Problem mit 07´er Zulassung
Hallo,
ich war heute auf der Zulassungsstelle und wollte eine 07´er Oltimerzulassung beantragen.
Auszug Zentralregister, Führungszeugnis, FZG-Brief, etc. alles dabei. Fzg hat auch noch "normalen" Tüv. Bj.1978 also alt genug.
Die Zuteilung wurde mir verwehrt, mit der Begründung:
es fehlt ein Gutachten, das bescheinigt, das dies ein Historisch Wertvolles Fzg ist. ( das Alter allein genügt nicht? )
es würde nur ein Fzg angemeldet, keine Sammlung. Anmerkung von mir das noch min. 1 weiteres Fzg folgt wurde ignoriert. Wäre egal, ich solle doch lieber ein Saisonkennzeichen nehmen, ist auch billiger??!!
es dürften mit der 07´er Nummer sowieso keine Fahrten mehr gemacht werden. Fahrten zur Werterhaltung des Fzg wären verboten. Nur noch direkt zu und von einer Werkstatt / Tüv und zu offiziell Angemeldeten Veranstaltungen. Nachweis wäre mitzuführen!!
Es handelt sich um einen Opel Senator A 2,8S Zustand 2- alles Original, also keinen getunten Schrott.
ist das so in Ordnung??
ist die 07´er Nutzung so beschnitten worden?
gefrustete Grüsse
Sven
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von globalwalker
..........
Ich bitte letztmalig, dass die Diskussion an dieser Stelle nicht weitergeführt wird sondern an der bereits genannten Stelle weitergeführt wird.MfG
globalwalker
Hier der Link zu sagt's uns: "Verbannen von Sasquatch"
http://www.motor-talk.de/.../verbannen-von-sasquatch-t2376955.html?...
Ich bin erschüttert von der Vorgehensweise in diesem Forum!
Uwe
97 Antworten
Pass mal auf, mein Freund und Kupferstecher,
so lasse ich mit mir nicht verfahren. Mäßge deine Ausdrucksweise, Dinge wie "bullshit" und "schlichtweg Quatsch" brauche ich mir von jemandem, der lustig von irgendwoher mal irgendwas zitiert, ohne die Quelle anzugeben nicht gefallen lassen. Also entweder vernünftig oder gar nicht. So wie bisher jedenfalls nicht. Darüber hinaus gilt, wie du sicher weißt, Großschrift im Internet als Schreien. Kannst du mir mal erklären, warum du mich anschreist? Meinst du, damit wird das was du so von dir gibst besser, richtiger oder die beinhalteten Beleidigungen such as "bullshit" fallen weniger auf? Oder meinst du, nur weil du der Meinung des Mods bist kannst du dir das erlauben?
Zitat:
Original geschrieben von 3.0CS
Oh Mann, sasquatch! 🙄
Erstens hat Rotherbach "Fachjurist" und NICHT "Fachjournalist" geschrieben - richtig lesen sollte man schon.
Stimmt, habe ich mich verlesen, sorry. Ändert aber nichts, absolut gar nichts daran, dass auch ich vom Fach bin.
Zitat:
Original geschrieben von 3.0CS
Zweitens erzählst Du mit Verlaub bullshit! Die Formulierung lautet wie folgt:
STVZO §23(1c) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß § 21c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat, ein amtliches Kennzeichen nach Anlage Vc zugeteilt
(Oldtimerkennzeichen).
Da IST die Einschränkung - ob Du oder flatfour das anders sehen ist juristisch egal!
Dann zeig mir mal die Einschränkung. Die Frage, die sich hier stellt, ist, was man unter Pflege kraftfahrthistorischen Kulturgutes versteht.
Zitat:
Original geschrieben von 3.0CS
Drittens GIBT es bereits mindestens ein Urteil das dies bestätigt, ich zitiere mal aus der Urteilsbegründung:
Dass man, wenn man zitiert, auch die Quelle angibt, solltest du wissen. Bis ich die von dir nicht genannt bekommte vermute ich, dass das kein Urteil des BFH ist, sondern eine Eigenentwicklung von dir. Tut mir leid, aber wenn man so große Töne spuckt wie du, dann sollte man auch Zitate beherrschen.
Dennoch wollen wir uns dieses Elaborat einmal näher ansehen (Hervorhebungen sind von mir):
Zitat:
Original geschrieben von 3.0CS
Keine Mobilitätsförderung durch OldtimerEine derartige Mobilitätsförderung komme den Oldtimerfahrzeugen, soweit für sie ein H-Kennzeichen beantragt wird, aber nicht zu. Dies Fahrzeuge dienten zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes. Der Gesetzgeber habe in Anlehnung an die Regelungen in der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO in erster Linie Fahrzeuge im Auge gehabt, die an besonderen Veranstaltungen teilnehmen und damit nur zur gelegentlichen Verwendung und nicht zum täglichen Gebrauch gehalten würden. Hintergrund der erheblichen steuerlichen Förderung der in der Regel nicht schadstoffgeminderten Oldtimerfahrzeuge sei damit die Annahme des Gesetzgebers, dass diese Fahrzeuge im Vergleich zu anderen Fahrzeugen eine erheblich niedrigere Laufleistung hätten. Dies werde auch durch die zunächst beabsichtigte Beschränkung der Jahresfahrleistung auf 5.000 Kilometer deutlich, die für die Erteilung des H-Kennzeichens in dem ersten Entwurf der Änderung der StVZO vorgesehen gewesen sei.
