R e t t u n g s g a s s e , unbekannt ? oder gar ein Fremdwort ?

Mercedes B-Klasse W246

Hallo,

ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.

Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..

Gruß
summercap

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.

Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..

Gruß
summercap

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Chapeau ! Das nenne ich Zivilcourage 🙂 !

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 12. Juli 2017 um 10:45:45 Uhr:


Chapeau ! Das nenne ich Zivilcourage 🙂 !

Kann ich nicht nachvollziehen, daß der Herr W. über die Schaulustigen betroffen ist, die von hinten angelaufen kamen.
Ich würde das eher als Unterstützung betrachten, und wie das auf dem Bild ausschaut halten hier eindeutig "alle" zusammen, um den Fahrer aufzuhalten und ihn in seinem Fehlverhalten aufmerksam zu machen.
Aber scheinbar möchte hier nur eine Person als Held dastehen.

Hoffen wir es mal, daß Herr W. den Fahrer des MB auch gleich an Ort und Stelle angezeigt hat.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. Juli 2017 um 11:05:48 Uhr:


...
und wie das auf dem Bild ausschaut halten hier eindeutig "alle" zusammen, um den Fahrer aufzuhalten und ihn in seinem Fehlverhalten aufmerksam zu machen.
...

Ich habe ja auch die gesamte Aktion und nicht nur die Handlung eines einzelnen gemeint.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. Juli 2017 um 11:05:48 Uhr:


...
Aber scheinbar möchte hier nur eine Person als Held dastehen.
...

Tue Gutes und sprich darüber 😉. Manchmal muss eben mal jemand vorweggehen. Natürlich kann man auch hier wieder ein Haar in der Suppe suchen und finden, aber allemal besser als sich nur aufzuregen und nichts zu machen.

Weiter geht's.

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https://www.facebook.com/.../?hc_ref=OTHER

Dreister geht immer

http://mobil.ksta.de/.../...streifenwagen-durch-rettungsgasse-27965512

Zitat:

@pantera30 schrieb am 13. Juli 2017 um 16:48:07 Uhr:


Dreister geht immer

http://mobil.ksta.de/.../...streifenwagen-durch-rettungsgasse-27965512

Ja das hatte ich letztes Jahr bei Freiburg auch.

Da folgte der Autofahrer allerdings einem RTW (und laut Kennzeichen war eine Orszugehörigkeit komplett auszuschließen)

Hatte ich vor ein paar Seiten schon die Aufnahmen vond er Dashcam gepostet gehabt

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 13. Juli 2017 um 16:40:46 Uhr:


Weiter geht's.

Ein Armutszeugnis, was man aus diesem Bericht entnimmt.
Da werden Hilfskräfte angepöbelt, ja sogar Morddrohungen werden ausgesprochen und im Satz in der einleitung wird erwähnt, daß diese "Täter" wohl nicht bestraft werden.
Wie weit muß man sinken, daß so etwas völlig ungestraft bleibt.
Den einen Fahrer hätte ich schon mal gleich wegen Morddrohung angezeigt.

Naja, so gaaanz langsam fangen sie an, zu verstehen, dass man bei hardlinern nicht mit "Verständnisapellen" weiterkommt.

Einfach bei Einsatzfahrzeugen eine Front- und Heckkamera dauernd mitlaufen lassen, dann hat man genügend für eine erfolgreiche Strafverfolgung. Das würde dann sehr schnell zu gewünschten Ergebnisse in Form von Akzeptanz führen. Sollte nichts passiert sein, also keine Blockierer, können beide Aufnahmen nach dem Einsatz direkt wieder gelöscht werden, dann gäbe es auch kaum Probleme mit dem Datenschutz!

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 14. Juli 2017 um 12:37:49 Uhr:


Naja, so gaaanz langsam fangen sie an, zu verstehen, dass man bei hardlinern nicht mit "Verständnisapellen" weiterkommt.

Einfach bei Einsatzfahrzeugen eine Front- und Heckkamera dauernd mitlaufen lassen, dann hat man genügend für eine erfolgreiche Strafverfolgung. Das würde dann sehr schnell zu gewünschten Ergebnisse in Form von Akzeptanz führen. Sollte nichts passiert sein, also keine Blockierer, können beide Aufnahmen nach dem Einsatz direkt wieder gelöscht werden, dann gäbe es auch kaum Probleme mit dem Datenschutz!

Für solche Fälle habe ich kein Verständnis dafür, wenn die Rettungsgassenblockierer und Missbraucher dann kommen und die BOS-Organisationen anzeigen, weil sie gefilmt wurden.
Da sollte der Datenschutz, da die Aufnahmen hier ja nur für die Identifizierung der Fahrzeuge und der Fahrer dienen, herabgesetzt werden.
Schon allein aus dem Grund, weil die Aufzeichnungen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bei der Ausübung "hoheitlicher" Aufgaben gemacht wurden und somit nicht veröffentlicht werden.

@Geisslein
Ich gehe einen Schritt weiter. Die Kamaras in den "Einsatzfahrzeugen" sind den Überwachungskamaras gleichzusetzen denen in Geschäften. Die dazu dienen Täter zu überführen. Nicht anderes sehe ich das in der Rettungsgasse. Den Täter will man habhaft werden. Die anderen haben nichts zu befürchten.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 14. Juli 2017 um 13:05:16 Uhr:


@Geisslein
Ich gehe einen Schritt weiter. Die Kamaras in den "Einsatzfahrzeugen" sind den Überwachungskamaras gleichzusetzen denen in Geschäften. Die dazu dienen Täter zu überführen. Nicht anderes sehe ich das in der Rettungsgasse. Den Täter will man habhaft werden. Die anderen haben nichts zu befürchten.

