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WWK: Problem

Themenstarteram 2. Juli 2008 um 17:24

Hi all,

die WWK Allgemeine hat Ende 2007/Anfang 2008 eine Rabattaktion gehabt, an der ich teilgenommen habe. In meinem Versicherungsantrag wurde an zwei Stellen schriftlich festgehalten, dass ich 40% Rabatt auf den Monatbetrag erhalte und meine Rate somit 44,00 EUR beträgt.

Nach montelangem Warten und zwischenzeitlichem Nachhaken, wie der Stand der Bearbeitung ist, habe ich am 15.06.08!! meine Versicherungspolice erhalten. Zu meinem Erstaunen wrd darin meine monaltiche Prämie nicht auf 44,00 EUR, sondern 65,75 EUR beziffert. In den vergangenen 6 Monaten wurden auch keine Beiträge von meinem Konto abgezogen. Am 16.06.08 habe ich schriftlich gegen diese Preisabweichung eingereicht. Das sind immerhin mehr als 20,00 EUR / Monat als im Antrag festgehalten.

Mit dem Erhalt der Police habe ich, so AGB, 14 Tage Zeit gehabt, die Versicherung zu widerrufen. Dies habe ich auch schriftlich per Einschreiben zum 30.06.08 mit Rückschein getan. Der Rückschein ist auch zurückgekommen, allerdings hat sich die WWK bis heute weder zu meinem Widerspruch der Abweichung, noch zum Widerruf geäussert. Da ich nun nicht weiss, ob meine Kündigung zum 30.06.08 akzeptiert wurde, habe ich am 30.06.08 online eine andere Versicherung abgeschlossen, Beginn 01.07.08, da mir auf Anruf bei der WWK niemand Auskunft geben konnte, wie Stand der Dinge ist.

Heute wurden mir dann die fälligen 6 Monate von meinem Konto abgezogen, natürlich auf Basis der 65,75 EUR.Ich werde diese zurückbuchen und auf Basis der 44,00 EUR die fälligen Beiträge überweisen.

Wie seht ihr das? Ist mein Vorgehen rechtens oder wie würdet ihr euch verhalten?

VGStef

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von pepko

Hallo stef1975,

 

als erstes: bei solche Sachen benutze ich lieber Email, oder Fax mit ausgedrücktem Protokol, als Einschreiben. Wenn man per Einschreiben was sendet, der Empfänger kann zwar sagen, ja, ich habe was empfangen, aber das war keine Kündigung, sondern nur ein gewöhnliches Brief. Danach hast du kein Beweiss, einfach gar nichts und Faxprotokol ist sriftliche beweiss mit Datum, Uhrzeit, Versender und Empfänger und wird von Gericht absolut anerkannt und Einschreiben - nur Beweiss, dass ein Briefunschlag von dir an Versicherung eingegangen.

 

als zweites: hast Verkehrsrechtschutzversicherung?

wenn ja, dan nichts wie hin - zum Rechtsanwalt, mit allen deinen Unterlagen.

 

Sowas machen keine vernünftige Versicherungen!!!

Sei dir mal da nicht so sicher....

 

Auch ein Faxprotokoll und eine E-Mail kann man manipulieren.  "Absolut anerkannt"  wird von den  Gerichten so etwas definitiv nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an und auf die bei der Beweisaufnahme vom Richter gewonnenen Eindrücke und Feststellungen....

 

Gruss

 

Delle

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35 Antworten
am 2. Juli 2008 um 17:42

ich glaube ich haette es aehnlich gemacht.

wichtig sind die von dir akzeptierten beträge zu begleichen.

WWK ? eine starke gemeinschaft ? ;)

Harry

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

 

WWK ? eine starke gemeinschaft ? ;)

Harry

Witwen und Waisen....

 

wo sind die denn stark bitte :D

 

Gruss

 

Delle

 

am 2. Juli 2008 um 17:57

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

 

WWK ? eine starke gemeinschaft ? ;)

Harry

Witwen und Waisen....

wo sind die denn stark bitte :D

Gruss

Delle

du hast die Kranken vergessen, delle ;)

nu genug OT

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

 

WWK ? eine starke gemeinschaft ? ;)

Harry

Witwen und Waisen....

wo sind die denn stark bitte :D

Gruss

Delle

...ich hätte da noch:

Wir wollen Kohle

Zitat:

Original geschrieben von HamburgDino

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

 

Witwen und Waisen....

 

wo sind die denn stark bitte :D

 

Gruss

 

Delle

...ich hätte da noch:

 

Wir wollen Kohle

der ist auch gut.... :D

am 2. Juli 2008 um 19:28

Ich habs bei denen auch Anfang des Jahres versucht. Die Agentur (hatte nur per E-Mail Kontakt) war sehr freundlich und hat nen guten Eindruck gemacht.

VSchein wich dann auch deutlich vom Angebot ab, ich hab reklamiert und lange nix gehört. Dann hab ich widerrufen und mich wieder bei meinem alten Versicherer eingedeckt und nun kam der korrekte Versicherungsschein von der WWK. Einen Tag später dann noch mal ne Zahlungsaufforderung zum alten, falschen Beitrag.