1. dass du nicht zitiert hast, was mit dieser "derartigen" Mobilitätsförderung gemeint ist belegt, dass du das, was du zitierst, vollkommen aus dem Zusammenhang reißt. Aber gerade der ist beim Lesen von Urteilen eminent wichtig. Im Sinne einer korrekten Argumentation wäre die Nennung der Quelle von daher noch wichtiger, denn nur dann kann man sich ein Bild machen, was mit diesem Urteil überhaupt entschieden worden ist. Dass du die Quellenangabe verschweigst läßt tief blicken und passt zu deiner Wortwahl und aggressiven, unsachlichen Diskussionsweise.
2. wie anders als "auch Fahrzeuge, die alltags ganz normal genutzt werden können ein H-Kennzeichen erhalten" deutest du das "in erster Linie"? In erster Linie bedeutet vornehmlich, hauptsächlich, überwiegend", gerade nicht bedeutet es aber "ausschließlich, nur, ausnahmslos". Und hier ist nicht die Nutzung gemeint, sondern die Fahrzeuge selbst. Also hatte der Gesetzgeber, das will ich gar nicht abstreiten, in erster Linie Fahrzeuge im Sinn, die nur gelegentlich zum Besuch von Veranstaltungen verwendet werden, aber nicht ausschließlich.
3. schließlich spricht auch die Tatsache, warum die eigentlich im ersten Entwurf vorhandene Kilometerbeschränkung gerade nicht übernommen wurde, eine beredte Sprache. Hätte der Gesetzgeber diese von dir und Rotherbach für Fakt gehaltenen Beschränkungen gewollt, dann hätte er sie, und das zeigt dieses Urteil mehr als deutlich, auch im Gesetz verankern müssen. Hat er aber nicht, und das, obschon derartige Beschränkungen sogar im ersten Entwurf standen. Und, frag mal Rotherbachs Fachjuristen, man kann sogar daraus, dass der Gesetzgeber etwas, das im Entwurf steht, nicht ins endgültige Gesetz übernommen hat, etwas ableiten. Nämlich die Tatsache, dass er gerade diese Einschränkung nicht wollte, sprich die Nichtaufnahme expliziter Einschränkungen die Nutzung betreffend war kein redaktioneller Fehler sondern genau so gewollt, denn offensichtlich hat der Gesetzgeber sich zweimal mit dieser Frage befasst: einmal, als er diesen Passus aufgenommen hat im ersten Entwurf, und einmal, als er ihn im endgültigen Gesetz weggelassen hat.
Zitat:
Original geschrieben von 3.0CS
So, und bevor Du jetzt was von erstinstanzlich oder so vorbringst: dies ist ein Urteil des BUNDESFINANZHOFS!
Klarer KANN das nicht mehr gerichtlich geklärt werden!!!
Doch, das tue ich, genau das und noch mehr. Solange dieser Textblock nichts weiter ist als etwas, das du mal eben von irgendwoher zitiert hast ist und bleibt das nichts weiter als etwas, das du selbst dir irgendwoher beschafft, gegebenenfalls vielleicht selbst verfasst hast, also nicht einmal ein erstinstanzliches Urteil. Es liegt an dir, mich da eines anderen zu überzeugen.
Zitat:
Original geschrieben von 3.0CS
Viertens ist Deine "Idee" wegen nachträglichen Unbauten schlichtweg Quatsch weil dann bei Eintragung direkt H weggenommen würde - und das weiss eigentlich jeder der sich mal etwas mit dem Thema beschäftigt.
Offensichtlich weigerst du dich, das, was ich schreibe zu lesen und zu verstehen. Sonst würdest du mich hier nicht auf diese Art und Weise herabwürdigend und beleidigend angehen.
Zitat:
Original geschrieben von 3.0CS
NOCHMALS GANZ DEUTLICH: der NACHWEIS ist zur Zeit für die Rennleitung sehr schwierig, und deshalb passiert da normalerweise nichts - aber HÖRT ENDLICH DAMIT AUF SO EINEN QUATSCH AUCH NOCH LAUTSTARK ÖFFENTLICH ZU PROPAGIEREN!!!! Wollt Ihr wirklich die Vertreter unseres notorisch klammen Staats mit der Nase auf zusätzliche Beschränkungen (= Mehreinnahmen) stossen???
