Probleme mit Gebrauchtwagen nach dem Kauf vom Händler

Opel Astra G

Hallo alle zusammen,
mein Name ist Manuela und ich bin neu hier.Bitte verzeiht mir das wenn ich einen Falschen Titel oder irgendwo im Falschen Bereich bin {dann bitte verschieben dort wo es richtig ist,danke}.

Ich habe folgendes Problem,
ich habe mir vor genau 9 Tagen ein Gebrauchtwagen gekauft vom Gebrauchtwagenhändler.Den Wagen habe ich mir auch auf dem Hof angeguckt und bin Probe gefahren.Bis auf ein paar kleine Kratzer/Steinschläge etc ist mir nix großartiges oder gravierendes Aufgefallen bis auf ein kleinen Riss im Rohr das zum Kat führt und das die Klimaanlage nicht richtig kühlt bzw gar nicht kühlt.Der Händler meinte zu mir das sie wahrscheinlich neu aufgefüllt werden müsste und das er von dem Rohr und dem Riss nix wüsste.Soweit so gut,also kaufte ich den Wagen mit sozusagen "leere klimaanlage"und den kleinen Riss am Rohr.Nach dem Kauf meldete ich das Fahrzeug an und fuhr ein paar Tage später zur Werkstatt weil bei mir in der kurzen Zeit einmal kurz die batterielampe und MKL leuchtete.Der Meister hatte dann ein Fehlerlesegerät angeschlossen und den Fehler "NOCKENWELLENSENSOR" gefunden.Er fragte mich ob ich probleme beim Starten hatte etc und ich sagte nein.Dann löschte er den Fehler und sagte wenn es nochmal auftretten sollte müssen wir es wechseln.Und wegen dem Rohr und der Klimaanlage sagte der Meister mir das die Klimaleitung also die ganze Einheit am Schlauch defekt sei und er sich nicht auffüllen könnte da das Gas entweichen würde.Also dachte ich mir "ok dann guck ich mal nach ob ich irgendwo her eine neue klimaleitung bekomme.Bei herumfahren wegen der Suche nach einer Klimaleitung ist mir dann aufgefallen das es vorne also bei der Achse irgendwo da ziemlich laut ausschlägt oder vorschlägt und ich ewig so ein summen höre als wenn man das lenkrad bewegt obwohl ich es nicht bewegt habe.Auf jeden Fall bin ich dann mit meinen beiden kleinen kindern auf die Autobahn gewessen um zu meinen Eltern zu fahren.Plötzlich blinkte für ne ganz kurze Zeit die batterielampe im Cockpit auf und die MKL wieder auf.Ich hatte schon Panik und wollte so schnell wie möglich runter von der Autobahn um irgendwo stehen zu bleiben.Nach ca 2min auf einmal leuchtete die Batterielampe und die MKL wieder auf,diesesmal in eins durch ohne auszugehen und der Motor ging aus und ich konnte nur noch sehr schwer lenken da die Servolenkung ausgefallen ist,und das mitten auf die Autobahn.Plötzlich sprang der Motor wieder an aber die Servolenkung ging immer noch nicht.Zum Glück schaffte ich es noch auf den Seitenstreifen.Dort angekommen und vor Schock gezittert rief ich sofort meinen Bekannten an der nach kurzer Zeit zu mir kam.Ich stieg mit meinen Kinder zu seiner Frau in den Wagen und er in meinen.Wir fuhren dann erstmal zu mir nachhause da es schon spät war.Heute dann rief ich den Händler an und sagte ihm was mir passiert ist und das ich damit nicht einverstanden bin da ich auch 2 Kinder habe und nicht wegen so etwas einen Unfall verursachen will.Der Händler meinte zu mir das der Wagen Tip Top wäre und ich doch auch bei der Probefahr nichts zu beanstanden hatte bis auf das mit der Klimaanlage.Und das der Wagen ja auch noch ganz neu bis März 2013 Tüv und Asu hat.Er würde sich von den Problemen nix annehemen da der Wagen in Ordnung war und legte auf.
Jetzt steht der Wagen unten vor meiner Tür und ich steige da bestimmt nicht wieder ein.Mein Bekannter sagte zu mir das er den Wagen zu dem Händler fahren würde auch mit dem Mängeln und ihn auf den Hof stehen lassen würde und das Geld zürück verlangen will bzw der Wagen Repariert werden sollte auf den Händler seine Kosten.Die Frage ist nur wird er auch richtig repariert oder hinterher nur gefuscht?Lieber würde ich ihn dort stehen lassen und mein Geld zurück verlangen wollen da es für mich schon fast lebensbedrohlich wurde.
Nun frage ich euch,was kann ich machen oder wie soll ich mich verhalten,hat jemand einen Rat oder schonmal das gleiche Erlebt und was kann ich dagegen machen?
Vielen vielen Dank

