Problem mit der Polizei ??ß - Folgen
Hallo,
ich habe im Fahrzeugbrief 195/50 R15 eingetragen, war mir vor kurzem beim schrottplatz neue reifen holen und habe versehentlich 195/55 R15 montiert ...
Nun kam ich heute in die Polizeikontrolle und dies wurde Bemängelt !
Da ich noch in der Probezeit bin wüsste ich gern was auf mich zu kommt da ich sonst heute noch verrückt werde !
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von PinkApple
war mir vor kurzem beim schrottplatz neue reifen holen
Einwandfrei. So ist man sicher unterwegs.
Zitat:
Original geschrieben von Tommes 32
Sind nicht eher 195/65 R 15 eingetragen?
Ne, wenn Du seinen Satz genau liest, dann hat er die 195/50 selber in den Fahrzeugschein eingetragen. 😁
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat-Driver
Neue Reifen am Schrottplatz?
Am falschen Ende gespart, Reifen sind neben den Bremsen so ziemlich das wichtigste Teil am Auto.
Natürlich! Hauptsache Golf, der ist ja gerade für Fahranfänger so günstig zu versichern... alles andere ergibt sich schon. 🙄
Zum Thema. Muss man nicht wenn man andere Reifen / Felgen hat als die die in der Zulassung stehen eine ABE (oder was ist das genau? ) mitfahren? Also hab halt nur zu meinen neuen Felgen für den Winter, die eine andere Reifendimension haben, so´n Wisch mitbekommen. Gerade darum geht es doch wenn ich in die Kontrolle gerate oder nicht? An irgend einer stelle muss die Rennleitung doch nachvollziehen können ob ich "legal" unterwegs bin. Wenn er sich nun total falsche Räder geholt hätte, ... 😕
Er wird auch kein COC haben, da es sich laut Profil um einen Golf4 aus dem Jahr 1999 handelt. Entweder hat er hier alten Brief und alten Fahrzeugschein oder beides neu.
Ich habe letztens einen Wagen aus dem Jahr 1997 umgemeldet und hier wurde auch einen neuen Brief und Fahrzeugschein ausgestellt und die kleinste Reifengröße im Schein verzeichnet. Hier fragte ich die Frau auf der Zulassungsstelle auch wie man in einer Kontrolle andere Reifengrößen vorlegen könnte, wenn hierzu nichts mehr im Schein vorhanden ist und hier zeigte sie dann auf eine Zahlenkombination die mit dabei stand und sagte, sie brauchen nur dass hier eingeben und schon bekommen sie angezeigt welche Reifen noch zulässig sind.
Glaub für einen Bj 1999 kann man sich die COC beim Freundlichen kaufen.
edit2:
mein gott ist das spät 😁
Zitat:
Original geschrieben von PokerJonny
Was gibts denn bitte an gebrauchten Reifen auszusetzen?
Dass Du die Vorgeschichte nicht kennst. Wenn der Vorbesitzer mit Karacho einen Bordstein hochgedonnert ist, sich monatelang einen feuchten Kehricht um den zu niedrigen Reifendruck geschert hat oder gerne mal beim Einparken im spitzen Winkel gegen den Bordstein gefahren ist und den Wagen dann press dagegen hat stehenlassen, dann kann die Karkasse beschädigt sein. Häufig hat man keine Chance, dies von außen zu erkennen. Und irgendwann auf der Autobahn fliegt Dir der Reifen dann um die Ohren.
Zitat:
Original geschrieben von PokerJonny
Kauft ihr euch etwa zu einem Gebrauchten immer gleich neue Reifen dazu und gebt die alten weg?
Das ist natürlich eine Gewissensfrage, bei der auch das Geld mit eingeht. Wohler fühlen würde ich mich dabei aber, und aus diesem Blickwinkel war ich nicht unglücklich, dass der von mir gekaufte Gebrauchte mit 8 total runtergefahrenen Reifne bestückt war, so dass ich vor mir selbst und anderen nicht lange über die Notwendigkeit neuer Reifen diskutieren musste.
Generell sollte man sich aber vor Augen führen, dass Reifen Verschleißteile sind, und Verschleißteile sollte man nicht gebraucht kaufen. Oder gehst Du zum Schrottplatz und wirfst einen Blick in die Speisekarte, wenn Du einen neuen Ölfilter, Pollenfilter oder Bremsscheiben brauchst?
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Lieber TE,
als KFZ-Mechatroniker solltest Du doch an die entsprechenden Informationen ganz lässig herankommen können, wenn es selbst mir als Fachfremden gelingt. Schau einfach mal in Reifenfreigaben, wie z. Bsp. hier.
Je nach genauer Spezifizierung kann es nämlich durchaus sein, dass die aufgezogenen Reifen zulässig sind. Lesen bildet 😁.
Ob es allerdings wirklich schlau ist, irgendwelche Pneus auf dem Autofriedhof einzusammeln???? Mir wäre mein edler Allerwertester für derartige Aktionen wesentlich zu kostbar.
Zitat:
Original geschrieben von PinkApple
Nun kam ich heute in die Polizeikontrolle und dies wurde Bemängelt !
Da ich noch in der Probezeit bin wüsste ich gern was auf mich zu kommt da ich sonst heute noch verrückt werde !
