Probleme mit Gebrauchtwagen nach dem Kauf vom Händler
Hallo alle zusammen,
mein Name ist Manuela und ich bin neu hier.Bitte verzeiht mir das wenn ich einen Falschen Titel oder irgendwo im Falschen Bereich bin {dann bitte verschieben dort wo es richtig ist,danke}.
Ich habe folgendes Problem,
ich habe mir vor genau 9 Tagen ein Gebrauchtwagen gekauft vom Gebrauchtwagenhändler.Den Wagen habe ich mir auch auf dem Hof angeguckt und bin Probe gefahren.Bis auf ein paar kleine Kratzer/Steinschläge etc ist mir nix großartiges oder gravierendes Aufgefallen bis auf ein kleinen Riss im Rohr das zum Kat führt und das die Klimaanlage nicht richtig kühlt bzw gar nicht kühlt.Der Händler meinte zu mir das sie wahrscheinlich neu aufgefüllt werden müsste und das er von dem Rohr und dem Riss nix wüsste.Soweit so gut,also kaufte ich den Wagen mit sozusagen "leere klimaanlage"und den kleinen Riss am Rohr.Nach dem Kauf meldete ich das Fahrzeug an und fuhr ein paar Tage später zur Werkstatt weil bei mir in der kurzen Zeit einmal kurz die batterielampe und MKL leuchtete.Der Meister hatte dann ein Fehlerlesegerät angeschlossen und den Fehler "NOCKENWELLENSENSOR" gefunden.Er fragte mich ob ich probleme beim Starten hatte etc und ich sagte nein.Dann löschte er den Fehler und sagte wenn es nochmal auftretten sollte müssen wir es wechseln.Und wegen dem Rohr und der Klimaanlage sagte der Meister mir das die Klimaleitung also die ganze Einheit am Schlauch defekt sei und er sich nicht auffüllen könnte da das Gas entweichen würde.Also dachte ich mir "ok dann guck ich mal nach ob ich irgendwo her eine neue klimaleitung bekomme.Bei herumfahren wegen der Suche nach einer Klimaleitung ist mir dann aufgefallen das es vorne also bei der Achse irgendwo da ziemlich laut ausschlägt oder vorschlägt und ich ewig so ein summen höre als wenn man das lenkrad bewegt obwohl ich es nicht bewegt habe.Auf jeden Fall bin ich dann mit meinen beiden kleinen kindern auf die Autobahn gewessen um zu meinen Eltern zu fahren.Plötzlich blinkte für ne ganz kurze Zeit die batterielampe im Cockpit auf und die MKL wieder auf.Ich hatte schon Panik und wollte so schnell wie möglich runter von der Autobahn um irgendwo stehen zu bleiben.Nach ca 2min auf einmal leuchtete die Batterielampe und die MKL wieder auf,diesesmal in eins durch ohne auszugehen und der Motor ging aus und ich konnte nur noch sehr schwer lenken da die Servolenkung ausgefallen ist,und das mitten auf die Autobahn.Plötzlich sprang der Motor wieder an aber die Servolenkung ging immer noch nicht.Zum Glück schaffte ich es noch auf den Seitenstreifen.Dort angekommen und vor Schock gezittert rief ich sofort meinen Bekannten an der nach kurzer Zeit zu mir kam.Ich stieg mit meinen Kinder zu seiner Frau in den Wagen und er in meinen.Wir fuhren dann erstmal zu mir nachhause da es schon spät war.Heute dann rief ich den Händler an und sagte ihm was mir passiert ist und das ich damit nicht einverstanden bin da ich auch 2 Kinder habe und nicht wegen so etwas einen Unfall verursachen will.Der Händler meinte zu mir das der Wagen Tip Top wäre und ich doch auch bei der Probefahr nichts zu beanstanden hatte bis auf das mit der Klimaanlage.Und das der Wagen ja auch noch ganz neu bis März 2013 Tüv und Asu hat.Er würde sich von den Problemen nix annehemen da der Wagen in Ordnung war und legte auf.
