ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Große Probleme nach Verkehrsunfall

Große Probleme nach Verkehrsunfall

Themenstarteram 5. Mai 2008 um 0:57

Hallo

ich versuche die nötige Vorgeschichte kurz zu halten:

Ich hatte einen Autounfall, bei dem mir jemand aufgefahren ist. Schon vor Ort war die Schuldfrage so gut wie klar, mittlerweile ist es Fakt, dass ich der Geschädigte bin. Da der "Auffahrer" aber anfangs einen suspekten Eindruck machte, habe ich sofort einen Anwalt hinzugezogen. Unabhängig von diesem gab ich gleich ein Gutachten in Auftrag. Ergebnis:

- Reparaturkosten brutto 5170 Euro

- Wiederbeschaffungswert brutto 7150 Euro (Fahrzeug war da 1,5 Jahre alt)

- Restwert brutto 3200 Euro

- Wertminderung 700 Euro

BEURTEILUNG: R E P A R A T U R W Ü R D I G

Ich hatte beim ersten Anwaltsgespräch schon ein ungutes Gefühl. Ich hörte immer nur: " Öhm..., vielleicht,...könnte sein,...na ja, wenn. Ich bekam irgendwie nicht richtig heraus, genauer gesagt gar nicht, was denn nun mein Recht in finanzieller Hinsicht wäre.

Letztlich machte der Anwalt ein Schreiben fertig, in der sich die Versicherung zum Gutachten und der Abwicklung äußern sollte. Mit Fristsetzung von 15 Tagen. Ich sollte vorsichtshalber den Wagen vorher noch nicht reparieren lassen. Aber sie sagte, dass es mit Abrechnung nach diesem Gutachten keine Probleme geben "dürfte". Die Versicherung ließ diese Frist verstreichen und ich habe dann gleich an diesem Tag den Wagen in die Werkstatt gegeben. (Immerhin brauchte ich ein Auto und die Versicherung zahlt nur 14 Tage Nutzungsausfall) Da ich aber immer noch nicht wusste, wie die Versicherung sich äussert, habe ich ebenfalls vorsichtshalber, aber von mir aus, nicht auf Anraten des Anwalts, nur eine sogenannte Notreparatur machen lassen. Einen Tag später kam der Brief von der gegnerischen Versicherung direkt mit einer Abrechnung, undzwar einer Abrechnung nach Totalschaden. Der Brief war unmissverständlich, die Versicherung behauptet, eine andere Abrechnung brauche sie nicht zu akzeptieren.

Rechnung der Versicherung:

-Wiederbeschaffungswert netto 6008

- Restwert (Angebot scheinbar aus einer Börse) 4300 Euro (finde ich enorm hoch gegenüber Gutachten)

= an mich auszuzahlender Betrag 1708 Euro plus 25 Euro Kostenpauschale

Mein Anwalt beruhigte mich, er regele das schon. Ich sagte ganz klar, dass ich mich damit nicht abfinde, da die Reparaturkosten deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert liegen und im Gutachten auch "reparaturwürdig" vermerkt ist.

Kurz darauf war auf dem Konto des Anwalts dieses Geld eingegangen. Ich sagte nochmal, ich will nicht die 1700 Euro, ich erwarte Abrechnung nach Gutachten. Er darauf, ja, das regelt er schon, das ist normal, dass die trotzdem erstmal das Geld überweisen, was mindestens zu bezahlen ist.

Mittlerweile, 7 Monate nach dem Unfall, bin ich immer noch nicht weiter. Mein Anwalt war zumindest so schlau, dass ich also 5 Monate später das Schmerzensgeld bekam. Allerdings kann ich bis heute anhand der Unterlagen, die ich vom Anwalt bekommen habe nicht nachvollziehen, ob er überhaupt meine Forderungen bei der Versicherung geltend macht. Ausser seiner Auskunft, dass es (was anfangs ja scheinbar nicht der Fall war) meine Angelegenheit nicht so einfach wäre. Darauf antwortete ich, dass ich mir genau für so einen Fall eigentlich einen Anwalt genommen habe. Ich erhalte auf meine schriftlichen Nachfragen (Telefonisch ist man immer unerwünscht !!) keine Antworten. Die vorletzte Anfrage meinerseits war 4 Wochen her, auf meinen folgenden Brief mit Fristsetzung von einer weiteren Woche wurde nun immer noch nicht reagiert. Nutzungsausfallentschädigung habe ich bisher auch noch nicht, obwohl ich vor einer Antwort der Versicherung weder reparieren konnte noch mir ein neues Auto kaufen, weil ich ja nicht wusste, wie das ausgeht. Auch dazu kommt keine Reaktion vom Anwalt.

