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Probleme mit Autoverkäufer.

Themenstarteram 11. März 2011 um 7:04

Ich wusste nicht wo ich es genau reinschieben sollte...

Hallo leute, und zwar habe ich da ein Großes problem mit einem Autohändler aus Kassel, von dem ich einen Audi 80 (B3) 1.8S gekauft habe mit ca. 229.000Km auf der uhr.

Der verkäufer sicherte mir zu das ich mit dem Fahrzeug nur zum TÜV Fahren bräuchte. Dies tat ich einen Tag später und ich erhielt diese Mängelliste:

Scheinwerfer einstellung Links zu niedrig, rechts Zu hoch.

Lastabhängiger Bremskraftregler Undicht, bremsleistung der Hinterachse nicht gewährleistet.

Querlenker beidseitig ausgeschlagen.

Auspuffendtopf defekt halter gebrochen.

Spurstangenköpfe ausgeschlagen.

Kaltlaufregler ohne Funktion (nicht angeschlossen).

Diverse Kabel im Motorraum nicht angeschlossen.

bremswirkung hinterachse Mangelhaft

Bremswirkung vorderachse Mangelhaft.

Drosselklappen Potentiometer defekt.

Leerlaufsteller Defekt.

Ich möchte darauf hinweisen das ich das fahrzeug probe gefahren bin, da hörte man nur das die Querlenker einen weg hatten, mehr war nicht erkennbar.

Ich habe dem verkäufer jetzt drei Möglichkeiten gegeben sich mit mir auseinander zu setzen:

Möglichkeit 1: Erstattung von 100€ für die TÜV Gebühr.

Möglichkeit 2: Behebung der Mängel bis zum 25.3.11

Möglichkeit 3: Rückerstattung der Kaufsumme.

Bin ich damit im Recht oder liege ich da ganz falsch, weil diese ganzen mängel waren mir nicht bekannt obwohl ich mir das fahrzeug angeschaut habe und Probegefahren bin.

Wie sieht das rein Rechtlich aus ? Der Verkäufer gab im Kaufvertrag auch keine Mängel an.

Ich danke euch schonmal im Vorraus.

Beste Antwort im Thema

Hi,

da die Kiste noch fährt, würde ich sie irgendeinem Afrika-Export-Aufkäufer (Visitenkarten der Vögel gibt's ständig "gratis" ans Fenster - alternativ gibt's hier ja auch noch das Internet) andrehen. Der gibt Dir sicher noch was dafür. Vielleicht nicht die vollen 250 Euro, aber doch bestimmt einen Großteil davon. Mein Kollege hat damals für seinen uralten Omega mit knapp 300000km und gebrochenem Motorträger noch 400 Euro bekommen.

Einen eventuellen Verlust würde ich als Lehrgeld verbuchen - für 250 Euro kannst Du einfach nicht erwarten, ein technisch perfektes Fahrzeug zu bekommen. Auf Grund des Streitwerts würde ich auch von Anwälten etc. abraten - wenn Du bei der Rechtsschutz eine Selbstbeteiligung hast, ist die wohl schon höher, als der potenzielle Schaden.

Joe

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Da du dich ja so auskennst kannst du uns doch erklären wie sich das dann mit diesen "Im Kundenauftrag" Autos auf sich hat :confused:

Kann ja nicht so ganz Verboten sein wenn es doch wohl bei fast jedem Händler an der Tagesordnung ist :D

P.s. wir wissen auch gar nicht ob er die diff. versteuert hat ;)

Mach mal langsam. Ich habe nicht geschrieben dass es verboten ist. Ich finde nur die Konstellation solcher Fälle wir der hier beschriebene einfach dubios. Das ist alles....

Es handelt sich bei solchen Geschäften "im Kundenauftrag" um Vermittlungs- oder Agenturgeschäfte. Der Händler wird nicht Vertragsbestandteil da der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen wird. Das Geld das der Händler als Provision, Platzmiete etc. etc. erhält ist definitiv steuerpflichtig.

Im Unterschied zum normalen gewerblichen Kauf: Dort ist der Händler der Verkäufer. Hier fällt die in der Regel komplette Versteuerung (MwST) auf den Kaufpreis an. Und der Händler kann Gewährleistung gegenüber Privatpersonen nicht auschließen.

Es gibt dort ein BGH Urteil: 26. 1. 2005 (VIII ZR 175/04)

Zusammenfassung

* Findet bei einem Gebrauchtwagenverkauf durch einen Händler ein mit „Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines Kraftfahrzeugs“ überschriebenes Formular Verwendung und wird der Name des bisherigen Kfz.-Eigentümers (Vorbesitzers) als Verkäufer eingetragen, kommt kein Kaufvertrag mit dem Händler, sondern nur mit dem Vorbesitzer zu Stande. Es handelt sich um einen vermittelten Verkauf im Kundenauftrag, auch als Agenturgeschäft bezeichnet.

* Ob ein Agenturgeschäft eine Umgehung i. S. des § 475 I 2 darstellt, lässt sich weder generell bejahen noch generell verneinen. Vielmehr ist nach h. M. und BGH je nach den Vereinbarungen zwischen Händler und Vorbesitzer zu differenzieren:

* Eine Umgehung liegt vor, wenn der Händler das wirtschaftliche Risiko des Weiterverkaufs des Gebrauchtwagens zu tragen hat, insbesondere weil er das Fahrzeug vom Vorbesitzer zu einem festen Preis in Zahlung genommen hat. Dann muss sich der Händler gegenüber dem Käufer des Gebrauchtwagens so behandeln lasse, als wäre er der Verkäufer.

* Bleibt das Risiko des Weiterverkaufs dagegen beim Vorbesitzer, insbesondere weil zwischen dem Händler und dem Vorbesitzer endgültig erst nach dem Weiterverkauf abgerechnet wird, liegt keine Umgehung vor, es handelt sich vielmehr um ein zu akzeptierendes Agenturgeschäft. So lag es im BGH-Fall.

Solche Dinge lassen sich doch relativ leicht rausbringen. Einfach mal vorsichtig beim Vorbesitzer anfragen ob der Händler das Fahrzeug gekauft hat oder ob es wirklich Vermittlung war.

Und Tschuldigung: So was stinkt doch irgendwie. Der Verkäufer eines Autohauses verkauft privat Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände. Das mag vielleicht in dem einen oder anderen Fall korrekt ablaufen wenn es die Wahrheit ist. Aber sollte dies Verkäufer ein paar Mal machen droht ihm die auch Feststellung als Gewerbetreibender. Mit allen Konsequenzen. Auch steuerlich.

Nur bei dem Fall mit einer Kaufsumme von 250€ lohnt sich meines Erachtens wahrscheinlich der ganze Aufwand nicht.

Zitat:

Original geschrieben von sligo93

begeht Steuerhinterziehung

Hast nicht du ihm dies quasi so unterstellt und ist dies denn nicht verboten :confused:

Ich meinte, wir wissen dies ja nicht oder doch ;)

Das dies ganze stinkt, ist wohl jedem klar aber warum kauft man dann dort und noch im "Kundenauftrag" und ärgert sich danach :D

Das ist doch die entscheidene Frage --> Gier frisst Hirn oder was auch immer...

Bist du etwa "Jurist" oder warum zitterst du Urteile etc. so einfach und selbstbewusst aus dem Netz ;)

P.s. Ich mach mal genau das was ich für richtig halte und schon gar nicht "langsam" weil du es sagst ;)

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