Jetzt steht der Wagen unten vor meiner Tür und ich steige da bestimmt nicht wieder ein.Mein Bekannter sagte zu mir das er den Wagen zu dem Händler fahren würde auch mit dem Mängeln und ihn auf den Hof stehen lassen würde und das Geld zürück verlangen will bzw der Wagen Repariert werden sollte auf den Händler seine Kosten.Die Frage ist nur wird er auch richtig repariert oder hinterher nur gefuscht?Lieber würde ich ihn dort stehen lassen und mein Geld zurück verlangen wollen da es für mich schon fast lebensbedrohlich wurde.
Nun frage ich euch,was kann ich machen oder wie soll ich mich verhalten,hat jemand einen Rat oder schonmal das gleiche Erlebt und was kann ich dagegen machen?
Vielen vielen Dank
Liebe Grüße Manuela
Beste Antwort im Thema
Hallo Abschenker,
ich denke mal, dass drummer81 genau das meinte, auch wenn er nicht so genau ins gestzliche Detail gegangen ist wie du.
Wenn du es aber hier schon mit dem Gesetzestext so genau nimmst dann solltest du auch erwähnen, dass die Wahl des Käufers bezüglich der Nachlieferung einer mangelfreien Sache bei Gebrauchtwagen regelmäßig bereits daran scheitert, dass beim Verkauf von gebrauchten Sachen in den allermeisten Fällen keine identische Ersatzlieferung möglich sein wird. Insofern ist die Wahlmöglichkeit die du aus dem §439 I BGB zitiert hast eingeschränkt und es bleibt lediglich die Mängelbeseitigung.
Grüße
Raphael
84 Antworten
Hallo,war heute beim Gutachter und Anwalt gewessen,
Der Gutachter hat sich den Wagen angeguckt und auf Herz und Nieren gecheckt.Dabei kam raus das das Lenkgetriebe defekt ist {daher auch der Ölverlust}und das die Lichtmaschine defekt ist.Zu weiteren sind die Koppelstangen auch nicht mehr gerade das wahre und vorne links ist das Radlager defekt,daher auch probleme mit dem Tc Schalter.Mit der Klimaleitung wisst ihr ja schon und dem Riss am Flexrohr.Also alles in allem sind das genug Mängel die schon vor dem Kauf waren und nicht erst nach dem Kauf entstanden sind..So sieht es der Gutachter,Anwalt und ich und einíge von euch ja auch.
Mit dem Thema Recht haben und Recht bekommen hast du wohl nicht ganz Unrecht,"ABER" da die Mängel bereits ein paar Tage nach dem Kauf aufgetretten sind MUSS der HÄNDLER erstmal beweissen das die Mängel nicht da waren und das geht nicht durch irgendwelche Zeugen wie opa,oma,neffe,enkel etc.......die werden sich ja wohl nicht alle unter dem Wagen gelegt haben und nachgeschaut haben ob alles in Ordnung ist.Und laut der Aussage vom Händler Zitat:Ich schau/check nicht alle Wagen durch die ich kaufe bzw verkaufe"Zitat ende,ist das Recht auf meiner Seite.Da ist egal wieviel Zeugen er hat,im Kaufvertrag steht nirgendswo ein Mängel.Und ob er die Mängel wußte oder nicht {und er hat 2 Mängel auf jeden Fall gewußt das mit der Klimaleitung und dem Radlager}ist erstmal egal.Er hat Sorge zu tragen das alle Wagen die er verkauft einwandfrei sind,damit meine ich jetzt nicht Kratzer,Beulen oder sowas in der Art.Es sei den er schreibt die Mängel in dem Kaufvertrag.
Das gute ist noch,ich habe die Aussage von den Vorbesitzer schwarz auf Weiss und er war mit mir bei meinem Anwalt und sagt als Zeuge aus das er den Wagen dort verkauft hat und nicht bei einem Zwischenhändler.Und ich habe ein Gutachten das mir zwar 435€ gekostet hat aber das geld bekomme ich wieder.Weil ich habe beweisse und was der gute Herr von Händler hat bin ich mal gespannt.Ich glaube nicht das er ein Gutachen von jeden Wagen bevor er es verkauft.Da er zu einem ja auch gesagt hat er checkt nicht jeden Wagen durch.
