Radarkontrolle
Guten Tag an alle.
Bin heute auf einer drei Spurigen Autobahn unterwegs gewesen. Ich fuhr von der Geschwindigkeit nicht begrenzten Szone erst in die 120KmH Szone und war am bremsen. Mit etwa Tacho 150 KmH fuhr ich in die 100 KmH Szone ein. Ich war am Bremsen. Ich fuhr auf der mittleren Spur. Links und rechts neben mir, fuhren noch zwei weitere Fahrzeuge auf gleicher Höhe. In der 100 KmH Szone hat es dann geblitzt.
Jetzt meine Frage: Der Blitzer stand am rechten Fahrbahnrand. Es war eine 3 Spurige Autobahn. Es war nur ein Blitzer aufgebaut. Diese alten grau-schwarzen Blitzer. Da jetzt 3 Autos incl. meinem auf fast gleicher Höhe waren und wir mit so ungefähr 150 KmH da unterwegs waren, kann ich da vielelicht glück haben, dass das Foto nicht verwendet werden kann???
Wenn ich jetzt den Bescheid bekommen würde. Was könnte ich anfechten???
Bitte um schnelle Antwort, damit ich ruhig schlafen kann...
PS: Wir waren zu zwei im Auto und sind beides Soldaten :-)
Was ist, wenn ich sagen würde, dass ich genau 100 KmH gefahren sei und das mein Beifahrer auch bestätigen würde und wir sagen würden, dass der Blitzer duch einen der anderen Autos ausgelöst worden wär???
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von thommen / und Golfer
Re: RadarkontrolleIhr würdet euch damit strafbar machen, so etwas ist eine wissentliche Falschaussage und wird so richtig teuer! Und da wir hier auch verantwotlich sind zur verhinderung von angegebenen Straftaten, müsste ich das jetzt auch ans zuständige Amt weiterleiten, zu deinem eigenen Schutz!Zitat:
Original geschrieben von 4golfer4lover
Was ist, wenn ich sagen würde, dass ich genau 100 KmH gefahren sei und das mein Beifahrer auch bestätigen würde und wir sagen würden, dass der Blitzer duch einen der anderen Autos ausgelöst worden wär???
Oh mann,
1. eine Geschwindigkeitsübertretung wie in diesem Falle hier ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
2. Niemand muss sich vor Gericht selbst belasten3. Wenn ich einen Zeugen benenne muss dieser die Wahrheit sagen.
4. das Wort "wichtig" leitet sich ab von "Wicht" !
Nach unserer Rechtssprechung ist jemand so lange unschuldig bis man ihm seine Schuld nachgewiesen hat.
Wenn tatsächlich nur ein Messgerät für 3 Spuren da war und man hat mit dem Speedopax, bzw. dem Multanova Gerät gemessen, dann wird die Auswertung sehr schwierig.
Mit einem guten Verkehrsrechtler zereissen sie das Messergebnis in der Luft.
Und dann was soll denn der Zeuge nutzen ?
oder ist der Tacho etwa geeicht ?
bei meiner Frau's BMW zeigt der 180 an und ich fahre gerade mal 155.
also das ist Müll.
Jedoch wenn ich so etwas vorhabe...... sollte ich damit nicht "hausieren" gehen
Zu schnell ist zu schnell......und wenn der Tacho "falsch" ging, würde sich das bestenfalls strafmildernd auswirken. zudem käme noch eine Eichung des Tacho in Betracht.
Da der Beifahrer ja nicht direkt vor dem Tacho sitzt, sondern von schräg draufschaut kommt noch ein
Parallaxefehler dazu. Der Zeuge ist somit nicht glaubwürdig.Aber wenn wirklich welche gleichauf waren.........
Foto abwarten.....
Anhörungsbogen abwarten
damit zum Anwalt
Einspruch einlegenAber hier in diesem Falle kann man nicht mhr von dem sogenannten "Augenblicksversagen" sprechen.
Wenn es mit Vorsatz geschieht, und man eine verkehrsgefährdung billigend in Kauf nimmt (was schwer zu Beweisen sein dürfte) wirst du um eine MPU nicht drumherumkommen.Und das ist auch gut so....
Das die Versicherungsprämien für Fahrer unter 25 so extrem teuer geworden sind liegt nicht zulezt an unseren extrem qualifizerten Fahranfängern, welche durch ständigen Testosteronüberschuss sich selbst maßlos überschätzend, an unserem Verkehr trotz charkaterlicher Nichteignung teilnehmen.
Und das Argument mit ISAF (6 Monate Kabul) kann ich erst Recht nicht nachvollziehen.
