Q2 35 TFSI - irreführende Verkaufsangaben - Mietwagen, Werksdienstwagen, ehem. Dienstwagen Audi AG
Guten Morgen,
ich wende mich mit einer nach meinen Internetrecherchen bei allen Herstellern immer wieder aufkommenden Thematik an euch. Folgender Sachverhalt: In meinem Familienkreis wurde ein top ausgestatteter Audi Q2 35 TFSI S-Tronic Advanced mit 22890KM und EZ: 27.03.2023 bei einem großen Audi Zentrum zu einem top Leasingpreis für 4 Jahre Privatleasing "ergattert". Aktuell läuft eine Leasingaktion für Werksdienstwägen der Audi AG und für Audi Mietwägen. Alle Fahrzeuge werden mit dem Gebrauchtwagen Plus Siegel verkauft und der von uns ausgesuchte hat auch die Anschlussgarantie bis zum 5. Fahrzeugjahr bzw. 100000KM. So weit so gut. Nun zur eigentlichen Problematik. Das Fahrzeug wurde uns vom Verkäufer und auch laut Inserat als ehemaliger Dienstwagen der Audi AG verkauft. Im Vertrag der Privatleasing Bestellung steht drin, dass es ein "Werksdienstwagen Audi, Mietwagen" sei. Als dann gestern die Papiere zum zulassen gekommen sind, sind wir etwas erschrocken da im Fahrzeugbrief als Erstbesitzer die Sixt Autovermietung GmbH & Co KG drinsteht und er auch mit dem für Sixt typischen Münchner Kennzeichen zugelassen war. Wir sind ursprünglich davon ausgegangen, dass das Auto ein Langstreckenfahrzeug war, welches von einem Werksmitarbeiter bzw. Werksangehörigen o. ä. als Dienstwagen gefahren wurde, da die Fahrleistung in ca. 10 Monaten schon recht hoch ist für das Alter von knapp 1 Jahr. Jetzt hat das ganze natürlich erstmal einen etwas faden Beigeschmack, da man natürlich erstmal automatisch dran denkt, dass das Auto vielleicht doch tatsächlich als Mietwagen von Hinz und Kunz genutzt und entsprechend Kilometer damit runtergerockt wurden. Man muss dazu sagen, dass das Fahrzeug ungesehen "bestellt bzw. gekauft" wurde, da es sich zum Kaufzeitpunkt (08.01.2024) noch im Vorlauf befand und laut Händler erst 3-4 Wochen nach Vertragsunterschrift überhaupt vergangenen Freitag (02.02.2024) dort eingetroffen ist. Der Verkäufer sagte noch auf meine Nachfrage bei der Bestellungabwicklung von wo die Werksdienstwägen aus denn verfrachtet werden, dass diese alle von Ingolstadt aus an die ankaufenden Händler transportiert werden. Zunächst mal muss es perse noch nix heißen jetzt, dass das Auto irgendwie runtergerockt wurde oder vielleicht in einem schlechten Zustand ist. Aber wir finden, dass die Verkaufsangaben schon ziemlich irreführend sind. Auch gerade weil er die Anschlussgarantie hat und das Auto auch "nur" geleast ist und nicht gekauft wird, sollte es nicht so schlimm sein, wenn es tatsächlich ein Mietwagen der Sixt GmbH ist/war. Wenn es aber hart auf hart kommt, zählt natürlich auch nicht das was im Inserat stand, sondern eben das was im Vertrag steht. Aber da steht nunmal "Werksdienstwagen Audi, Mietwagen". Ich werde das heute dem Verkäufer gegenüber mal noch ansprechen ob er mir zu der Historie des Fahrzeugs noch ein paar genauere Angaben machen kann, da das ganze doch etwas irritierend ist. Die Abholung des Autos ist für morgen geplant. Ich hoffe natürlich, dass es doch irgendwie vielleicht auch ein Langzeitmietfahrzeug war, welches von der Sixt im Rahmen des Flottenmanagements an einen Werksmitarbeiter o.ä. für den Zeitraum vermietet war. Auch das gibt es wie ich weiß. In der Vergangenheit gab es zu dieser Thematik auch schon viele Gerichtsurteile dazu, gerade wo Leute solche Fahrzeuge z. B. als ehemaliger Dienstwagen der Audi AG (aber natürlich auch bei anderen Herstellern) oder Werksdienstwagen deklariert gekauft haben und es sich dann rausgestellt hat, dass es "richtige" Mietwagen gewesen sind und die tatsächliche Mietwageneigenschaft von den Händlern verschwiegen wurde. Wie seht ihr diese Thematik? Wir versuchen jetzt erstmal ruhig zu bleiben und das Auto morgen zu sehen bzw. abzuholen. Zuvor versuche ich noch was zur tatsächlichen Historie rauszukriegen heute. Was aber tun, wenn der Worstcase eintritt und das Ding von Hinz und Kunz innen und außen als "richtiger" Mietwagen verrammelt wurde?
