Problem mit 07´er Zulassung

Hallo,

ich war heute auf der Zulassungsstelle und wollte eine 07´er Oltimerzulassung beantragen.
Auszug Zentralregister, Führungszeugnis, FZG-Brief, etc. alles dabei. Fzg hat auch noch "normalen" Tüv. Bj.1978 also alt genug.
Die Zuteilung wurde mir verwehrt, mit der Begründung:
es fehlt ein Gutachten, das bescheinigt, das dies ein Historisch Wertvolles Fzg ist. ( das Alter allein genügt nicht? )
es würde nur ein Fzg angemeldet, keine Sammlung. Anmerkung von mir das noch min. 1 weiteres Fzg folgt wurde ignoriert. Wäre egal, ich solle doch lieber ein Saisonkennzeichen nehmen, ist auch billiger??!!
es dürften mit der 07´er Nummer sowieso keine Fahrten mehr gemacht werden. Fahrten zur Werterhaltung des Fzg wären verboten. Nur noch direkt zu und von einer Werkstatt / Tüv und zu offiziell Angemeldeten Veranstaltungen. Nachweis wäre mitzuführen!!

Es handelt sich um einen Opel Senator A 2,8S Zustand 2- alles Original, also keinen getunten Schrott.

ist das so in Ordnung??
ist die 07´er Nutzung so beschnitten worden?

gefrustete Grüsse
Sven

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von globalwalker


..........
Ich bitte letztmalig, dass die Diskussion an dieser Stelle nicht weitergeführt wird sondern an der bereits genannten Stelle weitergeführt wird.

MfG

globalwalker

Hier der Link zu sagt's uns: "Verbannen von Sasquatch"

http://www.motor-talk.de/.../verbannen-von-sasquatch-t2376955.html?...

Ich bin erschüttert von der Vorgehensweise in diesem Forum!

Uwe

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Nichts für ungut, Rotherbach, aber deine Ansicht zur Nutzung des H-Kennzeichens ist nicht richtig. Man hat keine Nutzungseinschränkung. Das Halten und Pflegen des Oldtimers ist die Pflege kraftfahrthistorischen Kulturgutes, dafür bekommt der Halter die Steuererleichterung der Universalsteuer. Nicht mehr und nicht weniger. Man muss, wenn man nicht will, an keiner einzigen Veranstaltung teilnehmen. Die letzte, die unser Wagen gesehen hat war die Hundertjahrfeier bei Karmann in Osnabrück.
Seitdem nutzen wir den Wagen vorwiegend im Alltag, es werden also mit ihm Fahrten vorgenommen, die wir ansonsten mit unseren Alltagsfahrzeugen unternehmen würden. Darüber hinaus wird mit dem Wagen zum Spaß gefahren. All das ist auch gut so, denn, wie gesagt, eine Nutzungsbeschränkung fürs H gibt es nicht.

naja fakt ist das eine 07er zulassung FAST den selben regeln und vorschriften unterliegt wie das h kennzeichen. sprich du BRAUCHST ein gutachten nach §23. das sog h gutachten. ohne das bekommst keine 07er zulassung.

der vorteil der 07er zulassung liegt klar auf der hand:
- keine be ist erforderlich und somit brauchts keinen tüv mehr. was auch gewisse umbauten nicht ausschliesst (jetzt bitte keine original diskusion wie so oft).

- nur einmal steuer und versicherung für bis zu x fahrzeuge.

der nachteil liegt auch auf der hand:
- keine "alltagsfahrten"

und was noch viel schwieriger ist: die zulassungsstelle hat ein veto recht wen es um die zulassung gibt. es gibt eben leider keine bundesweite regelung für die zulassung. somit ist es länder bzw sogar kreissache ob oder wie du die zulassung bekommst. hier ist es relativ schmerzfrei wen man sich an die vorschriften hällt. also alle papiere vorlegen, 250euros auf den tisch legen und gut. in gewissen gegenden der republik ist es aber auch anders. in köln (auch nachzulesen in diversen fachzeitschriften) gehen die uhren anders. das selbe in teilen des ostens. die zulassungsstelle darf und kann dir die zulassung verweigern aus welchen gründen auch immer. es steht ja nirgends geschrieben das du 0 punkte haben musst.

Aha. Und sicher kannst du, Freund Onkel Howdy auch erklären, was die Betriebserlaubnis mit der HU zu tun hat?