Eine Rechtschutz versicherung habe ich nicht,das ist aber das kleinste Problem da ich gerne bereit bin das Geld zu zahlen dafür.Denn ich bin mir sicher das ich Gewinnen werde vor Gericht.Es geht mir nicht um das Geld,es geht um mein Recht.Schließlich habe ich einen Wagen gekauft der angeblich in Ordnung ist und das war er nicht.Also warum soll ich jetzt nochmal 600€ investieren für den Wagen obwohl ich es nicht brauche,das die "BEWEISSLAST" auf dem Händler liegt und nicht bei mir.Ich habe meinen Teil erfüllt was ich über dem Händler nicht behaupten kann.
Also werde ich klagen und selbst wenn es länger dauert aber recht bekomme ich auf alle Fälle.Der Wagen ist heute abgemeldet worden und steht jetzt in der Garage.Mal gucken was der Händler jetzt dazu sagt.Also ich halte euch weiter auf dem Laufenden und sage euch bescheid.
Ps:Hatte auch ne gute Freundin bei Kauf/besichtigung dabei,also auch ne Zeugin die bestätigen kann das er sagte der Wagen wäre Mängelfrei bis auf das die Klimaanlage neu befüllt werden muss.
Lieben Gruß Manuela
Hallo Manuela,
das hört sich ja alles schon mal ganz gut an
- bin trotzdem gespannt wie es ausgehen wird.
Hat der Gutachter oder der Vorbesitzer irgendeine
Aussage bzgl. unfallfreiheit gemacht?
Wenn dir das Auto unfallfrei verkauft wurde, aber
einen Schaden hatte - dann wärs arglistige
Täuschung und würde die Sache noch einfacher machen.
Gruss
Andy
Naja ich bin gespannt-
Vor allem auch darauf, das Du dem Händler (Verständlicher Weise) die Nachbesserung untersagt hast.
Auch wenn es etwas Merkwürdig ist, das Auto auf der Strasse zu Reparieren, zeigte er doch ersteinmal guten Willen.
Gesetz des Falles er willigt den Reparaturen sofort nach dem Brief des Anwaltes ein, könnte es sein das Du auf den Kosten für Gutachten und RA sitzen bleibst.
Seine Argumente:
"Warum schiesst Frau x gleich so nach Vorne? Ich wollte doch Nachbessern. Sogar am WE wollte ich vorbeikommen um sofort zu Helfen und um Nachzuschauen was los ist."
nachbessern ist eine gute idee...aber doch nicht am sonntag, da darf er schonmal aus rechtlichen gründen nicht dem geschäft nachgehen...
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Natürlich hat der Händler ein Nachbesserungsrecht
er muss das Auto nicht zurücknehmen sondern in
den vertragsgemäßen Zustand versetzen.
Deshalb ja auch mein Hinweis darauf, dass der
Gutachter schauen soll ob das Auto mal nen Unfall
hatte bzw. der Vorbesitzer von nem Unfall weiss-
denn wenn das Auto nen Schaden hatte, aber
unfallfrei verkauft wurde - dann kann Rückab-
wicklung relativ problemlos gemacht werden,
da arglistige Täuschung.
Mich würde mal das Umfeld des Händlers interressieren, ob das in etwa so entspricht, wie ich im vorigen Beitrag geschrieben habe .
Solchen Betrügern sollte man die russische Automafia auf den Hals hetzen.
Ich finde es eine Riesensauerei, dass ein solches Klientel die ganze Branche in den Dreck zieht.