Und nur weil du Ausschnitte aus einem angeblichen Urteil des Bundesfinanzhofes reinschreibst, die sich vermutlich (dazu später) mit etwas ganz anderem befassen, fühlst du dich bemüßigt, mich und wohl auch flatfour hier erstens anzuschreien und zweitens uns dem Mund zu verbieten? Mit welchem Recht? Mit deiner Argumentations- und Diskussionskultur disqualifizierst du dich nur selbst.
So, und jetzt zu Urteilen des BFH:
Ich kenne diese Urteile, und wenn du meine Posts aufmerksam gelesen hättest, anstatt sofort auf unflätige Art und Weise hier herumzuhupen, dann wäre dir das auch aufgefallen.
Diese Urteile sind teilweise schon fast so alt wie das H-Kennzeichen selbst. Es geht dabei einmal um die Nutzung von anerkannten Oldtimern im gewerblichen Bereich. Erinnerlich als eines der ersten ist mir der Fall eines Taxifahrers aus Braunschweig, der auf die geniale Idee kam, seinen Mercedes mit H-Kennzeichen als Taxe zu betreiben und dementsprechend auch die Betriebskosten für den Wagen als Betriebsausgaben geltend zu machen. Ging nicht lange gut, da wurde entschieden, dass die gewerbliche Nutzung mit der H-Zulassung nicht vereinbar ist.
Der obige Fall, aus dem du zitierst kann folgenden Hintergrund haben: Man kann auch als Privatperson Ausgaben für die Nutzung eines Autos geltend machen. Tut man das, so gibt man gleichzeitig deutlich zu erkennen, dass man das Auto alltags nutzt und wohl nicht zur Pflege kraftfahrthistorischen Kulturgutes hernimmt, was meines Erachtens nach wie vor argumentativ kitzlig ist, denn es gibt ja nicht einmal eine Liste kraftfahrthistorisch wertvoller Veranstaltungen. Kann ich da mit meinem Käfer auch zum Wörthersee oder gilt das dann nicht, Hannover aber wohl oder wie?
Und Fälle, in denen der Halter selbst dokumentiert, dass er den Wagen ausschließlich nicht für die Pflege kraftfahrthistorischen Kulturgutes verwendet, der darf sich nicht wundern, da magst du Recht haben. Jedoch bin ich mir auch sicher, dass es für dein eines vielleicht vom BFH stammendes Urteil andere, eben nicht bis zum BFH gelangte Urteile gibt, die die Nutzung eines H-Fahrzeuges für unproblematisch erklären. Oder auch Bescheide der Finanzämter, die das tun und die geltend gemachten Kosten für absetzbar erklären.
Du solltest dich mal von einer Vorstellung verabschieden: das deutsche Rechtssystem ist nicht, wie das britische und das US-amerikanische eines, das auf Präzedenzfällen aufbaut. Da können zwei Gerichte auch durchaus zu unterschiedlichen Ansichten kommen, denn Urteile, auch höchstrichterliche, sind vielleicht eine Richtschnur, die aber nicht das alles entscheidende Argument bei der Urteilsfindung sind. Entscheidend ist der Einzelfall, und die sind oftmals sehr unterschiedlich.
@Sasquatch: Schon ein nettes Posting - selber sich als Beleidigten darzustellen und im selben Atemzug mir das Erfinden von BFH - Urteilen zu unterstellen - aus welchem Grund eigentlich sollte ich so was tun???
Also: Im vorliegenden Fall ging es darum dass ein Behinderter auf die geringere H-Steuer noch einen "Behinderten-Rabatt" haben wollte, da ein Fahrzeug für seine Mobilität unabdingbar sei. Dies wurde vom BFH verneint, und aus dieser Urteilsbegründung ist mein Zitat. Es ging also in diesem Urteil expressis verbis um die Frage "H-Oldtimer als Mobilitätsmittel oder zu pflegendes Kulturgut".
Und hier - extra für Dich - das AZ ( hat bei Google ca. 30 sek. gedauert - wie lange hast Du gebraucht, um Deine falschen Anschuldigungen gegen mich einzutippen??? ):
VII R 93/00
Und ja, ich rege mich auf wenn ich solche Dinge wie " mit H-Kennzeichen gibt es KEINERLEI Einschränkungen, damit kann man unbegrenzt alles machen" lese - den Grund habe ich 3 Postings drüber noch mal dargelegt. Ich fahre nämlich gerne unter den gegenwärtigen Bedingungen mit meinen Oldies, und ich hasse den Gedanken dass mit solchen Aussagen - die hier in unschöner Regelmässigkeit aufkommen - diese Regelungen torpediert werden.
Allgemeiner gesprochen: für mich ist in D schon zu vieles haarklein geregelt; WENN dann mal was "weicher" ist muss man doch nicht durch lautes Ausposaunen möglicher Umgehungen direkt wieder für eine Verschärfung sorgen (o7 - Kennzeichen lässt grüßen)!!!
