Problem: kleiner Auffahrunfall u. Räder nicht eingetragen

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hi Gemeinde, hab ne Frage:

hatte gestern nen kleinen auffahrunfall gehabt, nicht die Welt. Bin auf nen Touran draufgerutscht, der einem VW-autohaus gehört. Wurde alles polizeilich aufgenommen, also alles okay.
Nun hab ich bisschen Bammel, weil meine 18 Zoll nicht eingetragen sind. Mein Fahrzeug wird auch über die Vollkasko bei diesem Händler wieder gerichtet, hab ich so mit dem vereinbart. Nun zu meiner Frage:

soll ich lieber meine orig. Räder draufmachen, weil da evtl. ein Sachverständiger kommt, oder interessiert die das nicht?Bin auch bei VVD versichert.

Danke für eure Antworten

28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Feinstäuber77


hat sich erledigt, TÜV-Bericht zählt, den gibts

Interessant wäre zu erfahren, um was es sich genau handelt! Evtl ist das was du Bericht nennst ja auch die EInbauabnahme, nur ist diese noch nicht in die Papiere eigetragen!

@Senke
Ohne TÜV abnahme, bzw ohne ABE irrst du, dann ist die BE erloschen und die Versicherung wird zurecht nicht zahlen...

Soweit ich weiß gibt es:

1. Eine TÜV-Freigabe
2. Eine ABE vom KBA
3. Teilegutachten

Sollten jeweils 1 oder 2 vorhanden sein gibt es keine größeren Problem, außer eben den Mängelbericht.

Sollte nur 3 vorhanden sein und die Reifen drauf, dann ist die BE erloschen.

Aber, wie gesagt, zum erlöschen der BE müssen Heutzutage noch mehrere Dinge eine Rolle spielen, außer Reifen

Mach die originalfegen rauf und du hast auf jeden Fall Ruhe... Glaube aber nicht dass du Probleme kriegen würdest...

@thommen

irgendwie bist du immer schnell dabei mit deinem "BE erloschen, Versicherung zahlt nicht"
Das war auch bei anderen Themen so ähnlich.
Ich weiß ja nicht, ob du den Leuten einfach nur Angst machen willst, oder ob du es nicht besser weißt.
Nachzulesen im Verkehrsportal und abschließend aufgelistet:

2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

gruß Norbert

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macht euch jetzt nicht gegenseitig verrückt, das war nicht, was ich wollte.
Ich habe eine Tüv-Abnahme und ein Gutachten, werde jedoch zu sicherheit die Orig. heute Abend raufmachen

trotzdem Danke

Dann sind sie ja eingetragen. Wenn du das Gutachten von der Abnahme der Felgen vom Tüv hast incl Teilegutachten. Dann kann ich dein Problem nicht verstehen weil sie ja eingetragen sind.

ne im Schein stehen sie nicht, habe alles vom TÜV, aber es ist schon richtig, dass das Landratsamt die Daten in den Schein übertragen muss und das hab ich nicht gemacht

Zitat:

Original geschrieben von Feinstäuber77


ne im Schein stehen sie nicht, habe alles vom TÜV, aber es ist schon richtig, dass das Landratsamt die Daten in den Schein übertragen muss und das hab ich nicht gemacht

Muss ja auch erst beim nächsten mal machen an dem man

die Zulassungsstelle aufsucht.

Also bei Abmeldung, Umkennzeichnung etc.

Sonst genügt es den TÜV Eintragungsbericht dabei zu haben.

Kannst deine Felgen dann drann lassen 😁

Solange keine Frist zur Eintragung drauf steht, reicht ist Teileguteachten und den Zettel vom Tüv mitführen.

Zitat:

Original geschrieben von Senke


Soweit ich weiß gibt es:

1. Eine TÜV-Freigabe
2. Eine ABE vom KBA
3. Teilegutachten

Sollten jeweils 1 oder 2 vorhanden sein gibt es keine größeren Problem, außer eben den Mängelbericht.

Sollte nur 3 vorhanden sein und die Reifen drauf, dann ist die BE erloschen.

Aber, wie gesagt, zum erlöschen der BE müssen Heutzutage noch mehrere Dinge eine Rolle spielen, außer Reifen

Es kommt immer drauf an was im Gutachten steht - bei Felgen steht immer drin daß für den Anbau der Rad-Reifenkombination eine Abnahme durch den Tüv erforderlich ist, und solange dies nicht passiert ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen - die einzige Fahrt die dann definitiv erlaubt ist ist die zum TÜV.

Aber das Problem hat er ja zum Glück nicht weil er beim Tüv war.

Zitat:

Original geschrieben von freakbaer


Muss ja auch erst beim nächsten mal machen an dem man
die Zulassungsstelle aufsucht.
Also bei Abmeldung, Umkennzeichnung etc.

Sonst genügt es den TÜV Eintragungsbericht dabei zu haben.

Kannst deine Felgen dann drann lassen 😁

Ja. Viel Lärm um nichts. 🙂

i.O.

Zitat:

Original geschrieben von Feinstäuber77


hat sich erledigt, TÜV-Bericht zählt, den gibts

Hallo,

Du meinst mit dem TÜV-Bericht sicherlich die Bescheinigung, die Du durch Abnahme eines Sachverständigen vom TÜV für die 18''er erhalten hast.
Das Mitführen dieser Papiere reicht völlig aus.
Es wird in so einem Schreiben ja auch drauf hingewiesen.
Somit sollte alles paletti sein.

Gruss

Also aus eigener Erfahrung:

Gibt es keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Veränderung am Fahrzeug und dem Unfall passiert rein gar nichts!
Auch wenn oft etwas anderes behauptet wird.
Und ob das so ist oder nicht hängt von dem bestellten Gutachter ab.

Das einige was zu erwarten wäre, ist ein Mängelbericht der Polizei mit einem möglichen Verwarnungsgeld weil die Bereifung nicht eingetragen war.

Natürlich kann jetzt jemand aufschreien, dass der Zusammenhang durch andere Bereifung doch gegeben ist.
Ist er aber eben nicht, da die Bereifung eintragungsfähig ist.
So hab ich es jedenfalls verstanden.

Grüssle

der Raasber

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