Quittierton beim Auf- und Zuschliessen
Hallo,
mir ist aufgefallen, dass einige Fahrzeuge beim Auf- und Zuschliessen eine Quittierton von sich geben.
Ist das nur bei Fahrzeugen mit Alarmanlage?
Kann man diese Funktion bei Fahrzeugen ohne Alarmanlage freischalten?
MFg
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von T081
§ 30 StVO Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) 1Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. 2Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. 3Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
Von diesem (deutschen) Gesetz auf ein Verbot des Quittiertones zu schließen, halte ich für gewagt (Legalitätsprinzip; Bestimmtheitsgebot). Der Begriff "Unnötiger Lärm" ist viel zu unbestimmt, als dass sich daraus konkret die Rechtswidrigkeit des
Quittiertonesergeben könnte (es handelt sich vielmehr um ein allgemeines Prinzip).
Aber: Wahrscheinlich gibt es auf der StVO beruhende Verordnungen, die Genaueres zum Lärmschutz ausführen!!?
Zitat:
Original geschrieben von T081
Das Geräusch ist unnötiger Lärm und somit verboten!
Wenn Subsumtion so einfach wär, könnte man jeden Juristen durch einen Computer ersetzen. IF...THEN...ELSE
Weiters wäre jeder Atemzug unnötiger Lärm und somit rechtswidrig. Ahh ich hab Angst.
Übrigens: Nur weil etwas verboten (§§) ist, ist es noch lange nicht sanktionierbar ($$).
In der österreichischen StVO finde ich auf die Schnelle aber folgende Strafen vorgesehen:
Zitat:
§ 99. Strafbestimmungen.
(...)
(3) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer
Geldstrafe bis zu 726 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit
Arrest bis zu zwei Wochen, zu bestrafen,
(...)
e) wer sich an Fahrzeuge anhängt, um sich ziehen zu lassen, (zur allgemeinen Erheiterung *LOL*)
f) wer Tiere während der Fahrt an einer Leine hält oder an
Fahrzeuge anhängt, um sie mitlaufen zu lassen, ausgenommen die
Fälle des § 74 Abs. 3, (wieder *LOL*)
(...)
i) wer beim Betrieb eines Fahrzeuges oder bei einer Ladetätigkeit
vermeidbaren Lärm erregt oder sonst gegen die in diesem
Bundesgesetz oder in Verordnungen auf Grund dieses
Bundesgesetzes enthaltenen Bestimmungen zum Schutze vor
Lärmbelästigung, z. B. gegen § 69, verstößt,
(...)
(4) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer
Geldstrafe bis zu 72 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit
Arrest bis zu 48 Stunden, zu bestrafen,
a) wer auf fahrende Fahrzeuge aufspringt oder von ihnen abspringt,
(...)
d) wer auf Straßen trotz Verbot Wintersport betreibt, (i pack des nimmer!!)
(...)
Ich muss diese drakonischen Strafdrohungen jetzt erstmal verdauen... 😁
Nicht mal mehr Aufspringen auf fahrende Fahrzeuge darf man, ohne zu zahlen! Man sollte Michael Knight die österreichische Staatsbürgerschaft verleihen - wär eine gute Einnahmequelle für den Staat! 😁
Zitat:
Original geschrieben von InGlockWeTrust
Von diesem (deutschen) Gesetz auf ein Verbot des Quittiertones zu schließen, halte ich für gewagt (Legalitätsprinzip; Bestimmtheitsgebot). Der Begriff "Unnötiger Lärm" ist viel zu unbestimmt, als dass sich daraus konkret die Rechtswidrigkeit des Quittiertones ergeben könnte (es handelt sich vielmehr um ein allgemeines Prinzip).
Aber: Wahrscheinlich gibt es auf der StVO beruhende Verordnungen, die Genaueres zum Lärmschutz ausführen!!?Wenn Subsumtion so einfach wär, könnte man jeden Juristen durch einen Computer ersetzen. IF...THEN...ELSE
Weiters wäre jeder Atemzug unnötiger Lärm und somit rechtswidrig. Ahh ich hab Angst.Übrigens: Nur weil etwas verboten (§§) ist, ist es noch lange nicht sanktionierbar ($$).
