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Alles redet von 30 Jahren Gurtpflicht - Gurt mit H-Zulassung

Themenstarteram 9. Dezember 2005 um 16:44

Hallo,

stimmt es, dass dei Gurtpflicht bereits 1976 eingeführt wurde???? Ich kann mich daran erinnern, dass meine Eltern stets unangeschnallt im Auto fuhren - auch noch in den frühen 80er-Jahren, ohne je eine Knolle kassiert zu haben. Oder galt die Gurtpflicht bereits, und es gab nur noch keine Bußgelder wenn man nicht angschnallt war?? Ich denke die Gurtpflicht (mit Bußgeld) kam erst in den frühen 80ern...ich weiß noch, dass es mir komisch vorkam, mich bei meinem Fahrschulauto anzuschnallen - war so ungewohnt...habe meinen Führerschein 1985 gemacht...

Lieben Gruß

Buckeltaunus

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31 Antworten

ich hatte vor ca 1jahr noch einen 71er manta a , der war komplett original....d.h., auch ohne gurte und ich bin damit mit H kennzeichen rumgefahren, selbst der tüv hat nix gesagt....

Gurtpflicht gibt es schon sehr lange.......

Wenn ein Fahrzeug mit Gurt ausgerüstet ist,ist der Gurt anzulegen....egal welches Bj....

Ab dem 01.04.1974 hat der Gesetzgeber die Fahrzeuhersteller verpflichtet Gurte einzubauen......

Seit 1985 ist in Deutschland Anschnallpflicht,jedoch wurde kein Bußgeld verhängt..........aber seit c.a.1986 gibt es ein Bußgeld.........seit c.a. 1997 glaub ich wird es sogar mit einem Punkt geahndet...........aber berichtigt mich wenn ich daneben leige...............

Die Anschnallpflicht gibt es seit 1976, ein Verwarnungsgeld dafür seit 1984. (Allerdings nur für die Vordersitze --- die Rücksitze folgten erst ein paar Jahre später.)

Seit wann Gurte eingebaut sein müssen, weiß ich nicht genau. Ich hätte gesagt 1970, aber 1974 kann auch sein.

am 10. Dezember 2005 um 9:11

Wiipedia hilft:

Zitat:

"Für PKW ist der Einbau von Sicherheitsgurten in Deutschland seit 1970 auf Vordersitzen, seit 1979 auf Rücksitzen (Lkw seit 1992, Reisebusse seit 1999), in Österreich seit 1976 vorne und seit 1984 hinten vorgeschrieben. Auch in der Schweiz ist er ähnlich lang vorgeschrieben. Seit 1. Juli 2004 müssen in Deutschland alle neu zugelassene Pkw auf allen Sitzen mit Dreipunktgurten ausgerüstet sein; der hinten in der Mitte übliche Beckengurt entfällt. Ausnahmen bestehen für Wohnmobile über 2,5 t zulässiger Gesamtmasse. Einführung der Einbaupflicht für Sicherheitsgurte in Neuwagen:"

Gurtpflicht vorne gilt seit 1976.

Gurte müsse nur dann drin sein, wenn es bei EZ des Fahrzeuges schon Pflicht war.

Eisenschwein

am 10. Dezember 2005 um 15:35

Mein 79er C Kadett hatt vorne Gurte hinten nicht hatt bisher auch nie jemand was gesagt.

mfg lucky

Themenstarteram 12. Dezember 2005 um 14:29

Zitat:

Original geschrieben von Greenhornet

Gurtpflicht gibt es schon sehr lange.......

Wenn ein Fahrzeug mit Gurt ausgerüstet ist,ist der Gurt anzulegen....egal welches Bj....

Ab dem 01.04.1974 hat der Gesetzgeber die Fahrzeuhersteller verpflichtet Gurte einzubauen......

Seit 1985 ist in Deutschland Anschnallpflicht,jedoch wurde kein Bußgeld verhängt..........aber seit c.a.1986 gibt es ein Bußgeld.........seit c.a. 1997 glaub ich wird es sogar mit einem Punkt geahndet...........aber berichtigt mich wenn ich daneben leige...............

Genauso habe ich es auch in Erinnerung - ich war dann als Führerscheinneuling 1985der einzige in der Familie der sich anschnallte - das mit dem Bußgeld 1986 kommt dann auch hin - da fuhren dann alle angeschnallt... Insofern bin ich mir nicht sicher ob Wikipedie mit den Angaben richtig liegt - ok, 1976 Pflicht, aber Bußgeld erst ab 1985...kommt eher hin??

Lieben Gruß

Buckeltaunus

Themenstarteram 12. Dezember 2005 um 14:48

Habe soeben mit der Pressestelle der Polizei telefoniert und wurde zu einem Beamten mit sehr langer Berufserfahrung weitergeleitet.

