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Radschrauben nachziehen beim Räderwechsel

Servus,

Bitte um kurze Erfahrungsberichte bzgl dem Nachziehen von Radschrauben nach dem professionellen Wechsel von Rädern.

Ich habe kürzlich die Sommerschlappen drauf machen lassen und finde keine Zeit zum obligatorischen Nachziehen der Radschrauben zu kommen. Überhaupt habe ich es noch nie gemacht und hatte nie ansatzweise Probleme mit losen Schrauben oder der Gleichen.

Meint ihr man kann sich das sparen und es wird nur aus cover your a*s Gründen von der Werkstatt angefordert?

Danke und Gruß in die Runde
🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MondiGhiaX


Durch Erschütterungen und Bewegungen lockern sich die Schreiben bzw. Muttern, deswegen sollen sie nach 50km nachgezogen werden. .

Demnach müssten sie nach weiteren 50km erneut festgezogen werden. Und nach weiteren 50km wieder, und wieder, und wieder, ...

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Ich ziehe nur beim Rennauto nach. Da sind sie nämlich vorne nach 25 Minuten tatsächlich etwas lockerer.

Na wenn du die Radschrauben mit dem Drehmomentschlüssel kontrollierst, und eine der Schrauben gelockert hat, dann ziehst du sie ja automatisch nach. 😉

Gibt sogar ein Urteil aus diesem Jahr aus München, das noch nicht rechtskräftig ist.

Zitat:

Ein Sachverständiger hatte ausgeführt, dass ein Nachziehen der Radmuttern aus technischer Sicht nicht erforderlich gewesen wäre, wenn die Schrauben ordnungsgemäß angezogen und dies auch entsprechend überprüft worden wäre. Das lässt den Rückschluss zu, dass hier nicht ordnungsgemäß gearbeitet wurde, führten die Richter aus, und damit liegt ein erhebliches Verschulden der Werkstatt vor.

LG München II, Urteil vom 9.4.2020, Az.: 10 O 3894/17

Quelle: ADAC, Radmuttern nach Reifenwechsel nicht nachgezogen

Also, Nachziehen ist aus technischer Sicht nicht notwendig, wenn die Schrauben ordnungsgemäß angezogen werden, so der Sachverständige. Der Kunde muss aber überprüfen, ob die Werkstatt tatsächlich sauber gearbeitet hat.

Die Verteilung lautet übrigens im konkreten Fall bisher: 70 % der Unfallkosten muss die Werkstatt übernehmen. 30 % bleiben am Fahrer hängen, weil er die Radmuttern nach dem Werkstattaufenthalt nicht überprüft hat, obwohl er darauf deutlich hingewiesen wurde.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 1. November 2020 um 16:25:19 Uhr:


Damit bleibt dann für alle, die die Reifen wechseln lassen, die Info, ein Kontrolle durchzuführen.

Ja, sehe ich auch so. Und damit würde ich dann nicht mal 50 km warten. In den Fällen, die vor Gericht landeten, wurde schlampige Arbeit als Ursache festgestellt. Den Pfusch hätte man auch gleich nach dem Verlassen der Werkstatt feststellen können.

Womit wir im Kern des Themas angekommen sein sollten.

Eine Kontrolle ist nicht verkehrt.

Kern erreicht würde heißen: Eine Kontrolle hat zu erfolgen bei Wechsel in Werkstatt.
Wer Privat wechselt der kann kontrollieren, muss aber nicht, da Schaden eh selber bezahlt wird 🙂

Erkenntnis für mich: Wechsel in Werkstatt, da evtl. billiger für mich?

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. November 2020 um 16:34:02 Uhr:


In den Fällen, die vor Gericht landeten, wurde schlampige Arbeit als Ursache festgestellt.

Du bist ein Witzbold. 😁

Du hast doch selbst ein Urteil verlinkt, indem davon ausgegangen wurde, dass schlampige Arbeit der Werkstatt nicht die Ursache war:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 30. Oktober 2020 um 18:22:33 Uhr:


(Quelle: anwalt.de)

Dazu habe ich erweiterte Infos hier verlinkt:

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 30. Oktober 2020 um 20:51:01 Uhr:


Quellenangabe

Dort steht:

Zitat:

Den Nachweis fehlerhafter Montage hat der Kläger nicht geführt. Angesichts der nach dem Radwechsel zurückgelegten Strecke von 1.989 km spricht auch nicht ein Anschein dafür, dass die Montage fehlerhaft –unzureichend– war.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 1. November 2020 um 22:48:39 Uhr:


Du bist ein Witzbold. 😁

Du hast doch selbst ein Urteil verlinkt, indem davon ausgegangen wurde, dass schlampige Arbeit der Werkstatt nicht die Ursache war:

Liest Du diesen Thread eigentlich nur in kleinen Ausschnitten?

