ForumSLC, SLK & AMG GT
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. SLC, SLK & AMG GT
  6. R171 SLK 280 verkauft Verkäufer beschwert sich über Rost?

R171 SLK 280 verkauft Verkäufer beschwert sich über Rost?

Mercedes SLK R171
Themenstarteram 8. Januar 2020 um 17:43

Hallo liebe Leute,

habe letztens meinen SLK R171 (BJ: 2005) verkauft. Im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen und mir wurde nicht bekannt dass dieser Rostig war (laut Käufer an der Hinterachse). Er gedenkt nun diesbezüglich Anzeige zu erstatten weil er unter diesen Vorraussetzungen kein TÜV bekommen hätte dürfen. Das Auto wurde als "fahrbereit" deklariert und er meinte dies würde unter dieser Beschädigung nicht gelten.

Ich würde euch nun bitten mir zu sagen was genau beschädigt (durchgerostet) ist und was die Reparatur c.a preislich betragen würde und wie es da rechtlich aussieht. Es wurde dem Kaufvertrag beigefügt dass für vorhandene Schäden sowie welche noch entstehen die Gewährleistung ausgeschlossen ist aber dass Thema mit dem "Fahrbereit" beschäftigt mich dann doch etwas.

Bilder werden beigefügt.

Dankeschön und ganz viel Grüße

Beste Antwort im Thema

Ja, dieses Mimimi-Geflenne und dann nie mehr was schreiben ist wohl leider der Zeitgeist.

Schade das immer noch geantwortet wird, aber wer weiß das schon vorher...?

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten
am 8. Januar 2020 um 17:51

Hallo

Mercedes hat doch 30 Jahre Garantie auf Durchrosten. Mir sind viele Fälle bekannt das man die komplette Hinterachse erneuert hat. Fahr mal zu Mercedes es ist ein Sicherheitsteil.

mfG Peter

hallo,

leider ein bekanntes Thema am 171er, mit dem Mercedes aber sehr großzügig umgeht bei notwendigen Reparaturen. Du kannst Dich hier einlesen. Und ja, es ist schon mehrfach vorgekommen, dass der Tüv es scheinbar nicht gesehen hat. Das kannst Du in dem Thema nachlesen.

In (straf)rechtlicher Hinsicht wird eine "Anzeige" nichts bringen, weil hier kein Betrug oder sonstiges erkennbar ist. Also strafrechtlich ist die Drohung irrelevant. Außerdem: Gegen wen sollte sich eine solche Anzeige richten (etwa gegen den TÜV? *lol*) und was sollte sie - außer einer Drohung - bringen?

Zivilrechtlich muss der Gewährleistungsausschluss wirksam sein, was (nur) bei reinen Privatverkäufen möglich ist. Kommt dann auf den Vertragswortlaut an. Die üblichen Musterverträge (ADAC etc.) beinhalten bei Privatverkäufen wirksame Formulierungen.

Faktisch ist es so, dass die in der C-Klasse bzw. im verwandten SLK verbauten Hinterachsen dieser Jahre aufgrund schlecht konservierter Hohlkörper sehr rostanfällig sind. Tückischerweise rosten die Dinger von innen, da hilft anfänglich nur ein Endoskop. Bei einer HU werden diese Achsträger meist besonders unter die Lupe genommen, in den Vermerken des TÜV gibt es u.a. dafür besondere Vermerke.

Mir ist es an einem W204 (das ist die verwandte C-Klasse späterer Jahre) passiert, dass TÜV-Prüfer 01 keinen Mangel an der Achse entdeckte. Das Auto musste nur wegen einer verdeckt gesprungenen Rückleuchte nochmals vorgeführt werden. Bei dieser Gelegenheit, zwei Wochen später!! - entdeckte Prüfer 02 dann "Verfärbungen" an der Hinterachse einer C-Klasse mit 80.000 km auf der Uhr, fast kein Winterbetrieb.

Im Ergebnis hat Mercedes danach den Achskörper nebst Gummilagern etc. voll auf Kulanz ersetzt.

DAS würde dem Käufer tatsächlich helfen und den Wagen sogar wertvoller machen als vor dem Kauf.

Also konstruktiv an die Sache rangehen und den juristischen Firlefanz erst einmal vergessen.

Noch zu den erst einmal nur fiktiven Kosten: Der Achsentausch dürfte zwischen 1800 und 2000 € kosten. Bitte nicht auf das beliebte Spielchen einiger "Freundlichen" einlassen, den Halter zu X Prozent an den Kosten zu beteiligen. Es gibt genug Fälle, in denen Daimer alle Kosten übernommen hat. Ein fähiger Kundendienstler bei einer motivierten Vertragswerkstatt hilft da sehr .....