Zitat:

Original geschrieben von Sasquatch


Aha. Und sicher kannst du, Freund Onkel Howdy auch erklären, was die Betriebserlaubnis mit der HU zu tun hat?

direkt nix. nur die beiden punkte gehen natlos über.

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Moin,

Sasquatch ... Das H-Kennzeichnung hat eine WIDMUNG und einen ZWECK ... dieser ist Festgeschrieben und dieses gehört zur rechtlichen Definition dazu. Diese Widmung setzt dem freien Treiben zwar keine STRIKTEN und ENGEN Grenzen, aber sie sind schon da...

Nur weil etwas nicht AUSDRÜCKLICH verboten ist ... ist es nicht AUTOMATISCH erlaubt.

Das H-Kennzeichen wird vom Staat subventioniert ... dafür gibt es Voraussetzungen ... und das seitdem es das Kennzeichen gibt. Nur weil es von irgendwem mal als "ganz normale" Zulassung durch die interessierten Medien geprügelt wurde ... heißt das noch nicht, das diese Idee auch im KRISENFALL vor einem Gericht standhält. Wie gesagt ... ausführliche Analysen zum Thema gibt es massig im Forum.

Wer nicht dran glauben will ... und meint das er jeden Tag zur Arbeit und zum Baumarkt fahren kann ... sollte sich nicht wundern, wenn er doch mal anderslautende Post erhält - Möglich ist es. Ich habe da auch lange nicht DRAN GLAUBEN wollen... bis mir ein Fachjurist das mal haarklein beim Glas Wein erklärt hat ...

Aber ich weiß ... solche juristischen Legenden sind LANGLEBIG ... bis dann der "böse Staat" irgendwann wieder wegen Missbrauchs zuschlägt ... DANN aber bitte nicht wundern, bei diesen Aussagen.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von Sasquatch


Aha. Und sicher kannst du, Freund Onkel Howdy auch erklären, was die Betriebserlaubnis mit der HU zu tun hat?
direkt nix. nur die beiden punkte gehen natlos über.

Ah ja. Schon mal ne HU an einem Mofa machen lassen, wo das doch nahtlos ineinander übergeht?

@Rotherbach:

Doch, das ist so. Was nicht ausdrücklich verboten ist ist erlaubt.
Es mag sein, dass es der Regierung (dieser oder einer derer, die dieser folgen werden) irgendwann einmal gefällt, die Nutzung des H-Kennzeichens einzuschränken, derzeit ist das aber definitiv nicht so, Widmung hin oder her, daran ändert es auch nichts, wenn du Schlagworte überlaut verkündest.
Es mag sein, dass dir ein Fachjournalist (welches Fach übrigens?) da etwas erklärt und auseinandergesetzt haben mag, aber eines der wesentlichen Prinzipien deutschen Rechts ist nun einmal, dass erlaubt ist, was nicht verboten ist. Und ich bin vom Fach, und ich meine jetzt nicht Journalismus.
Ich will dich wirklich nicht von meiner Ansicht überzeugen, aber ich bin mir gleichzeitig sicher, dass ich Recht habe. Es gibt keinerlei Nutzungseinschränkungen für Fahrzeuge mit H-Zulassung, egal was dein Fachjournalist sagt. Die Kennzeichen dienen der Pflege kraftfahrthistorischen Kulturgutes, weil sie das Fahren eines Oldtimers subventionieren. Wohin und zu welchem Zweck man mit dem Oldtimer fährt ist nach dem geäußerten Willen des Gesetzgebers vollkommen egal. Sonst hätte er es, wie er es bei der 07er Nummer getan hat, ins Gesetz schreiben müssen.
Gut, es gibt auch so etwas wie Auslegungen des Gesetzes und dergleichen, aber auch damit kann man nichts in ein Gesetz hineininterpretieren was dort mit keinem Wort erwähnt ist. Und da es das 07er Kennzeichen gibt gibt es hier auch keine Gesetzeslücke, die eine Analogie erlauben würde, so dass, kurz gesagt, es keine Beschränkungen in der Nutzung gibt, weil keine im Gesetz steht.
Dass es Voraussetzungen für die Erteilung des Kennzeichens gibt ist vollkommen richtig, auch da brauchst du nicht zu schreien, aber die haben nichts, vollkommen und gar nichts mit der Nutzung des Fahrzeugs zu tun, abgesehen vielleicht wie bereits gesagt, von der gewerblichen Nutzung. Die Voraussetzungen beziehen sich auf das Fahrzeug selbst.
Sieh es mal so: manchmal mag es vielleicht so scheinen, dass dieses unser Land eine Bananenrepublik ist, vor allem bei solchen Aktionen wie den Umweltzonen und der Abwrackpräme, aber ein Verbot, das nirgends im Gesetz steht durchsetzen mit der Argumentation "aber das haben wir so gemeint", das gibt es nicht.
Und, was das Zuschlagen des Staates wegen Mißbrauchs des H-Kennzeichens angeht, da hätte ich gern eine einzige Quelle von dir, wo jemand wegen Mißbrauchs des H-Kennzeichens ein Bußgeld oder eine Strafe bekommen und nicht letztinstanzlich gewonnen hat. Gibt es mit Sicherheit nicht, und wenn, dann weil der Betroffene selbst keine Ahnung hatte.
Anderes Beispiel: darf man in einem denkmalgeschützten Haus nicht mehr wohnen? Oder nur sonntags, zur Pflege historischer Baudenkmäler?

