Probleme nach Kauf

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo zusammen,

ich habe heute ein Fahrzeug gekauft, das mir fahrbereit übergeben wurde. Bei der Probefahrt war alles einwandfrei: Keine Warnleuchten im Cockpit, das Fahrzeug startete normal, und ich konnte keine Mängel feststellen.

Eine nette Geste vom Verkäufer war, dass er das Auto für mich laufen ließ. Ich dachte, das sei einfach eine freundliche Aufmerksamkeit, um mir den Start zu erleichtern als ich das Fahrzeug heute abgeholt habe.

Nach der Übergabe habe ich die HU-Kette von der DEKRA befestigt. Doch als ich den Wagen danach starten wollte, sprang er nicht mehr an. Das hat mich direkt stutzig gemacht.

Während der etwa 1,5-stündigen Rückfahrt zeigte das Fahrzeug plötzlich ein gelbes Lenkradsymbol im Armaturenbrett an. Kurz vor meiner Ankunft erschien zudem die Warnleuchte für den Reifendrucksensor. Ein guter Freund meinte, dass das gelbe Lenkradsymbol möglicherweise mit der Batterie zusammenhängen könnte.

Da das Fahrzeug anfangs völlig in Ordnung schien und die Probleme erst nach der Übergabe auftraten, frage ich mich, ob mir etwas verschwiegen wurde. Ich überlege jetzt, wie ich weiter vorgehen soll. Meine Ideen wären:

1. Den Wagen in einer Werkstatt auslesen zu lassen, um die Ursache der Fehler zu finden, oder

2. Einen ADAC-Gebrauchtwagencheck durchzuführen, um den Zustand des Autos umfassend prüfen zu lassen.

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie würdet ihr in meiner Situation handeln? Ich hatte dieses Wochenende erst ein Fahrzeug rückabgewickelt und nun wieder Ärger. Diesmal auf Nummer sicher gehen, falls größere Probleme vorliegen.

Vielen Dank im Voraus für eure Tipps und Meinungen!

LG René

23 Antworten

Die Gewährleistung umfasst nur Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren. Allerdings liegt die Beweislast dafür, dass bei Übergabe keine Mängel vorhanden waren, zunächst beim gewerblichen Verkäufer. Da tust du dir keinen Gefallen, wenn du dir Fehler dokumentieren lässt, die 1:30 Stunde nach Übergabe abgelegt wurden.

Das "Problem" Reifendruckkontrolleuchte ist weg, wenn du den Reifendruck prüfst und bestätigst. Das würde ich bereits nicht als Mangel ansehen. Bei der gelben Leuchte musst du sehen, ob es wieder auftritt und wenn es wieder auftritt, reklamierst du es eben.

Zitat:

@RFR schrieb am 28. November 2024 um 11:35:43 Uhr:


Die Gewährleistung umfasst nur Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren. Allerdings liegt die Beweislast dafür, dass bei Übergabe keine Mängel vorhanden waren, zunächst beim gewerblichen Verkäufer. Da tust du dir keinen Gefallen, wenn du dir Fehler dokumentieren lässt, die 1:30 Stunde nach Übergabe abgelegt wurden.

Das "Problem" Reifendruckkontrolleuchte ist weg, wenn du den Reifendruck prüfst und bestätigst. Das würde ich bereits nicht als Mangel ansehen. Bei der gelben Leuchte musst du sehen, ob es wieder auftritt und wenn es wieder auftritt, reklamierst du es eben.

Da ich direkt nach der Übergabe zur Dekra gefahren bin und der Sachverständige das Fahrzeug überbrücken musste, habe ich quasi einen unabhängigen Zeugen für den Zustand des Fahrzeugs bei der Übergabe. Zudem war der Reifen am nächsten Tag nicht leer, was darauf hinweist, dass es sich dabei möglicherweise um ein einmaliges Problem gehandelt haben könnte.

Wäre es dennoch eine schlechte Idee, den ADAC hinzuzuziehen? – Für mich würden dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der ADAC könnte das Fahrzeug auslesen und mir eventuell weitere Anhaltspunkte liefern, die meine Position untermauern und das Bild des Fahrzeugzustands weiter verdichten würden.

So wäre ich bestens vorbereitet, sollte es später zu einer Diskussion mit dem Händler kommen. Was sagst du zu der Idee?

