ForumPolo 5
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Polo
  6. Polo 5
  7. Preiserhöhung bei VW zum 01. Mai 2010

Preiserhöhung bei VW zum 01. Mai 2010

Themenstarteram 12. April 2010 um 10:02

Hallo ihr Lieben,

ich hatte die SuFu schon benutzt, aber noch keinen passenden Hinweis gefunden. Sorry, falls es doch schon bekannt sein sollte.

Ich hab' mir eben ein Angebot für meinen Polo machen lassen. Wir wollten eigentlich erst Ende Mai bestellen. Haben es uns nun aber anders überlegt. :D

Grund? VW erhöht zum 01. Mai 2010 die Preise. Es wird wohl ca. 1% für das Auto an sich fällig. Sonderausstattung wird, wie im letzten Jahr, wahrscheinlich ca. 2% teurer werden. Das macht bei uns dann satte 300€ aus. :eek:

Also: Lieber jetzt kaufen, als dann im Mai. Außer, ihr habt Geld zu verschenken. ;)

Liebe Grüße

Marie

Beste Antwort im Thema

Dazu steht etwas in euren Bestellungen und zwar beim Kleingedruckten... der Händler darf/kann die Preiserhöhung theoretisch weitergeben.

32 weitere Antworten
Ähnliche Themen
32 Antworten
am 12. April 2010 um 11:31

Bei mir ist ne 4-monatige Sperrfrist im Vertrag vereinbart. Sollte der Wagen bis dahin nicht da sein und der Händler den Mehrpreis an mich weitergeben wollen, würde ich seinen Lieferverzug und dadurch entstandenen Schaden in Form der Preiserhöhung geltend machen. Ganz einfach. Aber man soll ja den Teufel nicht an die Wand malen :D

Themenstarteram 12. April 2010 um 11:53

Zitat:

Original geschrieben von St_Andreas

Bei mir ist ne 4-monatige Sperrfrist im Vertrag vereinbart. Sollte der Wagen bis dahin nicht da sein und der Händler den Mehrpreis an mich weitergeben wollen, würde ich seinen Lieferverzug und dadurch entstandenen Schaden in Form der Preiserhöhung geltend machen. Ganz einfach. Aber man soll ja den Teufel nicht an die Wand malen :D

So schaut's aus! :D

Wie wärs, wenn jeder mal in seinen Vertrag reinschaut. Da sollte das geregelt sein - auch wenn da vielleicht von Vertrag zu Vertrag unterschiedliche Regelungen auftreten.

Wenn nichts drinnen steht, kann man davon ausgehen, dass der Kaufpreis nicht erhöht wird, denn im Vertrag steht ja der Kaufpreis drinnen und wenn es keine Klausel gibt, die eine mögliche Kaufpreiserhöhung einschließt, dann kann es auch keine geben.

Und das mit "schnell den GTI bestellen" ist quatsch. VW wird garantiert nicht den GTI ankündigen und zur Markteinführung die Preise erhöhen. Die erhöhten Preise werden von Anfang an dabei sein... :)

In meinem Vertrag steht, dass mein Auto bei Preiserhöhungen von VW teurer wird. Kann mir wohl nicht mehr passieren, denn ich hole ihn am 30.04.2010 ab. Ich bin einfach mal froh, dass ich diesen Termin und nicht den 02.05.2010 genommen habe. Sicherheitshalber.

Es gilt der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis des Herstellers" ist wie folgt zu interpretieren: bei Erhöhung des Listenpreises wird der vereinbarte Hauspreis um den gleichen Prozentsatz angehoben, d.h. wenn der Listenpreis um 1% steigt, erhöht sich der Hauspreis um ebenfalls 1%. Dies gilt, falls das Fahrzeug außerhalb von vier Monaten (Preisschutz) nach Bestellung geliefert werden sollte.

Zitat:

Original geschrieben von Moeriee

So schaut's aus! :D

:rolleyes: ganz schlau!

Du kannst ihn aber nur in Verzug setzen, wenn er Dir einen konkreten Termin (oder zumindest eine verbindliche Lieferzeit) genannt hat. Macht idR. kein Händler (rate mal, warum :p ;) ).

Themenstarteram 12. April 2010 um 13:44

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Zitat:

Original geschrieben von Moeriee

So schaut's aus! :D

:rolleyes: ganz schlau!

Du kannst ihn aber nur in Verzug setzen, wenn er Dir einen konkreten Termin (oder zumindest eine verbindliche Lieferzeit) genannt hat. Macht idR. kein Händler (rate mal, warum :p ;) ).

