Q4 und staatliche Förderung/Umweltbonus

Audi Q4 FZ

Sehe ich das richtig, dass ich einen Q4 35, Q4 40 oder einen Q4 35 Sportback kaufen muss, um die maximale staatliche Förderung bekommen zu können?

Kaufe ich eine größere Variante, verschenke ich 1.500 Euro an staatlicher Förderung?

Wie ich die "kleinen" 3 dann ausstatte, ist aber komplett egal?

577 Antworten

Zitat:

@pudel schrieb am 16. Februar 2023 um 17:23:06 Uhr:


Vermutlich wurde das hier schon mehrfach lamentiert, aber ich habe eben auf der BAFA Liste entdeckt, daß z.B. der Q4 40 nun mit über 43.000EUR angesetzt ist, und somit nur die 3000EUR Förderung bekommt.
Also in Summe 3000+3000+1500EUR= 7500EUR Förderung nicht die 9000 Euro, die es zum Zeitpunkt der Bestellung (bei mir Juni 2021) galt.

Diese Rechnung ist falsch.

Reine Elektro mit einem NLP des Basisfahrzeugs zwischen 40k€ und 65k€ erhalten in 2023 4.785€.

Ich bin ja gespannt, wie das weiter gehen soll.

Die wollen mehr Elektroautos verkaufen, schrauben aber die Förderungen zurück.
Für Gewerbe wird sie sogar komplett gestichen.

Kann mir nicht vorstellen, dass man so mehr verkauft.

Die für viele wichtige 0,25% Versteuerung ist bis Ende 2030 gesichert. In vielen Fällen war die Kaufprämie wohl nur ein nettes Extra.
Es ist völlig richtig günstigere Elektro länger zu fördern.

Zitat:

@Klinkini schrieb am 17. Februar 2023 um 08:09:40 Uhr:


Ich bin ja gespannt, wie das weiter gehen soll.

Die wollen mehr Elektroautos verkaufen, schrauben aber die Förderungen zurück.
Für Gewerbe wird sie sogar komplett gestichen.

Kann mir nicht vorstellen, dass man so mehr verkauft.

Warum muss man diese Technologie überhaupt fördern?
Wenn ein Produkt oder eine Technologie gut ist, muss man diese nicht fördern.

Zumal diese am Ende beim Hersteller landet, da diese eingepreist wurde.

Man sollte diese Fördersummen eher in die Umstellung der Infrastruktur stecken.

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Also, verstehe ich nicht. Wer 2021 bestellt hat, hat unter 40k Listenpreis. Bekommt also 4500 + 1500 von Audi, plus Herstellerförderung. Also immer noch die ca. 9700.

Auszug aus der aktuellen Liste der BAFA, hier für die "alten" Q4s:
https://www.bafa.de/.../emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.pdf?...

(ab Nummer 40 kommen die Audis)

Update: Das bezieht sich auf die Förderdiskussion auf der vorherigen Seite...

Zitat:

@olske schrieb am 17. Februar 2023 um 08:29:01 Uhr:


Warum muss man diese Technologie überhaupt fördern?
Wenn ein Produkt oder eine Technologie gut ist, muss man diese nicht fördern.

Weil diese komplett neue Technologie Entwicklungskosten verursacht, die man bei einem Verbrenner nicht hat und deswegen das Elektroauto deutlich teurer ist, als ein Verbrenner.

Zitat:

@mavo0013 schrieb am 17. Februar 2023 um 08:39:23 Uhr:


Also, verstehe ich nicht. Wer 2021 bestellt hat, hat unter 40k Listenpreis. Bekommt also 4500 + 1500 von Audi, plus Herstellerförderung. Also immer noch die ca. 9700.

Auszug aus der aktuellen Liste der BAFA, hier für die "alten" Q4s:
https://www.bafa.de/.../emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.pdf?...

(ab Nummer 40 kommen die Audis)

Update: Das bezieht sich auf die Förderdiskussion auf der vorherigen Seite...

4500 + 1500 sind bei dir also 9700?

Richtig lesen:
4500 (BAFA, weil immer noch unter 40k) + 1500 von Audi (Kulanz), plus Herstellerförderung (=3000 + Steuer)

Auch so. Du meinst die 1500,- € extra, die es von Audi gibt.

Wenn es die gibt, dann ja. Dann kommt man auf die 9700

Mit der letzten Überarbeitung des Gesetzes gilt das Datum der Antragsstellung als maßgeblich für die Förderung und nicht mehr die Erstzulassung.
Das wirkt sich nicht nur auf den staatlichen Anteil der Kaufprämie aus, sondern auch auf den Herstelleranteil.
Die Diskussion um den Herstelleranteil und die Argumentation nach "ich hab einen gültigen Kaufvertrag mit höherem Herstelleranteil" ist ja auch nicht neu.

Korrekt - maßgeblich für die Förderung ist das Datum des Förderantrags, der allerdings die Fahrzeugzulassung voraussetzt.
Unstimmigkeiten könnten dadurch entstehen, dass der Herstelleranteil aufgrund der langen Lieferzeiten noch mit der alten Summe im Vertrag steht.

Bei der Antragstellung wird u.a. ein Nachweis über den Anteil des Herstellers gefordert und der liegt im o.a. Fall höher als nach den aktuellen Richtlinien erforderlich.

Deshalb geben die Antragsteller fälschlicherweise das „Baujahr“ des Kaufvertrags an und nicht das Baujahr der Erstzulassung.
Das kann zur Abweisung des Antrags führen.

