Q4 und staatliche Förderung/Umweltbonus

Audi Q4 FZ

Sehe ich das richtig, dass ich einen Q4 35, Q4 40 oder einen Q4 35 Sportback kaufen muss, um die maximale staatliche Förderung bekommen zu können?

Kaufe ich eine größere Variante, verschenke ich 1.500 Euro an staatlicher Förderung?

Wie ich die "kleinen" 3 dann ausstatte, ist aber komplett egal?

577 Antworten

ICh stehe auf dem Schlauch 🙁 Hab die Seite durchsucht, finde aber nix. Kommt das erst im Verlauf der Antragsstellung?

Schau bitte unter Neuen Antrag stellen und blättere auf der Seite nach unten bis zu "Musterunterlagen".
Dort findest du alles.

Sonderregel BAFA

Hammer, das hätte ich ehrlicherweise nie gesehen - tausend Dank ans Forum!

Zitat:

Ich habe eher das Gefühl, dass hier viele Leute verunsichert worden sind. Vollkommen zu unrecht. Jeder mit einen Nettolistenpreis unter 40.000 auf der Rechnung hat Anspruch auf die volle 4500€ Förderung. Das wollt ich noch einmal klarstellen.

Kann ich auch nochmal bestätigen. Bestellt 04/22, geliefert 03/23. Kompensation von Audi - 1.500 Euro erhalten und gerade kam der positive Bescheid der BaFa über 4.500 Euro. Angemeldet als Modelljahr 2022, trotz Erstzulassung(und Modelljahr) 2023.

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Ich habe immer nur gehört, dass bei Bestellung in 2021 die Kompensation seitens Audi in. H. v. 1500 € gegeben wurde. Wie hast du das hinbekommen?

Zitat:

@Jag schrieb am 27. April 2023 um 18:08:36 Uhr:


Ich habe immer nur gehört, dass bei Bestellung in 2021 die Kompensation seitens Audi in. H. v. 1500 € gegeben wurde. Wie hast du das hinbekommen?

Ich habe meinen Händler drauf hingewiesen dass es die Stayprämie gibt und er hat den Rest erledigt.
Ohne nachzufragen wird es vermutlich nichts geben.

Zudem war mein 1. Liefertermin von Audi auf der Auftragsbestätigung 12/22 (Bestellung Händler 08/23), somit Voraussetzung erfüllt 🙂

Ich habe heute auch meinen Bescheid über 4500 EUR bekommen. Bestellt 06/21, geliefert 02/23, MJ 23.

@ Michak2 ...Scheint echt ein Besonderer Glücksfall bei dir gewesen zu sein. Kann man dich nur beglückwünschen. Was für Ausstattung und Modell hast du bestellt? Kauf oder Leasing? Wie hoch war dein prozentualer Nachlass bei Bestellung in 04/22? Würde ich gerne mal mit meiner Bestellung aus 5/22 vergleichen.

Glücksfall glaube ich nicht. Wichtig ist ein 1.LTK von Audi in 2022 auf der Auftragsbestätigung, den hatte ich.
Mein Händler hat erklärt es gibt irgendwie grün/gelb/rot bei der Stayprämie. Ich interpretiere grün als bestellt in 2021 und 1.LTK in 21 oder 22 = garantierte Prämie, gelb = bestellt in 22 und 1.LTK in 22 = Händlersache und rot = 1.LTK in 23 = keine Prämie.
Q4 40 Barkauf, gute Ausstattung aber ohne elektrische Sitze, Rabatt zwischen 5 und 10%, NLP am Ende 37t€ statt 39,9 plus kostenlose goodies.

Zitat:

@MichaK2 schrieb am 29. April 2023 um 07:39:13 Uhr:


Glücksfall glaube ich nicht. Wichtig ist ein 1.LTK von Audi in 2022 auf der Auftragsbestätigung, den hatte ich.
Mein Händler hat erklärt es gibt irgendwie grün/gelb/rot bei der Stayprämie. Ich interpretiere grün als bestellt in 2021 und 1.LTK in 21 oder 22 = garantierte Prämie, gelb = bestellt in 22 und 1.LTK in 22 = Händlersache und rot = 1.LTK in 23 = keine Prämie.
Q4 40 Barkauf, gute Ausstattung aber ohne elektrische Sitze, Rabatt zwischen 5 und 10%, NLP am Ende 37t€ statt 39,9 plus kostenlose goodies.

Glückwunsch. Ich habe auf der Bestellung 12/22. Auf der Leasingbestätigung stand kein Datum. Das Datum auf der Bestellung zählt bei mir leider nicht.