Kann jemand etwas sagen zu der Abrechnung, was da richtig wäre ? Und ausserdem, welche Rechte ich gegenüber dem Anwalt habe ? Ich kann nicht verstehen, warum dieser simple Fall nicht entweder abgeschlossen wird, damit ich in die nächste Instanz gehen kann (natürlich mit einem anderen Anwalt) oder nicht endlich die restlichen Gelder kommen. Allerdings bekomme ich ja auch keine Antworten, keine Korrespondenzen mit der gegnerischen Versicherung. Scheinbar passiert ja da gar nichts.

Ich weiß nicht mehr, was ich machen soll.

Gruß

holle

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von hollekubi

.... Unabhängig von diesem gab ich gleich ein Gutachten in Auftrag. Ergebnis:

- Reparaturkosten brutto 5170 Euro

- Wiederbeschaffungswert brutto 7150 Euro (Fahrzeug war da 1,5 Jahre alt)

- Restwert brutto 3200 Euro

- Wertminderung 700 Euro

BEURTEILUNG: R E P A R A T U R W Ü R D I G

Beim besten Willen kann ich nicht erkennen warum die Regulierung bisher so verlaufen ist.

Fakt ist, der TE hat anfänglich alles richtig gemacht.

Gutachten vom Unfallschaden erstellen lassen und diesen damit beweistauglich dokumentieren lassen und dann einen Anwalt für die Durchsetzung der gesamten Schadenersatzansprüche beauftragt.

Notreparatur, warum dass denn!

Richtig wäre gewesen:

- Gutachtenerstellung vom Unfallschaden

- Beauftragung eines Anwalt und danach Reparaturbeginn

- nach Fristsetzungen hätte eine Schadenersatzklage erfolgen müßen

Warum der Anwalt so beraten hat ist mir völlig unklar. Ohne das Mandanten-Kosterisiko zu betrachten wird es hier so sein, dass nur ein weiterer Anwalt dem TE hier wird weiterhelfen können.

20 weitere Antworten
Ähnliche Themen
20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von hollekubi

.... Unabhängig von diesem gab ich gleich ein Gutachten in Auftrag. Ergebnis:

- Reparaturkosten brutto 5170 Euro

- Wiederbeschaffungswert brutto 7150 Euro (Fahrzeug war da 1,5 Jahre alt)

- Restwert brutto 3200 Euro

- Wertminderung 700 Euro

BEURTEILUNG: R E P A R A T U R W Ü R D I G

Beim besten Willen kann ich nicht erkennen warum die Regulierung bisher so verlaufen ist.

Fakt ist, der TE hat anfänglich alles richtig gemacht.

Gutachten vom Unfallschaden erstellen lassen und diesen damit beweistauglich dokumentieren lassen und dann einen Anwalt für die Durchsetzung der gesamten Schadenersatzansprüche beauftragt.

Notreparatur, warum dass denn!

Richtig wäre gewesen:

- Gutachtenerstellung vom Unfallschaden

- Beauftragung eines Anwalt und danach Reparaturbeginn

- nach Fristsetzungen hätte eine Schadenersatzklage erfolgen müßen

Warum der Anwalt so beraten hat ist mir völlig unklar. Ohne das Mandanten-Kosterisiko zu betrachten wird es hier so sein, dass nur ein weiterer Anwalt dem TE hier wird weiterhelfen können.

Du solltest Deinem Anwalt das Mandat entziehen, und Dich von einem anderen vertreten lassen.

Wenn Du allerdings nicht Rechtschutz versichert bist, kann es Dir passieren, dass das Geld das Du von der Versicherung haben willst für die Honorare der Anwälte draufgeht.

Ich befürchte jedoch, dass nach den 7 Monaten evtl. einzuhaltende Fristen abgelaufen sind. Da wird's dann immer schwerer an sein Geld zu kommen. Sollte Dein Anwalt irgendwelche Fristen "verpasst" haben, müsstest Du gegen ihn klagen. Die Versicherung wäre aus meiner Sicht dann raus aus der Geschichte.

Alles nur meine Meinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit.

 

Grüße

Themenstarteram 5. Mai 2008 um 14:23

Fristen gegenüber ist das Einzige, dass mein Anspruch nach 3 Jahren verjähren würde, so nichts unternommen wurde. Da es aber läuft, müsste ich mir darüber keine Gedanken machen.

