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R - Modell mit AHK möglich ???

VW Golf 7 (AU/5G)

Liebe Foristi,

bitte haltet mich nicht für komplett irre, folgende Frage ist wirklich ernst gemeint:

Wir kaufen grundsätzlich kein Auto ohne Anhängerkupplung und mindestens 1,8 Tonnen Anhängelast aufgrund von zeitweisem Pferdetransport.

Da es den neuen Variant nicht als GTI/GTD geben wird, kann ich auch gleich Nägel mit Köpfen machen :

Hat einer von euch Informationen, ob es das R Modell mit Anhänerkupplung geben wird ?

Dank und Gruß

Beste Antwort im Thema

Der GTI darf bis 8% Steigung 1800 ziehen - 1600 bis 12%. Pferdehänger mit einem Pferd geht.

Die 1800 dürften beim R also kein Problem sein, so denn er die Option AHK erhält oder die Nachrüstung möglich ist.

Wobei ich die schwenkbare AHK ab Werk nur empfehlen kann. Super Lösung!

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Hallo "R-Gemeinde"..Gibt es bezüglich AHK beim R Neuigkeiten....

Lg Mike

offensichtlich schon... look @ this mauritzki

https://www.youtube.com/watch?v=ufDjjIQztGo

bei min. 0:51 ist ganz deutlich eine ahk zu erkennen. oder aber, andere länder- andere sitten?

Hallo zusammen,

und nochmal die Frage?
Gibts hier was neues in Sachen AHL beim Golf 7 R?

Der Ausschnitt aus dem Video zeigt ja eine und dass es offensichtlich schonmal kein Platzproblem zu geben scheint.

Für mich wäre der Golf 7 R ein ideales Auto, jedoch zwingend AHK für Fahrradträger erforderlich.
Wäre das möglich, wäre der Kauf klare Sache.

Gruß

die siehst doch, dass hier nix mehr kommen wird, also bringt auch jede weitere Frage nix mehr. Da musst Du schon selber das Googlemonster bemühen in der Hoffnung, dass Du etwas dazu findest😉

Ich bleibe dabei und schreibe: AHK geht beim .:R NICHT😉

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Nein. Es gibt keine AHK beim R und auch ein nachträglicher Anbau scheitert an der in den Kfz-Papieren nicht eingetragenen AHK-Last.
Ich tausche bei Bedarf meinen R mit den Autos von Kollegen mit AHK. Die freuen sich immer, wenn sie mal R fahren dürfen.

Zitat:

@targa_florio schrieb am 4. Mai 2014 um 20:29:40 Uhr:


Der GTI darf bis 8% Steigung 1800 ziehen - 1600 bis 12%. Pferdehänger mit einem Pferd geht.

Die 1800 dürften beim R also kein Problem sein, so denn er die Option AHK erhält oder die Nachrüstung möglich ist.

Wobei ich die schwenkbare AHK ab Werk nur empfehlen kann. Super Lösung!

.......Ja das ist in der Tat gut gelöst.

Fahre einen Gti mit werkseitiger AHK klappbar.

Zitat:

@Rolling Thunder schrieb am 24. Februar 2015 um 11:13:00 Uhr:


Nein. Es gibt keine AHK beim R und auch ein nachträglicher Anbau scheitert an der in den Kfz-Papieren nicht eingetragenen AHK-Last.

Das es an der fehlenden Eintragung scheitert kann ich mir nicht vorstellen

Für meinen Z4 gibt es auch eine Nachrüst-AHK obwohl ab Werk keine Anhängelast eingetragen ist.
Wofür sollte die AHK entwickelt worden sein wenn diese am Wagen nicht verbaut und genutzt werden darf ?

Wem die AHK am R wichtig ist sollte das doch mal genau klären

habe ich ehrlich gesagt noch nie drüber nachgedacht, aber wenn keine Anhängelast eingetragen, dann kann auch nix gezogen werden. Es seie denn, die AHK bringt ein Gutachten mit, welches beinhaltet, welche Anhängelast NACHGETRAGEN werden muss, was ja bei anderen Dingen auch kein Problem darstellt😉 Ich sehe da ehrlich gesagt kein Ausschlusskriterium!

Hier mal ein Bild mit AHK 😁

Sieht komisch aus...

Bis 1000kg Anhängelast

Die Westfalia AHK ist nur zulässig bis zum GTi.Nicht für R

Ahk-bmw-z4

Von welchem Hersteller ist die Anhängerkupplung für den Z4? Welche Schritte musstest du gehen, damit du diese legal benutzen kannst?

Ich hätte sehr gerne eine an meinem 7er viertürigen R.

Leon

Ich habe keine AHK an meinem Z4,die am GTD reicht
Ich habe aber das Angebot selber im Netz gefunden und es wurde im Z Forum darüber diskutiert

Schon mal bei Rameder geschaut ?

Hallo zusammen ,
Ich habe nachgefragt ! Rein von den Befestigungspunkten währe es möglich eine AHK einzubauen . Da aber die Anhängelast in den Fahrzeugpapieren nicht eingetragen ist , ist es nicht zulässig einen Hänger zu ziehen .
Die AHK währe dann nur für einen Fahrradständer zu gebrauchen , es sei den man würde eine Freigabe von VW bekommen , was aber wahrscheinlich nicht der Fall sein wird .
Mit freundlichen Grüßen

Klingt jetzt für einige vielleicht doof, aber verstehe ich das richtig, dass ich an meinem R mit einer nachrüstlösung auch ohne angegebene Zuglast einen Fahrradträger nutzen darf?

Schau mal hier:
http://www.kupplung-vor-ort.com/index.php?id=157
VW bietet werksseitig keine Anhängerkupplung für einige Modelle an und deren Kupplungslösung
ist zumindest für den Fahrradträgertransport geeignet.

Zitat:

@Gandi87 schrieb am 18. November 2017 um 14:53:40 Uhr:


Klingt jetzt für einige vielleicht doof, aber verstehe ich das richtig, dass ich an meinem R mit einer nachrüstlösung auch ohne angegebene Zuglast einen Fahrradträger nutzen darf?

wenn für den R werkseitig keine AHK freigegeben ist, ist das trotzdem unzulässig. Eine Stützlast wird dann beim R auch nicht eingetragen sein und damit darfst du den AHK-Fahrradträger wiederum nicht benutzen.

Außerdem wäre eine AHK, die für AHK-Fahrradträger geeignet ist, automatisch auch zum Ziehen von Anhängern geeignet.

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