ist und andere Höchstgeschwindigkeiten gelten.

tatsächlich?

Welche denn, und wo steht das? ;-)

Themenstarteram 30. März 2014 um 10:39

könntet ihr mir noch weiterhelfen, wofür Typ 2AW, Variante 8F1 und Version 2J stehen?

Gruß Stefan

2AW steht für das Modell, hier Baujahr 2006 bis 2011 Die Nummer gilt für alle Kabinenvarianten.

8F1 und 2J kann ich nicht zuordnen.

2009 kam ein Facelift.

Aber eigentlich steckt noch Rahmen, Fahrwerk, Federung, .... der Mazda B Serie drin, die 2006 vom BT50 abgelöst wurde. Der Ranger 2AW ist eigentlich ein Mazda BT50, auf den gleichen Bändern in Thailand produziert. Deswegen sind viele Teile austauschbar und oft preisgünstiger, wenn Mazda drauf steht.

 

Bernhard

 

Irgendwie bin ich hier von den Aussagen verwirrt.

Wenn ich mir einen Ranger(2016 3,2l automatik, DoKa) beim FFH kaufe und ihn dort anmelden lasse (privat), wird er also als:

1) LKW zugelassen?

2) Dann dürfte ich Sonntags ohne Anhänger immer fahren?

3) Dann dürfte ich Sonntags nur mit Sportanhänger(Pferdeanhänger?) fahren

3) Mit Glück würde ich die LKW Steuer zahlen statt Kfz-Steuer?

4) Auf der Autobahn müsste ich mit Anhänger 80 km/h fahren auf Landstraßen 60 km/h

5) Ich darf nicht auf Parkplätzen mit dem Autosymbol parken? Was wäre dann mit Parkhaus?

6) Versicherung wäre aber teurer, da LKW-Zulassung?

Wenn ich ihn zum PKW umschreiben lassen würde:

7) dann müsste ich KFZ-Steuer zahlen statt LKW?

8) die Versicherung würde für PKW berechnet, also billiger?

9) dann gäbe es für Sonntag mit Anhänger keine Beschränkung, außer die des Hängers selbst?

10) Parkplätze wären völlig egal?

Vielen dank für die Hilfe!

Leider waren hier die Aussagen sehr wechselhaft. Ich hoffe ihr könnt mir nochmal Klarheit bringen ;)

Zitat:

@stephan-schub schrieb am 4. August 2016 um 21:45:20 Uhr:

4) Auf der Autobahn müsste ich mit Anhänger 80 km/h fahren auf Landstraßen 60 km/h

Davon ausgehend, dass auch der neue Ranger nicht mehr als 3,5 t zGM hat:

Es gelten die gleichen Höchstgeschwindigkeiten wie mit einem PKW, also auch auf der "Landstraße" 80 km/h mit Anhänger.

Der DoubleCab bekommt nach Aussage des FFH KEINE LKW-Zulassung mehr. Das Ding wird als PKW besteuert. Bei den Versicherern soll er wohl als Zwitter eingestuft sein, was zu teuren Beiträgen führen soll. Ein Angebot meines Versicherers zeigt aber keinen großen Unterschied zu den bisherigen Beiträgen meiner PKW.

Okay, danke!

 

 

Der Ranger hat jetzt 3,2t und das Gespann 6t.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 5. August 2016 um 05:31:40 Uhr:

Der DoubleCab bekommt nach Aussage des FFH KEINE LKW-Zulassung mehr. Das Ding wird als PKW besteuert.....

Bisher war ja üblich, dass PU mit mehr als 3 Sitzen incl. Fahrersitz als PKW besteuert, aber von den meisten Versicherungen als LKW versichert wurden. Dass Ford Doka serienmäßig als PKW zugelassen werden, muss dann ganz neu sein und kann nur für Euro 6 PU gelten. Die letzten Doka, von denen ich weiß, wurden alle noch mit Euro 5b (bis Ende August 2016) als LKW N1G zugelassen. Bei diesen Modellen wird eine PKW Umschreibung in Zukunft nicht möglich sein, weil die Erstzulassung der Fahrzeuge erst erfolgt ist, nachdem Euro 6 für PKW verbindlich wurde.

Auf Antrag und mit TÜV Begutachtung können PU jetzt aber umgeschrieben werden auf die neu eingeführte Aufbauart N1G BE, die speziell für Fahrzeuge mit offener Ladefläche gilt. Damit gibt es dann auch die Gewichtsbesteuerung als LKW, unabhängig von der Anzahl der Sitze oder der Größe der Fahrerkabine.

Sobald man einen festen Deckel auf die Ladefläche schraubt, begeht man Steuerhinterziehung. Ein Hardtop darf daher nur als Ladung mit entsprechender Ladungssicherung befördert werden.

Ob der normale Kontrolleur diese Details durchblickt, ist eine andere Frage.

Bernhard

Dann muss ich da nochmal nachhaken.

Evtl. hab ich mich verhört, hatte aber in Erinnerung, dass er zu mir sagte, dass der PU das denkbar schlechteste darstellt, was die Besteuerung und Versicherung anging. Die LKW-Besteuerung würde für den DoubleCab versagt, da Ladefläche kleiner als Fahrgastraum. Das war übrigens zu Beginn des Jahres. EU6 gabs da noch nicht.

Wenn es endlich was zum Probefahren gibt, werde ich nochmal fragen.

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