Darf ich mal evtl. helfend dazwischenfunken?
Meine Erkenntnisse, da ich alles von euch gelesen habe, sind folgende:

ROTHERBACH wird mal recht bekommen, wenn die Anzahl der H-kennzeichen durch die neue VW-Generation neue Dimensionen erreicht. Er liest zwischen den Zeilen des aktuellen Gesetzestextes das was er meint, was auf uns zukommen könnte, wenn irgendwelche Staatsjuristen dies in einer neuen Durchführungsverordnung "erlesen" haben.
Manche sprechen auch vom "Geist" der Verträge, so auch Rotherbach wahrscheinlich. 
Ich erinnere an die Berliner Verträge z.Zt. des kalten Krieges. Das Umweltbundesamt sollte nach Berlin. Die 4 Besatzungsmächte hatten den gleichen Vertragstext vorliegen. Nur einer las daraus dass es nicht zulässig sei, das UWBA nach Berlin zu holen, Berlin gehöre nicht zu Deutschland. 3 sahen es anders.

SASQUATCH ( mein Kollege aus dem Käferforum 🙂) hat zur Zeit absolut recht. Wenn der Gesetzgeber eine einschränkende Nutzung wirklich gewollt hätte, so müsste sich diese auch an km, oder juritisch besser formuliert für Gerichte oder Zulassungsstellen festmachen lassen. Oder analog wie beim 07er, nur nicht so streng gefasst in der Art der Nutzung. So, wie der Text steht, kann man eben die "Pflege" ausdehen bis ultimo.
Und mit welcher Handhabe kann man denn bussgeldtechnisch, H-entzug vorgehen? "Ich habe sie 2x in einer Woche hier durch die Stadt fahren sehen", oder, "jedesmal wenn ich zur Arbeit fahre, fahren sie auch los" ?
Der oben beschriebene Geist der Verträge oder Gesetztestexte ist aber nie einklagbar. Ähnlich den mündlichen Vereinbarungen beim Kauf einer Waschmaschine.

Ich sehe das "H" und die Steuererleichterung als Anerkennung meiner Leistung, Kulturgut in Deutschland zu erhalten oder erhalten zu haben, und für Jedermann, ohne Eintritt zu erheben, zugänglich zu machen.
Im Museum hört man keine Motoren.

Kommt evtl. auch mal 'ne nivellierende Euroverordnung raus?? Wer weiss.

Im Bezug auf das 07er Kennzeichen hörte ich folgendes: eine eifrige MA das StVA notierte sich die 07er Nummern die sie -zufällig?? - sah. Einer wurde gebeten sein Fahrtenbuch vorzulegen, und es wurde verglichen.
Ich glaube es ging noch mit einem erhobenen Zeigefinger aus.
Das für die Leute, die ihr Fahrtenbuch immer "hinterher" ausfüllen😉

Ein Vergleich der Eintragungen im Fahrtenbuch mit Aufzeichnungen von Kontrollorganen (welche rote Nr. war wann wo auf der Str.) war in manchen ZulBezirken schon vor 15 Jahren bei den roten 06er-Händlerkennzeichen obligatorisch. Von daher ist der von @flatfour geschilderte "Vorfall" für mich nicht so überraschend und durchaus auf die privaten roten 07er-Kennzeichen übertragbar.

Grüsse,   motorina.