Danke vorab!
57 Antworten
Sehe ich auch so, gut geschrieben. Auf solche Kunden kann man gut verzichten. Spießertum Made in Germany pur, furchtbar.
Zitat:
@Dofel schrieb am 20. Februar 2024 um 20:51:22 Uhr:
Auf die Idee, dass Ihr Euch da total verrannt habt, kommt Ihr nicht?Für mich liest sich das wie die Mastercopy von: "Wie versaue ich mir mein Leben".
Ich bin sicher, dass viele Menschen das auch so machen würden wir Ihr das vorhabt.
Ja, das ist wohl die heutige Zeit. Jeder stellt Maximalforderungen und besteht darauf, die 100% erfüllt zu bekommen.Das fängt bei der GDL an und hört in der Politik auf (auf Beispiele möchte ich hier verzichten, ICH möchte mir keine einzige Sekunde meines Leben vergällen (lassen)).
Da hat der Händler einen Fehler gemacht, (das kann jedem passieren) und kommt Dir weiter als bis zur Mitte entgegen. Aber Du willst alles.
Gut, dass ich nicht mehr soooo lange habe - die Gnade der frühen Geburt! 😉
Nachtrag: ICH bin heilfroh, dass nicht jeder "Fehler", den ich während meines Lebens begangen habe, vor Gericht endete. Vielleicht war es auch nur Glück, dass mein Gegenüber oft Menschen mit vernünftigem "Augenmaß" waren.
Das soll jetzt keine Kritik sein, das sind nur Gedanken zur Sache, mal von einer anderen Seite beleuchtet.Hast Du mal ausgerechnet, was nach den Angeboten des Händlers noch fehlt, zum Ausgleich des "Schadens"?
ICH würde das Geld nehmen, die LED-Lauflichter privat kaufen und die dann, bei Abgabe/Verkauf des Autos, wieder zurückbauen und LEDs dann bei ebay verticken. Da kommt PLUS dabei raus.Weiterhin: Für welchen Stundenlohn arbeitest Du hier jetzt aktuell? Wieviel Zeit hast Du in den "Fall" schon investiert? Das ist weniger als Mindestlohn, dafür würde ich meine Zeit nicht verschwenden.
…und auf unnötige Voll-Zitate erst…
Zunächst mal möchte ich betonen, dass wir nach wie vor in erster Linie eine Nachrüstung/Nacherfüllung erzielen wollen, da wir einfach gerne das Auto mit der Sonderausstattung hätten, welches wir auch bestellt haben und wie es uns angeboten wurde und weil die LED Heckleuchten halt auch viel besser aussehen als die Standard Halogen. Warum das so für den Händler so schwer ist bzw. er es einfach nicht nachrüsten will kann ich euch nicht sagen sonst wäre die Kuh schon vom Eis. Des weiteren stört mich nach wie vor auch immer noch, dass man von Beginn an nicht ehrlich kommuniziert hat, dass es eben ein Selbstfahrermietfahrzeug war. Dass man grundsätzlich den Kunden für dumm verkaufen will und dieser einfach grad alles hinnehmen soll ist sowiso bei vielen Autohäusern (leider) Alltag... Ich hab einfach kein Bock mehr auf diese elendigen Ausreden die da kommen und mir von denen auf der Nase rumtanzen lassen zu müssen. Ihr könnt das ja gerne so machen wenn ihr in solchen Situationen seid und demütig wie ein Welpe auf den Rücken liegend die Verkäufer und Serviceberater mit ihrem Gelaber durchkommen und euch verarschen lassen... Ich hätte nichts gegen eine ehrliche Kommunikation, dass etwas schief gelaufen ist etc. so nach dem Motto wir versuchen den Fehler schnellstmöglich mit der Nachrüstung wieder gut zu machen aber leider kommt da in diese Richtung genau gar nix... Und daher geht die Sache nach Abwägung in Summe eben zum Anwalt und gut ist. Ich weiß es geht "nur" um Heckleuchten und einen Blinker aber es könnte genauso ein anderes Feauture sein, welches am Auto fehlt...
