rally front xenon eintragen ?
Servus,
gibt es xenon kits, die bei der rally front eingetragen werden können ?
ich hab birnen gefunden ( http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=120481855856 )
die wären laut verkäuft echt klasse, wo liegen die unterschiede zwischen sonem ganzen xenon kit oder so 2 birnchen ?
Unter welchen umständen bekomm ich xenon überhaupt eingetragen ?
gruß
Beste Antwort im Thema
meine güte:
paar meter kabel, paar ralais von conrad, paar 6,3mm kabelschuhe und evtl 2 wassergeschützte relais-boxen..
kann man ja nun wirklich selber bauen, die teile..
66 Antworten
Zitat:
Auch der aktuelle GT2 hat eine ALWR in irgendeiner Form. Wenn er sie nicht im Scheinwerfer selbst hat, dann macht er die Verstellung eben über sein elektronisches Fahrwerk. Ist bei den BMW-Motorrädern mit Xenonlicht genauso. Fakt ist, dass man ohne eine ALWR keine Zulassung für ein Fahrzeug bekommt. Auch Porsche nicht.
Hat er nicht. Schau einfach ins GT2 Technik Kompendium.
Zitat:
Original geschrieben von Edition77
Hat er nicht. Schau einfach ins GT2 Technik Kompendium.Zitat:
Auch der aktuelle GT2 hat eine ALWR in irgendeiner Form. Wenn er sie nicht im Scheinwerfer selbst hat, dann macht er die Verstellung eben über sein elektronisches Fahrwerk. Ist bei den BMW-Motorrädern mit Xenonlicht genauso. Fakt ist, dass man ohne eine ALWR keine Zulassung für ein Fahrzeug bekommt. Auch Porsche nicht.
Gerne, wenn Du mir sagst wo ich das anschauen kann. Habs grad zufällig nicht hier auf meinem Schreibtisch liegen.
Screenshot von der besagten Stelle würde mir schon reichen.
Gruss
Jürgen
Na sowas. Woher kannst Du denn dann wissen, das der GT2 ALWR hat? Oder nimmst Du es nur an?
Er hat sie nicht, übrigens genauso wenig wie der GT 3 oder der Carrera GT.
Das Kompendium ist nur für internen Gebrauch bei Porsche. Da gibts keinen Shot davon. Aber glaub mir, es steht da drin.
Hallo zusammen ! 🙂
Ich möchte ja nicht unfreundlich wirken oder eine Teilthematik des Threads so einfach abwürgen, aber auch wenn es da dann eine ganz besondere Technik und/oder Regelung beim Porsche GT2 gibt (...oder von mir aus auch bei einem anderen Hersteller und/oder Modell!) oder gab, so spielt das dann letztendlich wohl trotz allem überhaupt keine Rolle für einen Thread in einem Forum für solch alte Schätzken, wie wir sie hier dann hegen, pflegen und fahren! Oder? 😕 😉
Grüße und 'nen schönen Samstag noch, Dynator 🙂
PS: Es ist immer schön, wenn es dann noch Leute gibt, die sich mit dem Urheberrecht auskennen und dann auch entsprechend damit umgehen, aber es ist dann leider auch etwas unschön, mit "Argumenten" zu wedeln, die man dann nicht auf den virtuellen Tisch legen kann, um diese untermauern zu können oder gar widerlegt zu bekommen! 😉
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Zitat:
Original geschrieben von Edition77
Na sowas. Woher kannst Du denn dann wissen, das der GT2 ALWR hat? Oder nimmst Du es nur an?
Natürlich nehme ich es an. Einfach aufgrund der in Deutschland gültigen Vorschriften der StVZO. Und wie schon gesagt: Wenn durch irgendeine technische Einrichtung oder andere Umstände gewährleistet ist, daß ein Scheinwerfer nicht blenden kann, dann ist das ja auch in Ordnung. Beispielsweise würde es auch schon reichen, wenn man nachweisen kann, daß selbst bei maximaler Beladung kein verstärktes Einfedern an der HA stattfindet. Das dürfte beim GT2 nicht schwer fallen weil er den Kofferraum vorne hat 😉
Gruß
Jürgen
ich wette, dass auch die höhe der leutenden fläche der scheinwerfer bei abblendlicht tiefer liegt, als in §50 stvzo vorgeschrieben..meinen golf legen sie deshalb still..beim porsche/ferrari etc kümmert das keinen menschen..(ob da nun sondergenehmigungen vorliegen oder nicht, weiß auch kein mensch)
Moin zusammen ! 🙂
Ich war mal so frei und habe mich mal an einen "halbwegs Wissenden" 😁 😉 aus dem Porsche-Lager gewandt, und der konnte mir dazu dann nur auf die Schnelle schreiben, dass er mal etwas davon gehört oder gelesen hat, dass es wohl etwas in der Art gäbe, dass bei bestimmten Fahrzeugen eine ALWR nicht vonnöten sei, wenn die maximale Zuladung unter 1% bliebe! 😉
Und dazu hat mir Google dann zumindest schonmal Folgendes ausgespuckt:
Zitat:
(...)
Gesetzliche Bestimmungenn Abhängigkeit von dem Nickverhalten des Fahrzeuges bei verschiedenen Beladungszuständen ist seit dem 1. Januar 1990 bei allen Neuwagen in Deutschland zumindest eine manuelle Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben. Ermittelt wird das Verhalten durch Beladung bis hin zur maximalen Achslast oder dem zulässigen Gesamtgewicht, je nachdem was zuerst erreicht wird.
Bei besonders „harten“ Fahrwerken mit geringen Federwegen oder auch bei geringer maximal zulässiger Zuladung kann der Test sogar ergeben, dass ein Fahrzeug keine Einrichtung zur Leuchtweitenregulierung benötigt. Alle anderen Fahrzeuge müssen mindestens über eine manuelle Einrichtung verfügen, die vom Armaturenbrett aus zu bedienen ist, und beide Scheinwerfer parallel verstellt.