Hallo Manu :-) ! Sieht ja mal schon ganz gut aus ! Ich ,hoffe inständig,wenn die Schrottgurke zurück geht,das du dir die Mühe machst,u. in ein richtiges Autohaus gehst. da kost das Auto mal 5€ 😁 mehr ,aber da kannst sicher sein,das so was nicht vorkommt😕
Und lass,dem Fähnchenhändler ,seine silber-blauen Fähnchen ruhig im Wind flattern. 😰
So ne Sch..ße muss man sich nicht antun. Nimm dir in Zukunft die Zeit beim Autokauf,es muss nicht der ,,Erstbeste'' sein ! Wie ,in der LIEBE 😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Opelkaputtmacher
Hallo Manu :-) ! Sieht ja mal schon ganz gut aus ! Ich ,hoffe inständig,wenn die Schrottgurke zurück geht,das du dir die Mühe machst,u. in ein richtiges Autohaus gehst. da kost das Auto mal 5€ 😁 mehr ,aber da kannst sicher sein,das so was nicht vorkommt😕Und lass,dem Fähnchenhändler ,seine silber-blauen Fähnchen ruhig im Wind flattern. 😰
So ne Sch..ße muss man sich nicht antun. Nimm dir in Zukunft die Zeit beim Autokauf,es muss nicht der ,,Erstbeste'' sein ! Wie ,in der LIEBE 😁😁😁
Die Welt ist nicht schwarz - weiss !!!
Nicht alle Autohäuser sind seriös und nicht alle freien Händler
sind schwarze Schafe!
Manuela.
lass den Kaufvertrag auch noch mal genau vom
Anwalt prüfen - evtl. hat der Verkäufer ja da was
falsch gemacht. Z.B. Anzahl der Vorbesitzer wenn
da ne falsche Angabe steht ist das auch fehlen
zugesicherter Eigenschaft.
Hallo!
Das kann sich mal noch ne Weile hinziehen - ich würde übrigens auch so reagieren, wie Manuela, da sie definitiv im Recht ist! Hatte aber vor kurzen einen ähnlichen Fall - allerdings bei einem seriösen Autohaus, die haben zwar den Schaden dann repariert, ohne groß rumzuzicken (Stichwort: Gesetzliche Gewährleistung), es ging aber eine Weile. Der Händler hat das Nachbesserungsrecht (wurde ja schon erwähnt) - und dabei ist egal, wie er es macht, da kann man als Käufer nichts vorschreiben oder dem Händler reinreden oder gar die Werkstatt aussuchen! Dazu kommt noch, und damit meine ich, dass es sich eine Weile in die Länge ziehen kann: er hat mehrere Nachbesserungsversuche, ich meine (bin mir aber nicht mehr ganz sicher wieviel), er kann bis zu drei mal versuchen den Schaden oder die Schäden zu reparieren - und erst dann wird über eine Rückabwicklung gesprochen - und dann auch nur von Seiten des Händlers! Nur der Händler kann in diesem Fall den Kaufvertrag rückgängig machen und das Geld wieder ausbezahlen und das Fahrzeug zurücknehmen - außer: Das Auto ist ein Unfallfahrzeug, und davon wurde im Kaufvertrag nichts erwähnt oder im Kaufvertrag ansich ist was daneben!
Gruß und viel Glück und Erfolg!!!
Zitat:
Original geschrieben von drummer81
Hallo!Das kann sich mal noch ne Weile hinziehen - ich würde übrigens auch so reagieren, wie Manuela, da sie definitiv im Recht ist! Hatte aber vor kurzen einen ähnlichen Fall - allerdings bei einem seriösen Autohaus, die haben zwar den Schaden dann repariert, ohne groß rumzuzicken (Stichwort: Gesetzliche Gewährleistung), es ging aber eine Weile. Der Händler hat das Nachbesserungsrecht (wurde ja schon erwähnt) - und dabei ist egal, wie er es macht, da kann man als Käufer nichts vorschreiben oder dem Händler reinreden oder gar die Werkstatt aussuchen! Dazu kommt noch, und damit meine ich, dass es sich eine Weile in die Länge ziehen kann: er hat mehrere Nachbesserungsversuche, ich meine (bin mir aber nicht mehr ganz sicher wieviel), er kann bis zu drei mal versuchen den Schaden oder die Schäden zu reparieren - und erst dann wird über eine Rückabwicklung gesprochen - und dann auch nur von Seiten des Händlers! Nur der Händler kann in diesem Fall den Kaufvertrag rückgängig machen und das Geld wieder ausbezahlen und das Fahrzeug zurücknehmen - außer: Das Auto ist ein Unfallfahrzeug, und davon wurde im Kaufvertrag nichts erwähnt oder im Kaufvertrag ansich ist was daneben!