Na also, geht doch. Zumindest Ansätze sind erkennbar.
Ich habe dir gar nichts unterstellt. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, wie ich Zitate, denen die Quellenangabe fehlt, würdige. Von daher spielt es auch keine Rolle, ob die Suche bei Google drei Stunden, dreißig oder drei Sekunden gedauert hat. Im Sinne einer korrekten Diskussionskultur ist das Beibringen der Quellenangabe deine Aufgabe als derjenige, der sich darauf beruft. Bringst du die Quelle nicht, ziehe ich meine entsprechenden Schlüsse. Es kann auch einmal vorkommen, dass ich eine Quelle nicht weiß, dann sage ich das aber auch und gebe dem Gegenüber und vor allem auch allen anderen Mitlesenden die Möglichkeit, sich ein Bild von der Wertigkeit meiner Darstellung zu machen. Nicht so du. Du schreist nur herum, es handele sich um ein Urteil vom BUNDESFINANZHOF. Von daher, weil hier sicherlich auch der eine oder andere mitliest war die Quellenangabe ganz sicher nicht nur für mich. Ich bin stets für Diskussionen, auch für kontroverse, hitzige Diskussionen. Aber gerade in Medien wie diesem hier lasse ich es mir nicht gefallen, wenn jemand meint, wie du mit Beleidigungen, Herumschreien und unbenannten Zitaten Meinung machen zu müssen. Sachliche Diskussion ist anders, und wenn du mir bitte nachweisen würdest, wo ich dich beleidigt habe wäre das ebenfalls sehr nett.
Gut, du hast deine Quelle nachgeliefert, mehr wollte ich in diesem Zusammenhang ja gar nicht, und ich habe das Urteil gelesen. Du auch? Oder hast du nur den von dir zitierten Teil gelesen?
Festzuhalten ist erst einmal, dass die Klage aus ganz anderen Gründen abgelehnt wurde, das, was du zitierst, ist nur ein Zusatzargument in dem Stil "selbst wenn es nicht so wäre". Zusammengefasst hat der Mann seine Steuererleichterung für das Halten des Oldtimers nicht bekommen, weil diese bei Steuern, die auf das Halten von Kraftfahrzeugen anfallen, gewährt werden kann, beim H-Kennzeichen jedoch nicht das Halten des Fahrzeugs, sondern die Zuteilung des Kennzeichens besteuert wird.
Mit der weitergehenden Ausführung des BFH (die übrigens schon seit neun Jahren in der Welt ist, ohne dass das irgendeine Auswirkung auf die Gesetzeslage hinsichtlich der Nutzung von H-Kennzeichen hatte) wäre dieses Urteil nicht begründbar gewesen. Fakt ist und bleibt, dass die ganz normale Nutzung eines als solcher angemeldeten Oldtimers möglich ist, weshalb, wenn der Besteuerungsansatz derselbe gewesen wäre, man auch hätte argumentieren können, dass der Wagen die Mobilität des Mannes erhöht. Von daher erlaube ich mir, die Argumentation des BFH in diesem Punkt für nicht ganz korrekt zu halten.
Und noch eines: es ist mir herzlich wurscht, was dich aufregt. Das berechtigt dich in keinster Weise, mir meine freie Meinungsäußerung zu beschneiden, mich anzuschreien oder zu beleidigen. Wenn du Angst hast, dass man dir etwas, was dir gesetztlich derzeit durch eine, wie du meinst, schwammige Regelung gewährt sei, wegnimmt, dann ist das allein deine Sache. Meine Sicht der Dinge ist nun einmal etwas anders als deine. Übrigens, auch das Urteil des BFH zeigt, das durchaus auch Richter anderer Ansicht sind, denn, und das ist meines Erachtens nicht ganz unwesentlich, dieses Urteil entstand aufgrund einer Revision des Finanzamtes, nicht des Steuerpflichtigen. Der hat in erster Instanz ja Recht bekommen, hast du das gelesen?
Bezeichnend ist auch, dass neun Jahre nach diesem für die Nutzung von Oldtimern so ausgesprochen wegweisendem Urteil immer noch nichts passiert ist in Richtung Reglementierung der Nutzung von Oldtimern. Könnte es da nicht vielleicht sein, dass deine Furcht, eine solche Diskussion in einem Internetforum wie diesem hier könne deine Oldtimernutzung beeinträchtigen, etwas von Panikmache hat? Ein ganz kein wenig vielleicht?
Ich meine, so obrigkeitshörig, dass ich heute schon die Beschränkungen von morgen befolge bin ich nun wirklich nicht.
Bemerkenswert finde ich auch, dass du sachlich abgesehen von der Nachlieferung der Quelle mit keinem Wort inhaltlich auf mein Post eingehst. Warum wohl nicht?