Lass dich nicht verrückt machen. Er hat das Fahrzeug gesehen und gekauft.

Dass er keinen Neuwagen kauft, sollte er wissen...

Meine Meinung als Laie:

Sehe das so wie mein Vorredner WWiesel. Arglistige Täuschung etc. muß er dir wohl nachweisen. Das heißt wohl du als Laie hattest keine Kenntnis über den Zustand. Demzufolge bringt eine Anzeige imho 0,0. Wegen was denn? Gefährdung? Generell: Fährt er noch damit begibt er sich wohl wissentlich in eine Gefahrensituation und wiederspricht seiner eigenen Aussage.

Zivilrechtlich sieht es dann anders aus, aber hier gelten aber bestimmt die gleichen Aspekte.

Um glaubhaft zu erscheinen müsste er erst mal eine Wandlung oder irgendeine Lösung mit dir diskutiert haben? Oder eine Forderung gestellt haben zur Wandlung/Nachbesserung/Preissenkung?

Vor Gericht (bei einer Zivilklage) würde der Richter eh fragen ob sein Ansinnen eigentlich war dir eins reinzudrücken oder den Mangel behoben zu bekommen.

Und jetzt kommt das Beste: Hat er dir nachweislich mit einer Anzeige gedroht falls du nicht wandelst/bezahlst oder was auch immer machst? Das nennt man glaube ich Nötigung - frag einen Anwalt. "Wenn sie nicht ....dann werde ich...". Das könntest du dann wahrscheinlich anzeigen.

Klar ist der genervt, aber wer mit einer speziellen Anzeige droht ohne vorher konkrete Forderungen gestellt zu haben ist echt nicht so bewandert auf dem Gebiet.

Ich bin kein Jurist, aber habe schon einen Händler verklagt und somit ein wenig Erfahrung mit dem Ablauf.

Entspannt sehen und beruhigen. Er ist am Zug und mit TÜV gehst du als Laie von einem sicherheitstechnisch korrekten Fahrzeug aus. Nicht einschüchtern lassen und einer Klage oder auch Anzeige gelassen gegenüberstehen. Ich setze voraus das du nichts davon wusstest - nur am Rande. Liegt ein Gutachten etc. vor und hast du gewußt das hier Geld in die Hand genommen werden muss sieht es anders aus - übrigens zurecht aus meiner Sicht. Sollte der Thread dazu dienen das zu untermauern rate ich davon ab - sieht blöd aus im Internet einen auf "keine Ahnung" zu machen.

Ich wiederhole: Schlimmstenfalls musst du die Karre zivilrechtlich zurücknehmen. Alles was jetzt ggf. noch passiert geht auf seine Kappe.

Und: Nicht telefonieren. Im Prinzip gar nicht mit ihm kommunizieren. Klagt er macht das eh der Anwalt. Du bist ihm keine Antwort oder Rechenschaft schuldig.

Was soll also die Ankündigung einer eventuellen Anzeige seinerseits ohne Forderung? Macht doch keinen Sinn und klingt für mich nach Sebelrasseln im Affekt. Bitte mal sagen ob eine konkrete Forderung im Raum steht!

Das Problem ist bei MB mittlerweile baureihenübergreifend so gut bekannt, dass die aktuell -unabhängig von der Wartungshistorie- noch bis zu einem Fahrzeugalter von 15 Jahren großzügig Kulanz gewähren.

Sofern die Bilder wirklich von deinem Fahrzeug stammen (könnten ja aus dem Netz und die bekannte Masche sein, den Preis nachträglich zu drücken), würde ich den Käufer freundlich unter Hinweis auf die Rechtslage im Kaufvertrag an MB verweisen und keinerlei Erklärungen abgeben.

Er kann ja versuchen den TÜV-Sachverständigen zu belangen, bei dir als Laie ist er jedenfalls an der falschen Adresse.

Zerbrich dir nicht SEINEN Kopf.

Oder so....!

Hast du arglistig getäuscht? Nein und tschüss.

