Problem mit 07´er Zulassung

Hallo,

ich war heute auf der Zulassungsstelle und wollte eine 07´er Oltimerzulassung beantragen.
Auszug Zentralregister, Führungszeugnis, FZG-Brief, etc. alles dabei. Fzg hat auch noch "normalen" Tüv. Bj.1978 also alt genug.
Die Zuteilung wurde mir verwehrt, mit der Begründung:
es fehlt ein Gutachten, das bescheinigt, das dies ein Historisch Wertvolles Fzg ist. ( das Alter allein genügt nicht? )
es würde nur ein Fzg angemeldet, keine Sammlung. Anmerkung von mir das noch min. 1 weiteres Fzg folgt wurde ignoriert. Wäre egal, ich solle doch lieber ein Saisonkennzeichen nehmen, ist auch billiger??!!
es dürften mit der 07´er Nummer sowieso keine Fahrten mehr gemacht werden. Fahrten zur Werterhaltung des Fzg wären verboten. Nur noch direkt zu und von einer Werkstatt / Tüv und zu offiziell Angemeldeten Veranstaltungen. Nachweis wäre mitzuführen!!

Es handelt sich um einen Opel Senator A 2,8S Zustand 2- alles Original, also keinen getunten Schrott.

ist das so in Ordnung??
ist die 07´er Nutzung so beschnitten worden?

gefrustete Grüsse
Sven

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von globalwalker


..........
Ich bitte letztmalig, dass die Diskussion an dieser Stelle nicht weitergeführt wird sondern an der bereits genannten Stelle weitergeführt wird.

MfG

globalwalker

Hier der Link zu sagt's uns: "Verbannen von Sasquatch"

http://www.motor-talk.de/.../verbannen-von-sasquatch-t2376955.html?...

Ich bin erschüttert von der Vorgehensweise in diesem Forum!

Uwe

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Ich halte es für wenig produktiv weiter auf Kester / Rotherbach einzuprügeln.
Wie wäre es, wenn zum Ursprungsthema zurückgekehrt würde?

Grüsse
Norske

Zitat:

Original geschrieben von norske


Ich halte es für wenig produktiv weiter auf Kester / Rotherbach einzuprügeln.
Wie wäre es, wenn zum Ursprungsthema zurückgekehrt würde?

Grüsse
Norske

wurde doch schon auf seite 2 beantwortet:

Zitat:

naja fakt ist das eine 07er zulassung FAST den selben regeln und vorschriften unterliegt wie das h kennzeichen. sprich du BRAUCHST ein gutachten nach §23. das sog h gutachten. ohne das bekommst keine 07er zulassung.

 

der vorteil der 07er zulassung liegt klar auf der hand:

- keine be ist erforderlich und somit brauchts keinen tüv mehr. was auch gewisse umbauten nicht ausschliesst (jetzt bitte keine original diskusion wie so oft).

 

- nur einmal steuer und versicherung für bis zu x fahrzeuge.

 

der nachteil liegt auch auf der hand:

- keine "alltagsfahrten"

 

und was noch viel schwieriger ist: die zulassungsstelle hat ein veto recht wen es um die zulassung gibt. es gibt eben leider keine bundesweite regelung für die zulassung. somit ist es länder bzw sogar kreissache ob oder wie du die zulassung bekommst. hier ist es relativ schmerzfrei wen man sich an die vorschriften hällt. also alle papiere vorlegen, 250euros auf den tisch legen und gut. in gewissen gegenden der republik ist es aber auch anders. in köln (auch nachzulesen in diversen fachzeitschriften) gehen die uhren anders. das selbe in teilen des ostens. die zulassungsstelle darf und kann dir die zulassung verweigern aus welchen gründen auch immer. es steht ja nirgends geschrieben das du 0 punkte haben musst.

In meinem post und in dem link geht es ergänzend um das Ursprungsthema "Problem mit 07 Kennzeichen". Die Frage ist halt wie immer in Medien inwieweit fabuliert wird und wer das juristische Fachwissen hat und wer sich auf Zechkumpanen und wer auf Quellen wie Gesetze & Kommentare beruft. Und die Spreu vom Weizen zu trennen gibt den Foren ja auch den Sinn.

Hallo,

ich schließe an dieser Stelle, da dieser Thread dann besser auch ruht.
Dein zum dritten mal eingestellten "Abschiedsbrief" habe ich jedoch auch entfernt, da diese Redundanz nun nicht Sinn und Zweck der Sache ist - ich bitte um Verständnis.

***GESCHLOSSEN***
Probleme dazu bitte per PN an mich.

Grüße
Schreddi

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