Ich habe eine Rechtschutzversicherung, aber die bezahlt nur einen Anwalt. Wenn ich jetzt einen anderen nehme, muss ich diesen selber bezahlen. Hinzu kommt, dass ja die RV die Kosten des Anwalts von der gegnerischen Versicherung zurückbekommt, da ich ja nicht schuld war. Wenn ich ihr das Mandat entziehe habe ich also ein weiteres Problem.

Was ich nun machen möchte, ist, den jetzigen Anwalt den Fall irgendwie abschließen zu lassen und wenn meine Forderungen von der Versicherung abgelehnt werden würee ich mit einem neuen Anwalt in eine neue Instanz gehen. Das ist dann der Rechtschutzvers. gegenüber wie ein neuer Fall zu betrachten und sie würde dann wieder die Kosten übernehmen. Aber dazu muss mein Anwalt erstmal was tun. Das ist das Problem.

am 5. Mai 2008 um 15:30

Hallo,

das Fahrzeug ist nach den Zahlen ein absoluter Reparaturfall. Da gibt es, unter Zugrundelegung der Richtigkeit der gemachten Angaben vom TE, eigentlich nichts was unklar wäre.

Begutachten - Reparieren - Abrechnen - Fertig!

Wie das hier läuft, ist vollkommen unverständlich.

@hollekubi: Hast du schon einmal den von dir beauftragten SV auf die Sache angesprochen? Vielleicht kann der weiterhelfen oder zumindest mal ein paar Informationen einholen.

Mfg.

SV Stoll

 

am 5. Mai 2008 um 17:07

Traurig aber viel zu häufig wahr:

 

Anwälte lösen keine Probleme - Anwälte sind das Problem. 

Zitat:

Original geschrieben von hollekubi

...Wenn ich ihr das Mandat entziehe habe ich also ein weiteres Problem.

Was ich nun machen möchte, ist, den jetzigen Anwalt den Fall irgendwie abschließen zu lassen und wenn meine Forderungen von der Versicherung abgelehnt werden würee ich mit einem neuen Anwalt in eine neue Instanz gehen. Das ist dann der Rechtschutzvers. gegenüber wie ein neuer Fall zu betrachten und sie würde dann wieder die Kosten übernehmen. Aber dazu muss mein Anwalt erstmal was tun. Das ist das Problem.

Da ist was dran.

Der jetzige Anwalt hat ein Mandat für den ersten Rechtszug - dann endet dieses!

Erst wenn dieser Anwalt es nicht erreichen würde, dass seiner Klage vom Gericht per Urteil stattgegeben wird, kann der Mandant für den zweiten Rechtszug eine neue Deckungszusage bei seinem RS-Versicherer einholen oder einholen lassen.

D. h., "irgendwie zum Ende bringen", schafft allein nicht die Voraussetzung für Deckungszusage für den folgenden Rechtszug mit neuem Anwalt.

am 5. Mai 2008 um 19:37

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Beim besten Willen kann ich nicht erkennen warum die Regulierung bisher so verlaufen ist.

So, wie ich das sehe, hat sich die Versicherung bloß für den (zunächst) wirtschaftlich günstigsten Weg der Naturalrestitution entschieden.

Wer über die Hürden der fiktiven Abrechnung kommen will, muss hoch springen können.

:D;)

das ist wohl war... habe heute gerade einen erlebt, der sich dabei die Eier gequetscht hat...... :(:mad:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ps.: manche Amtsrichter sind aber auch so was von doof ................... :(

am 5. Mai 2008 um 19:48

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Traurig aber viel zu häufig wahr:

 

Anwälte lösen keine Probleme - Anwälte sind das Problem. 

Ein wenig hilfreicher Beitrag - zumal mir hier auch die Versicherung ein Teil des Problems zu sein scheint.

 

Von so einen Fall von anwaltlicher Untätigkeit, wie vom TE geschildert, habe ich aber noch nie gehört. Normalerweise ist es so, dass Anwälte zwar oft nur wenig oder gar keine Ahnung haben, aber ihren Mandanten im Regen stehen lassen sie nicht, jedenfalls nicht solange man noch Geld an der Sache verdienen kann.

 

Wenn ein Anwalt schon auf Mahnungen mit Fristsetzungen nicht reagiert, helfen vermutlich auch Telefonate und ein persönlicher Besuch in seiner Kanzlei nicht weiter. Nachdem ja schon eine Fristsetzung erfolglos war, würde ich das Mandatsverhältnis umgehend kündigen und einen anderen (hoffentlich besseren) Anwalt beauftragen. Der wird sich dann um die Herausgabe der Unterlagen und die weiteren Schritte kümmern. 

