Preiserhöhung zum Frühjahr
Wenn ich mir die (Auf-)Preisliste des "neuen" Golf Plus so anschaue, dann sieht es so aus, dass eine Preiserhöhung auch für die anderen Modelle in nächster Zeit ins Haus steht.
Es riecht m.E. gerade nach 1,9 %.
Was meint ihr?
MacMoe
Beste Antwort im Thema
Ich kann es auch nicht verstehen, in dieser Zeit Preise zu erhöhen.
M.E. hat Skoda für viele Modelle sehr lange die Listenpreise gehalten.
Ich will hier kein weiteres Fass aufmachen, nur eines:
Wir hier in diesem Lande zahlen m.E. so hohe Neuwagenpreise und subventionieren damit den Export.
Wenn die Hersteller mit den Preiserhöhungen in gewohnter Art und Weise weitermachen, werden sich noch weniger einen Neuen kaufen.
Die Anmerkungen zur Deflation haben was. Leichte Preiserhöhungen unterhalb des Inflationsrate führen real zu sinkenden Preisen, aber sehr langsam.
Rückblickend betrachtet haben sich die Hersteller, und da waren sie sich nahezu einig, stetig einen großen Schluck aus der Pulle genommen. Das hat zu Preisen geführt, die immer mehr Kunden nicht bereit oder in der Lage sind zu zahlen.
Aber die nächste Preiserhöhung bei VW scheint ja schon vorbereitet zu sein. Schaun wir mal, wie die durch Sonderaktionen kaschiert wird.
Denn eines wissen wir alle: Den echten Listenpreis (abzüglich eines "normalen" Rabatts) zahlen doch immer weniger.
MacMoe
45 Antworten
Ich kann es auch nicht verstehen, in dieser Zeit Preise zu erhöhen.
M.E. hat Skoda für viele Modelle sehr lange die Listenpreise gehalten.
Ich will hier kein weiteres Fass aufmachen, nur eines:
Wir hier in diesem Lande zahlen m.E. so hohe Neuwagenpreise und subventionieren damit den Export.
Wenn die Hersteller mit den Preiserhöhungen in gewohnter Art und Weise weitermachen, werden sich noch weniger einen Neuen kaufen.
Die Anmerkungen zur Deflation haben was. Leichte Preiserhöhungen unterhalb des Inflationsrate führen real zu sinkenden Preisen, aber sehr langsam.
Rückblickend betrachtet haben sich die Hersteller, und da waren sie sich nahezu einig, stetig einen großen Schluck aus der Pulle genommen. Das hat zu Preisen geführt, die immer mehr Kunden nicht bereit oder in der Lage sind zu zahlen.
Aber die nächste Preiserhöhung bei VW scheint ja schon vorbereitet zu sein. Schaun wir mal, wie die durch Sonderaktionen kaschiert wird.
Denn eines wissen wir alle: Den echten Listenpreis (abzüglich eines "normalen" Rabatts) zahlen doch immer weniger.
MacMoe
Zitat:
Original geschrieben von uphillking
Kann mir eine Preiserhöhung bei der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation wirklich nicht vorstellen.
Das wäre das Eigentor des Jahres!
Falsch...bevor die Rabattschlacht beginnt schnell mal Grundpreis erhöhen.
Denn 2009 wird es eine nie-dagewesene Rabattschlacht geben.
Prinzip verstanden ?
Das man in der jetztigen Situation bei einigen Herstellern immer noch versucht, Preiserhöhungen am Markt zu etablieren, beweist im Prinzip nur, daß für diese Hersteller die Umsatzverluste noch kein existenzielles Ausmaß angenommen haben.
nö, die bei VW arebiten verdienen zuviel.... 🙂
Ähnliche Themen
Gibt es was aktuelles mit einer Preiserhöhung ???
ich habe heute mit einem Händler gesprochen,
der hat angedeutet das
zum 01.03 oder 01.04.2009 ne Preiserhöhung ransteht
oder ist alles nur Verkaufsstrategie ???
bei audi werden ab märz die preise um 1,4 % erhöht. die leasingkonditionen wurden bereits im januar drastisch verschlechtert.
jeder wie er meint. anstatt nem a6 wirds jetzt halt ne e klasse.
letzter stand von unserem kontakt zu vw: preiserhöhung ist noch in arbeit. aktuell weiss er noch nichts.
