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Preiserhöhung in Coronazeiten?

Themenstarteram 8. Juni 2020 um 10:56

Hallo,

habe gerade folgendes gelesen:

 

https://...mercedes-benz-passion.com/.../

ich finde das unfassbar. Die Automobilindustrie hätte gern Kaufprämien gehabt und nicht bekommen, da hat der Staat nicht mitgespielt und es wird die MWST gesenkt (für 6 Monate) .. Der Branchenverband sicherte zu das die hersteller das an Kunden weitergeben. Die aktuelle Erhöhung ist , auch wenn sie bisher „normal“ war, eine Frechheit und ein falsches Signal und zeigt mal wieder worum es letztendlich geht: Money.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@borussensteve69 schrieb am 8. Juni 2020 um 13:38:43 Uhr:

Wie sieht es denn mit der Preiserhöhung und Entfeinerung bei bestellten und noch nicht ausgelieferten Fahrzeugen aus? Wenn ich die AGB richtig gelesen habe, gibt es ja diese Klausel, dass bei einer vereinbarten Lieferzeit von bis zu 4 Monaten keine Preiserhöhung an den Kunden weitergegeben werden darf. Wie sieht es aber mit

den Änderungen in der Konfiguration aus? Wenn es z.B. ein von mir bestelltes Paket so jetzt nicht mehr gibt?Wird dann einfach was anderes eingebaut oder wie läuft das? Bestellt Anfang April, Lieferung unverbindlich August.

Hi,

es gibt eine Preisübergangsregelung für den Grundpreis und die SA-Code bei einer Bestellung bis einschließlich 07.06.20 bis zum 30.11.2020.

Es gibt keine zentralseitige Umstellung auf das neue Modelljahr 801, sondern dies muss eigenständig von dem jeweiligen Händler vorgenommen werden,.

Nur so kann sichergestellt werden, dass es nicht zu falschen Ausstattungen in den Datensätzen kommt. Es ist zwingend notwendig, dass nach der Umstellung auf Modelljahr 801, vom Händler die Aufträge auf Richtigkeit geprüft werden und eine neue Auftragsbestätigung an den Kunden versendet wird. Bei der Änderung auf Modelljahr 801 ist vorgesehen, dass der Händler die Kunden auch aktiv auf die Änderungen anspricht.

Trotzdem gilt meine Empfehlung: Sprecht eure(n) Verkäufer*in an und besteht auf eine neue Auftragsbestätigung. So kann hinterher viel Ärger erspart bleiben.

Gruß Dirk

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Zudem kommt mit dem neuen Modelljahr noch eine massive Entfeinerung!

am 8. Juni 2020 um 11:38

Wie sieht es denn mit der Preiserhöhung und Entfeinerung bei bestellten und noch nicht ausgelieferten Fahrzeugen aus? Wenn ich die AGB richtig gelesen habe, gibt es ja diese Klausel, dass bei einer vereinbarten Lieferzeit von bis zu 4 Monaten keine Preiserhöhung an den Kunden weitergegeben werden darf. Wie sieht es aber mit

den Änderungen in der Konfiguration aus? Wenn es z.B. ein von mir bestelltes Paket so jetzt nicht mehr gibt?Wird dann einfach was anderes eingebaut oder wie läuft das? Bestellt Anfang April, Lieferung unverbindlich August.

Kommt darauf an wann dein Auto gebaut wird...

Ist es schon das Änderungsjahr, dann wird dein Vertrag angepasst und enthält die Ausstattungen des Artikel.

Dann fliegt einiges raus oder wird teurer.

Gruß

Zitat:

@borussensteve69 schrieb am 8. Juni 2020 um 13:38:43 Uhr:

Wie sieht es denn mit der Preiserhöhung und Entfeinerung bei bestellten und noch nicht ausgelieferten Fahrzeugen aus? Wenn ich die AGB richtig gelesen habe, gibt es ja diese Klausel, dass bei einer vereinbarten Lieferzeit von bis zu 4 Monaten keine Preiserhöhung an den Kunden weitergegeben werden darf. Wie sieht es aber mit

den Änderungen in der Konfiguration aus? Wenn es z.B. ein von mir bestelltes Paket so jetzt nicht mehr gibt?Wird dann einfach was anderes eingebaut oder wie läuft das? Bestellt Anfang April, Lieferung unverbindlich August.