Frage: Fährst Du hinter Dir selbst her und schreist vor Vergnügen, wenn die Blinker ihre Aufgabe „dynamisch“ erledigen? Normalerweise bekommt man davon selbst äußerst wenig mit.
Immerhin lässt mich Dein Engagement darauf schließen, dass Du (hoffentlich) zu der aussterbenden Gattung gehörst, die tatsächlich noch die Blinker betätigen.
Oder schaust Du Dir das Wunder der dynamischen Fahrtrichtungsanzeiger nur in der Garage an?
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Natürlich kannst Du ein Kräftemessen veranstalten und den Kollegen zeigen, dass König Kunde sich nicht die Butter vom Brot nehmen lässt.
Damit verspielst Du für die Zukunft jegliches Entgegenkommen (Kulanz) und bist langfristig der Verlierer.
Objektiv betrachtet haben die Funzeln nicht mal einen Nutzen und Du hast keinerlei Nachteil durch das Fehlen. Die angebotene Entschädigung halte ich für angemessen und gerecht.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 20. Februar 2024 um 23:41:29 Uhr:
Natürlich kannst Du ein Kräftemessen veranstalten und den Kollegen zeigen, dass König Kunde sich nicht die Butter vom Brot nehmen lässt.Damit verspielst Du für die Zukunft jegliches Entgegenkommen (Kulanz) und bist langfristig der Verlierer.
Das sehe ich genauso. Die VIN wird markiert im System "Kunde schwierig". Und die Rückgabe wird kein Vergnügen mehr. Der Händler wird da - wie Du heute - wohl sehr genau sein und alles rausholen was geht. Warum? Weil er es rechtlich kann ...
Genauso würde ich mich nicht wundern, wenn Du bei diesem Händler keine zeitnahen Servicetermine mehr bekommst.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 20. Februar 2024 um 23:41:29 Uhr:
Natürlich kannst Du ein Kräftemessen veranstalten und den Kollegen zeigen, dass König Kunde sich nicht die Butter vom Brot nehmen lässt.Damit verspielst Du für die Zukunft jegliches Entgegenkommen (Kulanz) und bist langfristig der Verlierer.
Objektiv betrachtet haben die Funzeln nicht mal einen Nutzen und Du hast keinerlei Nachteil durch das Fehlen. Die angebotene Entschädigung halte ich für angemessen und gerecht.
Ich halte die sogar für recht großzügig - 500€ dafür, dass dieses alberne und lächerlich peinliche Spielothek-Geblinke nicht dran ist? Ist doch geil.
Zitat:
@Red Wing14 schrieb am 20. Februar 2024 um 22:42:28 Uhr:
Zunächst mal möchte ich betonen, dass wir nach wie vor in erster Linie eine Nachrüstung/Nacherfüllung erzielen wollen, da wir einfach gerne das Auto mit der Sonderausstattung hätten, welches wir auch bestellt haben und wie es uns angeboten wurde und weil die LED Heckleuchten halt auch viel besser aussehen als die Standard Halogen. Warum das so für den Händler so schwer ist bzw. er es einfach nicht nachrüsten will kann ich euch nicht sagen sonst wäre die Kuh schon vom Eis.