Wenn die Lichtquelle eines Scheinwerfers einen Soll-Lichtstrom von 2000 Lumen überschreitet, schreibt der Gesetzgeber für das Fahrzeug zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung vor. Zur Zeit wird dieser Grenzwert nur von Xenon-Brennern, wie sie im Xenonlicht zum Einsatz kommen, überschritten.
Einzelheiten sind der ECE-Regelung-ECE-R48,Anh.8 „Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen“[1] zu entnehmen.
(...)
Quelle:
->"Leuchtweitenregulierung – Wikipedia"bzw. dort
->"4. Gesetzliche Bestimmungen"Die erwähnte "ECE-Regelung-ECE-R48" findet man dann u.a. auch beim ->Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter ->"KfZ-technische Vorschriften" bzw. dann dort unter ->"ECE-Regelungen"! 😉
Da das entsprechende PDF dann leider etwas größer ist, als die erlaubten 1MB, kann ich's dann eben leider nicht in den Anhang packen, aber eigentlich kann's sich dann ja auch jeder selber von der aufgezeigten Seite runterladen! 😉
Nur mal so zur Info und als Denkanstoß....und vielleicht sogar als Aufforderung an die "Zweifler", selber auch mal Näheres in Erfahrung zu bringen und hier zu präsentieren! 😉
Grüße und allen 'nen schönen Sonntag noch, Dynator 🙂
PS: ...und Danke an den freundlichen Hinweisgeber im Hintergrund! 😉 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Dynator
...wenn die maximale Zuladung unter 1% bliebe! 😉
Du meinst sicher die Änderung der Leuchtweite bei maximaler Zuladung. Nicht die Zuladung selbst oder?
Ansonsten hast Du genau das bestätigt, was ich auch schon vermutete. Der Porsche wird auch bei voller Zuladung nicht übermässig hecklastig werden. Die Insassen sitzen ziemlich mittig und das Gepäck kommt ja eh vorne rein. Blendgefahr durch Zuladung ist daher quasi ausgeschlossen.
Bleibt noch die Blendgefahr beim Beschleunigen durch die dynamische Radlastverteilung. Diese kann man mit einer Dynamischen LWR ausgleichen - die ist aber keine Vorschrift.
Porsche wird die Zulassung seiner Fahrzeuge also in völligen Einklang mit den Regeln der StVZO erlangt haben.
Danke für Deine Hilfe bei der Recherche 🙂
Gruss
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Du meinst sicher die Änderung der Leuchtweite bei maximaler Zuladung. Nicht die Zuladung selbst oder?Zitat:
Original geschrieben von Dynator
...wenn die maximale Zuladung unter 1% bliebe! 😉
(...)
Touché.....
natürlichfehlt dann die Info aus Deinem Satz in dem Meinigen.....habe da wohl dann trotz nochmaligem Durchlesen vor dem Abschicken irgendwie den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen! 😁 😉
Gruß, Dynator 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Edition77
Huch, das würde ja bedeuten das ich Recht habe.....😁
Huch, und ich ebenfalls 😁
Die ALWR übernimmt hier, wie ich schon von Anfang an vermutete, das Fahrwerk. Dieses scheint so ausgelegt zu sein, daß keine ALWR in den Scheinwerfern nötig ist.
Naja, wie auch immer. Ich denke, daß zumindest der Vorwurf, Porsche würde die Zulassung seiner Fahrzeuge nur durch Mauscheleien erreichen, vom Tisch ist.
Gruß
Jürgen
Um nochmal zum Xenon zurück zu kommen:
gibt es Golf 2 - Fahrer die mit Xenon rumfahren??
Habt Ihr einfach ein Umrüstkit genommen, oder die Scheinwerfer umgebaut???
Gruss Andy
Zitat:
Original geschrieben von AndyHSW
Um nochmal zum Xenon zurück zu kommen:gibt es Golf 2 - Fahrer die mit Xenon rumfahren??
Habt Ihr einfach ein Umrüstkit genommen, oder die Scheinwerfer umgebaut???Gruss Andy
Ganz sicher gibt es die, aber
diesind dann wohl auch ebenso sicher
alleund ausschließlich
illegalunterwegs, da dann auch in den grob geschätzt 2 Mio. Xenon-Beiträgen hier an Board rauskam, dass sowas bei unseren hier in diesem MT-Unterforum behandelten Fahrzeugen
legal nicht möglichist! 😉
...und Tips zu illegalen Handlungen wird es hier dann auch nicht geben! 😉
Falls ich's hier im Thread nicht sowieso schon geschrieben haben sollte, neue Scheinwerfer mit intakten und nicht angelaufenen Reflektoren wären schon einmal eine Maßnahme, um zu besserem Licht respektive einer höheren Lichtausbeute zu gelangen.....und schau doch dazu dann auch einfach mal in den Thread ->"Osram Nightbreaker oder Philps Xtreme Power"! 😉
(...und bemühe dazu ansonsten doch bitte auch mal unsere Board-eigene Suchfunktion! 😉)
Gruß, Dynator 🙂
würde mir gern so ein h4 booster bauen kann mir einer sagen welche relais ich nehmen kann z.b. von einem orginal sk vom schotter neben an ???
mfg muskelpappe
ps.:und vieleicht eine stückliste was ich alles brauche und was ist f1 und f2 auf dem bild
was du brauchst, steht alles in diesem thread.
wenn dir auf dem plan nicht klar ist, dass F1 und F2 sicherungen sein MÜSSEN (engl.: fuse), dann solltest du den umbau lieber nicht selbst machen.