Probleme bei Polizeikontrolle wegen Fahrwerk!

BMW 3er E36

Hallo,

ich bin heute in eine Verkehrskontrolle geraten. Hab in meinem BMW E36 318i ein Fahrwerk von FK 60/40 verbaut. Alter ca. 4 Jahre. Eingetragen natürlich.
Nun hat die Polizei bemängelt, dass angeblich die vorderen Reifen (215/45/17) am Kotflügel streifen würden, dies könnte man auch an Lackabplatzungen sehen. Die sind aber so gering, das sie nicht eindeutig zugewiesen können, ob sie nun vom Reifen stammen, oder evtl. durch steinschläge etc. kommen können. Sie sehen auch nicht aus wie durch einen Reifen entstanden, also irgendwelche Schleifspuren sind nicht vorhanden, nur kleine Punkte, die eben wie Steinschläge aussehen.
Nun hab ich als Verteidigung gesagt, das man Federwegsbegrenzer einbauen oder Bördeln könnte. Dazu meinten Sie, dass die Lichtaustrittskante unter 50cm, besser gesagt 48cm ist. Jetzt habe ich 10 Tage Zeit, irgendwas zu machen. Ich habe vor, erstmal Einspruch ein zu legen, da ich das wirklich nicht glauben kann. Das Auto war erst im April beim TÜV, keine Mängel. Jetzt habe ich 10 Tage zeit, was zu machen, welche möglichkeiten haben ich?
MFG und Danke

Beste Antwort im Thema

du kannst machen was du willst.

Die haben dich volles Programm am Arsch.
Genau die 50 cm grenze ist der Grund weshalb ich mein E36 Coupe damals verkauft habe.
Im der StvO steht drin das Autos die ab Bj. 87 zugelassen sind eine Mindesthöhe der Lichtaustrittskante
von 50cm haben müssen.

manche Hersteller wie z.B. Ferrari oder Lambo usw. erwirken eine Sondergenehmigung um dieses 50cm
gesetz zu umgehen.

Ich war damals beim Rechtsanwalt und beim ADAC und ein Tuner in meiner Nähe hatte sogar eine Petition zu starten um dieses Bullshit gesetz zu Kippen.

Mir wurde das alles dann sowas von Blöde und habe meinen E36 verkauft und mit dem Hobby Tunen
aufgehört.

Das einzige was du machen kannst ist dir die Scheinwerferblende die unten an den Scheinwerfer kommt zu organisieren und so schauen obe du in den Toleranzbereich kommst.

Die Penner in Grün haben echt nix besseres zu tun als bei den leuten die Scheinwerfer zu messen
als sich um wichtigere Sachen zu kümmern.

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@Daniel: Da hast Du 100% Recht, habe ich nicht aufmerksam genug gelesen.

Die BE kann nicht aufgrund von Verschleiß erlöschen, sondern nur aufgrund von technischen Veränderungen, die Geräusch- oder Abgaswerte verändern, die Sicherheit gefährden oder den Typ des KFZ ändern (aus Mofa Kleinkraftrad machen z.B.).
Hättest Du das Fw eingebaut und es wäre daraufhin zu den Mängeln gekommen, dann wäre das ein Erlöschen gewesen, so aber nicht.

Also würde ich dann auch auf jeden Fall Widerspruch einlegen, wenn der Bescheid kommt. Lass Dir vom Tüvvler bestätigen, dass die Teile aufgrund von Alters- bzw. Verschleißerscheinungen so sind, wie sie sind.

Das dann mit zu Deiner Äußerung dazu legen, dann denke ich, solltest Du aus dem Schneider sein.

Das nächste Mal lese ich die ersten Posts aufmerksamer - versporchen 😉

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