Profitiert der XC60 T8 von der 0,5%-Steuerentlastung für Dienstwagen?
Hallo,
der Betreff beschreibt ja meine Frage schon recht gut.
Die neue Regelung steht ja hier: https://www.biallo.de/.../#
Kennt sich hier jemand aus? Leider treffen meine angefragt Volvo-Händler widersprüchliche Aussagen.
Das Fahrzeug würde Mai 2019 zugelassen werden und wird ja deshalb nach WLTP bewertet. Ich persönlich denke, der Steuervorteil gilt dann für die XC60 und XC90 nicht sondern lediglich für die V60 und V90 Hybridmodelle.
Was denken die Fachexperten hier im Forum?
Danke für Euer Feedback, Sven
Beste Antwort im Thema
Dann hat Dein Kollege einen Fehler gemacht, wenn seine Beweggründe in der Steuerersparnis lagen. Der Wagen ist top und dafür ist Volvo verantwortlich. Das die steuerlichen Regelungen sehr lange unklar waren, dafür kann aus meiner Sicht genau Volvo nichts. Parallel haben isch direkt mehrere Gesetze und Regelungen verändert, was das Leben für viele nicht leichter macht. Das Volvo jetzt reagiert, das ist doch OK. Bei Audi (dem Star der Dienstwagenbranche, Glorius am deutschen Technikhimmel) gab es zwischenzeitlich so gut war gar keine Autos zu bestellen oder sie wurden nicht ausgeliefert. Da war das Problem nicht die 0,5% Anrechnung für die Firmenwagen.
Ich verstehe langsam dieses nicht verantwortlich sein für Fehler in der eigenen Optimierung nicht mehr! Wenn es einen *Vomationssmiley* geben würde, ich würde ihn hier nutzen! Die Menschen machen sich bei komplexen Themen nicht schlau und erwarten für ihre eigenen voreiligen Entscheidungen noch Kompensation durch diejenigen, die nichts verändert haben. *Vomationssmiley*
116 Antworten
Zitat:
@Perro-y-Volvo schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:30:20 Uhr:
Darum müsste es doch ein Leichtes sein, einfach eine zusätzliche Reifenklasse anzubieten, wenn das Ergebnis so erreicht werden könnte.Da müssten wir uns dann auch nicht mehr über Software oder die Reserven der Akkus unterhalten.
Nüchtern betrachtet wird damit genau einer der Taschenspielertricks von den Herstellern gefordert, für die sie an anderer Stelle angeprangert werden.
Würde das umgesetzt wäre die wirtschaftlichste Vorgehensweise des Endverbrauchers:
1. Wagen mit der günstigsten Reifenklasse bestellen
2. gewünschte Felgensätze in 22 Zoll separat nachkaufen und montieren
3. Den Satz der Auslieferung erst vor Abgabe wieder montieren
Die steuerliche Förderungen von Hybridfahrzeugen ist m.M. nach der allergrößte Quatsch, den man sich einfallen lassen kann. Ein Firmenwagen, für den der AN die Spritkosten nicht selber zahlt, wird kaum aus der privaten Schatulle des AN mit Strom betankt werden. Auf dem Papier ist dann alles fein, in der Realität setzt es dem Besch.... die Krone auf.
Ich würde wetten ein gefördertes Hybridfahrzeug wird in mehr als 99% der Fälle rein auf Grund des Steuervorteils als Firmenwagen bestellt
Zitat:
Nüchtern betrachtet wird damit genau einer der Taschenspielertricks von den Herstellern gefordert, für die sie an anderer Stelle angeprangert werden.
Was ist daran ein Trick, wenn man eine Konfiguration anbietet, die die gesetzlichen Vorgaben abdeckt? Die festgesetzte Grenze beißt sich nun mal ein wenig mit den Angeboten verschiedener Hersteller. Da kann die Felgengröße, oder ein schweres Ausstattungspaket den Unterschied machen.
Zitat:
Würde das umgesetzt wäre die wirtschaftlichste Vorgehensweise des Endverbrauchers:
1. Wagen mit der günstigsten Reifenklasse bestellen
2. gewünschte Felgensätze in 22 Zoll separat nachkaufen und montieren
3. Den Satz der Auslieferung erst vor Abgabe wieder montieren
Genau das ist eben nicht wirtschaftlich. Denn dann müssten die Felgen privat hinzu gekauft werden. Bei 22 Zoll kann jeder mal gerne in die Preisliste gucken. Wenn die dann nicht abgesetzt werden, frisst das die günstigere Besteuerung schon wieder auf. Davon abgesehen, dass das Fahrzeug dann so nicht mit dem günstigeren Steuersatz absetzbar ist und es sich um Steuerbetrug handelt.
Das mit den 99% soll wohl ein Scherz sein. Zwischen schwarz und weiß gibt es viele Grautöne: Mausgrau, Staubgrau, Aschgrau, Steingrau, Bleigrau, Zementgrau..... 😁
Zitat:
@Perro-y-Volvo schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:30:20 Uhr:
Diese Felge ist laut Preisliste: https://www.motor-talk.de/.../...isliste-xc60-23-11-2018-t6495010.html auch für diesen Motor geeignet, leider findet diese Felgenkategorie in der Preisliste keine Beachtung beim Emissionswert laut WLTP. Da bei den Reifenklassen C 55 g und B 51 ausgewiesen sind, müsste die Reifenklasse A doch eigentlich unter 50 Gramm landen.Darum müsste es doch ein Leichtes sein, einfach eine zusätzliche Reifenklasse anzubieten, wenn das Ergebnis so erreicht werden könnte.
Achtung: Du vergleichst immer noch NEFZ-Werte - auch wenn die über das WLTP-Verfahren gemessen und dann umgerechnet wurden. In der Preisliste steht das auch im Kleingedruckten, Grund ist das immer noch nicht angepasste
Pkw-EnVKV.
Nach WLTP hat der XC6ß T8 in der Standardkonfiguration 68g CO2...
Ach du liebe Güte, in der neuen Preisliste stehen noch immer nicht die finalen Zahlen?
Dann reißt man mit kleineren Felgen wohl doch nichts wesentliches.
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Die NEFZ-Werte sind gesetzlich vorgeschrieben durch die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. 😁
Ich habe es extra deswegen auch ohne jeglichen Bindestrich geschrieben, genau wie es in der Gesetzesverordnung steht. 😁
Zitat:
@Marc007 schrieb am 3. Dezember 2018 um 18:42:18 Uhr:
Es wird nächstes Jahr eine Änderung geben und dann haben alle wieder was davon ;-)
Das stimmt zwar, aber Richtwerte gibt es doch, oder?
... das ist schon ein wenig wie das Murmeltier. 😰
Zur BAFA-Liste wurde hier schon geantwortet - https://www.motor-talk.de/.../...ng-fuer-dienstwagen-t6500559.html?...
Zitat:
@ScorpHH schrieb am 5. Dezember 2018 um 18:16:14 Uhr:
Aktuell aber nur der V60 T6 und T8, oder liege ich hier falsch?
Nein, aktuell auch der V90 und der S90 - wie BANXX schrieb und in den Vorbeiträgen auch schon stand.
V60 T6 TE, V60 T8 TE, V90 T8 TE und S90 T8 TE haben nach WLTP mindestens 40 km Reichweite und können deshalb nach der neuen Regelung bei der Dienstwagenbesteuerung mit den halben BLP angesetzt werden.