Zitat:
Original geschrieben von nrrlh
Gibt es was aktuelles mit einer Preiserhöhung ???ich habe heute mit einem Händler gesprochen,
der hat angedeutet das
zum 01.03 oder 01.04.2009 ne Preiserhöhung ranstehtoder ist alles nur Verkaufsstrategie ???
Wenn eine Preiserhöhung im Raume steht, dann denkt daran, einen Lieferterminen von nicht mehr als vier Monaten zu vereinbaren. Ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin mehr als vier Monate, ist der Händler berechtigt, die Preiserhöhung weiter zu geben (BGB § 309). Ist die Lieferfrist kleiner als vier Monate und verzögert sich die Auslieferung, ist Preiserhöhung ausgeschlossen.
Ggfs. habt Ihr mit dem Händler individuell etwas anderes vereinbart, dann gilt dieses.
Hat der Händler bei Vertragsabschluss schon Kenntnis von einer anstehenden Preiserhöhung, darf er auch bei einem Liefertermin von mehr als vier Monaten die Preise nicht erhöhen.
Ich hoffe, dass diese Regelung für die meisten von Euch nicht zutrifft und Ihr Euer Fahrzeug früher erhaltet.
Einen schönen Abend, insbesondere aber denen, die schon unterschrieben haben und einen Liefertermin von mehr als vier Monate im Vertrag stehen haben.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Wenn eine Preiserhöhung im Raume steht, dann denkt daran, einen Lieferterminen von nicht mehr als vier Monaten zu vereinbaren. Ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin mehr als vier Monate, ist der Händler berechtigt, die Preiserhöhung weiter zu geben (BGB § 309). Ist die Lieferfrist kleiner als vier Monate und verzögert sich die Auslieferung, ist Preiserhöhung ausgeschlossen.
Ggfs. habt Ihr mit dem Händler individuell etwas anderes vereinbart, dann gilt dieses.
Das gilt aber nur, wenn die AGB eine Preiserhöhungsklausel überhaupt enthalten. § 309 BGB schreibt nicht vor, dass bei Lieferfristen über 4 Monaten automatisch eine Preisanpassung erfolgt. Die Vorschrift erklärt lediglich eine Klausel in AGB für unwirksam, in der eine Preisanpassung bei Lieferfristen mit weniger als 4 Monaten vorgesehen ist.
Wenn in den AGB keine Preisanpassungsklausel drin ist, so gilt (selbstverständlich) der im Kaufvertrag vereinbarte Preis. Egal, was später der Hersteller für Preiserhöhungen vornimmt.
Könnte mal jemand in die AGBs schauen, ob so eine Klausel da drin ist?
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Das gilt aber nur, wenn die AGB eine Preiserhöhungsklausel überhaupt enthalten. § 309 BGB schreibt nicht vor, dass bei Lieferfristen über 4 Monaten automatisch eine Preisanpassung erfolgt. Die Vorschrift erklärt lediglich eine Klausel in AGB für unwirksam, in der eine Preisanpassung bei Lieferfristen mit weniger als 4 Monaten vorgesehen ist.Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Wenn eine Preiserhöhung im Raume steht, dann denkt daran, einen Lieferterminen von nicht mehr als vier Monaten zu vereinbaren. Ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin mehr als vier Monate, ist der Händler berechtigt, die Preiserhöhung weiter zu geben (BGB § 309). Ist die Lieferfrist kleiner als vier Monate und verzögert sich die Auslieferung, ist Preiserhöhung ausgeschlossen.
Ggfs. habt Ihr mit dem Händler individuell etwas anderes vereinbart, dann gilt dieses.Wenn in den AGB keine Preisanpassungsklausel drin ist, so gilt (selbstverständlich) der im Kaufvertrag vereinbarte Preis. Egal, was später der Hersteller für Preiserhöhungen vornimmt.