Als Einsatzkraft, der von diesem aktuellen Fall fast betroffen gewesen wäre (1 Autobahnauffahrt vorher...) würde ich mir solche Möglichkeiten natürlich auch sehr wünschen. Dashcam mitlaufen lassen, nach der Einsatzfahrt die Kennzeichen auswerten, Anzeigen verschicken, Halter gibt den Fahrer an oder zahlt selber, passt!

dafür müssten aber in D eine ganze Reihe von Gesetzen geändert werden. Soweit ich weiß ist es (in diesem Falle leider) grundsätzlich verboten, den laufenden Verkehr zu filmen und anschließend nach Verkehrsverstößen zu suchen. Meines Wissens nach wird dies z.B. auch nicht bei Abstandsmessungen gemacht, dort sitzen Beamte, die den laufenden Verkehr verfolgen und nur bei Verdacht die Aufnahme und die Messung auslösen.

Der Unterschied zu der Kameraüberwachung in Geschäften ist eben der, dass das Geschäft darauf hinweisen muss, dass dort eine Überwachung stattfindet und ich als Kunde somit die Wahl habe, ob ich das Geschäft betrete und gefilmt werde oder eben nicht. Desgleichen auf Bahnhöfen o.ä. Wenn ich aber im Stau stehe und ein filmendes Fahrzeug kommt von hinten, habe ich eben keine Möglichkeit dem Gefilmtwerden zu entgehen. Und das dürfte der entscheidende rechtliche Unterschied sein. Wie gesagt, in diesem (und den vergleichbaren Fällen): Leider!

Was ich mal wieder nicht verstehe ist, warum laut Polizei eine Anzeige gegen den Bedroher wenig Aussicht auf Erfolg hat. Das Kennzeichen ist bekannt, der Feuerwehrkommandant würde den Täter z.B. bei einer Gegenüberstellung identifizieren können, Zeugen gibt es auch. Wo verd... nochmal ist das Problem, hier mal einen Präzedenzfall zu schaffen???

Es gibt einen sehr alten Spruch, der auf jeden zutrifft, hier auch auf den Gesetzgeber:

Wenn ich etwas will, finde ich Wege,
wenn ich etwas nicht will, finde ich Gründe!

Zitat:

und nur bei Verdacht die Aufnahme und die Messung auslösen.

Kein Ding! Kann die Rettungskraft mit einem Druck auf den Auslöser auch selbst starten, denn sie hat ja im Behinderungsfall dazu Zeit, da sie eh nicht mehr weiterkommt!

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 14. Juli 2017 um 14:21:02 Uhr:


Es gibt einen sehr alten Spruch, der auf jeden zutrifft, hier auch auf den Gesetzgeber:

Wenn ich etwas will, finde ich Wege,
wenn ich etwas nicht will, finde ich Gründe!

Ich stelle hier mal das (ehrliche) Interesse des Gesetzgebers bzw. der Exekutive und der Judikative in Frage, wenn noch nicht einmal das verfolgt wird, was verfolgt werden kann (siehe der letzte Absatz meines letzten Beitrags). Das war ja in den früheren Fällen so ähnlich. Da wurden ja sogar die Personalien von Blockierern und Pöblern aufgenommen und dann kein Verfahren eröffnet, da angeblich zu wenig Aussicht auf Erfolg...

Und hier wäre ja eine sehr kreative Gesetzgebung notwendig, die die Anwendung von Dauerüberwachung + Halterhaftung in diesem Fall (BOS-Fahrzeuge in Rettungsgasse) erlaubt, in anderen aber nicht. Sonst wäre ja einer Generalüberwachung Tür und Tor geöffnet...

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 14. Juli 2017 um 14:21:02 Uhr:



Zitat:

und nur bei Verdacht die Aufnahme und die Messung auslösen.

Kein Ding! Kann die Rettungskraft mit einem Druck auf den Auslöser auch selbst starten, denn sie hat ja im Behinderungsfall dazu Zeit, da sie eh nicht mehr weiterkommt!

Das ist allerdings war. Das Problem der Halterhaftung bleibt dann aber immer noch...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. Juli 2017 um 14:15:30 Uhr:


dafür müssten aber in D eine ganze Reihe von Gesetzen geändert werden.

Warum? Bei der Ahndung von Straftaten sind die Richter da großzügiger bei der Akzeptanz von Beweisfilmen. Wenn sogar ein Rotlichtverstoß von einer privaten Person gefilmt und zu einer erfolgreichen Anzeige und Verurteilung des Täters führt, dann sollte das bei Bedarfsaufnahmen von der Feuerwehr/Rettungsdienst erst Recht möglich sein. Allein das Strafmaß dürfte zu gering für den Täter sein.

Zitat:

Der Unterschied zu der Kameraüberwachung in Geschäften ist eben der, dass das Geschäft darauf hinweisen muss, dass dort eine Überwachung stattfindet und ich als Kunde somit die Wahl habe, ob ich das Geschäft betrete und gefilmt werde oder eben nicht.

Vorschlag: Mach einfach ein Schild "Achtung Aufnahme" o.ä. vorn am Feuerwehrfahrzeug fest und der Behinderer hat die Wahl, ob er weiterhin blockiert und gefilmt wird oder eben nicht 😉 Ich mein, wenn's nur daran scheitert...

Btw. hat bisher irgendeine Feuerwehr überhaupt ausprobiert, was passiert, wenn permanente Aufnahmen stattfinden, also nach vorne UND hinten? Die Suche nach Verstößen braucht ja nicht pauschal stattzufinden, sondern nur bei konkreten Anlässen, also konkreten erheblichen Behinderung.

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