Ich selber war 14 Monate (ZUSAMMENHäNGEND- so lange wie kein anderer deutscher Soldat) da und ich benehme mich trotzdem normal auf der Strasse. Das Führen eines Kraftfahrzeuges ist kein garantiertes Recht sonden ein Privileg, was einem entzogen werden kann.
Bitte erst den Fehler bei sich selbst suchen
122 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 1pupser
Hallo,
Tempolimit ist nicht überall!
Bei den Betonplatten z.B. nicht durchgängig, nur an Verkehrsrelevanten Stellen.
Wir haben auch Teilstücke, wo quasi der Dünnschichtbelag (wird zwischen 0,5 -0,8 cm aufgebracht) nicht hebt und die Beschädigungen liegen teilweise im "offenen" Bereich.
Etwas Eiogenverantwortung, sagt man, hat der Autofahrer auch noch (der viel beworbene Paragraph 1).Wir bekommen oft unverständliche Aktionen besonderst im Winterdienst mit.
Da fährst du versetzt im Verband mit deinen Kollegen (mit Pflug und Streuer im Einsatz) und es gibt immer welche die sich da noch durchschlängeln.Naja! Wenn sie vor ins Schleudern kommen, mir passiert nichts, habe ja den Pflug dann unten 😁.
Fazit: Es gibt immer unbelehrbare!!!
Vielleicht solltet ihr euren Arsch mal etwas früher anheben, um die Straßen frei zu machen, dann müßte sich auch niemand durchschlängeln. 😁
Ich beobachte sehr oft, daß der sog. Winterdienst die Wettervorhersagen verpennt und sich gemächlich auf den Weg macht, wenn andere schon auf der Arbeit sein müssen.
Aber es gibt auch dort jede Menge Unbelehrbare. 😁
@TT-Anfänger
eigentlich wollte ich darauf nicht antworten.
Aber!
Bei uns, kann nur für uns sprechen, fahren wir im Winter nach den entsprechenden Wetterprognosen (-0 Grad, Reifglätte oder Schneefall) automatisch eine Nachtschicht!
Dann sind wir in der Regel von 19.00 Uhr - 7.00 Uhr in der früh da!
Dabei fahren wir Kontrollmäßig die Autobahn ab und bei Bedarf wird sogar vorbeugend gestreut!
Natürlich haben wir in der Fahrbahn sogar Sensoren eingebaut die, die Fahrbahn überwachen.
Desweiteren arbeiten wir sehr eng mit dem DWD zusammen der sogar Wettersondermeldungen direkt der Bereitschaft auf das Handy per SMS sendet!
Desweiteren fährt auch die Autobahnpolizei Streife die uns im Notfall auch veständigt.
Übrigens im Winter sollte man immer mit widrigen Verhältnissen rechnen 😁.
So hoffe jetzt etwas Licht in das Dunkle gebracht zu haben (kann nur für uns sprechen).
Wie sagt die Polizei am Unfallort meistens:
Unangepasste Geschwindigkeit 😉.
@TT-Anfänger
übrigen gibt es auch laut Gesetz KEINE STREUPFLICHT!!!
Das wissen nur die wenigsten!
Es gibt nur eine Verkehrsicherungspflicht!
Die Autobahnen zählen als Wirtschaftsfaktor deshalb sollten sie 24 Stunden befahrbar sein, aber das heist aber auch das nur eine Fahrspur frei sein muß!
Auf den Landstrassen, Kreisstrassen und Stadtstrassen zählen andere Zeitfaktoren!
So fertig 😁 und denkt immer schön an den Paragraphen 1 😁!
Zitat:
Original geschrieben von 1pupser
@TT-Anfänger
Wie sagt die Polizei am Unfallort meistens:
Unangepasste Geschwindigkeit 😉.
Das ist halt auch so eine Bande, die sich das Leben möglichst einfach macht.
Das ist genau so ein dämlicher Spruch, als wenn ich jemanden, der aus dem Fenster gefallen ist, vorhalte, er hätte die Schwerkraft nicht beachtet.
Es ist irgendwie immer unangepaßte Geschwindigkeit, selbst wenn selbige durch Drogen oder Alkohol zustande gekommen ist.
Anstatt so dämliche Allgemeinplätze nachzuplappern, solltest du lieber mal den eigenen Kopf anstrengen.
Zitat:
Original geschrieben von TT-Anfänger
Anstatt so dämliche Allgemeinplätze nachzuplappern, solltest du lieber mal den eigenen Kopf anstrengen.