Wohl geschrieben, flatfour. Sicher können wir uns nicht sein, dass das H auf ewig so bleiben wird wie es ist. Wenn es denn mal anders herum kommt kann man nur noch hoffen, dass wenigstens der Besitzstand der bereits bestehenden Zulassungen erhalten bleibt.
Im Nachhinein ist mir dann sogar doch noch eine Möglichkeit des Missbrauchs des H-Kennzeichens eingefallen, aber da stehen an sich die Prüforganisationen vor. Nämlich die Zulassung des weitestgehend serienmäßigen Fahrzeugs mit H, um dann umfangreiche Umbauten vorzunehmen, die das Auto dann H-untauglich machen würden. Aber, wie gesagt kann ich mir das nur schwer vorstellen, denn da wären die Prüforganisationen bei den Eintragungen gefordert.

Moin,

Es reicht EIN Gerichtsverfahren vor einem recht hoch angesetzten Gericht aus. Dann wird aus den WEICHEN Formulierungen, die wir jetzt haben, die sich leicht ignorieren lassen ... ganz schnell ein sehr striktes Verfahren... Wie gesagt ... die Widmung und die Zweckgebungenheit sind schon vorhanden. Das sie bisher nur in Ausnahmefällen herangezogen werden, heißt nicht, das sie nicht da oder nicht bindend wären.

Aber ist wie beim 07er Kennzeichen ... da wurde das auch solange ignoriert... bis jemand die Zügel angezogen hat. Ihr merkt die Paralellen?!? Und wie gesagt ... es gab schon Fälle wo jemand "auf die Fresse bekam" - Aktuell allerdings eher über die Versicherungen ...

MFG Kester

Oh Mann, sasquatch! 🙄
Erstens hat Rotherbach "Fachjurist"  und NICHT "Fachjournalist" geschrieben - richtig lesen sollte man schon.
Zweitens erzählst Du mit Verlaub bullshit! Die Formulierung lautet wie folgt:
STVZO §23

(1c) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß § 21c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat, ein amtliches Kennzeichen nach Anlage Vc zugeteilt
(Oldtimerkennzeichen).
Da IST die Einschränkung - ob Du oder flatfour das anders sehen ist juristisch egal!
Drittens GIBT es bereits mindestens ein Urteil das dies bestätigt, ich zitiere mal aus der Urteilsbegründung:
Keine Mobilitätsförderung durch Oldtimer

Eine derartige Mobilitätsförderung komme den Oldtimerfahrzeugen, soweit für sie ein H-Kennzeichen beantragt wird, aber nicht zu. Dies Fahrzeuge dienten zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes. Der Gesetzgeber habe in Anlehnung an die Regelungen in der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO in erster Linie Fahrzeuge im Auge gehabt, die an besonderen Veranstaltungen teilnehmen und damit nur zur gelegentlichen Verwendung und nicht zum täglichen Gebrauch gehalten würden. Hintergrund der erheblichen steuerlichen Förderung der in der Regel nicht schadstoffgeminderten Oldtimerfahrzeuge sei damit die Annahme des Gesetzgebers, dass diese Fahrzeuge im Vergleich zu anderen Fahrzeugen eine erheblich niedrigere Laufleistung hätten. Dies werde auch durch die zunächst beabsichtigte Beschränkung der Jahresfahrleistung auf 5.000 Kilometer deutlich, die für die Erteilung des H-Kennzeichens in dem ersten Entwurf der Änderung der StVZO vorgesehen gewesen sei.

So, und bevor Du jetzt was von erstinstanzlich oder so vorbringst: dies ist ein Urteil des BUNDESFINANZHOFS!
Klarer KANN das nicht mehr gerichtlich geklärt werden!!!
Viertens ist Deine "Idee" wegen nachträglichen Unbauten schlichtweg Quatsch weil dann bei Eintragung direkt H weggenommen würde - und das weiss eigentlich jeder der sich mal etwas mit dem Thema beschäftigt.

NOCHMALS GANZ DEUTLICH: der NACHWEIS ist zur Zeit für die Rennleitung sehr schwierig, und deshalb passiert da normalerweise nichts - aber HÖRT ENDLICH DAMIT AUF SO EINEN QUATSCH AUCH NOCH LAUTSTARK ÖFFENTLICH ZU PROPAGIEREN!!!! Wollt Ihr wirklich die Vertreter unseres notorisch klammen Staats mit der Nase auf zusätzliche Beschränkungen (= Mehreinnahmen) stossen???