Im Internet findest Du reichlich Definitionen zu "fahrbereit" (siehe angehängte Links). Das Fahrzeug muss zumindest kurze Strecken zurücklegen können, was der Wagen ja zweifelsfrei macht. Und selbst ein Auto mit erheblichen Mängeln beim TÜV gilt noch als fahrbereit (obwohl der Wagen kein TÜV-Siegel bekommt), erst bei nicht verkehrssicher gilt der Wagen nicht mehr als fahrbereit. Ich wäre da rechtlich ziemlich entspannt. Ich habe keine Ahnung, wie großzügig MB bei solchen Rostschäden ist, wenn das Scheckheft unvollständig ist, aber gemäß der Aussage der Vorredner sollte dies ja die Empfehlung für den Käufer sein. Zudem ist das Auto 15 Jahre alt, da muss ein Käufer schon damit rechnen, dass der Wagen nicht mehr neuwertig ist. Diesem stand ja frei einen entsprechenden Gebrauchtwagen-Check durchführen zu lassen. Ich denke auch, dass der nur den Preis drücken will. Wenn Du Verkehrsrechtschutz hast, kannst Du sogar noch entspannter sein.

Gruß

MM

https://www.123recht.de/.../...9Ft-eigentlich-fahrbereit-__a21763.html

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

M.E. liegt "WWiesel" hier am richtigsten; vor allem in Bezug auf die technische Seite...Rechtlich gelten auch beim privaten Autokauf die §§ 437 ff BGB. Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftungszeit von

2 Jahren. Ist der Verkäufer eine Privatperson, darf die Haftung ausgeschlossen werden; deshalb wäre erstmal wichtig zu wissen, was denn konkret im Kaufvertrag steht..? Haftungsausschluss?

Erst wenn dies geklärt ist, muss man sich Gedanken um Kenntnis, Kennenmüssen, Nachbesserung oder Wandlung machen. Oder eben auch nicht, wenn die Sachmangelhaftung vertraglich von vornherein ausgeschlossen war.

Dann wär' die Geschichte hier zu Ende...

Arglistige Täuschung würde ich - ungeachtet der Beweislastfragen - bei einem technischen Laien mal ausschließen wollen.

Zitat:

deshalb wäre erstmal wichtig zu wissen, was denn konkret im Kaufvertrag steht..? Haftungsausschluss?

Stand aber eigentlich im Eröffnungsthread: "Im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen"

Insofern sollte der Threadersteller entspannt bleiben.

Gruß

MM

Naja, juristisch genau genommen ist "Gewährleistungsausschluss" nicht gleichzusetzen mit "Sachmangelhaftungsausschluss", denn beides sind verschiedene Rechtsinstitute. Da wird's dann schon schwammig: Soll "Gewährleistung ausgeschlossen" konkludent "Ausschluss der Sachmangelhaftung" bedeuten?

Das mein' ich mit klären...

Naja, ich gehe mal davon aus, dass ein kostenloser Formvertrag aus dem Internet genutzt wurde (gibt es ja bei diversen Anbietern und Internet-Autoverkaufsplattformen). Als ich noch privat meine Autos gebraucht verkauft habe, habe ich ja auch schon die Muster-Verträge vom ADAC genommen. Diese sollten rechtssicher formuliert sein. Zudem lässt der Begriff "fahrbereit" im Kaufvertrag auf die Nutzung eines Muster-Vertrages schließen, einen solchen Begriff würde ein Laie sicherlich von alleine nicht in einen Kaufvertrag aufnehmen. Lassen wir uns mal überraschen, wie es weitergeht.

Die rechtliche Bedeutung des Begriffes "fahrbereit" scheint aber eindeutig und gerichtsfest zu sein, da findet man haufenweise Beispiele zu im Internet. Erhebliche Mängel beim TÜV, welche zu einer Verweigerung des TÜV-Siegels führen, gehören nicht dazu. Das Fahrzeug muss als verkehrsunsicher eingestuft sein, was bei dem Rost nicht der Fall sein dürfte.

https://autokaufrecht.info/.../

Suche einmal etwas weiter unten im Forum, nach diesem Fred:

R171: Achtung Durchrostgefahr Hinterachsträger!

Das selbe problem, wie bei deinem!

Das mit dem Rost am Hinterachsrahmen zieht sich durch fast ALLE Baureihen und MB tausch Durchgerostete Rahmen aktuell auf Kulanz aus!

Der Käufer soll den nächst gelegen MB Händler kontaktieren und MB kann sich dann um den Sch..ß kümmern!

Wo und wann ist den die letzte HU bei deinem SLK gemacht worden?

MfG Günter

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. SLC, SLK & AMG GT
  6. R171 SLK 280 verkauft Verkäufer beschwert sich über Rost?