Was heißt denn da ganz schlau? Als ich mein letztes Auto bestellt hab', stand im Kaufvertrag, dass wenn der unverbindliche Liefertermin um 6 Wochen überschritten wird, ich dem Verkäufer eine angemessene Frist (i.d.R. 14 Tage) setzen kann und ihn dann dafür "belangen" kann, sollte er das Auto nicht liefern können. Daran hat ja im Normalfall kein Mensch Interesse. Aber ich hatte das hier im Forum gelesen und mal nachgeschaut. Steht dort in der Tat so drin.

am 12. April 2010 um 14:04

So, in meinen Vertrag reinguck:

Absatz IV Nr.2 Satz1 (Lieferung und Lieferverzug):

"Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern."

Die Aufforderung zur Lieferung ist ja rechtstechnisch nichts anderes als Mahnung, die ja für die Feststellung des Verzugs erforderlich ist.

Das beutet für mich denn aber auch nichts anderes, als daß ich den Händler in Verzug setzen kann, falls das Fahrzeug nicht innerhalb der unverbindlichen Lieferfrist zzgl. 6 Wochen geliefert wird. Der für den Verzug erforderliche kausale Schaden wäre die Preisanpassung. So weit, so gut und theoretisch super.

Pech hab ich nur dann, wenn das Fahrzeug tatsächlich innerhalb dieser 6 Wochen geliefert werden sollte. Aber da sollte der Händler auf Kulanz gehen (hoff ich mal ganz stark ;) ). Problematisch ist halt auch, daß der unverbindliche LT auf Quartale begrenzt wird und nicht auf Kalenderwochen. In meinem Fall wäre 3. Quartal und damit alles vom 1. Juli bis 30. September alles drin und dann noch zusätzlich 6 Wochen...

Praktisch also %(&%()=)!!! :D

Bleibt also die Gnade des Händlers :)

Soweit ich weiß gibt es diese 4 Monats Frist

Aber die Preiserhöhung muß man nur zahlen wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von 4 Monaten nach der Preiserhöhung zugelassen wird.Ob ein Händler nach den 4 Monaten überhaupt den höheren Preis einfordert ist fraglich.

In meinen Verkaufsbedingungen steht nichts.Verkaufsbedingungen sind eine unverbindliche Empfehlung des Volkswagen AG -Stand April 2008

Es steht nirgens das der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis gilt.

Wo steht denn bei euch etwas von Hauspreis?

Ich habe eine Auftragsbestätigung von VW wo auch der Nachlaß aufgeführt ist

Als Liefertermin steht dort (unverbindlich) vorraussichtlich :rolleyes:

 

Ist doch nicht mein Problem wenn VW nicht am angegebenen Termin 4/2010 liefert

Da könnte VW ja die Fahrzeuge zurückhalten um den höheren Preis zu kassieren.

Das wäre schon eine Menge Geld

 

 

am 12. April 2010 um 14:34

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

 

In meinen Verkaufsbedingungen steht nichts.Verkaufsbedingungen sind eine unverbindliche Empfehlung des Volkswagen AG -Stand April 2008

Es steht nirgens das der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis gilt.

Wo steht denn bei euch etwas von Hauspreis?

Bei mir sieht`s so aus, daß auf der ersten Seite des KV, wo ich dann auch unten meinen Hannes gesetzt hab, das Wort "Listenpreis" durchgestrichen und durch "Hauspreis" ersetzt wurde. Daneben befindet sich ein Sternchen und unten steht dann, daß "der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis" gilt. Und was das bedeutet, wird auf einem Sonderblatt erklärt (Informationen für Neukunden). Nämlich, daß der Händler sich eine Preisanpassung vorbehält, falls VW sich zu eben solchen entschließen sollte.

Habe noch mal geschaut

Bei dem einen steht Verkauf erfolgt im Namen und für Rechnung der Volkswagen AG.Dieser Polo wurde mit Großkundenrabatt gekauft

Beim anderen steht verbindliche Volkswagen Bestellung

Das der am Tage der Lieferung gültige Listenpreis gilt steht bei mir in keinem Vertrag

Zitat:

Original geschrieben von St_Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Hört sich ganz nach einem Kaufvertrag à la Intercar bzw. eines Vermittlers an. Ich hab dasselbe Problem werde wohl den erhöhten also neuen Listenpreis bezahlen müssen. In ein paar Tagen warte ich schon 4 Monate auf meinen Polo und

damit erlischt die vertragliche Preisbindung.... Schade eigentlich trotzdem hab ich durch den Vermittler noch mehr gespart als durch den :-) . Vielleicht kommen die ja garnicht darauf mir den neuen Listenpreis zu berechen warte immerhin jeden Tag darauf endlich einen Termin für die Abholung in Wolfsburg machen zu dürfen...