Der zitierte Finanzhof hat den " Geist der Verträge"( hier durch Entwürfe dargelegt) zur Urteilsbegründung herangezogen.
Ich sage auch mal ehrlich, man schont sein Schätzchen schon mit wenigen km Laufleistung, allein aus Erhaltungstrieb. Ohne rechtliche Hintergedanken.
Aber trotzdem, die Juristen - haben immer Hintergedanken -  nehmen den Wortlaut seeehr genau, und sich mit "vornehmlich" statt "nur" vorzüglich zu Bett legen, weil sie den Prozess morgen gewinnen.
Wenn der Gesetzgeber es gewollt hätte, so stünde dort "nur" statt dem äqivalenten Begriff hauptsächlich, überwiegend, meistens ect.
Da diese Formulierung sicherlich Juristen ausgeguckt haben, sollte auch ein gewisser Sinn dahinter stecken.
Der Sinn ist m.E. das man die Dinger auch zur Arbeit fahren darf.....bloss nicht an 200Tagen, sondern eben nur an 150 oder so.

Dieses "oder so", ist gleich der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn. Man kann 250 fahren oder so; keiner hält einen deswegen an und hebt den Zeigefinger. Nur, passiert ein Unfall kommt diese Einschränkung zum Tragen.Vor Gericht.
Jedoch, deshalb fahren nicht alle 130 weil es diesbezügliche Urteile gibt.

PS: sollte die 5000er Regelung mal kommen, was ja angedacht war, so sind sehr viele in der Lage überwiegend damit zur Arbeit und auch nach Aldi zu fahren. Ich schaffe höchstens 1/5 davon.
7500km/jahr ist mein Arbeitsweg. Die Hälfte mit "H" die andre ohne, also, wäre noch Platz für Aldi, Treffen und Co.😁

Flatfour, das ist doch in etwa das was Rotherbach und meine Wenigkeit sagen:
Wir haben ZUR ZEIT noch "vornehmlich", also eine weiche Regelung - aber es IST eine Regelung. Diese kann - so wie sie ZUR ZEIT abgefasst ist - kaum kontrolliert werden.
So, und dafür sollten wir dankbar sein, uns IM WESENTLICHEN daran halten (ich fahre auch schon mal mit dem Oldie zur Arbeit - aber eben "schon mal" und nicht "immer"!) UND NICHT LAUTHALS EINEN BLÖDSINN WIE "ES GIBT KEINERLEI BEGRENZUNG, ALSO KANN ICH ALLES MACHEN WIE ICH WILL" VERZAPFEN.
Was einige hier offensichtlich ums verrecken nicht kapieren wollen ist eines: die Haltung in gewissen Berliner Kreisen ist doch eindeutig zumindest nicht pro-Auto und von chronischer Finanzknappheit geprägt. Wenn jetzt hier EINIGE hemmungslosen Mißbrauch eines entgegenkommenden weil "weichen" Gesetzes predigen geben sie GENAU DIESEN KREISEN die Steilvorlage zur Verschärfung!!!!
Und ich möchte nun mal absolut nicht wegen solchen Leuten demnächst Fahrtenbücher führen, nicht mehr in Umweltschutzzonen fahren dürfen etc etc - Du etwa???

Nein, wer will schon Fahrtenbücher führen.
Aber es sei dahingestellt: nicht unsere jämmerlichen km - ob 1000 oder 10.000km - werden je der Grund sein, sondern es sind wie du sagtest andere Gründe.
Finanzielle Gründe, Umweltaspekte, der TÜV, und schlussendlich vielleicht sogar die EU.
Hauptsächlich finanzielle Gründe.
Mit Sicherheit nicht Motortalk, das in dem formulierten Verlautbarungen zukünftig als Beweis angeführt wird.

Ich habe mal vor Urzeiten mit meinem Versicherunxgeber darüber gefachsimpelt wie das mit den H-Kennzeichen nun genau ist, und dieser meinte seinerzeit, daß man von einer vornehmlich zum Erhalt/Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes ausgehen kann, wenn man selber ein Altags-KfZ angemeldet hat bzw. auf ein solches zurückgreifen kann (Ehepartner).
D.h. hat man selber ein weiteres KfZ normal auf sich zugelassen, kann nicht davon ausgegangen werden, daß der Oldtimer mit H-Zulassung überwiegend als Altagsauto verwendet wird.
Darüberhinaus galt für die Versicherung, daß nicht mehr als 3.000 km p.a. mit dem Oldtimer zurückgelegt werden darf. Dies betraf aber nur die Versicherung, da man ein Wagen mit H-Kennzeichen auch 'normal' versichern kann.
Das Auto muss also keineswegs 'vorwiegend' zu Oldtimertreffen gefahren werden. Es muss noch nicht mal überhaupt an einem teilgenommen haben. Das betrifft nur die 07er Kennzeichen.

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