ForumQ2
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. Q2
  6. Q2 35 TFSI - irreführende Verkaufsangaben - Mietwagen, Werksdienstwagen, ehem. Dienstwagen Audi AG

Q2 35 TFSI - irreführende Verkaufsangaben - Mietwagen, Werksdienstwagen, ehem. Dienstwagen Audi AG

Audi Q2 GA
Themenstarteram 9. Februar 2024 um 8:33

Guten Morgen,

ich wende mich mit einer nach meinen Internetrecherchen bei allen Herstellern immer wieder aufkommenden Thematik an euch. Folgender Sachverhalt: In meinem Familienkreis wurde ein top ausgestatteter Audi Q2 35 TFSI S-Tronic Advanced mit 22890KM und EZ: 27.03.2023 bei einem großen Audi Zentrum zu einem top Leasingpreis für 4 Jahre Privatleasing "ergattert". Aktuell läuft eine Leasingaktion für Werksdienstwägen der Audi AG und für Audi Mietwägen. Alle Fahrzeuge werden mit dem Gebrauchtwagen Plus Siegel verkauft und der von uns ausgesuchte hat auch die Anschlussgarantie bis zum 5. Fahrzeugjahr bzw. 100000KM. So weit so gut. Nun zur eigentlichen Problematik. Das Fahrzeug wurde uns vom Verkäufer und auch laut Inserat als ehemaliger Dienstwagen der Audi AG verkauft. Im Vertrag der Privatleasing Bestellung steht drin, dass es ein "Werksdienstwagen Audi, Mietwagen" sei. Als dann gestern die Papiere zum zulassen gekommen sind, sind wir etwas erschrocken da im Fahrzeugbrief als Erstbesitzer die Sixt Autovermietung GmbH & Co KG drinsteht und er auch mit dem für Sixt typischen Münchner Kennzeichen zugelassen war. Wir sind ursprünglich davon ausgegangen, dass das Auto ein Langstreckenfahrzeug war, welches von einem Werksmitarbeiter bzw. Werksangehörigen o. ä. als Dienstwagen gefahren wurde, da die Fahrleistung in ca. 10 Monaten schon recht hoch ist für das Alter von knapp 1 Jahr. Jetzt hat das ganze natürlich erstmal einen etwas faden Beigeschmack, da man natürlich erstmal automatisch dran denkt, dass das Auto vielleicht doch tatsächlich als Mietwagen von Hinz und Kunz genutzt und entsprechend Kilometer damit runtergerockt wurden. Man muss dazu sagen, dass das Fahrzeug ungesehen "bestellt bzw. gekauft" wurde, da es sich zum Kaufzeitpunkt (08.01.2024) noch im Vorlauf befand und laut Händler erst 3-4 Wochen nach Vertragsunterschrift überhaupt vergangenen Freitag (02.02.2024) dort eingetroffen ist. Der Verkäufer sagte noch auf meine Nachfrage bei der Bestellungabwicklung von wo die Werksdienstwägen aus denn verfrachtet werden, dass diese alle von Ingolstadt aus an die ankaufenden Händler transportiert werden. Zunächst mal muss es perse noch nix heißen jetzt, dass das Auto irgendwie runtergerockt wurde oder vielleicht in einem schlechten Zustand ist. Aber wir finden, dass die Verkaufsangaben schon ziemlich irreführend sind. Auch gerade weil er die Anschlussgarantie hat und das Auto auch "nur" geleast ist und nicht gekauft wird, sollte es nicht so schlimm sein, wenn es tatsächlich ein Mietwagen der Sixt GmbH ist/war. Wenn es aber hart auf hart kommt, zählt natürlich auch nicht das was im Inserat stand, sondern eben das was im Vertrag steht. Aber da steht nunmal "Werksdienstwagen Audi, Mietwagen". Ich werde das heute dem Verkäufer gegenüber mal noch ansprechen ob er mir zu der Historie des Fahrzeugs noch ein paar genauere Angaben machen kann, da das ganze doch etwas irritierend ist. Die Abholung des Autos ist für morgen geplant. Ich hoffe natürlich, dass es doch irgendwie vielleicht auch ein Langzeitmietfahrzeug war, welches von der Sixt im Rahmen des Flottenmanagements an einen Werksmitarbeiter o.ä. für den Zeitraum vermietet war. Auch das gibt es wie ich weiß. In der Vergangenheit gab es zu dieser Thematik auch schon viele Gerichtsurteile dazu, gerade wo Leute solche Fahrzeuge z. B. als ehemaliger Dienstwagen der Audi AG (aber natürlich auch bei anderen Herstellern) oder Werksdienstwagen deklariert gekauft haben und es sich dann rausgestellt hat, dass es "richtige" Mietwagen gewesen sind und die tatsächliche Mietwageneigenschaft von den Händlern verschwiegen wurde. Wie seht ihr diese Thematik? Wir versuchen jetzt erstmal ruhig zu bleiben und das Auto morgen zu sehen bzw. abzuholen. Zuvor versuche ich noch was zur tatsächlichen Historie rauszukriegen heute. Was aber tun, wenn der Worstcase eintritt und das Ding von Hinz und Kunz innen und außen als "richtiger" Mietwagen verrammelt wurde?

