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R32-Felge auf "normalen" Golf 5?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 16. Juni 2011 um 14:42

Hallo,

bin leider mit der SuFu nicht fündig geworden.

Folgendes:

Habe ein Angebot über die R32-Felge "VW Meribel" im Format 6x17 ET48 mit Winterreifen DUNLOP 205/50 vorliegen.

Kann ich die ohne weiteres auf meinen GV 1.4 TSI aufziehen?

Oder muss ich mir die noch eintragen lassen?

Bin verwirrt ... :confused:

Vorab Danke für Entwirrung! :)

Beste Antwort im Thema

Ein Golf 1.4 TSI darf generell keinen Sommerreifen mit T-Index (zul. bis 190 km/h) fahren, die Motorisierung erreicht zu hohe Spitzengeschwindigkeiten. Gleichgültig, wie niedrig das persönlich gesetzte Geschw.-Limit ausfällt.

Zulässig ist ein T-Pneu lediglich als Winterbereifung (mit M+S Kennzeichnung).

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Meribel ist doch keine R32 Felge.

Die R32 Felge heisst, soweit ich weiss, Zolder.

Oder die R-Line Felge Omanyt.

Ich glaube auch nicht, dass das eine Golf V Felge ist, denn das Standardmaß ist 7Jx17 ET 54 mit den Reifen 225/45 R17.

Deine sollten zwar passen, müssten aber wohl eingetragen werden.

Die Meribel ist ein Winterrad von VW, welches speziell für den R32 und GTI angeboten wurde.

Du kannst es auch auf einem "normalen" Golf fahren.

Themenstarteram 16. Juni 2011 um 17:18

Zitat:

Original geschrieben von golfer0510

Die Meribel ist ein Winterrad von VW, welches speziell für den R32 und GTI angeboten wurde.

Du kannst es auch auf einem "normalen" Golf fahren.

Vielen Dank für diese Info!

Was genau meinst Du mit "Winterrad"? Auf die Felge kann ich doch auch Sommerreifen drauf ziehen, oder?

Seitens VW wurde ein 205/50R17 als Winterreifen verbaut und nur für diese Größe existiert eine Freigabe. Für 225er verbaut VW 7x 17". Ein ähnliches Rad ist das Indianapolis, die mit 225er Reifen bestückt werden.

Existiert eine entsprechende Eintragung im COC-Papier für den Golf TSI?

Am Audi A3 (8P) sind 205er auf 6x17" (ET 48) ab Werk durchaus gängig.

Zitat:

Existiert eine entsprechende Eintragung im COC-Papier für den Golf TSI?

Sollte drin stehen. Allerdings sind 6-Zoll Felgen nur für Winterreifen (M+S) zulässig.

Siehe EWG-Übereinstimmungsbescheinigung unter Ziffer 50.

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Allerdings sind 6-Zoll Felgen nur für Winterreifen (M+S) zulässig.

Danke. Bisher war ich der Überzeugung, besagte Einschränkung gelte nur für den GTI & .:R32.

Ob sie in der CoC stehen, kann uns nur der TE sagen. Aber wahrscheinlich nicht, sonst würde er nicht fragen.

Zitat:

Aber wahrscheinlich nicht, sonst würde er nicht fragen.

Er weiß wahrscheinlich gar nicht, dass es so was gibt. :D

Themenstarteram 17. Juni 2011 um 18:48

Zitat:

Original geschrieben von golfer0510

Ob sie in der CoC stehen, kann uns nur der TE sagen. Aber wahrscheinlich nicht, sonst würde er nicht fragen.

Vielen Dank für Deine kompetente Hilfe!

Aufgrund Deiner Infos habe ich nun Abstand von den 17-Zöllern genommen und schaue nun gerade ein bis zwei Zoll kleiner. ;-)

Dazu noch eine Frage:

Wenn bei mir z.B. eine Freigabe für den Geschwindigkeits-Index "H" vorliegt, dürfte ich dann trotzdem "T" drauf ziehen?

Ich müsste natürlich darauf achten, nun nicht dauerhaft mit mehr als 190 km/h durch die Gegend zu brausen, aber das würde schon passen. ;-)

Aber habe ich dafür eingentlich eine Freigabe oder müssten die eingetragen werden oder wäre das überhaupt nicht erlaubt?

Ein Golf 1.4 TSI darf generell keinen Sommerreifen mit T-Index (zul. bis 190 km/h) fahren, die Motorisierung erreicht zu hohe Spitzengeschwindigkeiten. Gleichgültig, wie niedrig das persönlich gesetzte Geschw.-Limit ausfällt.

Zulässig ist ein T-Pneu lediglich als Winterbereifung (mit M+S Kennzeichnung).

am 17. Juni 2011 um 19:37

Zitat:

Original geschrieben von Elchfahrer235

Aufgrund Deiner Infos habe ich nun Abstand von den 17-Zöllern genommen und schaue nun gerade ein bis zwei Zoll kleiner. ;-)

Zwei Zoll kleiner dürfte beim 160 PSer nicht gehen, da GTI Bremsanlage.

Themenstarteram 18. Juni 2011 um 10:26

Zitat:

Original geschrieben von Rigero

Ein Golf 1.4 TSI darf generell keinen Sommerreifen mit T-Index (zul. bis 190 km/h) fahren, die Motorisierung erreicht zu hohe Spitzengeschwindigkeiten. Gleichgültig, wie niedrig das persönlich gesetzte Geschw.-Limit ausfällt.

Zulässig ist ein T-Pneu lediglich als Winterbereifung (mit M+S Kennzeichnung).

Sorry, hatte mich nicht ganz klar ausgedrückt. Ich meinte auch in der Tat Winterreifen.

Die sind bei mir auch mit "H" eingetragen.

Aber die dürfte ich, wenn ich Dich richtig verstanden habe, auch mit dem T-Index fahren, oder?

Wie geschrieben, Winterreifen mit T-Kennzeichnung sind zulässig. Nach § 36 Abs. 1 StVZO muss eben "die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben [werden]", da die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des 1.4 TSI über der für den T-Reifen zulässigen liegt.

Üblicherweise geschieht das mit einem kleinen Aufkleber neben den Armaturen. Ob allein die im MFA-Menü vorgesehene, individuell einstellbare Vmax-Warnung als "sinnfällige Angabe" genügt (und damit den Aufkleber vor den Augen der Exekutive verzichtbar macht), weiß ich nicht.

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