Q5 Hybrid TFSI e
Auf diversen Webseiten steht seit längerem, dass Mitte des Jahres 2017 der Q5 Hybrid in den Markt kommen soll. Weiß jemand Näheres? Datum? Preis?
Beste Antwort im Thema
Hallo Leute,
der 55ziger macht mega Freude, freue mich jeden Tag wenn ich einsteige erneut. Macht Euch keinen Kopf und lasst Euch vor allem nicht kirre machen. Die MC Mufftys muß es auch geben, aber wer den Hybriden gefahren ist, hat bis jetzt immer sehr überrascht, freudig reagiert. Die Ruhe im Auto ist einfach bombastisch, bei Bedarf überholt er souverän. Das alles harmoniert einfach klasse. Freut Euch drauf, schönes Wochenende Euch allen. 🙂
3922 Antworten
Grauzone Laden für Steuerprivileg.
Hatte heute ein nettes Gespräch mit jemand der mir sagte das man eigentlich ein Mindestanzahl an Ladungen haben muss/sollte für das Steuerprivileg es würde bisher nur nicht geprüft. Soll aber durch die sehr vielen Neuzulassungen von Hybrid Firmenfahrzeugen von den Finanzbehörden geprüft werden in Rahmen einer Steuerprüfung. Es wäre sehr einfach über die OBD Buchse auszulesen wieviel Ladevorgänge vorgenommen wurden.
Weiß darüber jemand mehr?
Eine solche Verwaltungsvorschrift gibt es sicherlich noch nicht, sonst wäre das bekannt.
Es würde mich allerdings nicht wundern wenn so etwas bald kommt, nachdem sich inzwischen jedes Magazin, jede Zeitung und jeder zweite Onlinedienst darüber aufgeregt hat wie ungerecht die hälftige Besteuerung für PHEV ist obwohl die Elektromobilität gar nicht genutzt wird. Kam ja auch hier schon die Aussage das Fahrzeug nur aus steuerlichen Gründen angeschafft zu haben, das Ladekabel aber unbenutzt wieder zurück zu geben.
Ich persönlich würde es begrüssen wenn eine Überprüfung zukünftig tatsächlich stattfindet um den Steuervorteil zu behalten. Dadurch wird der ursprüngliche gesellschaftliche Zweck der Förderung erreicht und die stete Kritik an PHEV würde dann hoffentlich endlich zurückgehen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@akoser76 schrieb am 18. Dezember 2019 um 16:23:30 Uhr:
Grauzone Laden für Steuerprivileg.Hatte heute ein nettes Gespräch mit jemand der mir sagte das man eigentlich ein Mindestanzahl an Ladungen haben muss/sollte für das Steuerprivileg es würde bisher nur nicht geprüft. Soll aber durch die sehr vielen Neuzulassungen von Hybrid Firmenfahrzeugen von den Finanzbehörden geprüft werden in Rahmen einer Steuerprüfung. Es wäre sehr einfach über die OBD Buchse auszulesen wieviel Ladevorgänge vorgenommen wurden.
Weiß darüber jemand mehr?
Solange sie die gesetzliche Grundlage (EmoG) nicht ändern, bleibt es dabei, dass ein PHEV
40km rein elektrisch
Oder
50g CO2/km
Erfüllen muss, um förderberechtigt zu sein.
Zitat:
@e91_alex schrieb am 18. Dezember 2019 um 17:21:28 Uhr:
Solange sie die gesetzliche Grundlage (EmoG) nicht ändern, bleibt es dabei, dass ein PHEV40km rein elektrisch
Oder
50g CO2/km
Erfüllen muss, um förderberechtigt zu sein.
Förderberechtigt und Dienstwagensteuer sind zunächst mal zwei nicht direkt miteinander verknüpfte Dinge.
Allerdings wird das EmoG sowieso in Kürze geändert werden, da die Mindestreichweite möglichst zum 01.01.2021 auf 50 Km rein elektrisch hochgesetzt werden soll und ca. zum 01.01.2024 dann auf 60 Km.
Des Weiteren steht im EmoG deutlich drin, dass jegliche Förderung dem Ziel diene verkehrliche Emissionen signifikant zu reduzieren. Somit wäre es ausreichend eine Verwaltungsvorschrift auf Basis des Gesetzes zu erlassen um dieses Ziel zu überprüfen. Wäre nicht das erste Mal bzw. ist eigentlich eher üblich dass Gesetze durch Verwaltungsvorschriften in der Umsetzung konkretisiert werden.
Deswegen soll mit dem Facelift nächstes Jahr die Reichweite auf 50 km steigen. Für die bis 31.12.2020 zugelassenen Fahrzeuge ändert sich aber nix, die bekommen die Förderung wie bisher weiter.
Sollte die steuerliche Förderung für hybride nicht gegeben sein, würde der Verkauf zb des Q5 e komplett einbrechen. Der Hybrid ist dazu da das die Hersteller den Flottenverbrauch auf die geforderten Werte zu bringen. Alles andere ist augenwischerei. Für die Umwelt ist ein moderner Diesel aktuell die bessere Lösung allein schon wegen Verbrauch.