Danke vorab!

Ähnliche Themen
57 Antworten

Kann man alles machen, in einer modernen Gesellschaft, in der häufig jegliches Augenmaß für ein friedliches, unbeschwertes und gewaltfreies Miteinander fehlt.

Themenstarteram 11. Februar 2024 um 21:26

Hm habe gerade nochmal den Vertrag durchgeschaut. Dort steht an vorletzter Stelle der Liste Zubehör/Sonderanbauten "Angaben ohne Gewähr". Darauf werden die sich wahrscheinlich natürlich berufen dann ist ja klar und, dass es nur ein Tippfehler gewesen ist bla bla. Nachdem ich das jetzt gesehen habe, vermute ich doch, dass ich den Vertrag anwaltlich prüfen lassen muss wegen des nicht vorhandenen dynamischen Blinkers und halt evtl. auch wegen der irreführenden Verkaufsangabe ob Mietwagen, Werksdienstwagen oder Dienstagen Audi AG. Wobei ich mich halt auch frage was wenn nicht der Vertrag als verbindliches Dokument bzgl. Sonderausstattung etc. angesehen wird und selbst da noch Klauseln mit "Angaben ohne Gewähr" enthalten sind was denn dann!? Im Inserat versteh ichs ja noch aber im Kaufvertrag der Leasingbestellung!?

Hast Du eigentlich schon mal das dynamische Blinklicht am Heck beim Q2 gesehen?

Hier gibt es ein YouTube Video, ab ca. 00:50 sieht man es:

https://www.youtube.com/watch?v=Bh03IlfrszA

Ich finde das beim Q2 (im Vergleich zum A5 in dem ich es hatte) eigentlich ziemlich enttäuschend. Das Licht „wandert“ zu schnell und dann ist da auch noch der komische Winkel im Lichtverlauf. Der „Wischeffekt“ zur Seite ist dadurch kaum ausgeprägt.

Themenstarteram 12. Februar 2024 um 7:04

Ja das hab ich schon gesehen. Sieht man nicht arg beim Q2 das stimmt aber mir gehts eben nicht nur darum, sondern eben auch, dass das Auto schlicht eine in mehreren Dokumenten sogar extra hervorgehoben noch als "Highlight" angegebene Sonderausstattung einfach nicht hat. Streng genommen fehlen sozusagen ja dann sogar eigentlich die Matrix LED Scheinwerfer vorne, weil nur mit denen das Facelift eben den dynamischem Blinker hinten überhaupt hat.

Antwort von Sixt zur vorherigen Nutzung ergab leider wie erwartet keine neuen hilfreichen Informationen (siehe Anhang).

Screenshot-20240212

Echt jetzt? wegen dem Blinker willst Du zum Anwalt rennen?:rolleyes: Mir ist das völlig Wumpe wie mein Auto blinkt. Bei anderen fehlenden Ausstattungsdetails könnte ich das vielleicht noch verstehen.

Zitat:

@Red Wing14 schrieb am 11. Februar 2024 um 22:26:32 Uhr:

Hm habe gerade nochmal den Vertrag durchgeschaut. Dort steht an vorletzter Stelle der Liste Zubehör/Sonderanbauten "Angaben ohne Gewähr". Darauf werden die sich wahrscheinlich natürlich berufen dann ist ja klar und, dass es nur ein Tippfehler gewesen ist bla bla. Nachdem ich das jetzt gesehen habe, vermute ich doch, dass ich den Vertrag anwaltlich prüfen lassen muss wegen des nicht vorhandenen dynamischen Blinkers und halt evtl. auch wegen der irreführenden Verkaufsangabe ob Mietwagen, Werksdienstwagen oder Dienstagen Audi AG. Wobei ich mich halt auch frage was wenn nicht der Vertrag als verbindliches Dokument bzgl. Sonderausstattung etc. angesehen wird und selbst da noch Klauseln mit "Angaben ohne Gewähr" enthalten sind was denn dann!? Im Inserat versteh ichs ja noch aber im Kaufvertrag der Leasingbestellung!?

