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Probleme mit Autoverkäufer.

Themenstarteram 11. März 2011 um 7:04

Ich wusste nicht wo ich es genau reinschieben sollte...

Hallo leute, und zwar habe ich da ein Großes problem mit einem Autohändler aus Kassel, von dem ich einen Audi 80 (B3) 1.8S gekauft habe mit ca. 229.000Km auf der uhr.

Der verkäufer sicherte mir zu das ich mit dem Fahrzeug nur zum TÜV Fahren bräuchte. Dies tat ich einen Tag später und ich erhielt diese Mängelliste:

Scheinwerfer einstellung Links zu niedrig, rechts Zu hoch.

Lastabhängiger Bremskraftregler Undicht, bremsleistung der Hinterachse nicht gewährleistet.

Querlenker beidseitig ausgeschlagen.

Auspuffendtopf defekt halter gebrochen.

Spurstangenköpfe ausgeschlagen.

Kaltlaufregler ohne Funktion (nicht angeschlossen).

Diverse Kabel im Motorraum nicht angeschlossen.

bremswirkung hinterachse Mangelhaft

Bremswirkung vorderachse Mangelhaft.

Drosselklappen Potentiometer defekt.

Leerlaufsteller Defekt.

Ich möchte darauf hinweisen das ich das fahrzeug probe gefahren bin, da hörte man nur das die Querlenker einen weg hatten, mehr war nicht erkennbar.

Ich habe dem verkäufer jetzt drei Möglichkeiten gegeben sich mit mir auseinander zu setzen:

Möglichkeit 1: Erstattung von 100€ für die TÜV Gebühr.

Möglichkeit 2: Behebung der Mängel bis zum 25.3.11

Möglichkeit 3: Rückerstattung der Kaufsumme.

Bin ich damit im Recht oder liege ich da ganz falsch, weil diese ganzen mängel waren mir nicht bekannt obwohl ich mir das fahrzeug angeschaut habe und Probegefahren bin.

Wie sieht das rein Rechtlich aus ? Der Verkäufer gab im Kaufvertrag auch keine Mängel an.

Ich danke euch schonmal im Vorraus.

Beste Antwort im Thema

Hi,

da die Kiste noch fährt, würde ich sie irgendeinem Afrika-Export-Aufkäufer (Visitenkarten der Vögel gibt's ständig "gratis" ans Fenster - alternativ gibt's hier ja auch noch das Internet) andrehen. Der gibt Dir sicher noch was dafür. Vielleicht nicht die vollen 250 Euro, aber doch bestimmt einen Großteil davon. Mein Kollege hat damals für seinen uralten Omega mit knapp 300000km und gebrochenem Motorträger noch 400 Euro bekommen.

Einen eventuellen Verlust würde ich als Lehrgeld verbuchen - für 250 Euro kannst Du einfach nicht erwarten, ein technisch perfektes Fahrzeug zu bekommen. Auf Grund des Streitwerts würde ich auch von Anwälten etc. abraten - wenn Du bei der Rechtsschutz eine Selbstbeteiligung hast, ist die wohl schon höher, als der potenzielle Schaden.

Joe

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Du hast 1 Jahr Gewährleistung auf das Auto. Der Händler muss die Mängel beseitigen.

Was steht im Kaufvertrag bzgl. Gewährleistung?

Themenstarteram 11. März 2011 um 12:22

Also, er meinte er wäre nur angestellter und wenn er ein Fahrzeug verkaufen würde wäre das Ohne Garantie und Gewährleistung.

Das ist für mich schonmal der erste Kritik punkt, ein Autohändler verkauft einen Wagen privat, das geht doch so garnicht. Er ist gewerblicher handel Treiber.

Im kaufvertrag wurde nix vermerkt von wegen Keine garantie, keine Gewährleistung.

Mängel sind auch nicht aufgelistet worden.

am 11. März 2011 um 12:31

Servus,

wer steht denn als Verkäufer im Vertrag? Der Name des Gbrauchtwagenhändlers (Auto XY) oder der Name des Verkäufers?

Gruß

Engelbert

Themenstarteram 11. März 2011 um 12:34

Der name des ''angestellten''.