Ich habe zwei Urteile genannt, in denen laut Gericht die jeweilige Werkstatt für den Verlust des Rades hauptverantwortlich war. Hier nochmals extra für Dich:

Urteil vom 9.4.2020 vor dem LG München:

Zitat:

Die Werkstatt muss haften, weil sie beim Reifenwechsel die Radmuttern (zumindest am linken Hinterrad) nicht ausreichend festgezogen bzw. deren Sitz nicht ausreichend überprüft hat, so die Richter. Ein Sachverständiger hatte ausgeführt, dass ein Nachziehen der Radmuttern aus technischer Sicht nicht erforderlich gewesen wäre, wenn die Schrauben ordnungsgemäß angezogen und dies auch entsprechend überprüft worden wäre. Das lässt den Rückschluss zu, dass hier nicht ordnungsgemäß gearbeitet wurde, führten die Richter aus, und damit liegt ein erhebliches Verschulden der Werkstatt vor.

.

Urteil vom 31.07.1998 vor dem AG Trier. Da wurde vom Abschleppdienst festgestellt, dass...

Zitat:

sämtliche Radschrauben an dem Fahrzeug nur leicht angezogen waren. Dies ergibt sich aus der glaubhaften Aussage dieses unbeteiligten Zeugen. Wenn ungefähr 300 Kilometer nach einem Reifenwechsel alle Schrauben lose sind, so entspricht es allgemeiner Lebenserfahrung, daß dann die Radschrauben nicht fest genug angezogen gewesen waren.

Das Gericht hat dazu festgestellt, dass es...

Zitat:

zunächst höchste Pflicht der Werkstatt ist, alles zu tun, daß sich Schrauben nicht lösen können.

.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 1. November 2020 um 22:48:39 Uhr:



Zitat:

Angesichts der nach dem Radwechsel zurückgelegten Strecke von 1.989 km spricht auch nicht ein Anschein dafür, dass die Montage fehlerhaft –unzureichend– war.

Richtig. Aber verstehst Du auch, was damit gemeint ist? Damit ist NICHT gesagt, dass die Werkstatt sauber gearbeitet hat und entlastet worden wäre. Es war aber nach zurückgelegten knapp 2000 km nicht mehr möglich, der Werkstatt eine Schlamperei gerichtsfest nachzuweisen. Deswegen ist die Werkstatt in Hinsicht auf Festzieh-Pfusch in dem Fall vor dem LG Heidelberg davongekommen. Im Gegensatz zu den zwei anderen Fällen.

Wir haben also zwei Fälle, in denen das jeweilige Gericht der Werkstatt die Schlamperei bescheinigt hat. Und einen Fall, in dem die Werkstatt vielleicht geschlampt hat, aber aufgrund der langen Strecke zwischen Radwechsel und Unfall konnte man sie nicht beweiskräftig festnageln.

Der entscheidende Punkt ist doch, welchen Schluss man aus diesen drei Fällen für diesen Thread ziehen kann. Sicher nicht, dass man sich ohne Nachkontrolle blind auf die Arbeit der Werkstatt verlassen sollte.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. November 2020 um 23:36:07 Uhr:


Liest Du diesen Thread eigentlich nur in kleinen Ausschnitten?

Ich habe zwei Urteile genannt, in denen laut Gericht die jeweilige Werkstatt für den Verlust des Rades hauptverantwortlich war. Hier nochmals extra für Dich:

Ja natürlich gibt es Fälle, bei denen die Werkstatt gepfuscht hat und das zweifelt auch keiner an. Du hast aber geschrieben:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. November 2020 um 16:34:02 Uhr:


In den Fällen, die vor Gericht landeten, wurde schlampige Arbeit als Ursache festgestellt.

Das versteht jeder so, dass das für alle Fälle gilt, die vor Gericht gelandet sind und nicht nur für deine beiden Fälle, die du vor einigen-Seiten zuvor verlinkt hast.

Hättest du es sauber formuliert und geschrieben, „In den von mir verlinkten Fällen“ hätte es jeder richtig verstanden. Ich weiß aber, dass du immer alles sehr sauber, durchdacht und unmissverständlich formulierst. Somit kann wohl kaum davon ausgegangen werden, dass deine Forumulierung „In den Fällen, die vor Gericht landen“ missverständlich formuliert war, sondern exakt so gemeint ist, wie wir es verstanden haben, also „alle Fälle“ gemeint sind.

Klar, da jetzt der Widerspruch mit deinen Beiträgen einige Tage zuvor aufgefallen ist, bleibt nur das Zurückruderen.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 2. November 2020 um 00:43:59 Uhr:


Das versteht jeder so, dass das für alle Fälle gilt, die vor Gericht gelandet sind und nicht nur für deine beiden Fälle, die du vor einigen-Seiten zuvor verlinkt hast.