Themenstarteram 12. Februar 2024 um 7:43

Naja gut des Argument kann ich nicht wirklich gelten lassen. Es könnte ja auch jede x beliebige andere Sonderausstattung nicht enthalten sein. Ändert ja nix an der Sache.

Hallo Red Wing,

hast du eine Liste mit allen

PR-Nr. des Fahrzeuges ?

Themenstarteram 12. Februar 2024 um 8:03

@manfred1948

nein leider nicht. Die PR-Codes der kompletten Ausstattung des Fahrzeugs sind sowohl im Inserat als auch im Kaufvertrag der Leasingbestellung nicht enthalten.

Mein Q2 hat auch dynamische Blinker und LED Scheinwerfer. Der wurde im Oktober 2018 produziert.

Was ich nicht verstehen kann, warum kauft man ungesehen und ungefahren ein Auto? Und dann noch ein gebrachtes. Damit kann ja alles mögliche sein.

Zitat:

@Red Wing14 schrieb am 12. Februar 2024 um 08:43:18 Uhr:

Naja gut des Argument kann ich nicht wirklich gelten lassen. Es könnte ja auch jede x beliebige andere Sonderausstattung nicht enthalten sein. Ändert ja nix an der Sache.

Die Frage ist ja, was aus juristischer Sicht geltend gemacht werden kann.

Die Ausführung der Leuchtmittel in den Rückleuchten, beeinflusst weder Funktion noch Sicherheit oder Komfort. Objektiv sind folglich keine Nachteile entstanden, welche eine Nachbesserung/-Rüstung der begehrten Rückleuchten rechtfertigen.

Vermutlich wirst Du eine Entschädigung auf monitärer Basis erhalten. Letztlich bleibt ja auch noch die Lösung der Rückabwicklung.

 

Themenstarteram 12. Februar 2024 um 10:52

Zitat:

@syccon schrieb am 12. Februar 2024 um 10:41:03 Uhr:

Mein Q2 hat auch dynamische Blinker und LED Scheinwerfer. Der wurde im Oktober 2018 produziert.

Was ich nicht verstehen kann, warum kauft man ungesehen und ungefahren ein Auto? Und dann noch ein gebrachtes. Damit kann ja alles mögliche sein.

Wie auf Seite 2 schon ein User geschrieben hat gab es bis zum Facelift im Jahr 2021 beim Q2 serienmäßig nur Halogen-Scheinwerfer. Das Ausstattungspaket Code PX2 enthielt LED-Scheinwerfer und LED-Heckleuchten mit dynamischem Blinklicht Heck.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 12. Februar 2024 um 10:45:23 Uhr:

Zitat:

@Red Wing14 schrieb am 12. Februar 2024 um 08:43:18 Uhr:

Naja gut des Argument kann ich nicht wirklich gelten lassen. Es könnte ja auch jede x beliebige andere Sonderausstattung nicht enthalten sein. Ändert ja nix an der Sache.

Die Frage ist ja, was aus juristischer Sicht geltend gemacht werden kann.

Die Ausführung der Leuchtmittel in den Rückleuchten, beeinflusst weder Funktion noch Sicherheit oder Komfort. Objektiv sind folglich keine Nachteile entstanden, welche eine Nachbesserung/-Rüstung der begehrten Rückleuchten rechtfertigen.

Vermutlich wirst Du eine Entschädigung auf monitärer Basis erhalten. Letztlich bleibt ja auch noch die Lösung der Rückabwicklung.

ja mal sehen was in der Sache rauskommt. Bis jetzt noch keine Antwort vom Verkäufer. Werde heute Nachmittag mal anrufen dann.