Könnte mal jemand in die AGBs schauen, ob so eine Klausel da drin ist?
Das ist zutreffend. Ich gehe davon aus, dass der VW Händler wie jeder Geschäftsmann, der längerfristige Lieferverträge abschliesst, eine Preisgleitklausel Klausel in seinen AGB aufgenommen hat. Ob er diese Preisanpassung nacher ausübt, ist wieder eine andere Sache.
O.
Ich habe die Preisanpassungsklausel drin stehen. Die war leider bei 15,5% Preisnachlass auch nicht wegzuverhandeln.
Andererseits war m.A. nach mit einer Preiserhöhung (Stand Okt. 2008) nicht zu rechnen.
Hallo,
also versteh ich es so richtig:
Wenn VW die Preise erhöht und man wartet schon über 4 Monate auf seinen Neuwagen - dann muss man die Kaufpreiserhöung bezahlen, falls eine Preisanpassungsklausel in den AGB steht (trotz der langen Lieferzeit (!!!) und ohne Brücksichtigung das der Vetrag abgeschlossen wurde, als noch die alten Preise galten und noch dazu wo es die ganzen Umweltprämien noch nicht gab)?!
Gruss Stephan
Zitat:
Original geschrieben von dersteve1985
Hallo,also versteh ich es so richtig:
Wenn VW die Preise erhöht und man wartet schon über 4 Monate auf seinen Neuwagen - dann muss man die Kaufpreiserhöung bezahlen, falls eine Preisanpassungsklausel in den AGB steht (trotz der langen Lieferzeit (!!!) und ohne Brücksichtigung das der Vetrag abgeschlossen wurde, als noch die alten Preise galten und noch dazu wo es die ganzen Umweltprämien noch nicht gab)?!
Gruss Stephan
Ja, wenn Dir die lange Wartezeit und die AGB bekannt waren, und wenn der Händler drauf besteht.
müssen die gefallenen rohstoffpreise wohl nicht weitergegeben werden? wohl mal wieder schlechtere grössendegression oder was soll jetzt eine preiserhöhung - arroganter gehts wohl nicht mehr!
Zitat:
Original geschrieben von Jekyll00
Ja, wenn Dir die lange Wartezeit und die AGB bekannt waren, und wenn der Händler drauf besteht.Zitat:
Original geschrieben von dersteve1985
Hallo,also versteh ich es so richtig:
Wenn VW die Preise erhöht und man wartet schon über 4 Monate auf seinen Neuwagen - dann muss man die Kaufpreiserhöung bezahlen, falls eine Preisanpassungsklausel in den AGB steht (trotz der langen Lieferzeit (!!!) und ohne Brücksichtigung das der Vetrag abgeschlossen wurde, als noch die alten Preise galten und noch dazu wo es die ganzen Umweltprämien noch nicht gab)?!
Gruss Stephan
Entscheidend ist der im Vertrag genannte Liefertermin. Wenn z.B. im Dez. 2008 der Vertrag abgschlossen wurde und ein unverbindlicher Liefertermin von nicht mehr als vier Monate also z.B. Febr. 2009, genannt wurde, das Fahrzeug aber erst im Mai geliefert wird, dann kann Händler Preiserhöhung nicht weitergeben.
Also.:
- Vereinbarte Lieferfrist von mehr als vier Monate und Preisklausel in AGB, Preiserhöhung
möglich
- Vereinbarte Lieferfrist von nicht mehr als vier Monate und Preisklausel in AGB, dennoch keine Preiserhöhung möglich.
Wenn der vereinbarte unverbindliche Liefetermin um sechs Wochen überschritten wurde, sollte Händler aufgefordert werden innerhalb von zwei Wochen zu liefern. Dadurch ist Händler in Verzug.
Wurde inach diesen zwei Wochen immer noch nicht geliefert, kann vom Vertrag zurückgetreten werden.
O.