Radschrauben nachziehen beim Räderwechsel
Servus,
Bitte um kurze Erfahrungsberichte bzgl dem Nachziehen von Radschrauben nach dem professionellen Wechsel von Rädern.
Ich habe kürzlich die Sommerschlappen drauf machen lassen und finde keine Zeit zum obligatorischen Nachziehen der Radschrauben zu kommen. Überhaupt habe ich es noch nie gemacht und hatte nie ansatzweise Probleme mit losen Schrauben oder der Gleichen.
Meint ihr man kann sich das sparen und es wird nur aus cover your a*s Gründen von der Werkstatt angefordert?
Danke und Gruß in die Runde
🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MondiGhiaX
Durch Erschütterungen und Bewegungen lockern sich die Schreiben bzw. Muttern, deswegen sollen sie nach 50km nachgezogen werden. .
Demnach müssten sie nach weiteren 50km erneut festgezogen werden. Und nach weiteren 50km wieder, und wieder, und wieder, ...
290 Antworten
Warum erzählst Du das mir? Schau mal auf das Posting von 08:35 Uhr. Da geht es doch munter weiter mit Rechthaberei und dem Versuch, mir noch nachträglich irgendwie ans Bein zu pinkeln. Natürlich hätte er das auch per PN erledigen können. Hat er aber nicht und wollte er wohl auch nicht. Und auf öffentliche Angriffe reagiere ich dann auch öffentlich.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 2. November 2020 um 08:50:59 Uhr:
@OstelchWarum erzählst Du das mir?...
Dann macht weiter. Mal sehen, wie lange es noch gutgeht. Erkenntnisgewinn fürs ursprüngliche Thema ist jedenfalls nicht mehr zu erwarten. War ja nur ein gut gemeinter Hinweis von mir, sich nicht zu vergaloppieren. Passiert ja schon mal - mir auch. Ich bin jetzt hier raus, sonst haben wir hier gleich den nächsten OT-Zweig.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 2. November 2020 um 08:35:44 Uhr:
also nix, es kann nicht bewiesen werden, vielmehr wurde davon ausgegangen, dass die Montage korrekt war.
Nein, davon wurde nicht ausgegangen. Das hast Du schlicht (und wieder mal bei juristischen Texten) falsch verstanden; so wie neulich schon bei der Frage des Platzmachens beim Spurwechsel.
Was steht denn wirklich in dem Urteil drin? Da heißt es:
Zitat:
"Den Nachweis fehlerhafter Montage hat der Kläger nicht geführt. Angesichts der nach dem Radwechsel zurückgelegten Strecke von 1.989 km spricht auch nicht ein Anschein dafür, dass die Montage fehlerhaft - unzureichend - war. Dies ergibt das Gutachten vom 26.04.2011"
Da steht, was ich Dir mit anderen Worten bereits mitgeteilt habe: Nach knapp 2000 km konnte der Werkstatt eine fehlerhafte Montage des Rades nicht mehr nachgewiesen werden. Es fehlten die Hinweise auf ein schuldhaftes Verhalten der Werkstatt. Es könnte ja auch der böse Nachbar die Radschrauben 1500 km nach dem Werkstattbesuch gelockert haben. Von daher konnte man die Werkstatt nicht mehr drankriegen. Kein Wort davon, dass sie bestimmt und nachweislich korrekt gearbeitet hat.
Und was wurde stattdessen als Ursache gesehen?Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 2. November 2020 um 08:35:44 Uhr:
denn in einem Urteil wurde schlampige Ursache nicht als Ursache festgestellt, sondern wurde nicht als Ursache gesehen.
Daraus ergibt sich noch eine weitere spannende Frage:
Wenn kein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem Radwechsel in der Werkstatt und einem folgenden Radverlust besteht, warum dann ausgerechnet 50 km nach dem Werkstattaufenthalt die Radschrauben kontrollieren? Das ergäbe ja keinen Sinn.