Liebe Grüße Manuela

Beste Antwort im Thema

Hallo Abschenker,

ich denke mal, dass drummer81 genau das meinte, auch wenn er nicht so genau ins gestzliche Detail gegangen ist wie du.
Wenn du es aber hier schon mit dem Gesetzestext so genau nimmst dann solltest du auch erwähnen, dass die Wahl des Käufers bezüglich der Nachlieferung einer mangelfreien Sache bei Gebrauchtwagen regelmäßig bereits daran scheitert, dass beim Verkauf von gebrauchten Sachen in den allermeisten Fällen keine identische Ersatzlieferung möglich sein wird. Insofern ist die Wahlmöglichkeit die du aus dem §439 I BGB zitiert hast eingeschränkt und es bleibt lediglich die Mängelbeseitigung.

Grüße
Raphael

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http://www.focus.de/auto/gebrauchtwagen/gebrauchtwagen_aid_67035.html http://www.autobild.de/.../gewaehrleistung-bei-reparaturen-219400.html Lese bitte diese Artikel

hiho

artikel der autoblöd= ohne kommentar ....( rechte des kunden bla bla bla werklohn mindern ..haha willl ich sehen sind nämlich 2 paar schuhe die da miteineder verglichen werden ...schaden von mem anderen beheben lassen ....holla die waldfee die sind aber infomiert die autoblöd ....ahcja evt vorkasse kann evt auch eingefordert werden ...)))))

artikel des fokus = ähnlich wertig angelegt ....

das urteil des bgh ( focus artikel) kann aber auch anders ausgehen ....nämlich dann wenn dem händer das RECHT auf nachbesserung verwehert wird/wurde.......dazu sollte mann mal nach nachlieferung und nachbesserung im inet nachlesen .... bzw generell mal auch gucken was der VERKÄUFER für PFLICHTEN aber auch RECHTE hat zumal der BGh wiede ans lgh zurückübergeben hat ..also kein GRUNDSATZURTEIL und somit kann von fall zu fall das ergebnis ganz anders ausfallen ....

Gruss Dirk

Zitat:

Original geschrieben von ditt2011


http://www.focus.de/auto/gebrauchtwagen/gebrauchtwagen_aid_67035.html http://www.autobild.de/.../gewaehrleistung-bei-reparaturen-219400.html Lese bitte diese Artikel

Der Autor des Focus Artikel hat das Urteil nicht verstanden und von Kaufrecht keinen Schimmer, seine generalisierende These ist schlicht falsch.

"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Käufern gebrauchter Autos gestärkt. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf ein Defekt, dann kann der Käufer gegen Rückgabe des Wagens sein Geld zurückverlangen."

Der Laie, der den einleitenden Absatz liest, denkt dass der Käufer bei einem Mangel innerhalb der sechsmonatigen Frist ohne weitere Voraussetzungen zurücktreten kann.

Das ist natürlich nicht so.

Regelmäßig bedarf es für das Rücktrittsrecht einer Fristsetzung, um dem Verkäufer die Möglichkeit der Nacherfüllung zu geben.