Das versteht jeder so? Das bezweifle ich. Vielen Dank aber dafür, dass Du mir zutraust, dass ich ALLE Fälle dieser Art kenne, die vor Gericht gelandet sind. Nun, ich muss Dich in der Hinsicht enttäuschen, denn so ist es nicht. Und ich nehme mal an, dass die meisten anderen es auch NICHT so verstanden haben wie Du, sondern auf die Gerichtsfälle beziehen, die wir in diesem Thread bisher angeführt haben. Das waren bisher drei. In zwei dieser Fälle hatte die Werkstatt gepfuscht, in einem Fall konnte es ihr nicht mehr beweiskräftig nachgewiesen werden, weil der Abflug des Rades 2000 km auf sich warten ließ. Da hatte dann vielleicht der böse Nachbar zwischendurch die Schrauben gelockert.

Ich würde aus den Fällen, die vor Gericht gelandet sind, daher schließen, dass man sich nicht zu 100 % auf die korrekte Arbeit der Werkstatt verlassen kann. Deshalb sollte man die Radschrauben nach einem Werkstatt-Radwechsel kontrollieren. DAS ist der zentrale Punkt, hatte ich schon geschrieben, aber darauf bist Du nicht weiter eingegangen.

Wenn Du das anders siehst, dann nenne bitte gegensätzliche Fälle, in denen zweifelsfrei festgestellt wurde, dass die Werkstatt sauber gearbeitet hat. Also Fälle, bei denen die Radschrauben von der Werkstatt nachweislich mit dem korrekten Drehmoment festgezogen wurden und es trotzdem zum Unfall durch Verlust des Rades kam. Bin sehr gespannt, was da von Dir kommt.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 2. November 2020 um 00:43:59 Uhr:


Klar, da jetzt der Widerspruch mit deinen Beiträgen einige Tage zuvor aufgefallen ist, bleibt nur das Zurückruderen.

Kannst Du mal erläutern, welchen Widerspruch Du meinst? Auf mich wirkst Du eher wie einer, der versucht, mir unbedingt ans Bein zu pinkeln.

Vielleicht könnt ihr per PN weiterdiskutieren. Angesichts der fortgeschrittenen OT-Diskussion höre ich schon jemand mit dem Schloß klappern wenn ihr weitermacht. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 2. November 2020 um 08:25:23 Uhr:


Vielleicht könnt ihr per PN weiterdiskutieren. Angesichts der fortgeschrittenen OT-Diskussion höre ich schon jemand mit dem Schloß klappern wenn ihr weitermacht. 😉

Der Thread hätte nach dem folgend zitierten Posting eigentlich ohne Stress und mit einem brauchbaren Ergebnis zu Ende gehen können:

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 1. November 2020 um 20:46:12 Uhr:


Kern erreicht würde heißen: Eine Kontrolle hat zu erfolgen bei Wechsel in Werkstatt.
Wer Privat wechselt der kann kontrollieren, muss aber nicht, da Schaden eh selber bezahlt wird 🙂

Dann aber meinte jemand um 22:48 Uhr, er müsste nochmal Öl ins Feuer gießen. Offenbar in der Absicht, noch was persönlich aufzuarbeiten.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 2. November 2020 um 01:06:45 Uhr:


Das waren bisher drei.

Selbst wenn du dich nicht auf alle, sondern nur die drei Fälle beziehst, ist diese Aussage von dir falsch:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. November 2020 um 16:34:02 Uhr:


In den Fällen, die vor Gericht landeten, wurde schlampige Arbeit als Ursache festgestellt.

Also ist diese Aussage von dir schlichtweg falsch, denn in einem Urteil wurde schlampige Ursache nicht als Ursache festgestellt, sondern wurde nicht als Ursache gesehen. Das ist ein entscheidender Unterschied.

Sorry, deine „Ich mach' mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt ....“- Argumentation ist mir hier aufgefallen und ich denke schon, dass man dann auch darauf hinweisen darf, damit andere Leser hier wissen, wie deine Argument hier einzuschätzen sind.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 2. November 2020 um 01:06:45 Uhr:


..., in einem Fall konnte es ihr nicht mehr beweiskräftig nachgewiesen werden, weil der Abflug des Rades 2000 km auf sich warten ließ.

Aha, somit wurde vermutet, dass bei der Montage das Rad nicht fachgerecht montiert wurde. In dem Urteil steht aber: „…spricht auch nicht ein Anschein dafür, dass die Montage fehlerhaft –unzureichend– war“, also nix, es kann nicht bewiesen werden, vielmehr wurde davon ausgegangen, dass die Montage korrekt war.

Widdewidde…😉

Gruß

Uwe

@tazio1935
Das mag ja sein. Aber OT bleibt OT. Die Folgen kennen wir. Wenn der Thread mit Stress (sprich: Schloss und Rüffel) zu Ende gehen soll, diskutiert weiter. 😉 zum eigentlichen Thema ist ja alles gesagt.

Grüße vom Ostelch

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