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Probleme mit Autoverkäufer.

Themenstarteram 11. März 2011 um 7:04

Ich wusste nicht wo ich es genau reinschieben sollte...

Hallo leute, und zwar habe ich da ein Großes problem mit einem Autohändler aus Kassel, von dem ich einen Audi 80 (B3) 1.8S gekauft habe mit ca. 229.000Km auf der uhr.

Der verkäufer sicherte mir zu das ich mit dem Fahrzeug nur zum TÜV Fahren bräuchte. Dies tat ich einen Tag später und ich erhielt diese Mängelliste:

Scheinwerfer einstellung Links zu niedrig, rechts Zu hoch.

Lastabhängiger Bremskraftregler Undicht, bremsleistung der Hinterachse nicht gewährleistet.

Querlenker beidseitig ausgeschlagen.

Auspuffendtopf defekt halter gebrochen.

Spurstangenköpfe ausgeschlagen.

Kaltlaufregler ohne Funktion (nicht angeschlossen).

Diverse Kabel im Motorraum nicht angeschlossen.

bremswirkung hinterachse Mangelhaft

Bremswirkung vorderachse Mangelhaft.

Drosselklappen Potentiometer defekt.

Leerlaufsteller Defekt.

Ich möchte darauf hinweisen das ich das fahrzeug probe gefahren bin, da hörte man nur das die Querlenker einen weg hatten, mehr war nicht erkennbar.

Ich habe dem verkäufer jetzt drei Möglichkeiten gegeben sich mit mir auseinander zu setzen:

Möglichkeit 1: Erstattung von 100€ für die TÜV Gebühr.

Möglichkeit 2: Behebung der Mängel bis zum 25.3.11

Möglichkeit 3: Rückerstattung der Kaufsumme.

Bin ich damit im Recht oder liege ich da ganz falsch, weil diese ganzen mängel waren mir nicht bekannt obwohl ich mir das fahrzeug angeschaut habe und Probegefahren bin.

Wie sieht das rein Rechtlich aus ? Der Verkäufer gab im Kaufvertrag auch keine Mängel an.

Ich danke euch schonmal im Vorraus.

Beste Antwort im Thema

Hi,

da die Kiste noch fährt, würde ich sie irgendeinem Afrika-Export-Aufkäufer (Visitenkarten der Vögel gibt's ständig "gratis" ans Fenster - alternativ gibt's hier ja auch noch das Internet) andrehen. Der gibt Dir sicher noch was dafür. Vielleicht nicht die vollen 250 Euro, aber doch bestimmt einen Großteil davon. Mein Kollege hat damals für seinen uralten Omega mit knapp 300000km und gebrochenem Motorträger noch 400 Euro bekommen.

Einen eventuellen Verlust würde ich als Lehrgeld verbuchen - für 250 Euro kannst Du einfach nicht erwarten, ein technisch perfektes Fahrzeug zu bekommen. Auf Grund des Streitwerts würde ich auch von Anwälten etc. abraten - wenn Du bei der Rechtsschutz eine Selbstbeteiligung hast, ist die wohl schon höher, als der potenzielle Schaden.

Joe

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

heißt im klartext:

privatverkauf OHNE garantie/gewährleistung

Eben genau das sollte man niemals im Vertrag verwenden. Ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, ist diese Klausel ungültig. Es muß immer diese Leib-Leben-Gesundheit-Klausel drin stehen. Das kannst Du in allen aktuellen Musterverträgen nachlesen.

warum werden hier die Klarnamen geschrieben, was soll das ? :mad:

 

Werde mal einen Mod ansprechen.

 

Gruß

 

Delle

Hallo Zusammen, bitte aus Sicherheitsgründen keine Klarnamen in Beiträgen verwenden, vielen Dank! MartinSHL, MT-Moderation

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

so hat er dir das auto mit nem privatkaufvertrag ohne gewährleistung untergejubelt und sogar noch geld daran verdient (von der damit verbundenen steuerhinterziehung mal ganz zu schweigen)...

Naja, hier riecht es stark nach Umngehung der Verbraucherschutzregelungen im BGB und somit kann sich der VK den KV an den Po nageln. Umgehung ist bekanntlich nicht. Das gesetz ist eindeutig.

Sollte es widererwarten tatsächlich um das Privatfahrzeug des VK handeln, kann er das ja nachweisen. Richter mögen lange Leitungen haben, aber so blöd sind sie dann doch nicht.

Themenstarteram 11. März 2011 um 18:41

Also sein eigener Wagen ist es nicht gewesen, sondern der Vorbesitzer steht gott sei dank noch im Fahrzeugschein.

