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Probezeit verkürzen

Themenstarteram 17. Januar 2013 um 10:27

Hallo liebe Community,

nach ellenlanger Suche nach dem richtigen Forum hab ich mich für das hier entschieden und hoffe es ist nicht zu falsch,

ich wohne in NRW und bin seit 2 1/2 Jahren in der Probezeit, ja ihr lest richtig ich habe ein Aufbauseminar erhalten, ich bin Viel- und Langstrecken Fahrer, da kann sowas auf einer Landstraße schnell passieren.

Habe oft gelesen/gehört, dass ADAC anbietet, diese um 1 Jahr zu verkürzen? Bin auch ADAC Plus Mitglied, daran dürfte es nicht scheitern.

Sowie ich gehört habe durch ein Fahrsicherheitstraining, das würde mir sogar noch Spaß machen.

Gibt es sowas in der Art vom ADAC oder irgendwem anderes?

Danke für Antworten

MfG

Danny

Beste Antwort im Thema
am 17. Januar 2013 um 11:32

Zitat:

Original geschrieben von appleistgesund

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Die beste Möglichkeit die Probezeit erfolgreich zu absolvieren besteht darin die Verkehrsregeln einzuhalten, oder warum willst du die Probezeit verkürzen ?

Wenn man jeden Tag 130 km fährt, dann kann das passieren, dass man schonmal durch ne 70er zone mit 91 fährt, davon gibt es in der eifel viele, welche nicht wirklich nötig sind, viel mehr find ich manche dörfer wo man mit 50 durchbrettern kann, die so eng sind, wo ich viel besser 30 empfehlen könnte. Passiert sowas bei mir noch mal komm ich zum Psychologen, der dann schaut ob ich nicht straßen-tauglich wäre? deswegen?

 

und grade auf solche antworten kann ich verzichten, weil mein topic heißt verkürzen und nicht absolvieren, wenn ich solche antworten haben wollte würde ich das nicht in motor-talk schreiben sondern im forum polizei oder ordnungamt

Du verzichtest gerne auf Antworten die du nicht lesen möchtest ? Die einzige richtige Fahrweise wird wohl sein Regelkonform zu fahren. Die großen runden Schilder mit den Zahlen drauf kannst du lesen? Dann brauchst du nur noch diese Zahl mit der Zahl deines Tachos abzugleichen und die Geschwindigkeit anzupassen.

 

Bei MT wirst du auch keine Antworten bekommen wie man mit Trick 17 eine Verkürzung bekommt sondern das du dich einfach an die Regeln halten sollst Ist das so schwer?

 

Wir werden dir hier nicht nach dem Mund reden sondern Klartext schreiben, das wirst du aber sicherlich noch öfters lesen.

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Kann ich mir im V&S irgendwie nicht vorstellen. Aber wäre das wirklich so schlimm?

@TE mal so einen Tipp für die Zukunft: wenn ich mal in einer unbekannten Gegend unterwegs bin, und die erlaubte Geschwindigkeit wird plötzlich erniedrigt (mal dein Beispiel aufgreifen: von 100 auf 70), dann bremse ich auf 90 runter und lasse den Rest ausrollen.

Sicher nicht die Ideallösung, weil es weiterhin Bremsenverschleiß gibt. Aber: kein Punkterisiko.

am 18. Januar 2013 um 17:04

Vorrausschauend fahren, Die Zahlen auf den Schildern bedeuten die maximal !! erlaubte Höhstgeschwindigkeit, es gibt einen Haufen leute die das schaffen. Du hast nicht umsonst eine verlängerung bekommen !! scheinbar bringt es nicht. Wer heizen will darf nicht so blöd sein und sich blitzen lassen. Zusätzlich empfiehlt sich aufgrund deiner Antworten vielleicht ein besuch beim Urologen er könnte deinem Problem etwas abhilfe schaffen.

Du wirst es kaum glauben als ich durch Europa transporte gefahren habe wurde ich kein einziges Mal geblitzt, und das bei teilweise an die 1000km am Tag!

am 18. Januar 2013 um 17:20

Die entsprechende Limitierung gilt ab dem Schild.

Zitat:

Original geschrieben von appleistgesund

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Die beste Möglichkeit die Probezeit erfolgreich zu absolvieren besteht darin die Verkehrsregeln einzuhalten, oder warum willst du die Probezeit verkürzen ?

Wenn man jeden Tag 130 km fährt, dann kann das passieren, dass man schonmal durch ne 70er zone mit 91 fährt, davon gibt es in der eifel viele, welche nicht wirklich nötig sind, viel mehr find ich manche dörfer wo man mit 50 durchbrettern kann, die so eng sind, wo ich viel besser 30 empfehlen könnte. Aber verzeih mir, dir passiert sowas natürlich nicht, du bremst dann wie ein Irrer von 100-110 auf 70, anstatt ausrollen zu lassen, weil das rundumsorgenfreipaket bremsen ja so billig ist. Passiert sowas bei mir noch mal komm ich zum Psychologen, der dann schaut ob ich nicht straßen-tauglich wäre? deswegen?

und grade auf solche antworten kann ich verzichten, weil mein topic heißt verkürzen und nicht absolvieren, wenn ich solche antworten haben wollte würde ich das nicht in motor-talk schreiben sondern im forum polizei oder ordnungamt

dazu ist nichts mehr zu sagen.