Nun, zu dem Aussehen dieser Sonderausstattung hatte ich meine Ansicht ja oben schon mitgeteilt. Warum die das nicht nachrüsten wollen ist Dir nicht klar? Mir ans sich schon. Szenario 1: es kostet eben Geld. So viel, dass da nicht mehr so üppig Marge übrig bleibt an der Karre. Zusätzlich beim pingeligen Kunden ein Risiko am Auto herum zu schrauben - wenn da der Mitarbeiter nur mal mit dem Schraubendreher abrutscht ... dafür dass nur weniger Geld in der Kasse bei rum kommt ... Das ist einfach nicht attraktiv. Szenario 2: nach Deiner Rückgabe wird der Wagen weiter verwertet. Durch wen? Und welche Verträge bestehen da? mMn kann und darf der Händler nicht einfach an einem Auto was ihm nicht gehört und was Dir nicht gehört auf Deine Weisung hin Änderungen vornehmen. Am Ende macht der das 2x - 1x jetzt und dann bei Rücknahme nochmal weil Leasinggeber und weiterverwertende Stelle sagt "das wollen wir nicht, wir wollen das Auto so wie es war". Szenario 3: ich bin mir nicht sicher, ob diese Lauflichter zwangsläufig in der BE aller Modelle mit allen anderen Ausstattungen enthalten sind - oder etwa ein Konflikt bestehen könnte der zum Erlöschen derselben führt. Auch hier: da will keiner für verantwortlich sein. Und prüfen auch nicht - weil 1.
Zitat:
@Red Wing14 schrieb am 20. Februar 2024 um 22:42:28 Uhr:
Des weiteren stört mich nach wie vor auch immer noch, dass man von Beginn an nicht ehrlich kommuniziert hat, dass es eben ein Selbstfahrermietfahrzeug war.
Das verstehe ich nicht - ich dachte es stand schon von Anfang fest? Steht auch im Vertrag? Und es war auch der Grund für ein wohl attraktives Angebot? Jetzt hast Du bekommen was Du gewählt hast (Mietwagen) - und das Problem ist jetzt welches?
Zitat:
@Red Wing14 schrieb am 9. Februar 2024 um 09:33:21 Uhr:
Ich hoffe natürlich, dass es doch irgendwie vielleicht auch ein Langzeitmietfahrzeug war, welches von der Sixt im Rahmen des Flottenmanagements an einen Werksmitarbeiter o.ä. für den Zeitraum vermietet war. Auch das gibt es wie ich weiß. In der Vergangenheit gab es zu dieser Thematik auch schon viele Gerichtsurteile dazu, gerade wo Leute solche Fahrzeuge z. B. als ehemaliger Dienstwagen der Audi AG (aber natürlich auch bei anderen Herstellern) oder Werksdienstwagen deklariert gekauft haben und es sich dann rausgestellt hat, dass es "richtige" Mietwagen gewesen sind und die tatsächliche Mietwageneigenschaft von den Händlern verschwiegen wurde. Wie seht ihr diese Thematik?
Ich sehe die Thematik so:
Fehler 1: es wurde ja nicht als Werksdienstwagen deklariert, sondern tatsächlich Mietwagen angegeben.
Fehler 2: du hast kein Auto gekauft - bist also von einer etwaigen negativen Wertentwicklung überhaupt nicht betroffen
Und gibst Dir die Antwort auch selbst:
Zitat:
@Red Wing14 schrieb am 9. Februar 2024 um 09:33:21 Uhr:
Auch gerade weil er die Anschlussgarantie hat und das Auto auch "nur" geleast ist und nicht gekauft wird, sollte es nicht so schlimm sein, wenn es tatsächlich ein Mietwagen der Sixt GmbH ist/war.
Zitat:
@Red Wing14 schrieb am 9. Februar 2024 um 09:33:21 Uhr:
Wir sind ursprünglich davon ausgegangen, dass das Auto ein Langstreckenfahrzeug war, welches von einem Werksmitarbeiter bzw. Werksangehörigen o. ä. als Dienstwagen gefahren wurde, da die Fahrleistung in ca. 10 Monaten schon recht hoch ist für das Alter von knapp 1 Jahr. Jetzt hat das ganze natürlich erstmal einen etwas faden Beigeschmack, da man natürlich erstmal automatisch dran denkt, dass das Auto vielleicht doch tatsächlich als Mietwagen von Hinz und Kunz genutzt und entsprechend Kilometer damit runtergerockt wurden. Zunächst mal muss es perse noch nix heißen jetzt, dass das Auto irgendwie runtergerockt wurde oder vielleicht in einem schlechten Zustand ist.