Also, die Anschnallpflicht ist seit 1.1. 1976 geschriebenes Gesetz, aber erst Mitte der 80er (genaues Datum wurde in der Kürze nicht recherchiert) wurden nicht angeschnallte Autofahrer zur Kasse gebeten - hat also fast 10 Jahre gedauert bis aus dem Gesetz eine verfolgte und mit Bußgeld belegte Geschichte wurde.

Soeben habe ich noch einen Rückruf/Fax des ADAC erhalten: 1.1.76 Anschnallpflicht für Fahrer und Beifahrer

Aber erst seit dem 1.8.84 gibt es ein Verwarngeld damals 40 DM, heute 30 Euro für nicht angelegte Sicherheitsgurte - also, das Gesetz bestand, wurde aber erst seit August 1984 auf Einhaltung hin kontrolliert.

Der Stichtag für das Vorhandensein der Gurte im Fahrzeug ist der 1.4.1970 (Tag der Erstzulassung) davor müssen keine Gurte montiert/nachgerüstet werden. Sind aber Gurte vohanden (auch in einer Heckflosse von '66, müssen sie angelegt werden - Zubehörstatus gilt dann nicht mehr (Zubehör muss nicht gebraucht werden wenn vorhanden _ war mal so eine Grauzone....)

Lieben Gruß

Buckeltaunus

am 12. Dezember 2005 um 15:22

Hab da was gefunden:

http://www.polizei.sachsen-anhalt.de/.../sicher-mit-gurt.php

Jetzt wüsste ich aber gerne wie es mit Kindern in einem Auto ohne Gurte aussieht. Es steht ja geschrieben das bei Kindern geeignete Rückhaltesysteme(Kindersitz) zu benutzen sind. Aber wie soll ich denn jetzt einen Kindersitz montieren? Spanngurt?

wenn das auto keine gurte hat und vom datum her auch nicht unbedingt welche haben muß, mußt du dich auch nicht anschnallen. das gilt für kinder genauso, denn zu der zeit waren ja auch noch keine kindersitze vorgeschrieben.

am 12. Dezember 2005 um 18:23

Gut zu wissen, das wenn es sich nicht vermeiden lässt, man Kinder hinten unangeschnallt mitnehmen kann.

Wenn es sich vermeiden lässt würde ich dann doch lieber Kinder in einem Fahrzeug mit morderner Sicherheitsaustattung mitnehmen.

Habe noch die Crash-Filme gut in Erinnerung die bei der Einführung der Gurtpflicht immer und immer wieder gezeigt wurden wie Kinder, Gepäck usw durchs Auto fliegen...

Na....da war ich ja recht nah dran........war nur so aus dem Kopf heraus............hatte 1983 meinen Führerschein gemacht und konnte mich so vage daran erinnern.........

........aber jetzt weiß ich wieder bescheid.......gut daß mann manchmal alte Sachen wieder aufrollt..........hab mich immerwieder gefragt ob ich nicht einfach die Gurte aus meinem Kadett rausrupf....ist aber ein Ez 11/70.......

könnte Ärger geben...............

Interessant für mich ist, das genau ab 1.4.70 Gurte im PKW verbaut sein müssen. Mein Käfer ist im März 1970 das erstemal zugelassen und hat Gurte eingebaut. Ich werde es nicht tun, aber theoretisch könnte ich die Dinger ja rausbauen. Ist sowieso die Frage wieviel einem Gurte im Käfer bringen - ohne Kopfstützen, ein riesengroßes dünnes Lenkrad als Aufprallfläche für den Kopf und eine Windschutzscheibe in Kopfnähe. Einen stärkeren Aufprall sollte man mit diesem Auto nicht wagen. Beim Überschlag ist der Gurt wahrscheinlich nicht verkehrt. Aber was soll´s - mit dem Käfer fahre ich eh wenig und wenn dann nur noch sehr gemächlich....

am 12. Dezember 2005 um 19:54

Habe die Erfahrung anfang diesen Jahres dank eines rücksichtslosen Kleinwagenfahrer machen dürfen, der natürlich nicht mal angehelten hatte.

Bin mit gemächlichen 70 (80 erlaubt) dahergerollt da die Ausfahrt nicht mehr weit war.

Dann bremste mich dieser spätentschlossene Kleinwagen aus.

Durch nasse Fahrbahn und Einkeis-Bremssystems ging die Vollbremsung ein wenig daneben...

Mir ist übrigens rein gar nicht passiert. Und das ohne Gurt!

Hatte wohl einen aufmerksamen Schutzengel!

In GB diskutiert man z.Zt., Kindern das Mitfahren in gurtlosen Fahrzeugen zu verbieten. Auslöser für diese Überlegungen sind einige schwere Unfälle, bei denen Fahrzeuginsassen aus dem Fahrzeug geschleudert und schwer verletzt bzw. getötet wurden. Druck macht wohl auch die Versicherungswirtschaft, die vertraglich härtere Bedingungen durchsetzen kann als der Gesetzgeber.

Gruß Histomat

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