Probleme bei Polizeikontrolle wegen Fahrwerk!
Hallo,
ich bin heute in eine Verkehrskontrolle geraten. Hab in meinem BMW E36 318i ein Fahrwerk von FK 60/40 verbaut. Alter ca. 4 Jahre. Eingetragen natürlich.
Nun hat die Polizei bemängelt, dass angeblich die vorderen Reifen (215/45/17) am Kotflügel streifen würden, dies könnte man auch an Lackabplatzungen sehen. Die sind aber so gering, das sie nicht eindeutig zugewiesen können, ob sie nun vom Reifen stammen, oder evtl. durch steinschläge etc. kommen können. Sie sehen auch nicht aus wie durch einen Reifen entstanden, also irgendwelche Schleifspuren sind nicht vorhanden, nur kleine Punkte, die eben wie Steinschläge aussehen.
Nun hab ich als Verteidigung gesagt, das man Federwegsbegrenzer einbauen oder Bördeln könnte. Dazu meinten Sie, dass die Lichtaustrittskante unter 50cm, besser gesagt 48cm ist. Jetzt habe ich 10 Tage Zeit, irgendwas zu machen. Ich habe vor, erstmal Einspruch ein zu legen, da ich das wirklich nicht glauben kann. Das Auto war erst im April beim TÜV, keine Mängel. Jetzt habe ich 10 Tage zeit, was zu machen, welche möglichkeiten haben ich?
MFG und Danke
Beste Antwort im Thema
du kannst machen was du willst.
Die haben dich volles Programm am Arsch.
Genau die 50 cm grenze ist der Grund weshalb ich mein E36 Coupe damals verkauft habe.
Im der StvO steht drin das Autos die ab Bj. 87 zugelassen sind eine Mindesthöhe der Lichtaustrittskante
von 50cm haben müssen.
manche Hersteller wie z.B. Ferrari oder Lambo usw. erwirken eine Sondergenehmigung um dieses 50cm
gesetz zu umgehen.
Ich war damals beim Rechtsanwalt und beim ADAC und ein Tuner in meiner Nähe hatte sogar eine Petition zu starten um dieses Bullshit gesetz zu Kippen.
Mir wurde das alles dann sowas von Blöde und habe meinen E36 verkauft und mit dem Hobby Tunen
aufgehört.
Das einzige was du machen kannst ist dir die Scheinwerferblende die unten an den Scheinwerfer kommt zu organisieren und so schauen obe du in den Toleranzbereich kommst.
Die Penner in Grün haben echt nix besseres zu tun als bei den leuten die Scheinwerfer zu messen
als sich um wichtigere Sachen zu kümmern.
30 Antworten
So, war gestern in der Werkstatt, TÜV Prüfer war auch zufällig grad da. Er meinte auf den ersten Blick als er das Auto gesehen hat, das er sich nicht vorstellen kann, das dort was schleifen soll. Wir haben dann das auto verschränkt, und dabei feststellen müssen, das bei vollem Lenkeinschlag der Reifen tatsächlich am Kotflügel schleift. Grund dafür sind anscheinend vergammelte Federwegsbegrenzer, bzw. die Anschlaggummis auf den Dämpfern. Tja, jetzt muss ich das wohl machen lassen, und die 3 Punkte sowie 50€ Strafe hinnehmen!
Lg
du kannst machen was du willst.
Die haben dich volles Programm am Arsch.
Genau die 50 cm grenze ist der Grund weshalb ich mein E36 Coupe damals verkauft habe.
Im der StvO steht drin das Autos die ab Bj. 87 zugelassen sind eine Mindesthöhe der Lichtaustrittskante
von 50cm haben müssen.
manche Hersteller wie z.B. Ferrari oder Lambo usw. erwirken eine Sondergenehmigung um dieses 50cm
gesetz zu umgehen.
Ich war damals beim Rechtsanwalt und beim ADAC und ein Tuner in meiner Nähe hatte sogar eine Petition zu starten um dieses Bullshit gesetz zu Kippen.