Also bei der WWK angerufen und noch mal klargestellt, dass der Widerruf gilt. Zumindest das Storno hat dann geklappt.

Ich glaub die ärmsten haben sich mit der Brutalo-Rabattaktion verhoben und sind in der Arbeit ersoffen. Bin mal gespannt wies mit der WWK weitergeht, rentabel kann der Tarif kaum gewesen sein ;)

Zitat:

Original geschrieben von Wuge

 

Ich glaub die ärmsten haben sich mit der Brutalo-Rabattaktion verhoben und sind in der Arbeit ersoffen. Bin mal gespannt wies mit der WWK weitergeht, rentabel kann der Tarif kaum gewesen sein ;)

Warscheinlich gibt es bald noch mehr Witwen, weil die Sachbearbeiter und Ehemänner wegen der

Arbeitsüberlastung nach und nach einen Herzinfakt bekommen..... :D  

 

 

Delle, schäm dich mal :mad: Gruss von deinem Gewissen

am 2. Juli 2008 um 19:38

Hallo stef1975,

als erstes: bei solche Sachen benutze ich lieber Email, oder Fax mit ausgedrücktem Protokol, als Einschreiben. Wenn man per Einschreiben was sendet, der Empfänger kann zwar sagen, ja, ich habe was empfangen, aber das war keine Kündigung, sondern nur ein gewöhnliches Brief. Danach hast du kein Beweiss, einfach gar nichts und Faxprotokol ist sriftliche beweiss mit Datum, Uhrzeit, Versender und Empfänger und wird von Gericht absolut anerkannt und Einschreiben - nur Beweiss, dass ein Briefunschlag von dir an Versicherung eingegangen.

als zweites: hast Verkehrsrechtschutzversicherung?

wenn ja, dan nichts wie hin - zum Rechtsanwalt, mit allen deinen Unterlagen.

Sowas machen keine vernünftige Versicherungen!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von pepko

Hallo stef1975,

 

als erstes: bei solche Sachen benutze ich lieber Email, oder Fax mit ausgedrücktem Protokol, als Einschreiben. Wenn man per Einschreiben was sendet, der Empfänger kann zwar sagen, ja, ich habe was empfangen, aber das war keine Kündigung, sondern nur ein gewöhnliches Brief. Danach hast du kein Beweiss, einfach gar nichts und Faxprotokol ist sriftliche beweiss mit Datum, Uhrzeit, Versender und Empfänger und wird von Gericht absolut anerkannt und Einschreiben - nur Beweiss, dass ein Briefunschlag von dir an Versicherung eingegangen.

 

als zweites: hast Verkehrsrechtschutzversicherung?

wenn ja, dan nichts wie hin - zum Rechtsanwalt, mit allen deinen Unterlagen.

 

Sowas machen keine vernünftige Versicherungen!!!

Sei dir mal da nicht so sicher....

 

Auch ein Faxprotokoll und eine E-Mail kann man manipulieren.  "Absolut anerkannt"  wird von den  Gerichten so etwas definitiv nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an und auf die bei der Beweisaufnahme vom Richter gewonnenen Eindrücke und Feststellungen....

 

Gruss

 

Delle

am 2. Juli 2008 um 19:54

Ist aber deffinitiv mehr als die Versicherung entgegen halten kann und vor allem bis Gericht werden die es gar nicht treiben wenn sein Rechtsanwalt alle Unterlage mit Faxprotokol vorlegt und alles in richtigem Zeitfenster geschehen war.

Wir wissen doch alle, es ist doch nur Strategie von unseriöse Versicherer!

Themenstarteram 2. Juli 2008 um 20:02

Hi,ich habe alles per Email geschrieben, den Widerruf der Versicherung auch zusätzlich per Einschreiben.Doppelt gemoppelt hält, hoffentlich, besser.Werde morgen zur Bank gehen und erst einmal zurückbuchen lassen, sowie die 6 Monate auf Basis des Antrags an die WWK überweisen. Mal sehen wann die Herrschaften sich auf meine Emails melden...

Ja, natürlich. Das wird schon so sein, wie du es schilderst.

 

Aber es ging mir ja auch nur darum, dass hier nicht der Anschein erweckt wird, dass dein Vorschlag ein Wasserdichtes Beweismittel im Fall der Fälle ist......

 

Gruss

 

Delle

am 2. Juli 2008 um 20:21

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Ja, natürlich. Das wird schon so sein, wie du es schilderst.

Aber es ging mir ja auch nur darum, dass hier nicht der Anschein erweckt wird, dass dein Vorschlag ein Wasserdichtes Beweismittel im Fall der Fälle ist......

Gruss

Delle

Ok, felsenfest ist es nicht, hast ja Recht, aber ist schon was als Beweiss gelten kann, dass beste ist natürlich die Kündigung durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen, aber soweit will man nicht gehen:):D

mfG

pepko

am 2. Juli 2008 um 20:46

bis zum schiessen dieses threads, haette man sicher mind. 80% (inkl. einem von mir) als ROT bewerten koennen.

denkt mal drueber nach ?

mfg

Harry

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