Gruß und viel Glück und Erfolg!!!
Das mit der Nachbesserung ist nur teilweise korrekt. Gesetzlich ist im § 440 Satz 3 BGB geregelt, dass (solange keine besonderen Umstände vorliegen) 2 mal nachgebessert werden kann.
Danach kann natürlich auch der Verbraucher vom Kaufvertrag zurücktreten. Insofern ist deine Aussage falsch, dass dies nur vom Händler angestoßen werden kann. Dies ergibt sich aus § 440 Satz 2 Alt. 2 BGB.
Bitte berichtigt mich wenn ich falsch liege.
Manuela ich wünsche dir Durchhaltevermögen und das die Sache in deinem Interesse ausgeht!
Hast recht! Hatte ich falsch geschrieben/verstanden - nach den Nachbesserungsversuchen hat man als Käufer/Verbraucher das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, allerdings eben nicht vorher schon - die Nachbesserungsversuche muss man quasi "abwarten" und eben so lange durchhalten!
mfg
Zitat:
Der Händler hat das Nachbesserungsrecht (wurde ja schon erwähnt) - und dabei ist egal, wie er es macht, da kann man als Käufer nichts vorschreiben oder dem Händler reinreden oder gar die Werkstatt aussuchen!
§ 439 BGB
(1) Der
Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahldie Beseitigung des Mangels
oderdie Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Ergebnis:
1. Grundsätzlich hat der Käufer das Wahlrecht.
2. Der Verkäufer wird (Ausnahme von der Regel) eine Nachlieferung wohl nach Absatz 3 Satz 1 verweigern können.
Insofern ist deine Aussage etwas irreführend, obwohl sie im Ergebnis hier zutrifft. Ich empfehle: Lesen! Dann schreiben!^^
Zitat:
Hast recht! Hatte ich falsch geschrieben/verstanden - nach den Nachbesserungsversuchen hat man als Käufer/Verbraucher das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, allerdings eben nicht vorher schon - die Nachbesserungsversuche muss man quasi "abwarten" und eben so lange durchhalten!
mfg
§ 437 BGB
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
§ 440 BGB
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
§ 323 Absatz 1 BGB
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
Ergebnis:
Die Nachbesserungsversuche musst du nur so lange abwarten, wie die angemessene Frist, die du sinnvollerweise gestellt haben solltest, nicht verstrichen ist. Danach kannst du vom Vertrag zurücktreten.
Hallo Abschenker,
ich denke mal, dass drummer81 genau das meinte, auch wenn er nicht so genau ins gestzliche Detail gegangen ist wie du.
Wenn du es aber hier schon mit dem Gesetzestext so genau nimmst dann solltest du auch erwähnen, dass die Wahl des Käufers bezüglich der Nachlieferung einer mangelfreien Sache bei Gebrauchtwagen regelmäßig bereits daran scheitert, dass beim Verkauf von gebrauchten Sachen in den allermeisten Fällen keine identische Ersatzlieferung möglich sein wird. Insofern ist die Wahlmöglichkeit die du aus dem §439 I BGB zitiert hast eingeschränkt und es bleibt lediglich die Mängelbeseitigung.
Grüße
Raphael
der Knackpunkt wird sein, wann ist die
Nachbesserung fehlgeschlagen ?
Angenommen der Händler reagiert auf das
Anwaltschreiben und bessert nach.
Wer beurteilt nun, ob die Nachbesserung
erfolgreich war oder nicht ?
Der Händler schuldet ja nur ein FZG in einem
Zustand, wie man es normalerweise von einem
13 jährigen FZG mit 140 tkm erwarten kann.