Mir wurde das alles dann sowas von Blöde und habe meinen E36 verkauft und mit dem Hobby Tunen
aufgehört.
Das einzige was du machen kannst ist dir die Scheinwerferblende die unten an den Scheinwerfer kommt zu organisieren und so schauen obe du in den Toleranzbereich kommst.
Die Penner in Grün haben echt nix besseres zu tun als bei den leuten die Scheinwerfer zu messen
als sich um wichtigere Sachen zu kümmern.
Na er soll sich einfach neue Begrenzer reinmachen und gut is. Das dürfte die billigste Wahl sein. Es gibt halt nun mal Gesetze, an sich jeder zu halten hat 😉 Ob das dann für den einzelnen positiv oder negativ is, is wurscht 😉
Zitat:
Original geschrieben von SupraMaxxx
Na er soll sich einfach neue Begrenzer reinmachen und gut is. Das dürfte die billigste Wahl sein. Es gibt halt nun mal Gesetze, an sich jeder zu halten hat 😉 Ob das dann für den einzelnen positiv oder negativ is, is wurscht 😉
wo ist dann der Fahrkomfort hin wenn er den Wagen vorne auf den Begrenzern liegen hat????
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von KneziNK
wo ist dann der Fahrkomfort hin wenn er den Wagen vorne auf den Begrenzern liegen hat????Zitat:
Original geschrieben von SupraMaxxx
Na er soll sich einfach neue Begrenzer reinmachen und gut is. Das dürfte die billigste Wahl sein. Es gibt halt nun mal Gesetze, an sich jeder zu halten hat 😉 Ob das dann für den einzelnen positiv oder negativ is, is wurscht 😉
Er soll ja auch keine Federwegsbegrenzer einbauen, sondern neue Lenkeinschlagsbegrenzer😉
gruß He-Man
Zitat:
Original geschrieben von HaXan
...und dabei feststellen müssen, das bei vollem Lenkeinschlag der Reifen tatsächlich am Kotflügel schleift. ...
Tut mir im Prinzip leid für dich HaXan zumal 3 Punkte für ein Verschleißteil wirklich viel sind.
Allerdings sollten alle die gleich wieder vom dummen unwissenden Dorfpolizisten geredet haben, der immer nur armen E36 Fahrern an den Karren fahren will, mal nachdenken.
Die sind nicht alle böse, und die meisten wollen wirklich nur ihren Job erledigen. Das da auch mal was schief geht, nun bei wem von uns nicht.
@ HaXan:
Was genau wird Dir laut Bußgeldbescheid vorgeworfen? Erlöschen der Betriebserlaubnis? Dann würde ich Widerspruch einlegen, ist nämlich nicht der Fall bzw. zumindest nicht nachweisbar.
Offenbar war ja beim Einbau des Fahrwerkes alles in Ordnung und der bemängelte Zustand resultiert aus dem Verschleiß. Verschleiß aber kann nicht zum Erlöschen der BE führen, dafür wäre ein gewollter Eingriff notwendig.
Zitat:
Original geschrieben von daniel.krueger
@ HaXan:Was genau wird Dir laut Bußgeldbescheid vorgeworfen? Erlöschen der Betriebserlaubnis? Dann würde ich Widerspruch einlegen, ist nämlich nicht der Fall bzw. zumindest nicht nachweisbar.
Offenbar war ja beim Einbau des Fahrwerkes alles in Ordnung und der bemängelte Zustand resultiert aus dem Verschleiß. Verschleiß aber kann nicht zum Erlöschen der BE führen, dafür wäre ein gewollter Eingriff notwendig.
Im Bericht steht genau: "Räder stehen im Radkasten an" und deswegen erlicht die Betriebserlaubniss. Über genau das hab ich mich auch mit dem TÜV Prüfer unterhalten. Er meinte, das diese dinger als Verschleis gelten, und wenn ich ne Rechtsschutz Versicherung hätte, sollte ich zu einem Anwalt gehen. Da ich diese aber nicht hab, wird das wahrscheinlich sehr schnell teuer. Ich bin mir jetzt auch nicht sicher, was ich machen soll. Was passiert, wenn ich nach dem ersten Schreiben einspruch einlege?
