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Probezeit und Nachschulung

Themenstarteram 23. Februar 2013 um 12:28

Hallo,

Ich werde höchstwahrscheinlich ein Aufbauseminar machen dürfen. Genauen Vorfall muss ich, denke ich, nicht schildern, Fakt ist, ich habe 2 Punkte bekommen.

Ich will hier nicht fragen, ob ich mich davor drücken kann, sondern wie es in der Situation aussieht.

Bin gerade auf folgendes gestoßen:

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Ja ich empfinde das ganze auch als schlechten Scherz... ich wusste was ich da zu zahlen hab... hab das Geld im selben Monat als der Bußgeldbescheid kam auf die Seite gelegt... und ja...das lag da dann fast 1 Jahr rum.

Ich hatte irgendwann echt gedacht die haben mich vergessen... ein paar Tage drauf kam er aber dann... haben dann wirklich nurnoch ein paa Tage gefehlt dann wäre es ein Jahr gewesen.

Nehmen wir mal an, es dauert bei mir genauso lange, dann wäre ich schon einige Monate aus der Probezeit raus. Müsste ich das dann trotzdem machen und die Probzeit "beginnt" wieder? Oder wäre ich dann raus aus der Sache? Wie gesagt, ich will hier nicht fragen, ob ich mich davor drücken kann.

Bitte nur ernstgemeinte Antworten, "steh dazu" oder so hilft mir nicht weiter.

Danke im voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von KetchupMayo

Nehmen wir mal an, es dauert bei mir genauso lange, dann wäre ich schon einige Monate aus der Probezeit raus. Müsste ich das dann trotzdem machen und die Probzeit "beginnt" wieder? Oder wäre ich dann raus aus der Sache? Wie gesagt, ich will hier nicht fragen, ob ich mich davor drücken kann.

Es zählt der Tatzeitpunkt, und dieser liegt in Deiner Probezeit.

Und die Probezeit beginnt dann nicht wieder, sondern Deine bisherigen 2 Jahre verlängern sich einmalig um weitere 2 Jahre.

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Zitat:

Original geschrieben von KetchupMayo

Nehmen wir mal an, es dauert bei mir genauso lange, dann wäre ich schon einige Monate aus der Probezeit raus. Müsste ich das dann trotzdem machen und die Probzeit "beginnt" wieder? Oder wäre ich dann raus aus der Sache? Wie gesagt, ich will hier nicht fragen, ob ich mich davor drücken kann.

Es zählt der Tatzeitpunkt, und dieser liegt in Deiner Probezeit.

Und die Probezeit beginnt dann nicht wieder, sondern Deine bisherigen 2 Jahre verlängern sich einmalig um weitere 2 Jahre.

Zitat:

Original geschrieben von KetchupMayo

Genauen Vorfall muss ich, denke ich, nicht schildern,

es wäre schon sehr interessant zu wissen was dir vorgeworfen wird, denn davon hängt auch ab ob sich die probezeit verlängert oder nicht!

Zitat:

Fakt ist, ich habe 2 Punkte bekommen

nur weil du zwei punkte bekommen hast, bedeuted dies nicht automatisch das du zur nachschulung musst und die probezeit verlängert wird!

Halli lieber TE.

Es gibt A und B Verstöße ... jenachdem welchen du begangen hast gibt es eine Probezeit-Verlängerung oder nicht...

Ich komme aus Bayern und hier dauert sowas wohl im Allgemeinen sehr lange bis die Einladung zur Nachschulung kommt... ich weis von anderen Teilnehmern und einer Freundin das diese auch ein knappes Jahr auf ihre Einladung gewartet haben.

Bei entsprechenden Verstoß wird die Probezeit aber auf jeden Fall verlängert... und zwar das Datum an dem dir dein FS erteilt wurde + 2 Jahre.

Ansonsten ist die Sache halb so wild... bei mir war auch die Fahrschule mit Nachschulung dran in der ich mein FS gemacht habe und von daher...

Das Geld schmerzt halt etwas... aber das kann man sich ja auch ansparen bis zur Einladung.

Themenstarteram 24. Februar 2013 um 10:56

Es war ein A-Verstoß, so viel dazu, bevor hier wieder eine unnötige Diskussion entsteht ;) Danke für die Antworten.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Bei entsprechenden Verstoß wird die Probezeit aber auf jeden Fall verlängert... und zwar das Datum an dem dir dein FS erteilt wurde + 2 Jahre.

Was passiert denn mit Verstößen die in der Zeit nach 2 Jahren und bis zum rechtskräftig werden des ersten Verstoßes passieren?

Beispiel:

FS am 1.3.2010 erteilt -> Probezeit bis 28.2.2012

A-Verstoß am 1.2.2012 -> Die Mühlen mahlen

28.2.2012: Probezeit endet

1.5.2012: Erneuter A-Verstoß -> keine Folgen, da keine Probezeit

6.5.2012: Erneuter A-Verstoß -> keine Folgen, da keine Probezeit

1.9.2012: Der A-Verstoß vom 1.2.2012 wird rechtskräftig und das Aufbauseminar wird angeordnet. Probezeit verlängert sich bis zum 28.2.2014

Wird nun rückwirkend auch die MPU empfohlen (wegen dem 2. A-Verstoß vom 1.5.2012) und der Führerschein eingezogen mit 3 Monaten Sperre (wegen dem 3. A-Verstoß vom 6.5.2012)?

