R e t t u n g s g a s s e , unbekannt ? oder gar ein Fremdwort ?

Mercedes B-Klasse W246

Hallo,

ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.

Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..

Gruß
summercap

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.

Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..

Gruß
summercap

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Zitat:

@wkienzl schrieb am 14. Juli 2017 um 13:05:16 Uhr:


Die Kamaras in den "Einsatzfahrzeugen" sind den Überwachungskamaras gleichzusetzen denen in Geschäften. Die dazu dienen Täter zu überführen. Nicht anderes sehe ich das in der Rettungsgasse. Den Täter will man habhaft werden. Die anderen haben nichts zu befürchten.

Das Problem ist immer der potentielle Mißbrauch.

Im Geschäft ist's relativ einfach; wenn Du als Bürger da nicht hineingehst, bist auch auf den Aufnahmen nicht d'rauf.

Sowohl im europäischen Recht als auch via GG geht es keinen etwas an, auch nur annähernd potentiell legal zu wissen, wann Du Dich wo aus welchen legalen Gründen aufhältst.

Eine entsprechende Kamera bei Einsatzfahrzeugen müsste so unverstellbar justiert sein, daß sie nur das schmale Band des Rettungsweges aufnimmt und darüberhinaus nur bei Einsatz von Blaulicht aktiviert werden kann, also mit dem Blaulicht direkt und manipulationsfrei gekoppelt ist. Selbstverständlich wäre die Deaktivierung dieser Koppelung eine Straftat.

Ich darf an eine Entscheidung des EuGH erinnern, die hier im Forum auch bereits benannt worden ist, daß es bereits illegal ist, wenn eine Kamera aus einem privaten Grundstück heraus auch nur, sinngemäß, 1cm der öffentlichen Bereiches aufnimmt. Nichts anderes gilt sinngemäß für die Hüter der staatlichen Ordnung, wenn auch nur annähernd der private Bereich am Geschehen unbeteiligter Bürger tangiert wird.

Es wäre alles viel einfacher, wenn Bürger, (auch der Staat besteht ja aus Bürgern, wie auch die Mitarbeiter/innen Bürger des Staates sind), nicht zum Mißbrauch ihrer Befugnisse neigen würden. Aber der Mensch ist nun mal so und hat sich auch über Jahrtausende hinweg nicht wirklich geändert. Nur deshalb hat der Gesetzgeber hier in Bezug auf den Datenschutz relativ hohe Hürden aufgestellt.

Unstreitig ist, daß Rettungskräfte im Einsatz, also mit Blaulicht, zu keiner Zeit behindert werden dürfen!

Aber der Datenschutz ist einer der potentiellen Fallstricke innerhalb der gesamten EU, wenn er nicht beachtet wird.

Wenn die Kameras nur dann in den Aufnahmemodus gestellt werden, wenn der "Weihnachtsbaum" an ist, dann dürfte das mit der jetzigen Rechtslage vermutlich zulässig sein. Die Einsatzfahrt ist nunmal grundsätzlich besonders gefahrträchtig und die Beweissicherung wegen der gesteigerten Unfallgefahr wohl auch angemessen.

Ohne Kommentar!

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Juli 2017 um 08:26:24 Uhr:


Ohne Kommentar!

War hier auch Gegenstand in der lokalen Printpresse.

Daß Pkw wenden und Geisterfahrer spielen, ist schon schlimm genug, aber ein Lkw hat es denen wohl gleich getan; und dann haben die wohl auch noch dabei 700l ausgelaufenes Öl breitgeschmiert; in der Rettungsgasse.

Da darf man tatsächlich erkennen, daß die letzten derartigen Vorgänge nichts bewirkt haben.

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Warum ist unbekannt, was mit den Geisterfahrern passiert? Was gibts da zu diskutieren?

Gruss
Jürgen

Zitat:

@Caravan16V schrieb am 20. Juli 2017 um 09:53:36 Uhr:


Warum ist unbekannt, was mit den Geisterfahrern passiert? Was gibts da zu diskutieren?

Ist doch immer dasselbe: Weil nicht gerichtsfest feststeht, wer gefahren ist. Wird echt Zeit für eine generelle Halterhaftung. Wobei das bei Straftaten schon wieder fast unmöglich wird. 🙁

Hallo,

ein schönes Foto von den " Tätern " und das der
Polizei vorlegen ?