Wie sollte ich denn jetzt am besten weiter verfahren ?

nuja, eigentuemer kann er auch sein, ohne im brief zu stehen.

natuerlich klingt das schon recht eigenartig und einen hinweis an die finanzbehoerde, wuerde ich wohl unabhaengig vom streitfall auch abgeben.

Hi,

da die Kiste noch fährt, würde ich sie irgendeinem Afrika-Export-Aufkäufer (Visitenkarten der Vögel gibt's ständig "gratis" ans Fenster - alternativ gibt's hier ja auch noch das Internet) andrehen. Der gibt Dir sicher noch was dafür. Vielleicht nicht die vollen 250 Euro, aber doch bestimmt einen Großteil davon. Mein Kollege hat damals für seinen uralten Omega mit knapp 300000km und gebrochenem Motorträger noch 400 Euro bekommen.

Einen eventuellen Verlust würde ich als Lehrgeld verbuchen - für 250 Euro kannst Du einfach nicht erwarten, ein technisch perfektes Fahrzeug zu bekommen. Auf Grund des Streitwerts würde ich auch von Anwälten etc. abraten - wenn Du bei der Rechtsschutz eine Selbstbeteiligung hast, ist die wohl schon höher, als der potenzielle Schaden.

Joe

Themenstarteram 12. März 2011 um 8:58

Zitat:

Original geschrieben von joe110980

für 250 Euro kannst Du einfach nicht erwarten, ein technisch perfektes Fahrzeug zu bekommen.

Joe

Das habe ich auch nicht erwartet, nur ich bin so gutgläubig gewesen und bin mit dem Teil zum TÜV gefahren und ich habe nen halben schrecken bekommen wo ich die Mängelliste gesehen habe. Obwohl er mir versicherte das der wagen ohne Probleme Drüber kommen würde.

 

Gibt es hier was neues ?

am 18. März 2011 um 8:25

Theoretisch kann man einen Fall draus machen, dass ein Händler einen unzulässigen Privatverkauf konstruieren wollte. Aber bei 250 Euro Streitwert? Wie lächerlich ist das?

Amen

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Wie lächerlich ist das?

was erwartest du in zeiten, in denen es rechtschutzversicherungen ohne selbstbeteiligung gibt? :rolleyes:

Ein Händler auf dessen Gelände ein Angesteller Fahrzeuge angeblich privat verkauft. Sehr dubios. Wenn die Finanzbehörden da dahinterkommen blasen sie dem Händler sauber den Schuh auf.....

Zitat:

Original geschrieben von sligo93

Ein Händler auf dessen Gelände ein Angesteller Fahrzeuge angeblich privat verkauft. Sehr dubios. Wenn die Finanzbehörden da dahinterkommen blasen sie dem Händler sauber den Schuh auf.....

Mein Bruder hat sein eigenes Wohnmobil auch auf dem Hof seines Arbeitgebers (Wohnmobilhändler) verkauft. Er hatte es sogar dort in einer Halle untergestellt, wenn er es nicht benutzt hat.

Wieso auch nicht. Mein Bruder war vom Mo bis Sa von 9:00 bis 18:00 dort zur Arbeit. War so viel einfacher und sein Arbeitgeber hatte nichts dagegen.

Wenn darauf hingewiesen wird halte ich es nicht für ein Problem...

Was sind dann immer diese "Im Kundenauftrag" Autos, für mich nix anderes oder :confused:

Es wird ja nur vermittelt und da kann doch keiner was gegen haben oder :confused:

Nur vermittelt und ganz ohne Steuer. Das wäre ja dann ein Traumsteuersparmodell... Die ganzen Kosten drücke ich beim Finanzamt durch und die Kohle die ich verdiene wäre komplett steuerfrei.

Natürlich handelt jemand der einen Platz oder Autohaus hat und mit Autos dealt gewerblich. Zwingend. Regelmässig wiederkeherende Geschäfte, Gewinnerzielungsabsicht etc etc. Damit wird dieses Unternehmen steuerpflichtig. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Steuern auf Gewinne etc etc. Dies gilt auch auf die Erlöse aus der Vermittlung der Geschäfte.

Und wenn jemand meint er könne einfach auf dem Platz oder Autohaus "privat Dinge" einfach so an privat verkaufen begeht Steuerhinterziehung. Sicherlich gibts eine Grauzone wo ein Angestellter nachweislich! sein eigenes Fahrzeug dort verkauft. Aber dann darf das Unternehmen keine Umsätze oder Gewinne aus diesem Geschäft erzielen.

Ganz einfach: Ich glaube diese Story nicht mit dem Auto von privat an privat auf einem Autoplatz gekauft nicht. Überhaupt nicht.......

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