Preislistenänderung nach Bestellung
Habe da mal ne Frage. Angenommen ich bestelle Morgen einen Q5 und eine Woche später erscheint eine neue Preisliste mit teilweiser Änderung der Ausstattung.
Was kriege ich in 2 Monaten für ein Fahrzeug zu welchem Preis?
a) Mein konfiguriertes Fahrzeug zu meinem Preis.
b) Neuen Preis mit der neuen Konfiguration.
Und was geschieht wenn meine Bestellung den Modelljahrwechsel überschneidet.
Fragen über Fragen.
Beste Antwort im Thema
Du kriegst genau das ,was in deinem Kleingedruckten steht oder was du abweichend davon schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart hast.
Alex.
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Saabsurfer
Habe da mal ne Frage. Angenommen ich bestelle Morgen einen Q5 und eine Woche später erscheint eine neue Preisliste mit teilweiser Änderung der Ausstattung.Was kriege ich in 2 Monaten für ein Fahrzeug zu welchem Preis?
a) Mein konfiguriertes Fahrzeug zu meinem Preis.
b) Neuen Preis mit der neuen Konfiguration.Und was geschieht wenn meine Bestellung den Modelljahrwechsel überschneidet.
Fragen über Fragen.
Habe meinen im Jänner bestellt, Liefertermin Juli, nach der Preisänderung im März (+1,2%) hab ich natürlich gleich nachgefragt was das für mich bedeutet, aber mein Händler bestätigte mir, dass ich natürlich "nur" den Preis zum Zeitpunkt der Bestellung zu zahlen habe.
Selbstverständlich ist das aber nicht, denn:
In den meisten Kaufverträgen stehen Klauseln, dass mögliche Preisänderungen ab 2 Monate(?) nach Bestellung eventuell zum tragen kommen können bzw. sich auch auf den schon ausverhandelten Kaufpreis nachträglich auswirken können/dürfen.
Fix is also nix... 🙁
Du kriegst genau das ,was in deinem Kleingedruckten steht oder was du abweichend davon schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart hast.
Alex.
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Du kriegst genau das ,was in deinem Kleingedruckten steht oder was du abweichend davon schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart hast.Alex.
Stimmt so nicht ganz !
Normal ist in Deutschland bei Audi eine Preisbindungsklausel von 4 Monaten. Also nach Bestellbestätigung muss der vereinbarte Preis solange von Audi gehalten werden.
Ich habe bestellt Mitte Nov. 2008, ausgeliefert wird aber erst Anfang Mai 2009, bekomme aber noch nach 5,5 Monate den vereinbarten Betrag vor der Preiserhöhung. Warum, da war ich anfangs auch etwas unsicher bzw. im unklaren, da ich in meinen Unterlagen nichts gefunden hatte?
Es wurde die Preisschutzklausel für besondere Modelle erweitert wie z.B. den Q5. Die Regel sind 4 Monate, aber da fallen z. Zt. einige aktuelle Audis heraus ( A5, S5, Q5 ) .
Dies stand aber nicht im Vertag bzw. nicht in meiner Auftragsbestätigung und wurde auch nicht schriftlich nachträglich fixiert, da von Audi laut Meldungen im Internen Audi Partner-Net nachträglich beschlossen.
Das ist aber eine freiwillige Leistung von Audi -oder?
Ansonsten zählt nur ,was im Gesetz oder im Vetrag steht.
Alex.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Das ist aber eine freiwillige Leistung von Audi -oder?Ansonsten zählt nur ,was im Gesetz oder im Vetrag steht.
Alex.
...ob nun freiwillig oder nicht, schlußendlich bin ich froh, dass ich den höheren Preis nicht zahlen brauche und die Begründung dafür liegt wahrscheinlich in den z. Zt. zu langen Lieferzeiten.
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Du kriegst genau das ,was in deinem Kleingedruckten steht oder was du abweichend davon schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart hast.Alex.
Richtig. Aber manchmal ist das nicht so eindeutig (zumindest aus der Sicht eines Nichtjuristen). Ein Beispiel aus meinen Vertragsbedingungen:
"Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate und ändert die Volkswagen AG nach Vertragsabschluss die unverbindliche Preisempfehlung für das bestellte Fahrzeug, ..... ist der Verkäufer berechtigt...."
Danach müsste bei einer Preiserhöhung zwischen Bestellung und AB immer der Preis bei Bestellung/Vertragsabschluss gelten, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt der lieferung. Macht ja aber irgendwie keinen Sinn.
Spartako
Zitat:
Original geschrieben von Spartako
Richtig. Aber manchmal ist das nicht so eindeutig (zumindest aus der Sicht eines Nichtjuristen). Ein Beispiel aus meinen Vertragsbedingungen:Zitat:
Original geschrieben von ap11
Du kriegst genau das ,was in deinem Kleingedruckten steht oder was du abweichend davon schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart hast.Alex.
"Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate und ändert die Volkswagen AG nach Vertragsabschluss die unverbindliche Preisempfehlung für das bestellte Fahrzeug, ..... ist der Verkäufer berechtigt...."
Danach müsste bei einer Preiserhöhung zwischen Bestellung und AB immer der Preis bei Bestellung/Vertragsabschluss gelten, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt der lieferung. Macht ja aber irgendwie keinen Sinn.
