Q4 und staatliche Förderung/Umweltbonus
Sehe ich das richtig, dass ich einen Q4 35, Q4 40 oder einen Q4 35 Sportback kaufen muss, um die maximale staatliche Förderung bekommen zu können?
Kaufe ich eine größere Variante, verschenke ich 1.500 Euro an staatlicher Förderung?
Wie ich die "kleinen" 3 dann ausstatte, ist aber komplett egal?
577 Antworten
Zitat:
@mavo0013 schrieb am 20. Februar 2023 um 21:34:59 Uhr:
Nein, 6.000 Euro gibt es ja nicht mehr. Es geht quasi um 4500 vs 3000 (über oder unter der 40.000 Preisgrenze)
Ah okay, es ging also um die zwei Förderungshöhen innerhalb von 2023.
Mir wurde auch gesagt, ich bekomme eine Rechnung mit dem Fahrzeugwert zum Bestellzeitpunkt.
Dann müsste ich auch unter den 40000 NLP ohne Ausstattung bleiben. Das ist evtl. eine Regelung zwischen Audi und großen Leasingfirmen.
Wie hast Du der Bafa denn mitgeteilt, dass Du unter 40000 NLP bleibst? Im Einzelantrag lädt man ja gar keine Rechnung mehr hoch sondern bei Fahrzeugen des VAG Konzerns regelt die Bafa das direkt mit VAG.
Hier die Info der Bafa:
Sehr geehrter Herr …,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Voraussetzung der Vorlage der Leasingratenkalkulation besteht seit Beginn der Förderung (2016). Die Vorlage der Leasingkalkulation ist jedoch seit kurzem für Fahrzeuge der VW Gruppe (Seat, Skoda, Audi, VW) nicht mehr erforderlich.
Im Fall der Volkswagen Leasing wurde der Umfang der einzureichenden Unterlagen reduziert. Ab sofort werden lediglich die Leasingbestellung und Leasingbestätigung benötigt. Da bei der Antragstellung mit Leasing grundsätzlich drei Dokumente hochzuladen sind, laden Sie bitte eines der Dokumente zweimal hoch.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und stehe bei Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Elektromobilität(HR)
Seit wann regelt die BAFA das direkt mit VAG? Davon steht nichts in den Fördergrundsätzen. Für den Kauf muss eine Rechnung hochgeladen werden, der Nettolistenpreis darin muss unter dem NLP des gewählten Modells auf der BAFA Liste liegen
Bei Leasing kann das schon sein, dass es da der Leasinggeber komplett übernimmt. Ist ja oft auch schon in der Leasingrate mit einkalkuliert. Damals bei meinem Firmenwagen (Plug-In Hybrid) musste ich mich auch um nichts kümmern…
Genau, Leasing mit bestimmten Leasinggebern läuft anders. Als Leasingnehmer wirst du ja nicht Eigentümer des Fahrzeugs sondern die Leasinggesellschaft. Warum sollte Dir der Hersteller eine Rechnung über das Fahrzeugs schicken, wenn Du sie nicht zahlen musst. Du bekommst ja auf jeden Fall nur mal Rechnungen über die Anzahlung und Leasingraten. Ich habe aber zusätzlich noch so etwas wie eine proforma Rechnung von Skoda Händler bekommen.
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Ich habe gestern exakt nach dem auf der Bafa Seite beschriebenen verkürzten Verfahren für VW/Audi/Skoda Leasing den Antrag gestellt. Es werden nur Leasing Bestellung und Bestätigung benötigt. Ist im Leitfaden genau so beschrieben.
Als Fahrzeugtyp habe ich in meinem Fall "Audi Q4 40" ausgewählt und nicht Model 2023. Ich habe 2021 bestellt und auf diesen Preis bezieht sich auch die Leasingrate. Natürlich habe ich ein Model 2023 ausgeliefert bekommen ;-) .
Ob es klappt wird sich in ein paar Wochen zeigen.
Bei der Übergabe bekommt man auch keine Rechnung vom AH über das Auto.
Zitat:
@Thatsnotcool schrieb am 21. Februar 2023 um 10:23:11 Uhr:
Seit wann regelt die BAFA das direkt mit VAG? Davon steht nichts in den Fördergrundsätzen.…
Im Prinzip schon - zumindest für Leasingverträge
Zitat:
@der_wolff schrieb am 21. Februar 2023 um 12:07:21 Uhr:
Ich habe gestern exakt nach dem auf der Bafa Seite beschriebenen verkürzten Verfahren für VW/Audi/Skoda Leasing den Antrag gestellt.
...
Ob es klappt wird sich in ein paar Wochen zeigen.
Bei der Übergabe bekommt man auch keine Rechnung vom AH über das Auto.
Vielen Dank für diese Info. Das ist mir nicht aufgefallen. Trifft auch genau auf meinen Fall zu. Gibt es von anderen hier schon Erfahrungswerte, die auch genau in der Kombi (Leasing-Bestellung 2021, Auslieferung MJ23 in 2023, Beantragung BAFA für MJ22 in 2023) beantragt haben und schon ein Ergebnis haben?
