Privatparkplatz Gebühren??

BMW 3er E36

Hi leute,

an diejenigen die sich mit Recht und Gesetz gut auskennen.

Darf man auf Privatparkplätze Parkgebühren verlangen?
Ich parkte gestern auf den Postparkplatz in Erlangen und hatte kein Kleingeld für den Parkscheinautomaten....hab ich mir gedacht, zahlst mal wegen der halben Stunde nicht....

Wieder zurück war ein Überweisungsschein in einer kleinen Tüte (da es regnete) am Scheibenwischer geklemmt....somit sollte ich 10€ auf irgendein privates Konto überweisen....????

Ich hab gehört das man, wenn ein Auto auf deinen Privatgrundstück parkt, es abschleppen lassen kann...
aber Gebühren oder 10€ s"Strafe" verlangen??

Kennt sich hier einer aus?

Danke

MfG
Jörg

37 Antworten

Auch dazu passend:
Hilfe!! 264,60EUR Abschleppkosten Schlepp-CO
oder: mnoderne Wegelagerei

Neim Freund von mir ist was ähnliches passiert, allerdings auf einem Parkplatz von Tengelmann. Ein reger Schriftwechsel mit Schlepp-Co war die Folge... Bezahlt wurde nix.

Also, ich habe heute mit meinem Anwalt gesprochen. Die Briefe sollte man einfach ignorieren. Der Betreiber kann nicht nachweisen, wer mit dem Auto gefahren ist und somit den Vertrag eingegangen ist. Kann ja sein, dass ich mein Auto an dem Tag verliehen hab oder meine Mutter oder mein Bruder damit unterwegs war. Hier gibt es nämlich keine Halterhaftung, da es sich nicht um Verkehrs-, sondern Zivilrecht handelt. Er müsste also nachweisen, mit wem er den Vertrag eingegangen ist.

ich hoffe, der/dein Anwalt war umsonst!?!
So eine Trivialaussage hab ich schon längst geliefert 😛
und das kostenlos.
Reagieren muss man erst, wenn vom Mahngericht Coburg (zuständig für Franken) etwas kommt.
Und auch da reicht ein Einspruch gegen den Mahnbescheid!
Ohne Beweise etc. wird die Sache dann sowieso im Sand verlaufen.
Gruß Jochen

Zitat:

Original geschrieben von Jochen.e30


ich hoffe, der/dein Anwalt war umsonst!?!

Ja, war umsonst, dank Rechtsschutzversicherung.

Beweise, dass das Auto da war hat er. Er macht Fotos von den Autos mit einer Digitalkamera. Inwiefern da der Timecode der Kamera jedoch Aussagekräftig ist, weis ich nicht. Ist ja ne schnelle Sache, das Datum zu ändern.

Trotzdem kann er nicht belegen, wer das Fahrzeug letztendlich gefahren ist. Die einzige Möglichkeit wäre, wenn er ein Foto von mir macht, dann würde ich aber von meinem Recht auf das eigene Bild Gebrauch machen und das Bild vor Ort löschen lassen, bzw. den Film zerstören lassen.

Ähnliche Themen

moderne Wegelagerer; scheint in Mode zu sein.
Wenn da aber Schreiben über einen RA kommen, sieht´s so aus, als wenn die damit bereits Erfolg gehabt hätten.
Denn sonst würde sich das vom Aufwand her nicht rentieren.
Gruß Jochen

da war in der aktuellen Ausgabe von Autobild ein interessanter Beitrag.

Da hat auch einer seinen Privatparkplatz überwacht und hat dann Anzeige wegen Verletzung von Eigentumsrechten erstattet.
Für die Beweissicherung hat eine (seine eigene) Dedektei beauftragt.
Mit Anwaltskosten kamen dann ~ 570€ zusammen.

Das ganze hielt schon mehrmals vor Gericht stand.

Sowas ist ja mal frech.

Ciao, Ralf

Zitat:

Original geschrieben von SeriousD


da war in der aktuellen Ausgabe von Autobild ein interessanter Beitrag.

Da hat auch einer seinen Privatparkplatz überwacht und hat dann Anzeige wegen Verletzung von Eigentumsrechten erstattet.
Für die Beweissicherung hat eine (seine eigene) Dedektei beauftragt.
Mit Anwaltskosten kamen dann ~ 570€ zusammen.

Das ganze hielt schon mehrmals vor Gericht stand.

Sowas ist ja mal frech.

Ciao, Ralf

Es ist aber auch frech, auf fremden Privatparkplätzen zu parken.

und rechtfertigt 570€ Strafe ... klaro!

Wie sagt man? "Ich bin bei Dir" ?

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