Ach ja, eines noch, gleichermaßen an dich wie an Rotherbach die Bitte: zeigt mir ein Urteil, in dem jemand wegen Verstoßes gegen die Nutzungsbeschränkungen hinsichtlich der Nutzung des H-Kennzeichens verurteilt wurde. Ein einziges. Ihr sagt es gäbe sie, ich sage, es gibt sie nicht, weil es sie nicht geben kann. Aber auch hier lasse ich mich eines Besseren belehren.
Und ich meine nicht Urteile, in denen nur en passant von diesen mysteriösen Nutzungseinschränkungen geschrieben wurde, ich meine ein Urteil, in dem es schon in der Tenorierung um genau das und nichts anderes geht. Viel Freude bei der Suche.
Edit: der Landkreis Böblingen sieht das übrigens genauso wie ich:
unten auf der Seite
Interessant auch dies hier:Nutzungsbeschränkungen für Oldtimer nicht Inhalt der Empfehlung
So langsam gebe ich´s dann auf...
ICH habe DICH nicht beleidigt sondern Deine Aussagen als Quatsch bezeichnet - dazu stehe ich und das ist ja wohl auch in Diskussionen eine zulässige Äußerung. Wenn ich Dich beleidigen wollte hätte ich Ludwig Thoma zitiert 😉.
DU hingegen unterstellst MIR eine absichtliche Erfindung/ Fabrizierung von BFH-Urteilen - aber das ist natürlich keine Beleidung....
Ich habe dann - da wir hier nicht in einem juristischen Forum sind ohne Quellenangabe - ein Urteil des BFH angeführt dass eben genau diese Beschränkungen bejaht - und in dem es eben um die Frage "Mobilität vs. Pflege Kulturgut" geht - und Du stellst dich hin und "erlaubst" Dir dieses Urteil anzuzweifeln. Prima - wenn ich mal in meiner Praxis einen von nem OLG oder höher definierten Kunstfehler mache dann werde ich vor Gericht auch sagen" Ich sehe das anders " - da bekomme ich garantiert einen Freispruch...
Geradezu niedlich ist der Verweis auf das erstinstanzliches Urteil - würdest Du das in einem Verfahren als Gegenargument bringen???
Und nein, ich befolge NICHT in vorauseilendem Gehorsam zukünftige Auflagen - aber ich gehe mit den vorhandenen Freiräumen sorgfältig um..... oder um Deine etwas herablassende Art mal zu verwenden : und Du hast keine Sorge dass da Verschärfungen kommen - nein? Nicht mal ein bißchen???
Ach ja: wenn der BFH so eine Entscheidung getroffen hat sieht doch der Gesetzgeber erst mal keinen Grund das erneut gesetzlich klarzustellen - auch da verstehe ich Deine Argumentation nicht......
Ich könnte jetzt noch länger auf Deinem post rumreiten aber ich habe ehrlich gesagt keine Lust mehr - wer unsere posts gelesen hat kann sich jetzt selber ein Urteil - pardon eine Meinung - bilden ..... zumal wir inzwischen etwas OT sind...
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Servus zusammen,
irgendwie habe ich das Gefühl das sich einige Leute an irgendwelchen Gerichtsurteilen ...Weichen Gesetzesgrundlagen etc blabla usw festkrallen die ja nicht so sind .
Fakt ist um es simpel und kurz zufassen.
07er Kennzeichen..........
Info zu Oldtimer-Kennzeichen nach § 28 StVZO und der 49. Ausnahmeverordnung, „Rote 07-Kennzeichen“
Für Fahrzeuge, die an Oldtimer-Veranstaltungen teilnehmen, können (!) rote Kennzeichen ausgegeben werden. Daneben dürfen mit den benannten Fahrzeugen auch Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten unternommen werden. Die Fahrzeug- bzw. Kennzeichen-Halter müssen die weiteren Voraussetzungen des § 28 der StVZO erfüllen (Zuverlässigkeit, Einhaltung der Pflichten bzgl. Fahrtenaufzeichnung, Verwendung und bestimmungsmäßiger Gebrauch der Kennzeichen).
Die besagten Fahrzeuge müssen mehr als 20 Jahre sein und dürfen nicht mehr im (normalen) Verkehr, sondern nur noch auf Oldtimer-Veranstaltungen eingesetzt werden. Diese Fahrzeuge sind keine üblichen Beförderungsmittel, sondern Gegenstände der Pflege von Automobiltradition und technischem Kulturgut.
H-Kennzeichen........