Ich müsste fast genau diese Kombination haben, allerdings Bestellung in 06/22, damit jedoch auch MJ22 zum Bestellzeitpunkt, und NLP unter 40 000.
Hallo,
Q4 40 bestellt im Nov. 21 zu NLP unter 40.000€.
Das Auto ist nun beim Händler angeliefert und ich sollte neue Verträge unterschreiben, da in der Rechnung der neue Preis aufgeführt wird und die Erhöhung, welcher ich Mitte 2022 widersprochen hatte, als Rabatt aufgeführt wird.
Ist dies korrekt?
Die staatl. Förderung vermindert sich von ursprünglich 6000€ auf nun 3000€?
Trotz Bestellung 2021 will der Händler keine Kompensation der BAFA anbieten.
Gibt es da noch mehrere Besteller aus 2021 die Lieferung 2023 keine Kompensation erhalten haben?
Krass… wieso Preiserhöhung? Habe ich nicht bekommen (bestellt 07/2021)
Aussage zu BAFA-Kompensation war, dass es das für alle gibt, die 2021 bestellt haben. Frech, Dein Händler
Zitat:
@Stiess22 schrieb am 22. Februar 2023 um 19:49:26 Uhr:
Hallo,
Q4 40 bestellt im Nov. 21 zu NLP unter 40.000€.
Das Auto ist nun beim Händler angeliefert und ich sollte neue Verträge unterschreiben, da in der Rechnung der neue Preis aufgeführt wird und die Erhöhung, welcher ich Mitte 2022 widersprochen hatte, als Rabatt aufgeführt wird.
Ist dies korrekt?
Die staatl. Förderung vermindert sich von ursprünglich 6000€ auf nun 3000€?Trotz Bestellung 2021 will der Händler keine Kompensation der BAFA anbieten.
Gibt es da noch mehrere Besteller aus 2021 die Lieferung 2023 keine Kompensation erhalten haben?
Ich würd hier überhaupt nichts unterschreiben, bevor ich das nicht rechtlich prüfen hab lassen.
Kann es sein, dass inzwischen der Verkäufer gewechselt hat?
Wäre wieder ein typischer Fall von: "Wir müssen einen neuen Vertrag machen. Auf den alten steht nicht meine Provisionsnummer"
Der Verkäufer ist noch der Selbe, hat also nicht gewechselt.
Der Verkäufer hat mir bei der Preiserhöhung 2022 erzählt, es müssten alle Fahrzeug erhöht werden, die noch nicht eingeplant sind. Es war zu dem Zeitpunkt die Phonebox nicht lieferbar und anscheinend deshalb konnte das Auto nicht eingeplant werden.
Beim Verkauf sagt es schon es könne ein Jahr dauern, was mir damals egal war, da ich das Auto nicht dringend benötigte, mir war nur wichtig, dass die Preise bleiben.
Gibt es noch Besteller aus 2021, denen die Preiserhöhung 2022 von 4.400€ berechnet wurde, bzw. auf der Rechnung der neue Listenpreis ausgewiesen wird und dann die Erhöhung durch einen Rabatt erstattet wird?
Oder hat er mich auch da getäuscht?
Das reißt bei mir halt gleich 2x rein, einmal die BAFA und dann die 0,25% Versteuerung, welche nun 0,5% beträgt.
@Stiess22 du wirst nach Strich und Faden vera…!
Ich habe 12/21 den Leasingvertrag unterzeichnet, der Preis von damals hat bestand! Auslieferung war 12/22 nachdem 10/22 wegen Unfall auf Werksgelände meinen Q4 in die Schrottpresse befördert hat.
Hallo liebe Community,
kann Audi den Herstelleranteil am Umweltbonus und oder die BAFA Kompensation nachträglich zurück fordern, wenn das Fahrzeug nicht auf den Käufer sondern auf einen Dritten innerhalb Deutschland Zugelassen wird?
Zitat:
@Eisfra schrieb am 23. Februar 2023 um 18:54:31 Uhr:
@Stiess22 du wirst nach Strich und Faden vera…!
Ich habe 12/21 den Leasingvertrag unterzeichnet, der Preis von damals hat bestand! Auslieferung war 12/22 nachdem 10/22 wegen Unfall auf Werksgelände meinen Q4 in die Schrottpresse befördert hat.
Er schreibt das er den erhöhten Preis als Rabatt auf der Rechnung ausgewiesen bekommt. Der Nettolistenpreis scheint also der für das 2023 Modell zu sein und somit sind nur 3000,- Bafa möglich.
Ich stehe vor dem gleichen Problem. Auto steht beim Werk (Werksangehöriger) und in der Proforma Berechnung die ich online einsehen kann, wird nur 1785,- als Herstelleranteil abgezogen. Der Gesamtpreis ist jedoch der alte Preis, der bei Bestellung 01/22 galt.
Jetzt versucht mein Kundenberater gerade rauszufinden wie die Rechnung aussieht bzw. welcher Nettolistenpreis aufgeführt ist.
Gibt es hier einen Barzahler (also kein Leasing) der eine Bestellung aus 2022 ausgeliefert bekommen hat und kann bestätigen ob der alte, oder neue Nettolistenpreis und dementsprechend auch die Differenz als Rabatt ausgewiesen ist?