Lg
Hast Du denn vor Ort den Verstoß zugegeben und das unterschrieben?
Normalerweise müsste ja noch ein Anhörbogen von der Bußgeldstelle kommen, bevor die Zahlungsaufforderung kommt. Da äußerst Du eben das, was Du hier auch geschrieben hast, dass es sich aufgrund des Verschleißes abgesenkt hat oder sowas in der Richtung und hoffst auf nen gnädigen Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle.
Ansonsten da einen großen Aufriss veranstalten würde ich nicht. Fakt ist, dass die Beamten einen Mängel festgestellt haben, der objektiv da war oder nicht. Welche Ursache er hat spielt dabei keine Rolle. Du hast als Fahrer und Halter die Pflicht, stets den sicheren Zustand Deines Fahrzeuges beizubehalten.
Wenn die Reifen abgefahren sind, ist das auch Verschleiß. Da kannste auch net sagen, ich war aber vor 20 Monaten beim Tüv, da waren sie noch ok.
Also, in der schriftlichen Äußerung alles angeben, was Dir so einfällt. Wenn schon der Bußgeldbescheid kommt, dann kannste innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen, wobei ich nicht glaube, dass Du damit durchkommen wirst. Das Ganze geht dann vor ein Gericht und solltest Du verlieren, trägst Du noch die Verfahrenskosten.
Ich hab direkt vor Ort mich dazu geäussert, zusammengefasst habe ich erwähnt, dass die von der Polizei gefundenen Schleifspuren am Kotflügel genauso gut von was anderem kommen, wie z.b. Schnee, Steine etc. Desweiteren habe ich erwähnt, das der Vorbesitzer des Autos auch was gemacht haben könnte, was nicht erlaubt war. Also zugegeben hab ich gar nix. Mir gehts jetzt eigentlich nur darum, dass ich, bevor ich erneut zum TÜV fahre, neue Federwegsbegrenzer und 2 neue Reifen brauch, die Reifen hat zwar die Polizei bemängelt, trotzdem tausche ich sie aus bevor ich nochmal hin geh. Bestellt hab ich alles, aber bis dann alles da ist und auch montiert ist ist wahrscheinlich die Woche rum. Und laut dem Mangelschein der polizei hab ich nur 10Tage zeit, also noch bis nächsten Samstag. Was passiert, wenn ich einspruch einlege, geht das dann direkt vor gericht, oder kann ich das nützen, um etwas mehr Zeit zu bekommen?
Lg
Wegen dem Mängelschein, geh zu der Dienststelle, die Dir die geschrieben hat und bitte um Verlängerung, sag Du hast alles bestellt und kümmerst Dich drum, aber brauchst noch ne Woche zum Einbauen.
Das ist ein Paar Schuhe.
Die Bußgeldnummer das andere.
Post hast Du noch keine bekommen von der Bußgeldstelle, oder?
Bin mir net ganz sicher, ich glaube Du bekommst nur dann noch mal die Möglichkeit, Dich zu äußern (ohne gleich Widerspruch einzulegen), wenn Du vor Ort bei Deiner Aussage angekreuzt hast, dass Du den Verstoß NICHT zugibst, oder dass Du Dich nicht äußern möchtest.
Wenn Du das Ganze zugegeben hast, dann kommt glaube ich nur noch der Bußgeldbescheid, also sozusagen die Rechnung. Gegen die kannst Du innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Dann kümmert sich da ein Gericht drum (was nicht heißt, dass Du gleich auf so nen Verhörstuhl im Gerichtssaal musst, aber es kümmert sich ein Richter um die Angelegenheit).