Wenn man davon ausgeht, dass sich Radschrauben trotz korrekte Anziehens einfach mal so zwischendurch lösen können, dann reicht es ja nicht, nur 50 km später zu kontrollieren. Dann könnten sich die festsitzenden Radschrauben ja jederzeit lösen, auch später noch. Man müsste demnach viel häufiger kontrollieren. Wie oft? Alle 50 km, also zehnmal auf einer 500-km-Fahrt?
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 2. November 2020 um 09:03:49 Uhr:
Da steht, was ich Dir mit anderen Worten bereits mitgeteilt habe: Nach knapp 2000 km konnte der Werkstatt eine fehlerhafte Montage des Rades nicht mehr nachgewiesen werden. Es fehlten die Hinweise auf ein schuldhaftes Verhalten der Werkstatt.
Ja und, wie passt das mit deiner ursprünglichen Aussage zusammen, dass in allen drei Urteilen schlampige Arbeit als
Ursache festgestelltwurde?
Darum ging es doch ursprünglich, dass diese Aussage von dir nicht korrekt war und ist. Mein Eindruck ist, dass du manches so uminterpretierst, dass es zu deiner Argumentation passt.
Egal, ich denke jeder Leser hat mitbekommen, wie manche deiner Aussagen zu bewerten sind.
Somit brauche ich auch nicht mehr weiter darauf eingehen.
Gruß
Uwe
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Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 2. November 2020 um 13:26:08 Uhr:
Ja und, wie passt das mit deiner ursprünglichen Aussage zusammen, dass in allen drei Urteilen schlampige Arbeit als Ursache festgestellt wurde?Darum ging es doch ursprünglich, dass diese Aussage von dir nicht korrekt war und ist. Mein Eindruck ist, dass du manches so uminterpretierst, dass es zu deiner Argumentation passt.
In zwei von drei Fällen wurde schlampige Arbeit als Ursache festgestellt und im dritten Fall konnte sie nicht ausgeschlossen werden. Der Werkstatt konnte Pfusch nicht beweiskräftig nachgewiesen werden, weil der Unfall erst nach 2000 km eingetreten ist. Da könnte ja auch der Nachbar dran geschraubt haben.
Du hast behauptet, dass im dritten Fall "
schlampige Arbeit der Werkstatt nicht die Ursache war". Woher nimmst Du das?
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 2. November 2020 um 08:35:44 Uhr:
wurde nicht als Ursache gesehen.
Daher nochmal die Frage an Dich:
Und was wurde stattdessen als Ursache gesehen?Darauf hast Du wohlweislich bisher nicht geantwortet.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 2. November 2020 um 08:35:44 Uhr:
Sorry, deine „Ich mach' mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt ....“- Argumentation ist mir hier aufgefallen und ich denke schon, dass man dann auch darauf hinweisen darf, damit andere Leser hier wissen, wie deine Argument hier einzuschätzen sind.
Ich denke, andere Leser können sehr wohl selbst beurteilen, wie die Argumente einzuschätzen sind. Dazu brauchen sie Dich nicht.
Folgend ein Statement des österreichischen Automobilclubs ÖAMTC zur Thematik:
Zitat:
Wer die Reifen in einer Fachwerkstatt montieren lässt, darf und muss grundsätzlich darauf vertrauen, dass diese fachgerecht arbeitet und auch die Rad- und Achsmuttern mit dem korrekten Drehmoment angezogen werden. Technisch gesehen werden sich diese danach auch nicht von selbst lösen, es besteht daher grundsätzlich keine Notwendigkeit einer Nachkontrolle.
Du kannst mir daher nicht erzählen, dass es im dritten Fall anders gelaufen ist als bei denen, die in München und Trier verhandelt wurden. Und bei denen war Schlamperei die Ursache.
Was in Urteilen steht gehört dann nicht mehr zum eigentlichen Thema.
Der Vorschlag das doch per PN zu klären ist doch nicht so schlecht.
Hier ist das Ende erreicht.
Ohne Rüffel für die Beteiligten, höchstens die spitze Bemerkung:
Wenn einer von euch merkt es wird sehr OT und die anderen freundlich darauf hin weist sollte von allen anderen auch was gemerkt werden.
Das hätte ein Eingreifen meinerseits verhindern können.
Moorteufelchen