Mache ich! 😁 War ja nur ein ZITAT! 😁
Zitat:
Original geschrieben von TT-Anfänger
Vielleicht solltet ihr euren Arsch mal etwas früher anheben, um die Straßen frei zu machen,
ähm....
1. wenn JEDER pünktlich um halb 6 bei sich vorm haus die straße geräumt und "gesalzen" haben will, was meinste, wieviele lkw's (und dementsprechend servicepersonal) die alndesbetreibe bzw. gemeinden dann anschaffen müssen um das alles zu schaffen...
2. wer soll die dadurch entstehenden kosten decken (soen unimog mit räumschild und salzstreuer, da biste schnell mit ner 4tel million €uro dabei)
Zitat:
Original geschrieben von 1pupser
Wie sagt die Polizei am Unfallort meistens:
Unangepasste Geschwindigkeit 😉.
wenn man genauer drüber nachdenkt, ist dem auch so....
Zitat:
Original geschrieben von thommen / und Golfer
Re: RadarkontrolleIhr würdet euch damit strafbar machen, so etwas ist eine wissentliche Falschaussage und wird so richtig teuer! Und da wir hier auch verantwotlich sind zur verhinderung von angegebenen Straftaten, müsste ich das jetzt auch ans zuständige Amt weiterleiten, zu deinem eigenen Schutz!Zitat:
Original geschrieben von 4golfer4lover
Was ist, wenn ich sagen würde, dass ich genau 100 KmH gefahren sei und das mein Beifahrer auch bestätigen würde und wir sagen würden, dass der Blitzer duch einen der anderen Autos ausgelöst worden wär???
Oh mann,
1. eine Geschwindigkeitsübertretung wie in diesem Falle hier ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
2. Niemand muss sich vor Gericht selbst belasten3. Wenn ich einen Zeugen benenne muss dieser die Wahrheit sagen.
4. das Wort "wichtig" leitet sich ab von "Wicht" !
Nach unserer Rechtssprechung ist jemand so lange unschuldig bis man ihm seine Schuld nachgewiesen hat.
Wenn tatsächlich nur ein Messgerät für 3 Spuren da war und man hat mit dem Speedopax, bzw. dem Multanova Gerät gemessen, dann wird die Auswertung sehr schwierig.
Mit einem guten Verkehrsrechtler zereissen sie das Messergebnis in der Luft.
Und dann was soll denn der Zeuge nutzen ?
oder ist der Tacho etwa geeicht ?
bei meiner Frau's BMW zeigt der 180 an und ich fahre gerade mal 155.
also das ist Müll.
Jedoch wenn ich so etwas vorhabe...... sollte ich damit nicht "hausieren" gehen
Zu schnell ist zu schnell......und wenn der Tacho "falsch" ging, würde sich das bestenfalls strafmildernd auswirken. zudem käme noch eine Eichung des Tacho in Betracht.
Da der Beifahrer ja nicht direkt vor dem Tacho sitzt, sondern von schräg draufschaut kommt noch ein
Parallaxefehler dazu. Der Zeuge ist somit nicht glaubwürdig.Aber wenn wirklich welche gleichauf waren.........
Foto abwarten.....
Anhörungsbogen abwarten
damit zum Anwalt
Einspruch einlegenAber hier in diesem Falle kann man nicht mhr von dem sogenannten "Augenblicksversagen" sprechen.
Wenn es mit Vorsatz geschieht, und man eine verkehrsgefährdung billigend in Kauf nimmt (was schwer zu Beweisen sein dürfte) wirst du um eine MPU nicht drumherumkommen.Und das ist auch gut so....
Das die Versicherungsprämien für Fahrer unter 25 so extrem teuer geworden sind liegt nicht zulezt an unseren extrem qualifizerten Fahranfängern, welche durch ständigen Testosteronüberschuss sich selbst maßlos überschätzend, an unserem Verkehr trotz charkaterlicher Nichteignung teilnehmen.
Und das Argument mit ISAF (6 Monate Kabul) kann ich erst Recht nicht nachvollziehen.
Ich selber war 14 Monate (ZUSAMMENHäNGEND- so lange wie kein anderer deutscher Soldat) da und ich benehme mich trotzdem normal auf der Strasse. Das Führen eines Kraftfahrzeuges ist kein garantiertes Recht sonden ein Privileg, was einem entzogen werden kann.
Bitte erst den Fehler bei sich selbst suchen
und wenn Er nun es erst gelesen hat, Knast , Bundeswehr oder so, ist doch nett das Er auch ne Meinung hat😁😁😁