Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 16. November 2024 um 17:04:12 Uhr:
Solche Fehler werden bei Fahrzeugkäufen leider häufiger gemacht.
Es wurde kein Fehler gemacht. An dem Fahrzeug war ein unveränderter Endschalldämpfer mit EG-BE Zulassung. Das Prüfzeichen ist alleiniger Legalitätsnachweis. Bei einer Verkehrskontrolle habe ich als Fahrzeughalterin mit dem Vorweisen des Prüfzeichens meine Nachweispflicht erfüllt. Ende der Geschichte.
Das hat auch der Richter so gesehen. Ich habe sogar die Homologationsdokumente besorgt, aus denen hervorging, dass bei diesem Modell und diesem Baujahr die Nummern mit Schlagbuchstaben eingestanzt wurden. Es waren sogar Fotos in den Homologationsdokumenten. Diese Homologationsdokumente hätte ich aber nicht besorgen müssen, sondern die Gutachterin. Auch das hat auch der Richter so gesehen. Er hat es aber gewürdigt, dass ich mich um die Dokumente gekümmert habe.
Es ist richtig. Das Verfahren wurde nach Paragraph 47 Abs. 2 OWiG eingestellt und das ist kein Freispruch. Das war ein Angebot des Richters, das ich angenommen habe, um die Angelegenheit abzukürzen und zu beenden. Ich habe auch die Option für einen Freispruch bekommen. Dazu hätte es mindestens ein weiteres Gutachten geben müssen, ich hätte das vorfinanzieren müssen und es hätte noch 6 - 12 Monate länger gedauert. Ich hatte darauf keine Lust und dem Richter war es sicherlich auch recht, dass er kein Urteil schreiben musste, sondern nur eine Einstellung. Mir war der Freispruch nicht wichtig, sondern die 1.100 €. Ich hatte den Polizisten vor Ort angeboten, dass ich die 90 € und den Punkt nehme, wenn Sie mich in Ruhe lassen und das Moped nicht abschleppen lassen. Es ging auch nicht um Lautstärke. Ich war im Büro und wollte mir ein Stück Kuchen holen. Vielleicht 2 Km (ja, ja Kurzstrecke, alles schlimm, aber zurück bin ich ja mit einem Stadtrad gefahren, weil sie mir das Moped abgenommen haben). Auf dem Weg ist keine Stelle zum Lärm machen, selbst wenn ich das toll finden würde. Da ist 30 und Kopfsteinpflaster. Ich hatte nicht einmal eine Jacke an. Es ging einfach nur um zwei gekränkte Egos. Mehr nicht.
Jetzt kommt der Punkt, warum ich euch eigentlich hier nochmal schreiben wollte. Das alles war für etwas gut. Ich habe mir nach der Aktion das komplette Moped vorgenommen und alles geprüft, was ich prüfen konnte. Und der Knaller ist, ich habe etwas absolut offensichtliches gefunden. Ich bin jahrelang mit einem unzulässigen Hinterreifen gefahren. Das hat niemand gemerkt. Die R1 ist zweimal so durch die Hauptuntersuchung gekommen, die Gutachterin der Polizei hat es nicht bemerkt und der Gutachter, der die Wiederinbetriebnahme gemacht hat, hat es auch nicht gemerkt. Diese R1 hatte die ganze Zeit keine Betriebserlaubnis. Und das war ein nobrainer. Montiert war ein Metzeler 190/55 ZR17 Sportec M7 RR. Zulässig wären Reifen der Dimension 190/50ZR1 7M/C (73W) mit Fabrikatsbindung Michelin & Dunlop. In der Herstellerbescheinigung steht zu dem montierten Reifen und meinem R1 Modell sogar explizit: [...] Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung und damit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. [...]
Ich kann die Meinung der Menschen nachvollziehen, die schreiben, man muss alles kontrollieren und man ist für alles in der Haftung. Aber Ernsthaft? Ich gebe mein Moped in einer Werkstatt mit der Bitte um eine Hauptuntersuchung ab. Die Vorbegutachtung ergibt, mach den Hinterreifen lieber neu, der ist kurz vor der Verschleißgrenze, Prüfer könnte nein sagen. Ich beauftrage einen Wechsel des Hinterreifens, ein zulässiger Reifen wird demontiert und ein nicht zulässiger wird montiert. Das Moped besteht die Hauptuntersuchung und zwei Jahre später, bei einem anderen Prüfer noch einmal. Jetzt passiert ein hypothetischer Unfall und ich trage die Verantwortung, weil mein Fahrzeug keine Betriebserlaubnis hat? Ich sehe nicht, dass ich meine Sorgfaltspflicht verletzt habe. Ich muss doch davon ausgehen können, dass mein Fahrzeug, wenn ich es in eine Fachwerkstatt gebe und eine HU bekomme, soweit in Ordnung ist, dass es wenigstens eine Betriebserlaubnis hat. Und genauso sehe ich das auch beim Kauf. Ich habe die R1 bei einem sehr bekannten Motorradhändler gekauft, der die neu als Custom Bike umgebaut und lackiert hatte. Mit Protokoll der Leistungsmessung, Soße und Scharf. Dafür ist dieser Händler auch bekannt. Ich muss doch davon ausgehen können, dass dieses Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis hat. Also in meinem Fall war es ja so. Aber manche tun so, als ob ich alles, was ich kaufe, auf Zulässigkeit prüfen muss. Das sehe ich nicht so. Ich denke, dass muss dann schon explizit genannt werden und so kenne ich das auch. Es wird klar gesagt, mit dem Fahrzeug kannst du auf die Straße und mit dem nicht. Dieses Teil kannst du verwenden, wenn du dieses verwendest, dann erlischt die Betriebserlaubnis. So wie bei dem Reifen bei mir, aber das sehe ich nicht als meine Aufgabe als zahlende Nutzerin. Ich muss nicht damit rechnen, dass meine Betriebserlaubnis erloschen ist, wenn ich mein Moped aus einer Werkstatt mit bestandener HU abhole. Und ich rede explizit nicht von irgendwelchen shady Werkstätten, die Reifenwechsel pauschal für 99 € inkl. Reifen für eine R1 anbieten oder Privatverkäufen. Da bin ich dabei, da muss man davon ausgehen, dass etwas nicht in Ordnung ist.
Nun dann, ich schaue in ein paar Monaten mal wieder rein und gucke, was es für neue Theorien gibt und wer wofür verantwortlich ist. Finde ich immer sehr entertaining. Vielleicht ist mein Endschalldämpfer auch für die Erderwärmung oder die Zeitumstellung verantwortlich. Jeder bekommt die Probleme, der er bewältigen kann, hat der Richter gesagt. Das fand ich ganz versöhnlich.
Habt einen guten Start in die Saison, fahrt nicht so laut und seid lieb zueinander. ?