So
wie ich das hier lese ist das ein A-Verstoß also ist ne Nachschulung fällig.
http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp3index.htmlAlso fahren mit den falschen Reifen(egal woher) ist für mich fahren ohne BE also A-Verstoß
mfg
@TE
Also wenn es sich um das Fahrzeug handelt, was in Deiner Signatur angegeben ist, darfst Du weder den einen noch den anderen Reifen fahren, wenn ich richtig geschaut habe.
Habe Dir zur Info mal die Serienbereifung für den 99er Golf IV angehängt.
Greetz der Gardiner
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Je nach genauer Spezifizierung kann es nämlich durchaus sein, dass die aufgezogenen Reifen zulässig sind.
Irgendwo ist die Geschichte ja eh faul:
Laut Profil ist der TE seit 10/2011 Fahrzeughalter, ausserdem sollen Reifen in den Fahrzeubrief eignetragen sein. Beides passt nicht so recht zusammen.
So lange der TE nicht erklärt, was er dort wirklich gemeint hat ist wohl alles nur stochern im Nebel...
Deshalb gerne nochmal die Fragen:
Um welches Fahrzeugdokument handelt es sich?
Was genau ist dort (in welchem Feld) eingetragen?
(und wenn wir schonmal dabei sind: Die Schlüsselnummern sind 0603/421, und wie weiter?)
Auf was für Felgen waren die beanstandeten Reifen aufgezogen? (komplette Dimension, Serie oder Zubehör, ggf. KBA-Nummer oder andere Kennzeichnungen?
und nicht zuletzt: was wurde von der Polizei überhaupt vorgeworfen?
(nur der Vollständigkeit halber: irgendwelche weiteren Veränderungen am Fahrzeug: Fahrwerk, Sonderlenkrad, Spurplatten o.ä.?)
Gruß,
HK
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Lieber TE,als KFZ-Mechatroniker solltest Du doch an die entsprechenden Informationen ganz lässig herankommen können, wenn es selbst mir als Fachfremden gelingt. Schau einfach mal in Reifenfreigaben, wie z. Bsp. hier.
Je nach genauer Spezifizierung kann es nämlich durchaus sein, dass die aufgezogenen Reifen zulässig sind. Lesen bildet 😁.
Ob es allerdings wirklich schlau ist, irgendwelche Pneus auf dem Autofriedhof einzusammeln???? Mir wäre mein edler Allerwertester für derartige Aktionen wesentlich zu kostbar.
lieber twindance,
mit dem Lesen ist das so´ne Sache.
Du verlinkst ein Gutachten
z.B. für Golf III = 4 - Loch-Felgen 😰
TE hat. Golf IV = 5 - Loch-Felgen 😉
Die "Umrüstgrößen" vom Golf III sind für
den Golf IV n i c h t zulässig, da dieser bereits
serienmäßig mit > 195/ 6 5 R15 startet 🙁
ne der 1,4 müsste noch 4 loch auch beim Golf IV gehabt haben
Zitat:
Original geschrieben von twindance
als KFZ-Mechatroniker solltest Du doch an die entsprechenden Informationen ganz lässig herankommen können, wenn es selbst mir als Fachfremden gelingt.
ich fürchte, das ist dir gerade nicht so ganz gelungen...
Zitat:
Schau einfach mal in Reifenfreigaben, wie z. Bsp. hier.
Immer der Reihe nach, und Vorsicht mit unzutreffenden Begriffen:
Reifenfreigaben spielen derzeit nur für Krafträder eine Rolle. Bei mehrspurigen Fahrzeugen trifft man sie zwar (selten) auch an, sind dort aber rechtlich bedeutungslos.
Die einschlägigen Listen oder Tabellen geben i.d.R. wieder, welche Rad-/Reifen-Kombinationen mit der Typgenehmigung des Fahrzeugs genehmigt wurden (früher standen die alle in den Fahrzeugpapieren, heute nur noch eine Reifengröße). Diese dürfen dann ohne weitere Genehmigung, Abnahme oder Eintragung auch so gefahren werden. Das gilt aber nur für Serienräder, nicht für Sonderräder!
Was du verlinkt hast ist ein Gutachten über ein Sonderrad, bzw. sogar davon nur eine (von mindestens 6) Anlagen. Für sich alleine genommen ebenfalls nicht sehr hilfreich.
Vermutlich handelt es sich hier um ein Gutachten zur Erteilung einer ABE. Falls eine solche ABE erteilt wurde, dann darf das hier beschriebene Sonderrad unter den hier beschriebenen Rahmenbedingungen verwendet werden, ohne dass die BE des Fahrzeugs erlischt. Dafür ist aber unter Umständen (Auflage 11A und Auflage 54F (!)) noch eine Änderungsabnahme erforderlich.
Diese ABE (falls es sie denn gibt) erlaubt aber nicht die Verwendung der aufgeführten Reifengrößen mit anderen Rädern an den beschriebenen Fahrzeugen!
Gruß,
HK
Zitat:
Original geschrieben von Kamazfreak
ne der 1,4 müsste noch 4 loch auch beim Golf IV gehabt haben
Nein! Immer 5x100
Kleinste Reifenröße ist 175/80-14