Hi,

es gibt eine Preisübergangsregelung für den Grundpreis und die SA-Code bei einer Bestellung bis einschließlich 07.06.20 bis zum 30.11.2020.

Es gibt keine zentralseitige Umstellung auf das neue Modelljahr 801, sondern dies muss eigenständig von dem jeweiligen Händler vorgenommen werden,.

Nur so kann sichergestellt werden, dass es nicht zu falschen Ausstattungen in den Datensätzen kommt. Es ist zwingend notwendig, dass nach der Umstellung auf Modelljahr 801, vom Händler die Aufträge auf Richtigkeit geprüft werden und eine neue Auftragsbestätigung an den Kunden versendet wird. Bei der Änderung auf Modelljahr 801 ist vorgesehen, dass der Händler die Kunden auch aktiv auf die Änderungen anspricht.

Trotzdem gilt meine Empfehlung: Sprecht eure(n) Verkäufer*in an und besteht auf eine neue Auftragsbestätigung. So kann hinterher viel Ärger erspart bleiben.

Gruß Dirk

Coole Info.

Wo hast Du das her? Klingt so, als wärst Du Insider.

Meine Bestellung ist letzten Freitag auf „eingeplant“ gesprungen. Laut meinem Händler soll der Wagen in der ersten oder zweiten Dekade im Juli produziert werden.

Was meinst Du ... wird das ein Wagen des Modelljahres 2021 (mit allen vor und Nachteilen)?

Gilt die alte oder die neue Ausstattungsliste (z.B. Restwärmenutzung des Motors zur Heizung)?

Gruß,

Thomas.

am 9. Juni 2020 um 5:50

Ich bin deiner Empfehlung gefolgt und habe eben meine Verkäuferin aktiv angeschrieben. Ich berichte sobald ich eine Antwort erhalte.

Zitat:

@dirk_aw schrieb am 8. Juni 2020 um 23:11:13 Uhr:

 

[...]

Es gibt keine zentralseitige Umstellung auf das neue Modelljahr 801, sondern dies muss eigenständig von dem jeweiligen Händler vorgenommen werden,.

Nur so kann sichergestellt werden, dass es nicht zu falschen Ausstattungen in den Datensätzen kommt. Es ist zwingend notwendig, dass nach der Umstellung auf Modelljahr 801, vom Händler die Aufträge auf Richtigkeit geprüft werden und eine neue Auftragsbestätigung an den Kunden versendet wird. Bei der Änderung auf Modelljahr 801 ist vorgesehen, dass der Händler die Kunden auch aktiv auf die Änderungen anspricht.

[...]

Gruß Dirk

Hallo Dirk,

d.h. wenn mein Händler nichts macht, wird an der Bestellung auch nichts verändert?

Mein bestellter 250e ist aktuell noch auf "bestellt" und soll lt. Händler in der dritten Dekade im juli gebaut werden.

Das ist doch nach dem Umstellungszeitpunkt 13.07.

Wenn mein Händler nun also nix macht, bekomm ich noch ein MJ19/2 obwohl nach dem Stichtag ?

Ich blick ehrlich gesagt momentan nimmer durch.....

S.

Zitat:

@firefox_i schrieb am 9. Juni 2020 um 08:15:23 Uhr:

Zitat:

@dirk_aw schrieb am 8. Juni 2020 um 23:11:13 Uhr:

 

[...]

Es gibt keine zentralseitige Umstellung auf das neue Modelljahr 801, sondern dies muss eigenständig von dem jeweiligen Händler vorgenommen werden,.

Nur so kann sichergestellt werden, dass es nicht zu falschen Ausstattungen in den Datensätzen kommt. Es ist zwingend notwendig, dass nach der Umstellung auf Modelljahr 801, vom Händler die Aufträge auf Richtigkeit geprüft werden und eine neue Auftragsbestätigung an den Kunden versendet wird. Bei der Änderung auf Modelljahr 801 ist vorgesehen, dass der Händler die Kunden auch aktiv auf die Änderungen anspricht.