@roadwin danke, ich werd trotzdem mal beim adac anrufen, wäre schade wenn es das nicht mehr gibt.

MfG

Danny

Mh, du fragst, du bekommst Antworten. Du bist zu jung um zu entscheiden, welche 70er Zone wie notwendig ist. Akzeptiere sie, kannst du das nicht, gib den Schein ab. Und ja, der Psychologe wäre angebracht, du bist auch hier agressiv unterwegs.

Andere fahren täglich 250km und sind auch nach 20 Jahren noch punktlos.

Zitat:

Original geschrieben von TaifunMch

Andere fahren täglich 250km und sind auch nach 20 Jahren noch punktlos.

Auch als Bahncard-Nutzer bekannt.

*duckundweg* :D

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12

Konnte man überhaupt jemals eine nachträglich verlängerte Probezeit wieder verkürzen?

Probezeit ist Probezeit, es gibt nur eine. Man ist in der Probezeit oder ist es nicht mehr. Die (eine) Probezeit ist ggf. verlängert worden, aber man befindet sich nicht in einer zweiten Probezeit, die sich "verlängerte Probezeit" nennt und nun veränderte Vorschriften beinhaltet.

Verkürzung war immer möglich, maximal um 1 Jahr und Teilnahme am FsF-Seminar war frühestens 6 Monate nach Fahrerlaubniserteilung möglich

Naja. Aber ist der tatsächliche Sachverhalt nicht dennoch völlig anders, als das, worauf die Frage des TE abzielt?

Ist es nicht so, dass man bei Punkten (bzw bestimmten Verstössen) in der Probezeit eben eine Verlängerung selbiger bekommt (um weitere 2 Jahre)?

Ist es nicht so, dass mit 1 Punkt wg >21 zu schnell (bei Probezeit) sowieso eine Nachschulung fällig ist?

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Naja. Aber ist der tatsächliche Sachverhalt nicht dennoch völlig anders, als das, worauf die Frage des TE abzielt?

Nö.

mit dem ersten A- oder zwei B-Punkten innerhalb der Probezeit wird das Aufbauseminar angeordnet und mit der Anordnung dann die Probezeit um 2 Jahre verlängert.

Das "Aufbauseminar für Fahranfänger" (AsF), auch als "Nachschulung" bekannt und muss als Folge der Punkte gemacht werden.

Das "Fortbildungsseminar für Fahranfänger" (FsF) war freiwillig und hat die Probezeit um (maximal) ein Jahr verkürzt.

Und dann gibt es noch das "Aufbauseminar zum Punkteabbau" (AsP), oder ganz korrekt "Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung zum Punkteabbau". Mit der Teilnahme an diesem Seminar kann man Punkte abbauen.

Diese drei Seminare haben weder etwas miteinander zu tun, noch eine gegen- oder wechselseitige Wirkung.

Gab auch Leute, die haben gleich nach 6 Monaten Führerscheinbesitz das FsF als erstes gemacht, die Probezeit wurde um ein Jahr von 2 auf ein Jahr verkürzt, und dann in dieser Restzeit der einjährigen Probezeit einen A-Verstoß gemacht. Dann mussten sie das AsF machen und mit zwei Jahren Verlängerung, waren es dann 3 Jahre Probezeit.

Ebenso wie es hier angedacht war: Ein A-Verstoß hat AsF und Verlängerung auf 4 Jahre gebracht und mit dem FsF wäre um ein Jahr verkürzt dann 3 Jahre gewesen.

Und wenn dann noch die Punkte stören, die 5 Jahre stehen bleiben, dafür dann das AsP noch hinterher, dann sind die auch wieder weg.

Von den bisher 52 Diskussionsbeiträgen beantworten lediglich 7 die Frage des TE.

Das Verkehr&Sicherheits Forum hat nach meiner Beobachtung das niedrigste Niveau aller Themen Foren bei MT in Bezug auf sachlicher Beantwortung der Fragen. Schade!

am 19. Januar 2013 um 5:16

Was dir wirklich helfen könnte: Blitzer App aufs Handy, damit bist du zumindest gewarnt, auch wenn das längst nicht 100% sicher ist.

Verkürzung der Probezeit ist nicht. Musst dich das eine Jahr noch zusammenreissen wie wir alle, ich hatte in meinen 2 jahren Probezeit nie eine Geschwindigkeitsüberschreitung, nur 2 oder 3 Knollen wegen Falschparken.

Zitat:

Original geschrieben von Pizer

Von den bisher 52 Diskussionsbeiträgen beantworten lediglich 7 die Frage des TE.

Das Verkehr&Sicherheits Forum hat nach meiner Beobachtung das niedrigste Niveau aller Themen Foren bei MT in Bezug auf sachlicher Beantwortung der Fragen. Schade!

Was erwartest Du?