Themenstarteram 13. Februar 2024 um 12:02

Update: Habe gestern Nachmittag mit dem Verkäufer telefoniert und die im Inserat sowie den Vertragsunterlagen zwar aufgeführte aber eben im Auto nicht vorhandene Sonderausstattung (dynamischer Blinker hinten) erörtert. Ich hatte den Eindruck, dass der Verkäufer noch nicht mal wirklich wusste, was das überhaupt ist... schließlich musste ich ihm sogar erklären wann denn diese Ausstattung beim Q2 Facelift überhaupt tatsächlich überhaupt verbaut ist usw. und ich sollte ihm ein Foto und ein Video des Blinkers hinten in Funktion schicken :D Signalisiert habe ich, dass wir grundsätzlich mit einer Nachrüstung einverstanden wären um den Mangel zu beheben. Bereits jetzt habe ich aber klar gemacht, dass wenn das nicht möglich sein sollte, müssen wir weitere Möglichkeiten besprechen hinsichtlich Preisnachlass oder eben bis hin zur Rückabwicklung aufgrund des Mangels im Vertrag als letzten Schritt. Hat er zunächst mal alles so hingenommen und gesagt, dass er das bis Donnerstag/Freitag intern klären wird er aber nicht glaubt, dass eine Nachrüstung möglich sein wird. Eine ebenfalls gestern Abend stattgefundene telefonisch Rechtsberatung mit einem Anwalt über unseren Rechtsschutz ergab, dass unser Vorgehen in dem Fall genau richtig ist und die Sachlage in diesem Fall ziemlich eindeutig ist und der Händler aufgrund der nicht vorhandenen Sonderaustattung eindeutig in der Bringschuld jetzt erstmal ist. Zitat Anwalt: "stellen Sie eine klare Forderung und lassen Sie sich nicht auf der Nase rumtanzen, Sie sind eindeutig im Recht". Taktische Reihenfolge der Vorgehensweise nun: Nachrüstung/Nachbesserung --> deutlicher Preisnachlass auf die Leasingrate --> Rückabwicklung bzw. Gerichtsverfahren.

dynamischer Blinker hinten) hab ich schon in meinem von 2017 drin

Themenstarteram 20. Februar 2024 um 15:27

Update: Händler weigert sich die LED Heckleuchten samt dynamischem Blinker nachzurüsten und damit den Vertrag nachzuerfüllen. Auch auf unseren Hinweis, dass es sogar mit Originalteilen (zufällig zum Preis von 990€) technisch möglich ist, ist er nicht drauf eingegangen. Angeboten wurde uns lediglich den Erlass einer Leasingrate + eine gratis Fahrzeugwäsche + eine Tankfüllung oder alternativ eine Pauschalersatzzahlung von 500€. Das war bzw. ist uns aber zu wenig, da wir den dynamischen Blinker ja eigentlich haben wollten. Ein vergleichbares Fahrzeug zu ähnlichen Leasingkonditionen war angeblich auch nicht möglich. Den dringenden Rat unserer Rechtsschutz uns so bitte nicht abspeisen zu lassen befolgen wir nun und die Sache geht zu einem Anwalt in die Klärung. Die Chancen scheinen wohl laut Anwalt recht gut zu stehen um eine Nachrüstung zu erreichen bzw. eher eine Pauschalersatzzahlung in Richtung des tatsächlichen Preises der Sonderausstattung (990€) ab Werk. Mal schauen was letztendlich rauskommt.

Auf die Idee, dass Ihr Euch da total verrannt habt, kommt Ihr nicht?

Für mich liest sich das wie die Mastercopy von: "Wie versaue ich mir mein Leben".

Ich bin sicher, dass viele Menschen das auch so machen würden wir Ihr das vorhabt.

Ja, das ist wohl die heutige Zeit. Jeder stellt Maximalforderungen und besteht darauf, die 100% erfüllt zu bekommen.

Das fängt bei der GDL an und hört in der Politik auf (auf Beispiele möchte ich hier verzichten, ICH möchte mir keine einzige Sekunde meines Leben vergällen (lassen)).

Da hat der Händler einen Fehler gemacht, (das kann jedem passieren) und kommt Dir weiter als bis zur Mitte entgegen. Aber Du willst alles.

Gut, dass ich nicht mehr soooo lange habe - die Gnade der frühen Geburt! ;)

Nachtrag: ICH bin heilfroh, dass nicht jeder "Fehler", den ich während meines Lebens begangen habe, vor Gericht endete. Vielleicht war es auch nur Glück, dass mein Gegenüber oft Menschen mit vernünftigem "Augenmaß" waren.

Das soll jetzt keine Kritik sein, das sind nur Gedanken zur Sache, mal von einer anderen Seite beleuchtet.

Hast Du mal ausgerechnet, was nach den Angeboten des Händlers noch fehlt, zum Ausgleich des "Schadens"?

ICH würde das Geld nehmen, die LED-Lauflichter privat kaufen und die dann, bei Abgabe/Verkauf des Autos, wieder zurückbauen und LEDs dann bei ebay verticken. Da kommt PLUS dabei raus.

Weiterhin: Für welchen Stundenlohn arbeitest Du hier jetzt aktuell? Wieviel Zeit hast Du in den "Fall" schon investiert? Das ist weniger als Mindestlohn, dafür würde ich meine Zeit nicht verschwenden.

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. Q2
  6. Q2 35 TFSI - irreführende Verkaufsangaben - Mietwagen, Werksdienstwagen, ehem. Dienstwagen Audi AG