Wovon Ihr ausgeht, wenn ihr uA "Mietwagen" lest, ist ja erstmal nicht die Schuld des Anbieters. Und ich würde eben meinen, dass ein Q2 nicht der klassische Wagen ist, den jeder Mieter erst mal ausquetscht. idR werden das ganz normale Menschen sein die den als Werkstattersatzwagen hatten. Warum die hinter dem Steuer eines Mietwagens immer zum alles zerstörenden Monster stilisiert werden erschließt sich mir nicht. Der Mensch hat gewisse Gewohnheiten, auch in seinem Fahrstil. Warum soll ich mit dem Miet-Q2 anders zur Arbeit stauen als in meinem Auto?
Zitat:
@Ro67 schrieb am 9. Februar 2024 um 11:39:45 Uhr:
Der einzige „Pferdefuß“ könnte sein, dass diese Fahrzeuge nicht sauber eingefahren wurden.
DAS kannst Du bei keinem Nutzer wissen. Meinst Du meine Schwiegermutter hat jemals ein Auto "sauber eingefahren"? Oder eine ihrer Töchter das sorgsam behandelt wie ein rohes Ei? Oder der Minijob-Gärtner der damit den Grünschnitt weg fährt?
Zitat:
@Red Wing14 schrieb am 9. Februar 2024 um 12:58:59 Uhr:
1.
Uns geht es hauptsächlich darum, dass irreführende Verkaufsangaben gemacht werden und damit auch geworben wird und das Fahrzeug letztendlich aber wahrscheinlich gewerblich als Mietfahrzeug genutzt wurde.2.
Uns gehts letztendlich drum wie mit sonem Fahrzeug innen wie außen umgegangen wurde. Wenn wir morgen da hinkommen und der Lack außen ist z. B. trotz Aufbereitung übersäht von Mikrokratzern bzw. innen die Türverkleidungen, Kofferraum zerkratzt ohne Ende dann wirds Stress geben.
1. also recht haben wollen? Alles rausholen was geht? Ich habe immer noch nicht verstanden, um was es geht - Du hast das Ding doch auch nur gemietet?
2. solche Mängel sind aber nicht exklusiv Mietwagen vorbehalten. Was meinst Du, wie viele Menschen ich kenne deren Auto in kürzester Frist aussieht wie ein Müllcontainer? haben wir in der Nachbarschaft, einen Passat GTE, da dauerts einen wenn man den sieht - wird gefahren von einem älteren Ehepaar. Wir haben Kind und Hund (was ja immer als DIE schlimmste Situation für den Wagenzustand dargestellt wird) und haben zwar manchmal etwas Schmutz auf den Fußmatten - aber das war es auch schon. Du kannst aus dem Vorbesitzer allein NICHTS über den Zustand ableiten. Weder sind alle Mietwagen ohne Acht versaut worden, noch sind alle aus privater Nutzung Einzelner perfekt gepflegt.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 9. Februar 2024 um 13:26:36 Uhr:
Ob Du als „Dienstwagen“ eine Betriebs-Hure oder ein Mietfahrzeug, welches einem vernünftigen Fahrer zugeordnet war erhältst, ist ganz sicher mehr, als nur eine „Kopfsache“.
Die Betirebshure kann von mehreren ordentlich behandelt worden sein, das dem Einzelnen zugeordnete Fahrzeug runtergerockt. Das sagt alles nichts aus.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 9. Februar 2024 um 13:08:26 Uhr:
Wenn Du dich ganz unbeliebt machen möchtest ...