Dieses Gutachten kann bei allen amtlich anerkannten
Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS und den ihnen angeschlossenen Classic Data
Bewertungspartnern durchgeführt werden. Im Rahmen des Gutachtens wird nicht nur die
Verkehrssicherheit und der Zustand sondern vor allem die Originalität des Fahrzeugs überprüft. Das
H-Kennzeichen wird nur dann erteilt, wenn sich das Fahrzeug im originalen oder zeitgenössisch
umgebauten Zustand befindet. Wenn die Umbauten zeitgenössisch sind, ist es unerheblich, zu welchem
Zeitpunkt sie vorgenommen wurden, auch vormals serienmäßige Fahrzeuge, die nachträglich oder erst
im Rahmen einer Restaurierung zeitgenössisch umgerüstet wurden, sind H-Kennzeichen fähig. Zulässig
sind weiterhin Änderungen im Rahmen des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit sowie
Änderungen, die nachweislich bereits vor mehr als 20 Jahren vorgenommen wurden.
Die Vorteile für den Halter liegen in einem günstigen Steuersatz, außerdem gibt es keinerlei
Nutzungsbeschränkungen, das Fahrzeug darf jeden Tag eingesetzt werden, teilweise sogar in
städtischen Umweltzonen. Der Steuersatz für Motorräder beträgt unabhängig vom Hubraum und der
Schadstoffklasse pauschal 46,02 Euro, für alle anderen Kraftfahrzeuge pauschal 191,73 Euro pro Jahr.
Das Kennzeichen trägt am rechten Rand den Erkennungsbuchstaben H für historisch.
Es steht ganz klar darin(wollte nicht alles rauskopieren !)
07er Fahrtenbuch beschränkte KM
H-kennzeichen KEINERLEI NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN!!!!!!!!!!#
Da gibt es kein wenn und aber und genauso keine weiche Formulierung
,auch ein Moderator sollte sich nicht soweit hinauslehnen,da diese Regelung zum heutigen Tage bestand hat.Was Morgen ist oder nächstes Jahr ist auf gut Deutsch scheiss egal.
Ich möchte beim besten willen niemanden Persönlich angreifen auch wenn es vielleicht so rüber kommen sollte .
Ich sage was ich denke und bin der Meinung"Wer keine Ahnung hat sollte die Fresse halten" ;-)
In diesem Sinne seid friedlich zueinander
Gruß aus dem Schwarzwald
Schau her, 3.0CS, nimm dann doch halt mal Stellung zu meinen verlinkten Quellen. Sachlich kommt von dir wenig.
nur mal so am rande bemerkt....
es MUSS nicht explizit irgendwo stehen das es "verboten" ist....als beispiel: in der stvo steht nirgends drin das ein auto so und so tief sein muss/darf/soll. sprich wen mir danach ist KANN ich ein fahrzeug mit 1cm bodenfreiheit fahren, und das auch eingetragen bekommen. (btw ich kenne das tüv merkblatt für diesen fall auswendig...und das ist eine richtlinie die rechtlich keinerlei belange hat)
soweit sogut, nur steht irgendwo anders etwas von (aus dem sinn zitiert) "...muss in allen lagen verkehrssicher sein...". so nun KANN dir die polizei die einen anhält weil man schlanegnlinien fährt um den schlaglöschern auszuweichen, oder schräg über einen bahnübergang oder der richter der einen dann u.u. verknackt das aber ganz anders sehen.
hier kann man dann auch argumentieren "stand aber niergends geschrieben"....
@schwarzer rabe...
deine infos sind mehr als veraltert 😉 vor 3 jahren wurde der ganze spass verschärft. und eine km beschränkung gibt es bei der 07er kennzeichung KEINE. zuminderst keine bundesweite. da wiegesagt diverse landratsämter machen können was sie wollen steht mal ausser frage. eine km beschränkung wäre aber totaler blödsinn. den dann dürfte ja u.u. ein oldi fahrer aus bayern nicht 2 mal im jahr nach hamburg zu einem treffen etc...
Diese Infos sind die Aktuellen bzw die die seit Januar 2007 bestand haben.
Kannst ja gerne bei ADAC oder bei deinem Landkreis erfragen
Moin,
Ich frage mich ja ernsthaft ... wie sehr man von Ignoranz geschlagen sein kann.
Die Formulierung sagt aus : Ich kann mit dem Auto auf H-Kennzeichen nicht machen was ich will - denn das H-kennzeichen hat einen Zweck. Die Pflege des Kulturgutes. Der GEsetzgeber schreibt mir NICHT explizit vor : Du darfst das machen und das nicht. Nein! Er läßt mir hier einen eigenen Gestaltungsrahmen. Denn: Der Gesetzgeber kann oder will sich nicht in den Umstand einmischen ... was ich als Kulturpflege ansehe. Das ist auch sinnvoll ... denn Kultur ist von "Szene zu Szene" nunmal unterschiedlich anzusehen.
Für den Halter eines Alfa Zagato sind andere Veranstaltungen als kulturell bedeutend anzusehen als vielleicht für den liebevoll erhaltenen Kadett C Rennwagen von Anno Tuc. Sicherlich gehört zur Kulturpflege auch das Ausführen dann und wann ... denn Kultur ist auch Gespräch ... sehen, hören und schmecken... Kultur kann sogar auf dem Parkplatz vom Obi stattfinden ...