Lg

In meinen Verkaufsbedingungen steht nichts.Verkaufsbedingungen sind eine unverbindliche Empfehlung des Volkswagen AG -Stand April 2008

Es steht nirgens das der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis gilt.

Wo steht denn bei euch etwas von Hauspreis?

Bei mir sieht`s so aus, daß auf der ersten Seite des KV, wo ich dann auch unten meinen Hannes gesetzt hab, das Wort "Listenpreis" durchgestrichen und durch "Hauspreis" ersetzt wurde. Daneben befindet sich ein Sternchen und unten steht dann, daß "der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis" gilt. Und was das bedeutet, wird auf einem Sonderblatt erklärt (Informationen für Neukunden). Nämlich, daß der Händler sich eine Preisanpassung vorbehält, falls VW sich zu eben solchen entschließen sollte.

1. es gilt das was im Vertrag steht. Wenn da irgendwelche Lieferfristen und Lieferverzugsklauseln drinnen stehen, dann gelten die. Wenn sowas drinnen steht wie z.B.: "Preis kann bei Preiserhöhung angepasst werden" etc., dann ist das so und nicht anders.

2. Steht NICHTS drinnen, gilt das, was auf dem Papier steht, also der vereinbarte Kaufpreis.

3. Verzug wird nach Vertrag geregelt. Bei unverbindlichen Lieferterminen gelten i. d. R. 6 Wochen. Mit Ermahnung nach dieser Frist kommt der Händler in Verzug. Bei verbindlichen Terminen kommt der Händler bereits direkt nach dem Termin in Verzug. Ist aber im Normalfall auch vertraglich geregelt.

4. Dass ein Händler KEINEN konkreten unverbindlichen Liefertermin rausgeben ist quatsch. Ich habe einen UNVERBINDLICHEN Liefertermin am 04.06.2010. Das ist sehr konkret für einen unverbindlichen Liefertermin.

5. Wenn ein Händler nachträglich die Preise nach oben schraubt - aus welchem Grund auch immer und selbst, wenn er im Recht ist -, dann spricht sich das sehr schnell rum und der Händler wird reihenweise Kunden verlieren. Lieber macht ein Händler 300€ weniger Gewinn, als viele Kunden zu verlieren. Deshalb wird ein Händler in der Regel auch keine Preiserhöhung weitergeben.

am 12. April 2010 um 15:39

Zitat:

Original geschrieben von ed-o-mat

 

4. Dass ein Händler KEINEN konkreten unverbindlichen Liefertermin rausgeben ist quatsch. Ich habe einen UNVERBINDLICHEN Liefertermin am 04.06.2010. Das ist sehr konkret für einen unverbindlichen Liefertermin.

5. Wenn ein Händler nachträglich die Preise nach oben schraubt - aus welchem Grund auch immer und selbst, wenn er im Recht ist -, dann spricht sich das sehr schnell rum und der Händler wird reihenweise Kunden verlieren. Lieber macht ein Händler 300€ weniger Gewinn, als viele Kunden zu verlieren. Deshalb wird ein Händler in der Regel auch keine Preiserhöhung weitergeben.

zu 4.: Da Du das offensichtlich auf meinen Post beziehst, so wollte ich keine Falschinformation verbreiten (und erst recht keinen Quatsch ;) ). Es fehlt lediglich das Wort "anfänglich" im Satz "Problematisch ist halt auch, daß der unverbindliche LT (...) auf Quartale begrenzt wird und nicht auf Kalenderwochen." Denn einen "genauen" unverbindlichen LT soll ich erst in einem Zeitraum von drei Wochen nach Vertragsschluß bekommen - und die sind noch nicht rum. Somit kann ich noch noch nichts abschätzen.

zu 5.: genau das und nichts anderes :D

Hast Du schon Deine AB? Bei mir stand nämlich anfänglich 2 Quartal und dann in der AB ein auf den Tag genauen LT. Ob der dann wirklich da bleibt, ist ne andere Frage. Ich hoffe mal, dass es sich bei mir nicht über einen Monat nach hinten verschiebt, sonst muss ich mit meiner alten Kiste über die Alpen fahren, und eigentlich hatte ich lust, den Polo mit ein paar Serpentinen einzufahren :D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Polo
  6. Polo 5
  7. Preiserhöhung bei VW zum 01. Mai 2010