Der BGH hat lediglich die Funktion der Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs klargestellt: Nach der widerlegbaren gesetzlichen Vermutung bestand der Mangel idR bereits bei Gefahrübergang.

Was willst du eigentlich mit den relativ alten und fachlich fragwürdigen Interpretationen der Rechtsprechung sagen?

danke Abschenker

eben, nicht jeder Defekt ist automatisch ein Sachmangel !

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Ja laber hin laber her, denn lässt man die Karre vor dem Kauf mal von einem Sachverständigen der Dekra für ein paar Euro checken und wenn der sagt das der Hobel Mist ist, dann bringt man den Hobel zurück und lässt den Kauf.

...einfacher geht das nicht!

Zitat:

Original geschrieben von Tipo-Janner


Ja laber hin laber her, denn lässt man die Karre vor dem Kauf mal von einem Sachverständigen der Dekra für ein paar Euro checken und wenn der sagt das der Hobel Mist ist, dann bringt man den Hobel zurück und lässt den Kauf.

...einfacher geht das nicht!

ist ja gut und richtig was Du schreibst, aber in

diesem Fall gings ja um was ganz anderes. Da

war ja der Vertrag schon zustande gekommen.

Wenn Ihr zu faul seid den ganzen Beitrag zu lesen,
dann verschont uns doch mit Euren schlauen
Kommentaren.

Zitat:

Original geschrieben von Abschenker



Zitat:

Original geschrieben von ditt2011


http://www.focus.de/auto/gebrauchtwagen/gebrauchtwagen_aid_67035.html http://www.autobild.de/.../gewaehrleistung-bei-reparaturen-219400.html Lese bitte diese Artikel
Der Autor des Focus Artikel hat das Urteil nicht verstanden und von Kaufrecht keinen Schimmer, seine generalisierende These ist schlicht falsch.

"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Käufern gebrauchter Autos gestärkt. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf ein Defekt, dann kann der Käufer gegen Rückgabe des Wagens sein Geld zurückverlangen."

Der Laie, der den einleitenden Absatz liest, denkt dass der Käufer bei einem Mangel innerhalb der sechsmonatigen Frist ohne weitere Voraussetzungen zurücktreten kann.

Das ist natürlich nicht so.

Regelmäßig bedarf es für das Rücktrittsrecht einer Fristsetzung, um dem Verkäufer die Möglichkeit der Nacherfüllung zu geben.

Der BGH hat lediglich die Funktion der Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs klargestellt: Nach der widerlegbaren gesetzlichen Vermutung bestand der Mangel idR bereits bei Gefahrübergang.

Was willst du eigentlich mit den relativ alten und fachlich fragwürdigen Interpretationen der Rechtsprechung sagen?

Was ich damit sagen will das mein Gebrauchtwagen Händler meinen Opel Astra auf seine Kosten Repariert hat nach Rücksprache mit seinem Anwalt

Zitat:

Original geschrieben von ditt2011


Was ich damit sagen will das mein Gebrauchtwagen Händler meinen Opel Astra auf seine Kosten Repariert hat nach Rücksprache mit seinem Anwalt

Alter - sorry - aber deine drei Posts hier bringen echt niemanden weiter.

Zitat:

Original geschrieben von gsi caravan



Zitat:

Original geschrieben von Tipo-Janner


Ja laber hin laber her, denn lässt man die Karre vor dem Kauf mal von einem Sachverständigen der Dekra für ein paar Euro checken und wenn der sagt das der Hobel Mist ist, dann bringt man den Hobel zurück und lässt den Kauf.

...einfacher geht das nicht!

ist ja gut und richtig was Du schreibst, aber in
diesem Fall gings ja um was ganz anderes. Da
war ja der Vertrag schon zustande gekommen.

Wenn Ihr zu faul seid den ganzen Beitrag zu lesen,
dann verschont uns doch mit Euren schlauen
Kommentaren.

Ich meinte damit den ganzen Thread

und nicht dich!

Du musst dich nicht zu wichtig nehmen hier!

... und wer ist eigentlich ihr und wer uns?

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