Gemeint ist mit der Formulierung definitiv nicht: Hinrichten als billigstes Alltagsmöhrchen, weil alles andere zu teuer ist. Das widerspricht dem Zweck des H-Kennzeichens. Kann einem dies nachgewiesen werden ... ist das Kennzeichen weg ... Das zeigt sich auch daran, das entsprechende Umbauten zum Verlust führen. Denn manch ein Umbau entspricht nicht der Forderung der "kulturellen" Pflege. Und DA soll die Nutzung keinerlei Bedeutung haben? Ich muss schon sehr grinsen ...
Aber offenbar muss es für einige ERST knallen ... ehe sie von den fraglos bequemen zweit und dritt Interpretationen wegkommen. Naja ... der Knall kam auch bei der 07 ... ist alles nur eine Frage der Zeit und eine Frage des Missbrauchslevels... einvernehmlicher Erhebungen ... lag das Missbrauchslevel bei der 07 bei unter 5% ...
Für mich ist das hier beendet ... ich sehe keinen Sinn darin hier nochwas weiteres zu schreiben. Die Wesentlichen Formulierungen stehen in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen drin ...
Nochmal kurz: Ich sage nicht, fahr nur zu Treffen usw.pp. sondern ich sage: seht zu, dass ihr nicht in den Bereich des MISSBRAUCHS z.B. dem Verheizen im Alltag kommt. Ab und zu einkaufen fahren oder zur Arbeit fahren ist OK ... das ist nämlich nicht "vornehmlich" ...
Mit besten Grüßen aus dem ebenfalls Interpretationsfähigen Chemikalienrecht ...
Kester
Ich überlege gerade, ob sich M-T mit einer derartigen Moderation, die dann auch noch anfängt, anstatt einer konstruktiven Diskussion die User als ignorant zu bezeichnen, für mich noch als die Heimat meiner Interessen darstellt, als die ich dieses Forum bisher gesehen habe, ganz dran glauben mag ich nicht. Danke, Rotherbach. Geht man so mit Usern um? Immerhin ist das hier auch ein Wirtschaftsunternehmen.
Grüßt
ein -Ihrer Ansicht nach offensichtlich ignoranter- Sasquatch.
Zitat:
Original geschrieben von schwarzer_rabe1
Diese Infos sind die Aktuellen bzw die die seit Januar 2007 bestand haben.Kannst ja gerne bei ADAC oder bei deinem Landkreis erfragen
neee nicht ganz 😉
http://www.landkreis-goeppingen.de/.../index.html
Mitzubringende Unterlagen
* schriftlicher Antrag (siehe unten)
* Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
* Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
* polizeiliches Führungszeugnis
* anzufordern bei der für Sie zuständigen Gemeindeverwaltung
* Kopie des/r Fahrzeugbriefe(s) / Zulassungsbescheinigung
* Oldtimergutachten §23 FZA
Die Verwendung roter Kennzeichen ist ausschließlich für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten zulässig. Bei den roten Oldtimerkennzeichen sind noch die An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen (die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen) und Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs zulässig.
Wer lesen kann ist klar im vorteil ...........
Zitat:
Original geschrieben von schwarzer_rabe1
Die Verwendung roter Kennzeichen ist ausschließlich für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten zulässig. Bei den roten Oldtimerkennzeichen sind noch die An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen (die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen) und Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs zulässig.Wer lesen kann ist klar im vorteil ...........
ja aber ich lese nix von km geschränkung?!
desweiteren ist das:
Zitat:
Info zu Oldtimer-Kennzeichen nach § 28 StVZO und der 49. Ausnahmeverordnung, „Rote 07-Kennzeichen“
Für Fahrzeuge, die an Oldtimer-Veranstaltungen teilnehmen, können (!) rote Kennzeichen ausgegeben werden. Daneben dürfen mit den benannten Fahrzeugen auch Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten unternommen werden. Die Fahrzeug- bzw. Kennzeichen-Halter müssen die weiteren Voraussetzungen des § 28 der StVZO erfüllen (Zuverlässigkeit, Einhaltung der Pflichten bzgl. Fahrtenaufzeichnung, Verwendung und bestimmungsmäßiger Gebrauch der Kennzeichen).
Die besagten Fahrzeuge müssen mehr als 20 Jahre sein und dürfen nicht mehr im (normalen) Verkehr, sondern nur noch auf Oldtimer-Veranstaltungen eingesetzt werden. Diese Fahrzeuge sind keine üblichen Beförderungsmittel, sondern Gegenstände der Pflege von Automobiltradition und technischem Kulturgut.
nunmal leider total falsch....