Ich schreib das ja nicht auf Grund von Vermutungen. Kannst mir schon glauben, dass das so ist - ich bin ja nicht zum Spaß Polizist! 🙂 Hab das Alles erst vor kurzem jahrelang lernen müssen. Der Quittierton fällt auf jeden Fall unter diesen Paragraphen - mag die Sache nur nicht lang und breit erklären, da es sich hier doch um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt.
Wie schon erwähnt, ist der Quittierton in Deutschland mit 10 Euro Verwarnungsgeld sanktionierbar. Zusätzlich kann dir ein Mängelschein ausgestellt werden, so dass der "Mangel" innerhalb kürzester Zeit behoben werden muss.
Gruß, Tobi
Zitat:
Original geschrieben von Domis_golf
man drück einfach auf zuschließen und wenn es 2x blinkt is zu. Bei Unsicherheit drück man einfach ein zweites mal auf "zuschließen" ( geht auch aus 50m Entfernung ) 😉
Was hast du für einen A3? Bei mir blinkt es beim Schließen 1x 😉 Hast du etwa rechtswidrige Änderungen durchgeführt?
Sorry das ich den Thread nochmal rauskrame.
Ich habe hier eine Originale DWA Sirene und möchte die am Komfotsteuergerät anschließen.
Kann mir jemand sagen an welchen Stecker und an welche Pins sie anzuschließen ist?
Mfg
Daniel
Ähnliche Themen
Alleine der Sounder wird dir nicht weiterhelfen, du brauchst Niveausensoren sowie den Innenraumüberwachungssensor ; zudem noch das Stg. für den Sounder, und die deaktivierungstasten in der Tür - ergo noch neue Türverkleidung+Taster !
Zitat:
Original geschrieben von T081
Ich schreib das ja nicht auf Grund von Vermutungen. Kannst mir schon glauben, dass das so ist - ich bin ja nicht zum Spaß Polizist! 🙂 Hab das Alles erst vor kurzem jahrelang lernen müssen. Der Quittierton fällt auf jeden Fall unter diesen Paragraphen - mag die Sache nur nicht lang und breit erklären, da es sich hier doch um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt.Zitat:
Original geschrieben von InGlockWeTrust
Von diesem (deutschen) Gesetz auf ein Verbot des Quittiertones zu schließen, halte ich für gewagt (Legalitätsprinzip; Bestimmtheitsgebot). Der Begriff "Unnötiger Lärm" ist viel zu unbestimmt, als dass sich daraus konkret die Rechtswidrigkeit des Quittiertones ergeben könnte (es handelt sich vielmehr um ein allgemeines Prinzip).
Aber: Wahrscheinlich gibt es auf der StVO beruhende Verordnungen, die Genaueres zum Lärmschutz ausführen!!?Wenn Subsumtion so einfach wär, könnte man jeden Juristen durch einen Computer ersetzen. IF...THEN...ELSE
Weiters wäre jeder Atemzug unnötiger Lärm und somit rechtswidrig. Ahh ich hab Angst.Übrigens: Nur weil etwas verboten (§§) ist, ist es noch lange nicht sanktionierbar ($$).
Wie schon erwähnt, ist der Quittierton in Deutschland mit 10 Euro Verwarnungsgeld sanktionierbar. Zusätzlich kann dir ein Mängelschein ausgestellt werden, so dass der "Mangel" innerhalb kürzester Zeit behoben werden muss.
Gruß, Tobi
War das schon immer so? So von wegen Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung? Ich bin mir ganz sicher, dass die Orginal- BMW-DWA, welche meine Eltern in ihrem bay. 5er vor rund 8 Jahren bei BMW haben nachrüsten lassen, das Scharfstellen akkustisch quitiert. Und wenn bei nem Porgi 996 Cabby das Handschuhfach offen ist, hupt er beim Verriegeln zweimal dermaßen laut, dass alle NAchbarn schauen. Und das auch, wenn das Dach zu ist. Jedenfalls bei geschlossenem Dach oder montiertem Hardtop wäre das ja unnötig und damit vermeidbarer Lärm... Hast du vielleicht ne FUndstelle, mich würd das mal interessieren.
ich bin froh das ich es habe sonst würde ich immer noch da stehen und schauen ob das Auto zu ist!
Danke dir Stefan! 😁
Gruss Denis