Gestern mit der Bafa telefoniert. Mir wurde noch mal bestätigt, dass der NPL auf der Rechnung zählt, nicht das technische Modelljahr. Es sollte auf der Rechnung möglichst kein Modelljahr stehen. Und noch eine Sache, das Antragsdatum zählt, auch wenn der Topf danach für das aktuelle Jahr leer wäre, erhält man die Prämie, aber dann eben erst 2024 aus dem Topf.

Was nicht tut, Q8 55 als Q8 50 anmelden und Prämie kassieren, das wird abgelehnt. Also den 50er als 40er melden geht net.

Zitat:

@stevoboy schrieb am 29. April 2023 um 16:20:37 Uhr:


Und noch eine Sache, das Antragsdatum zählt, auch wenn der Topf danach für das aktuelle Jahr leer wäre, erhält man die Prämie, aber dann eben erst 2024 aus dem Topf.

Wohl eher eine unbegründete Sorge.

In den

FAQ

zur geplanten Förderung werden folgende Summen genannt:

  • 2023: 2,1 Mrd. €
  • 2024: 1,3 Mrd. €

Ein einfaches Rechenbeispiel (zugegeben nicht ganz richtig, da nur von Fahrzeugen bis 40k€ NLP ausgegangen wird):

  • 2023: 466.667 Fahrzeuge
  • 2024: 433.333 Fahrzeuge

Das ist sozusagen das Minimum. Natürlich wird es auch Fahrzeuge über 40k€ geben, aber deren staatlicher Anteil an der Kaufprämie ist geringer.

Wenn man für 2023 einen Anteil von 20% für die hochpreisigen Elektrofahrzeuge annimmt kommt man auf genau 500.000 Fahrzeuge.

Und als Vergleich: 2022 = 470.559 Elektrofahrzeuge, Q1/23 = 94.736 Elektrofahrzeuge.

Nicht alle dieser Elektro sind qualifiziert für die Kaufprämie.

Ab 09/23 können nur noch Privatleute die Kaufprämie beantragen und ab 01/24 werden nur noch Elektro bis zu einem NLP von 45k€ gefördert.

Die Kaufprämie endet am 31.12.2024.

Das heißt wie viel schätzt du ist jetzt aus dem Topf abgeflossen?
Nach der Logik der Bafa müsste man doch, auch wenn der Topf 2033 leer ist, und man danach in 2023 beantragt, aus dem Topf 2024 bedient werden, oder?

Zitat:

@stevoboy schrieb am 30. April 2023 um 09:11:06 Uhr:


Das heißt wie viel schätzt du ist jetzt aus dem Topf abgeflossen?

Das lässt sich leider nur sehr schwer abschätzen, da konkrete Zahlen kaum auffindbar sind.

Die BAFA informiert regelmäßig mit der Zwischenbilanz. Allerdings wird dort nicht zwischen den unterschiedlichen Förderhöhen unterschieden, sondern nur Anträge für Elektro aufgeführt. Und man summiert alle Fahrzeuge seit Auflage dieser Förderung auf. Eine Übersicht nach Jahren wäre sicherlich sinnvoller.

Mit den Angaben hier und der aktuellen Zwischenbilanz sollten es 57.884 Anträge für Elektro in 2023 sein.
Prominente Beispiele für Elektro ohne Förderung sind Tesla S & X (immerhin knapp 600 Erstzulassungen in Q1/23).

Es gibt einen zeitlichen Versatz zwischen Erstzulassung und Antragstellung.

Zitat:

@stevoboy schrieb am 30. April 2023 um 09:11:06 Uhr:


Nach der Logik der Bafa müsste man doch, auch wenn der Topf 2033 leer ist, und man danach in 2023 beantragt, aus dem Topf 2024 bedient werden, oder?

Im Gesetz heißt es dazu:

Zitat:

Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.
(...)
Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des KTF zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Die Bewilligungsbehörde ist in diesem Fall berechtigt, einen Antragsstopp auszusprechen.

Das heißt für mich, dass es theoretisch Fälle geben könnte, in denen man keine Kaufprämie erhält.

Mal eine Frage zum verkürzten Verfahren für VW/Audi - im Falle Leasing:

- Auf der Seite der BAFA wird neben dem Auftrag auch dieses Dokument gefordert: file:///C:/Users/vmate/Downloads/emob_muster_volkswagen_leasing_privat_bestaetigung%20(1).pdf

- Ich habe 2021 bestellt, und so ein Dokument habe ich nicht. Statt dieser "Bestätigung" habe ich direkt den Vertrag erhalten, der quasi die gleichen Infos im Dokument hat. Siehe Bild am Beitrag.

Hat das noch jemand? Ist das ok? Oder kann man wegen sowas abgelehnt werden?

Screenshot-2023-05-01
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