1) muss die kiste 30 jahre alt sein
2) BRAUCHT der wagen eine abnahme nach ähhh §23 (eben die h abnahme)
die zulassungskriterien sind die SELBEN wie fürs h. nur das fahrtebuch, die nicht brauchende be und die auflagen sind anders. auf das wollte ich hinaus 😉
Es hat zwar ein wenig gedauert, aber nun, dafür haben wir jetzt Informationen aus erster Hand.
Eine Nachfrage beim Bundesverkehrsministerium bezüglich Nutzungseinschränkungen von Oldtimerfahrzeugen mit H-Kennzeichen brachte nur die Erkenntnis, dass das Ministerium die eigenen Gesetze nicht auslegt und insofern auf die einschlägigen Kommentierungen verweist.
Dort wiederum ist der Begriff des Oldtimers wie folgt definiert:
Zitat:
Oldtimer (Nr. 22). ...Art des Einsatzes. Die Definition des Oldtimers ist gegenüber der früher in § 23 Ic StVZO (alt) enthaltenen Begriffsbestimmung insofern verändert worden, als vor dem 01.03.07 derartige Fz vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden müssen, während es jetzt reicht, dass sie dazu dienen. Die bisher vertretene Ausgrenzung von Fz, die zwar "alt" sind, im Übrigen aber im Alltagsverkehr oder gar zu gewerblichen Zwecken benutzt werden (Begr. der alten Fassung, VBl 97 537, 538), ist damit gegenstandslos geworden. Oldtimer, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und in einem guten Erhaltungszustand sind, die aber auch anders als zB bei Oldtimerveranstaltungen eingesetzt werden, können durchaus der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Es kommt nach § 23 StVZO nur darauf an, ob der Sachverständige oder Prüfingenieur bei der Begutachtung eine positive "Antwort auf die entscheidende beurteilungsrelevante Frage" gibt, ob das Fz im Sinne der Richtlinie für die Begutachtung von "Oldtimer"-Fahrzeugen (VBl 97 515 = StVRL § 21c StVZO Nr. 1) als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann. Voraussetzung dafür ist nach der Richtlinie allein, dass das Erscheinungsbild des Fz dem bei der Auslieferung ab Werk oder der dokumentierten Modifikation in der anfänglichen Betriebszeit entspricht, nicht die Art des Einsatzes des Fz (die aaSoP und PI ohnehin nicht prüfen können). Die Art des Einsatzes ist somit für die Erstattung des Gutachtens nach § 23 StVZO und für die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen gem. § 9 I (H-Kennzeichen) unerheblich. Die Zuteilung roter Oldtimer-Kennzeichen gem. § 17 ist allerdings nur für Fz möglich, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen.
(Quelle: Jagusch/Hentschel- Dauer, aktuelle Ausgabe, § 2 Rdnr.25, 26)
Diese Passage belegt eindeutig das, was ich von Beginn an geschrieben habe, was von dem feinen Herrn 3.0CS als "bullshit" und "Quatsch" bezeichnet wurde, für das Vertreten meiner Ansichten wurde von dem weltgewandten Moderator (!) Rotherbach als "mit Ignoranz geschlagen" betitelt. Nebenbei wundert es mich keinen Deut, dass meine Meldung dieses Beitrages an die Moderation derselben nicht eine Zeile einer Antwort wert war, wird doch der vielbelesene Herr Rotherbach derjenige Moderator gewesen sein, der sich bewogen gefühlt hat, diese meine Meldung zu bearbeiten
Nun, die Herren 3.0CS und Rotherbach, wie ist es? Die Gesetzesänderung 2007 verschlafen? Oder warum vermeinen Sie beide, mich mit derartigen Kraftausdrücken abkanzeln zu müssen, obgleich das, was ich vertreten habe und immer noch vertrete, ganz offensichtlich auch von der Bundesregierung und von führenden Kommentierungen zu den entsprechenden Gesetzen so gesehen wird? Sind die alle mit Ignoranz geschlagen? Schreiben die alle bullshit und Quatsch? Ist das so und die Nutzung von Oldtimern wird demnächst durch eine lex Rotherbach, gestützt durch die Ausführungsvorschrift 3.0CS geregelt? Alle haben Unrecht, nur Sie beide nicht?
Ich denke, Sie wissen, was ich von Ihnen erwarte. Ich bin gespannt, ob Sie Manns genug sind, diese Erwartung auch zu erfüllen. Wetten möchte ich, dass das nicht der Fall ist.
Moin,
Schön ... und wieder beziehen wir uns auf eine Zweit und Drittinterpretation der Thematik ...
Kommentare sind HILFSMITTEL, verschiedene Kommentare wiedersprechen sich sogar ...
Und vorallem ... Sie haben keine (!) Rechtsverbindlichkeit, im Gegensatz zum Gesetzestext. Beim nächsten anderslautenden Urteil wird der Kommentar einfach umgeschrieben ...
Mehr muss dazu auch nicht gesagt werden ...
MFG Kester