Ich hatte mal einen Strafzettel bekommen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Gelasert worden und gleich angehalten. Ich habe vor Ort zugegeben, dass ich zu schnell war. Damals war ich noch in der Probezeit, also hätte mich der Spaß Nachschulung, probezeitverlängerung etc. gekostet. Ich dachte mir, ein Versuch ist es wert und habe dann gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt und habe ein zweiseitiges Statement dazu geschrieben. Von wegen Ortsfremd, Schüler ohne EInkommen, auf navigatorische Aspekte konzentriert und obwohl ich das Schild nicht gesehen habe ja langsam gefahren (=nicht 100, sondern nur 87 (erlaubt waren 60)) usw. Mir hat wirklich JEDER abgeraten, das zu tun, weil man damit halt die Bearbeitungskosten in die Höhe treibt. Ich habs drauf ankommen lassen und siehe da: 2 Wochen später kam ein Brief, dass das Verfahren eingestellt wurde.
War mega Glück und ich denke eine absolute Ausnahme. Deswegen glaube ich auch nicht, dass Du in Deinem Fall da große Chancen haben wirst bei nem Widerspruch.
Wenn erst mal nur der Anhörbogen kommt, dann schreib halt, wie schon erwähnt, alles dazu, was Du hier auch geschrieben hast und auch, dass Du Dich sofort um alles gekümmert hast usw. Weil in diesem Stadium des Ordnungswidrigkeitenverfahrens dürfte noch der Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle die Enscheidungsgewalt haben. Danach nur noch Richter.
Keine Garantie auf Richtigkeit, aber so meine Erfahrungen und das, was ich so gehört habe
du kannst bei der polizei auch direkt anrufen und sie um einen aufschub bitten da es dir nicht möglich ist aus versandgründen es zu beheben inerhalb von 10 tagen... so lange dauert es ja schon manchmal bis ein paket da ist von daher... anrufen und nett um aufschub bitten
Zitat:
Original geschrieben von Phillip_G
du kannst bei der polizei auch direkt anrufen und sie um einen aufschub bitten da es dir nicht möglich ist aus versandgründen es zu beheben inerhalb von 10 tagen... so lange dauert es ja schon manchmal bis ein paket da ist von daher... anrufen und nett um aufschub bitten
zu langsam....
@ RubberBone:
Die Ursache des Mangels spielt in diesem Falle sehr wohl eine Rolle. Der Vorwurf der Polizei lautet ja offenbar nicht, daß der Wagen einen Mangel hat sondern die Polizei behauptet, daß durch den Mangel die Betriebserlaubnis erloschen ist und der Vorwurf lautet, daß HaXan ohne Betriebserlaubnis gefahren ist. Demnach stellt sich in diesem Falle ausschließlich die Frage, ob die Betriebserlaubnis erloschen ist oder nicht und hierfür widerum ist ausschlaggebend ob der Mangel durch Verschleiß oder durch eine willentliche Veränderung am Fahrzeug verursacht wurde.
Bei Deinem Beispiel mit den abgefahrenen Reifen oder z.B. bei einem zu lauten Auspuff sieht die Sachlage ganz anders aus, da in diesen Fällen auch ohne Erlöschen der BE ein konkreter Tatbestand aus dem Bußgeldkatalog vorliegt.
Genau das ist ja der Punkt. Durch den Verschleiß der Federwegsbegrenzer erlischt ja nicht direkt die Betriebserlaubniss, wer kontrolliert schon regelmässig, ob der Reifen am Kotflügel schleift? Niemand, dazu müsste man ja das auto verschränken.
Ich hab auf jeden fall nix zugegeben, nur mein Statement direkt der Polizei geschildert, die hat das aufgenommen. Post hab ich auch noch keine. Mein Kumpel, der ist KFZ Meister, meinte, ich sollte erstmal einspruch einlegen, und das, wie ihr auch schon erwähnt habe, reinschreiben was ich hier auch schon gemacht hab. Vielleicht kann mir auch der TÜV Prüfer bestätigen, dass es sich um verschleiß gehandelt hat. Somit soll die Bußgeldstelle das nochmal überarbeiten. Ich hab ja, wie schon gesagt, nix mehr an dem auto gemacht. Hinten mal die Dämpfer erneuert, aber das wars. Ausserdem wars im April erst beim TÜV, und vorher bei der Inspektion.
Lg