Gruß
summercap

https://www.youtube.com/watch?v=CdrjZvyMhc0&t=

Zitat:

Weil nicht gerichtsfest feststeht, wer gefahren ist

Deshalb schrieb ich ja weiter oben auch von zwei Kamaras, die bei Einsatzfahrzeugen dann vorne

und

hinten existieren. Hat das Einsatzfahrzeug den Übeltäter passiert, sorgt die Heckkamera für eine Aufnahme des Täters nebst Fahrzeug von vorne. Wo ein Wille ist, ...

Lernen durch Schmerzen. Bleibt zu hoffen, dass den Fahrer des abgebildeten Fahrzeugs wenigstens das Fahrverbot schmerzt. Die 200 € werden ihm wohl kaum wehtun...

Ich dachte es wären 400 Euro und zwei Monate Fahrverbot. Dazu kommen dann sicher auch noch Punkte ?

Wobei ich immer wieder sagen muß, daß man beim Bußgeld ruhig das 3 bis 4-Fache verlangen könnte und dabei noch zu gutmütig wäre.
Beim Fahrverbot wären 6 Monate wohl in dem Fall angebrachter.

Zitat:

@Leon596 schrieb am 20. Juli 2017 um 14:25:14 Uhr:


https://www.youtube.com/watch?v=CdrjZvyMhc0&t=

Da muß ich mich aber auch ernsthaft fragen, warum der LKW-Fahrer bei Minute 8:10 auf die mittlere Spur zieht.
Zuerst regt er sich auf wegen Geisterfahrer, lebensmüde, unverantwortlich und selbst fährt er später seinen LKW auf eine Spur, wo er nichts zu suchen hat.
Finde ich pers. genau so unverantwortlich.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 21. Juli 2017 um 09:15:38 Uhr:


Ich dachte es wären 400 Euro und zwei Monate Fahrverbot. Dazu kommen dann sicher auch noch Punkte ?

Wird hier auch diskutiert. Laut Bußgeldkatalog kostet der Spaß nur 200 € und 1 Monat Fahrverbot. Vielleicht kann die Strafe wegen Vorsatz verdoppelt werden. Allerdings frage ich mich, wie man ohne Vorsatz entgegen der Fahrtrichtung auf einer AB unterwegs sein kann...

Zitat:

@Geisslein schrieb am 21. Juli 2017 um 09:22:55 Uhr:


Da muß ich mich aber auch ernsthaft fragen, warum der LKW-Fahrer bei Minute 8:10 auf die mittlere Spur zieht.
Zuerst regt er sich auf wegen Geisterfahrer, lebensmüde, unverantwortlich und selbst fährt er später seinen LKW auf eine Spur, wo er nichts zu suchen hat.
Finde ich pers. genau so unverantwortlich.

😕 Warum sollte er auf der mittleren Spur nix zu suchen haben? Er ist da ganz legal unterwegs. Am Schluss regst du dich vielleicht auch noch darüber auf, dass er mit seinem LKW bei Minute 8:30 vorsätzlich auf der linken von 3 Spuren unterwegs ist?
Und selbst wenn die mittlere Spur für ihn nicht legal gewesen wäre (aufgrund einer Leuchtanzeige: Überholverbot etwa), ist das kein Vergleich zu jemanden, der auf der AB verkehrt herum unterwegs ist.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. Juli 2017 um 10:16:31 Uhr:



😕 Warum sollte er auf der mittleren Spur nix zu suchen haben? Er ist da ganz legal unterwegs. Am Schluss regst du dich vielleicht auch noch darüber auf, dass er mit seinem LKW bei Minute 8:30 vorsätzlich auf der linken von 3 Spuren unterwegs ist?
Und selbst wenn die mittlere Spur für ihn nicht legal gewesen wäre (aufgrund einer Leuchtanzeige: Überholverbot etwa), ist das kein Vergleich zu jemanden, der auf der AB verkehrt herum unterwegs ist.

Ich habe auch nicht bemängelt, daß der LKW-Fahrer von der rechten Spur über die Mittlere fährt um dann die linke Spur zu nutzen um an dem Unfall dran vorbeizukommen. Das machen dann Alle so.

Mir geht es vielmehr darum, die Priorität bei der Rettungsgasse zu setzen und das hier immer wieder aufs Neue kritisiert wird, wenn die LKWs das Springen von Spur zu Spur anfangen.
Der Fahrer sieht es doch selbst, daß auf der rechten Spur nichts vorwärts geht und alle anderen LKW schön auf dieser Spur bleiben. Was bringt Ihm das also, wenn Er nun auf der Mittleren steht und dafür sorgt, daß die Rettungsgasse dank Ihm relativ eng werden kann.
Aber der Moment, wo hier auf die mittlere Spur gewechselt wurde bis zum Unfallort / Stauende wurde ja gekonnt herausgeschnitten.

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