Zitat:

Original geschrieben von Volvo-850-Driver

ein Autohändler verkauft einen Wagen privat, das geht doch so garnicht.

natürlich geht das!

Zitat:

Im kaufvertrag wurde nix vermerkt von wegen Keine garantie, keine Gewährleistung.

um was für einen kaufvertrag handelt es sich denn genau?! wurde das fahrzeug "im kundenauftrag" verkauft?

sofern dort nichts bzgl. garantie/gewährleistung vermerkt ist, hast du sogar volle 2jahre gewährleistung auf das fahrzeug - und nicht wie sonst üblich nur 1 jahr.......so blöd kann aber kein händler sein, dir ein auto ohne die verkürzte gewährleistung anzubieten, insofern guck noch mal nach ob da nicht doch etwas von gewährleistungsausschluss etc. steht...

Themenstarteram 11. März 2011 um 12:36

Es steht zwar irgendwas von Gewährleistung etc. drin aber da wurde Nix angekreuzt weder Ja noch Nein.

Ich werde ihn gleich mal Einscannen.

Zitat:

Original geschrieben von Volvo-850-Driver

Ich werde ihn gleich mal Einscannen.

bitte dabei deine persönlichen daten schwärzen!

Evtl. war es auch ein Privatverkauf?

Scan mal ein aber mach den Namen etc. schwarz!!!

Themenstarteram 11. März 2011 um 12:51

So habe den vertrag eingescannt.

Ich glaube zwar kaum das ich ihm an die karre pissen kann aber bin mir auch nicht 100%ig sicher ob er irgendwas machen muss...

Könntest Glück haben, weil der Gewährleistungsauschluß ungültig ist/sein könnte. Hier wird jede Gewährleistung ausgeschlossen, das ist nicht mehr "zulässig".

http://ra-frese.de/.../

Frag mal einen Anwalt. Wenn Du im ADAC bist, ist auch ohne Rechtsschutzversicherung eine Erstberatung gratis.

Zitat:

Original geschrieben von Volvo-850-Driver

So habe den vertrag eingescannt.

da steht doch eindeutig:

Zitat:

Der Verkäufer ist kein Unternehmer...Das Kraftfahrzeug wird - soweit nicht nachstehend ausdrücklich zugesichert... - unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft

heißt im klartext:

privatverkauf OHNE garantie/gewährleistung

und mal ehrlich, erwartest du bei 250€ und der laufleistung wirklich ein auto, das ohne probleme über den tüv kommt?! :rolleyes:

 

Themenstarteram 11. März 2011 um 13:11

Durch die aussage von dem Verkäufer habe ich mich sicher gefühlt und war so gut gläubig und habe den wagen mitgenommen.

 

Desweiteren ist der Händler *** editiert durch MartinSHL gewesen.

 

Er meinte nur das er einen anderen kaufvertrag für den wagen nehmen würde, da der andere zu teuer sei :confused:

 

Aber ein fahrzeug was mit solchen Mängeln behaftet ist ich weiß ja nicht :rolleyes:

 

Bitte aus Sicherheitsgründen keine Klarnamen in Beiträgen verwenden, vielen Dank! MartinSHL, MT-Moderation

Zitat:

Original geschrieben von Volvo-850-Driver

Desweiteren ist der Händler *** editiert durch MartinSHL gewesen.

nur weil das fahrzeug dort stand, heißt das nicht zwangsläufig, das der händler auch der verkäufer war...ebenso kann auch ein angestellter seinen privatwagen dort hinstellen - und mit genehmigung seines chefs - verkaufen und der händler kann das fahrzeug "im kundenauftrag" (wo er nur als vermittler auftritt) verkaufen....

Zitat:

da der andere zu teuer sei :confused:

was ist daran :confused: ???

bei einem regulären "gewerblichen" kaufvertrag müsste der händler dir ein jahr gewährleistung geben und die kiste reparieren...bei den aufgeführten mängeln heißt das im klartext, dass das auto in die presse wandern würde...

so hat er dir das auto mit nem privatkaufvertrag ohne gewährleistung untergejubelt und sogar noch geld daran verdient (von der damit verbundenen steuerhinterziehung mal ganz zu schweigen)...

 

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