Achtung, ein abgewiesener Antrag kann nicht erneut gestellt werden!

Zitat:

@Dietmar F. schrieb am 17. Februar 2023 um 09:36:13 Uhr:


Korrekt - maßgeblich für die Förderung ist das Datum des Förderantrags, der allerdings die Fahrzeugzulassung voraussetzt.

Das sollte nur darauf hinweisen, dass in der älteren Version (die bis Anfang Dez. 2022 gültig war) die Erstzulassung maßgeblich war.

Zitat:

@Dietmar F. schrieb am 17. Februar 2023 um 09:36:13 Uhr:


Unstimmigkeiten könnten dadurch entstehen, dass der Herstelleranteil aufgrund der langen Lieferzeiten noch mit der alten Summe im Vertrag steht.

Bei der Antragstellung wird u.a. ein Nachweis über den Anteil des Herstellers gefordert und der liegt im o.a. Fall höher als nach den aktuellen Richtlinien erforderlich.

Bei dem Sachverhalt kollidieren wohl Vertragsrecht und Kaufprämie.

Das Gesetz zur Kaufprämie ist jedoch eindeutig formuliert.

Ich vermute auch, dass einige Hersteller freiwillig den höheren Herstelleranteil zahlen, weil es schlicht weniger Aufwand ist.
Und nicht vergessen: gesetzlich ist nur die Untergrenze des Herstelleranteils vorgeschrieben.

Zitat:

@206driver schrieb am 17. Februar 2023 um 07:44:29 Uhr:



Zitat:

@pudel schrieb am 16. Februar 2023 um 17:23:06 Uhr:


Vermutlich wurde das hier schon mehrfach lamentiert, aber ich habe eben auf der BAFA Liste entdeckt, daß z.B. der Q4 40 nun mit über 43.000EUR angesetzt ist, und somit nur die 3000EUR Förderung bekommt.
Also in Summe 3000+3000+1500EUR= 7500EUR Förderung nicht die 9000 Euro, die es zum Zeitpunkt der Bestellung (bei mir Juni 2021) galt.

Diese Rechnung ist falsch.
Reine Elektro mit einem NLP des Basisfahrzeugs zwischen 40k€ und 65k€ erhalten in 2023 4.785€.

Nein, schon richtig gerechnet. Das bezog sich ja nicht auf eine Neubestellung heute/kürzlich, sondern auf die Bestellung aus 2021. 3000 Bafa, 3000 Hersteller (im Vertrag) und 1500 Audi Kulanz. Macht eben 7500 und nicht die 9000, die zum Zeitpunkt der Bestellung im Raum standen.

Der Q4 40 MJ 23 ist jedenfalls über 40.000EUR in der Liste förderfähiger Fahrzeuge.

Zitat:

@mavo0013 schrieb am 17. Februar 2023 um 08:39:23 Uhr:


Also, verstehe ich nicht. Wer 2021 bestellt hat, hat unter 40k Listenpreis. Bekommt also 4500 + 1500 von Audi, plus Herstellerförderung. Also immer noch die ca. 9700.

Auszug aus der aktuellen Liste der BAFA, hier für die "alten" Q4s:
https://www.bafa.de/.../emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.pdf?...

(ab Nummer 40 kommen die Audis)

Update: Das bezieht sich auf die Förderdiskussion auf der vorherigen Seite...

Nein, das ist so nicht der Fall. Ein Auto, daß 2021 bestellt wurde, aber jetzt als MJ 2023 ausgeliefert wird, erhält nur den verringerten Fördersatz von 3000EUR Bafa +alter Herstelleranteil + ggf.Kulanz., also in der Regel 7500EUR.

Zitat:

@Klinkini schrieb am 16. Februar 2023 um 20:25:33 Uhr:


Was kann die FDP dafür, dass Audi den Preis vom Q4 40 jetzt höher ansetzt?

Es war nunmal eine politische Entscheidung, einerseits die Förderung zu reduzieren und dann den Stichtag für die Förderung auf Antragstellung zu setzen, nicht auf Bestellzeitpunkt. Deswegen hat die Neueinordnung NLP eben schon eine negative Auswirkung, die politisch sicher so gewollt ist, sonst hätte man ja anders entschieden.

Zitat:

@pudel schrieb am 17. Februar 2023 um 11:27:39 Uhr:



Zitat:

@mavo0013 schrieb am 17. Februar 2023 um 08:39:23 Uhr:


Also, verstehe ich nicht. Wer 2021 bestellt hat, hat unter 40k Listenpreis. Bekommt also 4500 + 1500 von Audi, plus Herstellerförderung. Also immer noch die ca. 9700.

Auszug aus der aktuellen Liste der BAFA, hier für die "alten" Q4s:
https://www.bafa.de/.../emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.pdf?...

(ab Nummer 40 kommen die Audis)

Update: Das bezieht sich auf die Förderdiskussion auf der vorherigen Seite...

Nein, das ist so nicht der Fall. Ein Auto, daß 2021 bestellt wurde, aber jetzt als MJ 2023 ausgeliefert wird, erhält nur den verringerten Fördersatz von 3000EUR Bafa +alter Herstelleranteil + ggf.Kulanz., also in der Regel 7500EUR.

Echt? Das wurde bislang anders kommuniziert. HAst Du da ne Quelle zu? (nicht weil ich Dir nicht glaube, sondern weil ich das gern genauer verstehen würde)

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