Spartako
Es geht also nach dem vereinbarten und nicht nach dem reellen Lieferdatum!?
Alex.
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Es geht also nach dem vereinbarten und nicht nach dem reellen Lieferdatum!?Zitat:
Original geschrieben von Spartako
Richtig. Aber manchmal ist das nicht so eindeutig (zumindest aus der Sicht eines Nichtjuristen). Ein Beispiel aus meinen Vertragsbedingungen:
"Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate und ändert die Volkswagen AG nach Vertragsabschluss die unverbindliche Preisempfehlung für das bestellte Fahrzeug, ..... ist der Verkäufer berechtigt...."
Danach müsste bei einer Preiserhöhung zwischen Bestellung und AB immer der Preis bei Bestellung/Vertragsabschluss gelten, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt der lieferung. Macht ja aber irgendwie keinen Sinn.
Spartako
Alex.
Gute Feststellung/Frage. Aber ich denke, vereinbarter und tatsächlicher Liefertermin werden nicht so weit auseinander liegen oder sogar identisch sein. Bei Vertragsabschluss wird ja nur ein unverbindlicher Monat bzw. ein unverbindliches Quartal genannt. Ich gehe mal davon aus, dass ein verbindlicher Liefertermin erst dann vereinbart wird, wenn er auch tatsächlich feststeht.
Spartako
Die genannten Liefertermine sind doch ,soweit ich weiß, Kalenderwochen.Und über verschobene Termine von mehreren Wochen habe ich schon oft gelesen.
Da könnte es schon mal eng werden.
Alex.
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Die genannten Liefertermine sind doch ,soweit ich weiß, Kalenderwochen.Und über verschobene Termine von mehreren Wochen habe ich schon oft gelesen.
Da könnte es schon mal eng werden.
Kann mir vorstellen, dass sich viele Händler zu weit aus dem Fenster lehnen und später dann ihre Zusagen korrigieren müssen. Mein Händler ist da zurückhaltender. Audi nannte als Produktionstermin den 03. Juni, mein Händler unverbindlich August.
Spartako
Zitat:
Original geschrieben von Spartako
Richtig. Aber manchmal ist das nicht so eindeutig (zumindest aus der Sicht eines Nichtjuristen). Ein Beispiel aus meinen Vertragsbedingungen:Zitat:
Original geschrieben von ap11
Du kriegst genau das ,was in deinem Kleingedruckten steht oder was du abweichend davon schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart hast.Alex.
"Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate und ändert die Volkswagen AG nach Vertragsabschluss die unverbindliche Preisempfehlung für das bestellte Fahrzeug, ..... ist der Verkäufer berechtigt...."
Danach müsste bei einer Preiserhöhung zwischen Bestellung und AB immer der Preis bei Bestellung/Vertragsabschluss gelten, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt der lieferung. Macht ja aber irgendwie keinen Sinn.
Spartako
Was auch sehr interessant ist. Wann ist der Vertrag geschlossen?
Bei der verbindlichen Bestellung oder beim Erhalt der Auftragsbestätigung???
Auch wenn es erst ab der Annahme der AB gerechnet wird, wann hat der Händler die Bestellung angenommen? Am Tag nach der Bestellung oder erst bei der Zusendung der AB?
Habe den Kaufvertrag wegen der Preisanpassungklausel, die mir ein freundlicher unfreundlicherweise in die AB reingeschrieben hat rückgängig gemacht.
Audi sagt zu dieser Klausel: die Händler sind wirtschaftlich unabhängig daher frei bei der Wahl der Zahlungsvereinbarungen. Audi hat mir in meinem Falle geraten einen Audi Partner zu beauftragen der werkseitige Preiserhöhungen nicht weitergibt.
Das habe ich getan. D.h. Anfang Nov. 2008 bestellt, AB bekommen ohne die Klausel, im Februar Austattung geändert neue AB erhalten, wieder mit dem alten Preis.
Nach Rückfrage bei meinem 🙂 erhalte ich meine Q (Modell 2010) nach der 25.KW.
D.h. Alex hat recht.
"Du kriegst genau das ,was in deinem Kleingedruckten steht oder was du abweichend davon schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart hast."
Gruß Q5-Hoffer
Danke für die Antwort.
Aber nun steht dieser Passus einmal bei mir in der AB.
Daran ist nun leider nichts mehr zu ändern.
Die Frage ist nur, wann beginnt diese 4 Monatsfrist?
Wenn der unverbindliche Liefertermin eingehalten wird, falle ich auf jeden Fall innerhalb dieser 4 Monatsfrist, aber man weiß ja nie, Lieferverzögerung........
Daher ist es sehr interessant zu wissen, wann der Vertrag als geschlossen gilt, denn zwischen der Bestellung und der AB kann ja bis zu einem Monat vergehen.
Der Vertrag wird definitiv mit der Auftragsbestätigung geschlossen. Bis dahin liegt ja nur eine Willenserklärung vor, die Du mit Deiner Bestellung abgegeben hast. Die Preisbindungsfrist beginnt somit mit der AB und nicht mit der Bestellung. Eigentlich müssten die Händler an die verlängerte Frist von 6 Monaten, von der hier immer die Rede ist, gebunden sein. Alles andere würde eigentlich keinen Sinn machen, denn freiwillig auf die Preiserhöhung verzichten - trotz vorhandener 4-Monats-Klausel - könnten sie ja immer.
Spartako