Das ist mehr oder weniger eine "Lücke" für die lieben Autofahrer...

Denn die Verstöße in der Zeit bis zur Einladung der Nachschulung haben keinen Effekt auf die Probezeit oder ähnliches.

Wenn die Probezeit bereits verlängert ist und dann nochmal was ist dann schon... während dieser Zeit des wartens aber nicht...

Natürlich ist das kein "Freibrief"... Punkte sowie Bußgeld gibt es dennoch... und im Falle von Drogen oder Alkohol natürlich u.U auch eine MPU oder FS-Entzug.

Rückwirkende Bestrafungen sind grundsätzlich nicht möglich, da sie gegen das Gesetzlichkeitsprinzip verstoßen. D.h. der Bürger muss sie darüber informieren können, welche Handlungen zu welcher Strafe führen. Weiß er demnach nicht von einer Strafe, die noch rechtskräftig werden wird und bekommt er eine Strafe nach seiner Probezeit, darf diese nicht nach Rechtskräftigkeit geändert werden.

Eventuell könnte sich etwas andere daraus ergeben, wenn Strafen auf ein Ermessen der Verwaltung abstellen, dann könnten unter Umständen die nachfolgenden Strafen zu einer Erhöhung der Strafe, welche innerhalb der Probezeit erfolgten, führen.

:-)

@Michaaaaa

Probezeitrelevante Maßnahme ist keine Strafe (auch wen dies den Betroffenen so vorkommen mag), sondern halt einzuleitende Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde :rolleyes:

Und diese Maßnahmen können frühestens nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides greifen, nachdem die Behörde darüber Kenntnis bekommt.

Und da der Verstoß innerhalb der Probezeit lag, kommt auch eine Verlängerung dessen und eine Anordnung des Aufbauseminars auf den Fragesteller zu.

@ Kai

Vielen Dank für die Begriffserläuterungen. Meine Intention war es zu erklären, dass auch Maßnahmen nicht rückwirkend geändert werden dürfen. Diese Tatsache beruht ebenfalls auf dem Gesetzlichkeitsprinzip, an das jedes Verhalten der Verwaltung gebunden ist. Im Forum wurde häufig der Begriff Strafe verwendet, weswegen ich diesen Begriff zur Verständlichkeit aufgegriffen habe. Meinen Ausführungen schadet dieser Unterschied nicht.

Natürlich kann der Verstoß der innerhalb der Probezeit lag und noch nicht rechtskräftig geworden ist von der Verwaltung geändert werden und zu einer Verlängerung der Probezeit führen.

Die Frage, welche aufkam, umfasst allerdings die Problematik einer Maßnahme außerhalb der Probezeit, welche durch die Rechtskraft des erstmaligen Verstoßes und der daraus resultierenden Verlängerung der Probezeit nun in der Probezeit liegt. Eine rückwirkende Ahndung des zweiten Verstoßes als wäre er innerhalb der Probezeit geschehen scheidet aus.

Das habe ich versucht zu erklären...

Anscheinend zu missverständlich ;-)

Themenstarteram 27. Februar 2013 um 11:43

Verstehe jetzt gar nichts mehr :D Die Zeit, in der die Probezeit eigentlich zu Ende wäre, bis zum Zeitpunkt der Information über die Anordnung zum Aufbauseminar wird also so gewertet, als wäre ich aus der Probezeit raus, oder wie?

Beispiel:

Probezeit endet regulär am 1. Mai, Anordnungsinfo kommt am 14. Mai. Dann würden diese 14 Tage so gewertet werden, wie bei einem sich nicht in der Probezeit befindlichen Fahrer?

Zitat:

Original geschrieben von KetchupMayo

Verstehe jetzt gar nichts mehr :D Die Zeit, in der die Probezeit eigentlich zu Ende wäre, bis zum Zeitpunkt der Information über die Anordnung zum Aufbauseminar wird also so gewertet, als wäre ich aus der Probezeit raus, oder wie?

Beispiel:

Probezeit endet regulär am 1. Mai, Anordnungsinfo kommt am 14. Mai. Dann würden diese 14 Tage so gewertet werden, wie bei einem sich nicht in der Probezeit befindlichen Fahrer?

So scheint es wohl zu sein. Sofern der 14. Mai auch der Tag ist an dem dein Verstoß rechtskräftig wird.

Themenstarteram 27. Februar 2013 um 11:48

Wie wird denn ein Verstoß rechtskräftig? Mit Bezahlung des Bußgeldbescheides? Den habe ich schon vor Wochen bezahlt. Aber dadurch können die Behörden ja auch nicht davon ausgehen, dass ich weiß, was auf mich zu kommt.

Zitat:

Original geschrieben von KetchupMayo

Wie wird denn ein Verstoß rechtskräftig? Mit Bezahlung des Bußgeldbescheides? Den habe ich schon vor Wochen bezahlt. Aber dadurch können die Behörden ja auch nicht davon ausgehen, dass ich weiß, was auf mich zu kommt.

Mit Eingang der Zahlung (damit hast du ja sozusagen dem Bussgeld zugestimmt) bzw. mit verstreichenlassen der Widerspruchsfrist (trifft hier nicht zu).

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