LG René

Zitat:

@Rene2001 schrieb am 28. November 2024 um 12:36:07 Uhr:



Zitat:

@RFR schrieb am 28. November 2024 um 11:35:43 Uhr:


Wäre es dennoch eine schlechte Idee, den ADAC hinzuzuziehen? – Für mich würden dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der ADAC könnte das Fahrzeug auslesen und mir eventuell weitere Anhaltspunkte liefern, die meine Position untermauern und das Bild des Fahrzeugzustands weiter verdichten würden.

So wäre ich bestens vorbereitet, sollte es später zu einer Diskussion mit dem Händler kommen. Was sagst du zu der Idee?

LG René

Mach doch, was hält Dich auf ? -

Oder machs wie bei der Rückabwicklung
Zitat: ''Ich hatte dieses Wochenende erst ein Fahrzeug rückabgewickelt''

E.

Zitat:

@ERIBE schrieb am 28. November 2024 um 12:46:16 Uhr:



Zitat:

@Rene2001 schrieb am 28. November 2024 um 12:36:07 Uhr:



Zitat: ''Ich hatte dieses Wochenende erst ein Fahrzeug rückabgewickelt''
Mach doch, was hält Dich auf ? - Oder machs wie bei der Rückabwicklung
letztes Wochenende
E.

Da war es ein verschwiegener Unfallschaden und die Sachlage war klar. Aktuell geht es mir darum, wie ich es quasi "beweisen" kann, dass hier ggf. arglistische Täuschung o.ä vorlag. Aufgrund dessen die Idee mit dem ADAC und der Werkstatt meinerseits. Wenn es nur die Batterie ist, wäre es ja unproblematisch und ich würde das Fahrzeug weiter nutzen.

LG René

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Momentan ist doch noch nicht einmal bewiesen, dass irgendein Mangel vorliegt. Also alles der Reihe nach, bevor man hier unnötige Verdächtigungen (arglistische Täuschung o.ä) äußert.

Bitte unnötige Vollzitate vermeiden. Sonst wird der Thread unleserlich.

Zitat:

@Matador 8 schrieb am 28. November 2024 um 13:08:46 Uhr:


Momentan ist doch noch nicht einmal bewiesen, dass irgendein Mangel vorliegt. Also alles der Reihe nach, bevor man hier unnötige Verdächtigungen äußert.

Die Batterie ist komplett platt und stellt somit doch einen mangel dar oder nicht?

LG

Lies dich bitte mal in die Thematik Verschleißteile am PKW ein. Beispielsweise hier ein Thread dazu: Klick oder hier: Klick.

Wenn man ein Auto abholt, bei dem der Motor schon läuft, fällt es natürlich schwer zu prüfen ob die Batterie noch gut ist. Ich hätte den Motor abgestellt und ein bißchen gewartet, bevor ich einen neuen Startversuch unternommen hätte. Eine defekte Batterie kann man mit geeigneten Testern nachweisen, zum Beispiel bei Tiefentladung oder Zellschluß. Es gibt aber auch schwächelnde Batterien, wo eine kurze Aufladezeit schon wieder genug Startleistung zur Verfügung stellt.

Bitte unnötige Vollzitate vermeiden, sonst wird der Thread unleserlich.

Dann weiß ich zu handhaben. Beim nächsten Kauf wird wohl der Gebrauchtwagencheck, die Fahrt in eine Werkstatt vorher unerlässlich. Bei groben Punkten kennt man sich durchs Fahrschulwissen/Laienwissen aus. Solche Dinge wie das mit der Batterie bedenkt man ja gar nicht, wenn das Fahrzeug einen Tag vorher noch einwandfrei und ohne Probleme mehrmals startete. Mal schauen, was noch so passiert.

LG René

Vom ADAC das Auto prüfen zu lassen, ist natürlich sinnvoll, wenn dich das nichts kostet.

Die Batterie ist nichts, worüber es sich zu streiten lohnt. Die darf nicht völlig unbrauchbar sein, muss aber auch nicht neuwertig sein, sondern in einem Zustand, der dem Alter und Gesamtzustand des Fahrzeugs entspricht. Wenn das Fahrzeug also z. B. fünf Jahre alt ist, darf sie 2/3 Ihrer Lebensdauer hinter sich haben. Und selbst wenn sie so schlecht sein sollte, dass sie trotzdem als mangelhaft anzusehen ist, musst du dir bei einer Nachbesserung durch Einbau einer neuen Batterie einen entsprechenden Abzug neu für alt anrechnen lassen und einen Großteil der Kosten selbst tragen. Für die Beträge, um die es danach noch geht, bricht man keinen Streit vom Zaun.

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