[...]

Gruß Dirk

Hallo Dirk,

d.h. wenn mein Händler nichts macht, wird an der Bestellung auch nichts verändert?

Mein bestellter 250e ist aktuell noch auf "bestellt" und soll lt. Händler in der dritten Dekade im juli gebaut werden.

Das ist doch nach dem Umstellungszeitpunkt 13.07.

Wenn mein Händler nun also nix macht, bekomm ich noch ein MJ19/2 obwohl nach dem Stichtag ?

Ich blick ehrlich gesagt momentan nimmer durch.....

S.

Hi,

der Auftrag muss angefasst werden, sonst läuft er nicht durch. Geschickter weise wird das mit dem Kunden besprochen und nicht nach Gefühl des Disponenten entschieden.

Die Vorgehensweisen sind unterschiedlich, es gibt nur den Hinweis des Herstellers, dass keine automatische Anpassung stattfindet.

Hier liegt es verm. an den großen Unterschieden im Bereich MBUX, die auch finanzielle und technische Auswirkungen haben, weshalb keine automatische Umstellung erfolgt.

Gruß Dirk

Zitat:

@TomTheBad schrieb am 9. Juni 2020 um 07:40:29 Uhr:

Coole Info.

Wo hast Du das her? Klingt so, als wärst Du Insider.

Meine Bestellung ist letzten Freitag auf „eingeplant“ gesprungen. Laut meinem Händler soll der Wagen in der ersten oder zweiten Dekade im Juli produziert werden.

Was meinst Du ... wird das ein Wagen des Modelljahres 2021 (mit allen vor und Nachteilen)?

Gilt die alte oder die neue Ausstattungsliste (z.B. Restwärmenutzung des Motors zur Heizung)?

Gruß,

Thomas.

Hi,

ich gehe davon aus, dass das Fahrzeug noch gebaut wird wie bisher, also ohne ÄJ 801.

Gruß Dirk

Zitat:

@dirk_aw schrieb am 9. Juni 2020 um 12:44:27 Uhr:

Zitat:

@firefox_i schrieb am 9. Juni 2020 um 08:15:23 Uhr:

 

Hallo Dirk,

d.h. wenn mein Händler nichts macht, wird an der Bestellung auch nichts verändert?

Mein bestellter 250e ist aktuell noch auf "bestellt" und soll lt. Händler in der dritten Dekade im juli gebaut werden.

Das ist doch nach dem Umstellungszeitpunkt 13.07.

Wenn mein Händler nun also nix macht, bekomm ich noch ein MJ19/2 obwohl nach dem Stichtag ?

Ich blick ehrlich gesagt momentan nimmer durch.....

S.

Hi,

der Auftrag muss angefasst werden, sonst läuft er nicht durch. Geschickter weise wird das mit dem Kunden besprochen und nicht nach Gefühl des Disponenten entschieden.

Die Vorgehensweisen sind unterschiedlich, es gibt nur den Hinweis des Herstellers, dass keine automatische Anpassung stattfindet.

Hier liegt es verm. an den großen Unterschieden im Bereich MBUX, die auch finanzielle und technische Auswirkungen haben, weshalb keine automatische Umstellung erfolgt.

Gruß Dirk

Sorry Dirk, wenn ich da nochmal nachhaken muss.

Mein 250e ist wie gesagt lt. Händler auf die dritte Dekade im Juli eingeplant (in der App ist er bei mir noch auf bestellt).

Das klingt, also ob der also nach dem Umstellungstag 13.07. gebaut werden würde oder?

Wenn nun mein Händler nix macht, bleibt der Auftrag dann stecken?

Bekommt mein Händler dann irgendeine Info, dass er was tun muss?

Ich hab irgendwie den Eindruck, dass mein Händler da momentan etwas untätig ist (oky ist ja "nur" ein W177) und das ganze einfach so laufen lassen will....

S.

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