Zitat:
@erz-rs111 schrieb am 18. Dezember 2019 um 20:36:59 Uhr:
Sollte die steuerliche Förderung für hybride nicht gegeben sein, würde der Verkauf zb des Q5 e komplett einbrechen. Der Hybrid ist dazu da das die Hersteller den Flottenverbrauch auf die geforderten Werte zu bringen. Alles andere ist augenwischerei. Für die Umwelt ist ein moderner Diesel aktuell die bessere Lösung allein schon wegen Verbrauch.
Es geht ja nicht darum die steuerliche Förderung zu streichen sondern den elektrischen Anteil zu prüfen. Wer Strom "tankt" wird weiterhin gefördert. Der Diesel ist als Langstreckenfahrzeug geeignet. Viel Kurzstreckenverkehr ist aber Gift auch für einen modernen Diesel. Und genau dort spielt ein PHEV der möglichst oft mit Strom betrieben wird seine Vorteile aus. Es hängt immer sehr viel vom Fahrprofil und auch von der Fahrweise ab.
So eine Vorschrift wird nicht kommen und das ist auch gut so. Es gibt die Möglichkeit elektrisch zu fahren und wer die nicht nutzt, das ist ihm selbst überlassen. Wir können den Q5 auch nur unterwegs laden, bei einer Wohnung ist das nunmal auf der Strasse nicht möglich. Sollen deshalb alle bestraft werden die kein eigenes Haus mit Lademöglichkeit haben?? Wie gesagt, in so einem Fall würde der Verkauf massiv einbrechen. Der Q5 wurde von Audi mit super Leasingkonditionen in den Grosskundenmarkt gedrückt, es geht lediglich darum den Flottenverbrauch zu drücken. Bei uns ersetzt er im Fuhrpark einen Tiguan 1,4 Benziner, der auch um die 8-9 Liter auf 100km verbraucht hat. Es ändert sich also quasi nix und bei 20.000 km im Jahr ist es die richtige Wahl gegenüber dem Diesel für uns, zumal die Leasingrate geringer ist, obwohl der Q 25 Teuro mehr kostet laut Liste.
Habe morgen meine Probefahrt. Schwanke immer noch hin und her zum 3.0 286PS wer weiß wie lange es noch 6 Zylinder Diesel gibt. Bei mir wird es ein Dienstwagen und ich würde es nur wegen der 0.5 machen. Das sind in 36 Monaten ca. 4509,-€ netto mehr.
Zitat:
@erz-rs111 schrieb am 19. Dezember 2019 um 10:40:31 Uhr:
So eine Vorschrift wird nicht kommen ...
Da wäre ich mir nicht ganz so sicher. Ab 2021 werden die Verbräuche bei PHEVs erfasst. Es ist nur noch nicht entschieden, wie die Daten ausgelesen bzw. auf welchem Weg sie übertragen werden. Haben die Behörden ersteinmal Daten, wird das dort sicher Begehrlichkeiten wecken, zumal in anderen Ländern PHEVs nicht mehr begünstigt werden. Aus bekannten Gründen. Auch die Verlängerung der vergünstigten "Dienstwagensteuer" bis 2030 zielt ja bei den PHEVs auf eine steigende Mindestreichweite oder eben weniger als 49g Co2. Das ist ja heute schon gesetzlich festgeschrieben. Dann macht der Gesetzgeber z.B. eine Beweislastumkehr wo der Steuerzahler den Nachweis erbringen muss, dass er die 49g beim Plugin auch einhält. Es ist ja heute schon üblich, dass wenn ich Steuervergünstigungen in Anspruch nehme, diese nachweisen muss. Der Nachweis kann ja Problemlos über die gespeicherten Daten der Fahrzeuge erfolgen. Die derzeitige Problematik ist auch dem Gesetzgeber bekannt, momentan wird dies jedoch offensichtlich toleriert, um einen entsprechenden Fahrzeugabsatz zu erreichen. Sind erstmal genug Fahrzeuge im Umlauf, kann sich der Wind auch mal ganz schnell drehen. Ist zumindestens zu befürchten.....
wenn man hier liest, dass viele schwanken zwischen Tfsi e und Benzinern oder Dieseln dann sind die Zweifel an der Sinnhaftigkeit auch gegeben.
Ein Plug-In macht nur Sinn, wenn auch geladen wird und möglichst viel elektrisch gefahren wird.
Ist es von Relevanz ob:
1. das Ladegerät in der Steckdose bleibt aber nicht im Auto steckt?
2. in der Nacht im Auto steckt obwohl es dann um 1 Uhr zb voll ist ?
Zu 1.: Das macht an sich nichts (ist ja bei einer Wallbox an sich auch nicht anders), du wirst vermutlich nur etwas Standby-Stromverbrauch haben.
Zu 2.: Das macht auch nichts, im Idealfall lädt man den Akku aber per Abfahrtstimer per Einstellung im Fahrzeug oder der App (wenn sie gerade mal funktioniert) erst kurz vor Fahrtantritt morgens voll. Das hat neben der Akkuschonung (lange auf 100% mag kein Akku geladen sein - ist aber auch kein Beinbruch, da deswegen Pufferkapazität vorgehalten wird) nämlich auch den Vorteil, dass der Akku durch den Ladevorgang erwärmt wird, was sich gerade im Winter positiv auf den Verbrauch/die Reichweite auswirkt.