 

Unabhängig davon sollte sofort eine Information an die Rechtsschutzversicherung erfolgen. Sofern der Anwalt schon einen Vorschuß erhalten hat, wird die Rechtsschutz wohl nicht bereit sein, den entsprechenden Betrag auch einem neuen Anwalt zu zahlen. Allerdings sehe ich keinen Grund, warum sie nicht die weiteren Kosten (für die Klagerhebung und das Gerichtsverfahren und die dafür entstehenden Anwaltskosten) übernehmen sollte. Da kommt es aber auf die Bedingungen der Rechtsschutzversicherung an, bei denen ich mich nicht so auskenne. Aber auch dazu kann man den neuen Anwalt im Beratungsgespräch befragen.

 

Fazit: neuen Anwalt suchen. Die Kosten des Beratungsgespräches bleiben eventuell am TE hängen, sind aber allemal weniger als der noch offene Betrag.

schon richtig, der Versicherer taktiert ...und bettelt um die Verklagung - manch einer klagt nicht oder kann nicht klagen :)

am 5. Mai 2008 um 21:01

Zitat:

Original geschrieben von K080907

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Traurig aber viel zu häufig wahr:

 

Anwälte lösen keine Probleme - Anwälte sind das Problem. 

Ein wenig hilfreicher Beitrag ... Normalerweise ist es so, dass Anwälte zwar oft nur wenig oder gar keine Ahnung haben ....

Naja, soweit liegen wir nun auch nicht auseinander :D

 

 

am 5. Mai 2008 um 21:28

:D:D:D  Stimmt !

 

Noch was allgemeines zum Thema "hoffentlich besserer Anwalt" :):

 

Aus meiner Erfahrung haben Anwälte, die als Einzelkämpfer tätig sind, am wenigsten Ahnung. Das ist auch normal, denn die haben heute eine Scheidung, in 2 Wochen einen Nachbarschaftsstreit und nächsten Monat verteidigen sie einen Ladendieb. Viel mehr Mandanten gibts dann nicht mehr. Und wenn dann 1 bis 2 mal im Jahr ein geschädigter Autofahrer mit Problemen bei der Schadensregulierung kommt, hat dieser Anwalt kaum mehr Ahnung als der Geschädigte - woher auch?

 

Besser sind meist Kanzleien mit mehreren Anwälten (so etwa 5 bis 10). Da können sich die einzelnen Anwälte spezialisieren und eine Kanzlei, die so viele Anwälte ernährt, hat auch genug Mandanten. Da findet sich sicher ein Anwalt, der fast nur Verkehrssachen bearbeitet und entsprechend erfahren ist.

 

Die Qualifikation "Fachanwalt für Verkehrsrecht" ist dagegen nur bedingt aussagekräftig. Sie bürgt zwar für ein gewisses Grundwissen, aber Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen. Die besten Verkehrsrechtler, die ich kenne, sind jedenfalls keine Fachanwälte.

 

Zitat:

Original geschrieben von K080907

Noch was allgemeines zum Thema "hoffentlich besserer Anwalt" :):

 

Aus meiner Erfahrung haben Anwälte, die als Einzelkämpfer tätig sind, am wenigsten Ahnung. Das ist auch normal, denn die haben heute eine Scheidung, in 2 Wochen einen Nachbarschaftsstreit und nächsten Monat verteidigen sie einen Ladendieb. Viel mehr Mandanten gibts dann nicht mehr. Und wenn dann 1 bis 2 mal im Jahr ein geschädigter Autofahrer mit Problemen bei der Schadensregulierung kommt, hat dieser Anwalt kaum mehr Ahnung als der Geschädigte - woher auch?

Das ist sowas von richtig !! :D:D:D:D:D:D Pause, da Gesichtslähmung :D:D:D:D:D

 

und gut ist :)

 

am 5. Mai 2008 um 21:51

Zitat:

Original geschrieben von K080907

Besser sind meist Kanzleien mit mehreren Anwälten (so etwa 5 bis 10). Da können sich die einzelnen Anwälte spezialisieren und eine Kanzlei, die so viele Anwälte ernährt, hat auch genug Mandanten. Da findet sich sicher ein Anwalt, der fast nur Verkehrssachen bearbeitet und entsprechend erfahren ist.

Prekär wird´s auch dort allerdings, wenn der Fachanwalt für Verkehrsrecht just ausgebucht ist, und man hilfsweise beim Fachanwalt für Familienrecht landet.

:D;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Große Probleme nach Verkehrsunfall