Fahranfänger, mehrmals über dem Limit erwischt worden, in gewisser Weise lernresistent, nun möchte er die Probezeit verkürzen.

Völlig normal, dass bei einigen Leuten der Kamm schwillt.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Naja. Aber ist der tatsächliche Sachverhalt nicht dennoch völlig anders, als das, worauf die Frage des TE abzielt?

Nö.

mit dem ersten A- oder zwei B-Punkten innerhalb der Probezeit wird das Aufbauseminar angeordnet und mit der Anordnung dann die Probezeit um 2 Jahre verlängert.

Das "Aufbauseminar für Fahranfänger" (AsF), auch als "Nachschulung" bekannt und muss als Folge der Punkte gemacht

Hmmja. Zugegeben. Genau genommen steckt es in der Ausgangsfrage drin, dass dem Fragesteller dieser Unterschied bewusst ist und dass er bereits das "AsF"/die "Nachschulung" hinter sich hat. Insofern war meine Nachfrage vllt auch schon wieder am Thema vorbei.

am 19. Januar 2013 um 8:16

Zitat:

Original geschrieben von Pizer

Von den bisher 52 Diskussionsbeiträgen beantworten lediglich 7 die Frage des TE.

Das Verkehr&Sicherheits Forum hat nach meiner Beobachtung das niedrigste Niveau aller Themen Foren bei MT in Bezug auf sachlicher Beantwortung der Fragen. Schade!

Wenn in anderen Foren der Motor stottert, so handelt es sich in der Regel um einnen technischen Zusammenhang ,welcher für den Fehler verantwortlich ist. Hier ist in der Regel aber der menschliche Zusammenhang der Fehler, weil Hirn > Gasfuß steuert und niemand anders dafür verantwortlich ist als derjenige selbst.

 

Dieses zu erkennen ist für die jeweiligen  schwer, weil sie in Ihren Augen nichts falsch machen sondern die Verkehrsschilder das Problem sind und niemals man selbst.  Erst wer zu dieser Einsicht gelangt ist das es im Straßenverkehr Regeln wie in allen anderen Lebensbedingungen gibt, der ist auf dem rechten Pfad angekommen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Genau genommen steckt es in der Ausgangsfrage drin, dass dem Fragesteller dieser Unterschied bewusst ist und dass er bereits das "AsF"/die "Nachschulung" hinter sich hat.

Mag doch alles sein, hat(te) aber nichts mit dem Kurs zur Probezeitverkürzung zu tun. Mit dem Fortbildungsseminar FsF war es zu (fast) jedem Zeit möglich, die Probezeit um (bis zu) ein Jahr zu verkürzen.

Unabhängig ob das noch innerhalb der "normalen" PZ durchgeführt, oder bereits verlängerten PZ (hier könnte man ja auch noch differenzieren, ob bereits verlängert aber noch innerhalb der "ersten" zwei Jahre oder erst in den "zweiten" zwei Jahren), oder nach einer Verkürzung in der Restprobezeit noch etwas dazu kommt, oder was-auch-immer.

"Bedenken" kommen immer dann, wenn man die Pflicht-Nachschulung AsF und PZ-Verlängerung als Strafe ansieht und nun der Verdacht hoch kommt, dass hier mit einer Verkürzung diese Bestrafung unterlaufen werden soll, bzw. durch Zahlung der Teilnehmergebühr man sich von einem Strafanteil "freikaufen" könnte.

Die Nachschulung AsF, wie auch die Probezeitverlängerung sind keine Strafe im juristischen Sinn, das muss alles nicht gemacht werden. Man kann auch feststellen, dass dies mit dem Fahren einem alles zu stressig ist und auf die Fahrerlaubnis verzichten und den Führerschein wieder zurückgeben.

Dies (wie zB. auch die MPU) ist "nur" eine Auflage, um weiterhin, auch zukünftig die Fahrerlaubnis nutzen zu können. Bei einer Strafe müsste die Nachschulung immer gemacht werden, auch wenn man keinen Bock mehr auf das Fahren kann. Natürlich wird das als Strafe empfunden, weil wer verzichtet schon auf den Führerschein, aber formal(-rechtlich) ist es das eben nicht.

Da dies keine Strafe ist, gibt (genauer gab) es auch keine "Unterwanderung einer Strafe" oder irgendwelche Sperren, die eine "Strafreduzierung" hätte verhindern müssen.

Dass zum 1.1.11 das FsF mit Probezeitverkürzung abgeschafft wurde, lag an völlig anderer Stelle und hatte mit "Strafunterwanderung" auch nicht das Geringste zu tun. Auslöser waren "kombinierte Geschäftsmodelle", die dann nichts mehr mit den vorgegebenen Inhalten, dem Sinn und Zweck dieser Schulungen zu tun hatte.

am 19. Januar 2013 um 9:51

Ich lasse das Auto auch immer ausrollen und bin am Schild natürlich 10 km/h zu schnell. Bis jetzt ist es mir aber noch nicht passiert, daß der mobile Kasten nun direkt hinter dem Schild positioniert wurde. Soviel Anstand hat man dann doch.

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