Ich kann mir vorstellen, die verdrehen jetzt schon die Augen. Allein schon bei einem Gebrauchten für den Bruchteil des Neupreises für das Fehlen einer Ausstattung den Neupreis haben zu wollen - anstatt den Neupreis mit dem selben Abschlag wie es ihn auf den Neuwagen gab - wird da schon ein negativer Punkt sein. Zumal ich den tatsächlichen Minderwert des Wagens aufgrund des Fehlens der Dynamischen Blinker persönlich nichtmal 3stellig bewerten würde
Zitat:
@Red Wing14 schrieb am 9. Februar 2024 um 09:33:21 Uhr:
Man muss dazu sagen, dass das Fahrzeug ungesehen "bestellt bzw. gekauft" wurde,
Da ist eigentlich jede Diskussion überflüssig.
Weshalb, sollte ein Fahrzeug welches nicht vor dem Kauf besichtigt wurde, auch die schriftlich zugesicherte Ausstattung haben?
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 21. Februar 2024 um 10:41:36 Uhr:
Weshalb, sollte ein Fahrzeug welches nicht vor dem Kauf besichtigt wurde, auch die schriftlich zugesicherte Ausstattung haben?
Da gehe ich ja teilweise noch mit. Aber es soll ja eine - wie ich meine großzügige - Kompensation geleistet werden. Das Fahrzeug wir nicht gekauft, es ist kein technisches Problem und schränkt in keinster Weise die Nutzbarkeit ein (wie zB das Fehlen von Klimatisierung, Navigation, CarPlay, oÄ). Weshalb man sich selbst als Kunde für sowas endgültig "brandmarken" möchte, für EVENTUELL ein paar hundert Euro? Zumal ich mir tatsächlich vorstellen könnte, dass das kein Selbstläufer vor Gericht wäre. Auf wie viel Minderwert des Wagens würde wohl ein GA aufgrund des Fehlens der Ausstattung kommen? Der Minderwert betrifft den Kunden nicht mal in Summe, sondern ja auch nur anteilig - das Ding ist geleast. Wenn ich nur mal mit den 500€ und LF 1 rechne sind das 240€ inkl Zinsen. Irgendwer schrieb es ja schon - dafür wird hier Zeit und Geld aufgewandt ohne Ende. Und eben auch auf der anderen Seite, mit jeder Auseinandersetzung schwindet der Gewinn am Wagen. Solche Kunden sind einfach unattraktiv (sorry)
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 21. Februar 2024 um 10:41:36 Uhr:
Weshalb, sollte ein Fahrzeug welches nicht vor dem Kauf besichtigt wurde, auch die schriftlich zugesicherte Ausstattung haben?
Wer kauft denn ungesehen und ungefahren ein gebrauchtes Auto? In jedem Anzeigetext wird darauf hingewiesen, dass Irrtümer vorbehalten sind. Damit hat man vor Gericht keinerlei Chance. Fehler können passieren. Und wenn man so etwas dennoch tut, dann darf man sich hinterher nicht aufregen, dass irgendwas nicht stimmt.
Dass Produkte den Besitzer wechseln, die vor dem Kauf nicht besichtigt wurden, wird täglich millionenfach praktiziert.
Dass der TE vor Gericht keinerlei Chance hat, basiert auf welcher rechtlichen Grundlage?
In einem freien Land, darf sich jeder so oft und so lange aufregen wie er möchte.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 21. Februar 2024 um 11:23:23 Uhr:
Dass der TE vor Gericht keinerlei Chance hat, basiert auf welcher rechtlichen Grundlage?
Die Frage hierbei ist eben, welche Chancen er hat vor Gericht und auf was
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 21. Februar 2024 um 11:23:23 Uhr:
In einem freien Land, darf sich jeder so oft und so lange aufregen wie er möchte.
Das bleibt jedem unbenommen. Auch die Einschätzung, wie viel Aufregung etwas wert ist. Will man eh nie mehr zu dem Händler - ist das eine Sache. Aber will oder muss man dort wieder hin ... ist manche Welle uU auch ein Boomerang
Genau, nur die permanenten Killerphrasen wie:
-Wer kauft denn ungesehen und ungefahren ein gebrauchtes Auto?
-Da ist eigentlich jede Diskussion überflüssig
-Damit hat man vor Gericht keinerlei Chance,
gehen mir auf den Sack.