Post von der Polizei

Hallo liebe Gemeinde,

Ich habe heute Post von der Polizei bekommen wegen einer Zeugenaussage wer zu einer bestimmten Zeit den Wagen gefahren hat.
Wie soll ich mich am besten bei der Zeugenaussage verhalten?

Folgender Verlauf, warum es wohl zu diesem Schreiben kam:

Ich bin vor gut drei Wochen auf dem Weg nach Hause gewesen, abends bei fast leerer Autobahn, und hatte weit vor mir einen Wagen der konsequent auf der linken Spur gefahren ist und obwohl er sah das ich schon weit hinter ihm angefahren kam, hat er keinen Platz gemacht. Daraufhin habe ich kurz aufgeleuchtet um ihm anzuzeigen dass ich hinter im schneller bin ohne zu sehr aufzufahren. Dies zog sich über mindestens 2 km (einmalige Lichthupe). Als ich ihn dann überholt hatte gab er Gas und fuhr mir auf, mit Lichthupe. Dieser hat mich dann rechts überholt.

Als wir beide bei der gleichen Ausfahrt raus sind, hat er mich nochmal stark in der Ausfahrt ausgebremst.
Ich bin ihm dann hinterher gefahren um ihn zu stellen, was das sollte..
Er stieg direkt mit Handy aus, machte Bilder von meinem Auto und vom Kennzeichen..
Als ich dann ausstieg und ihm gefragt habe "was sollte der scheiß, ich musste zwei mal voll in die Eisen gehen, was sollte die Lichthupe usw." sagte er, ich hätte ihm aufgefahren und deswegen ist er nicht rechts rüber bla bla..

Jedenfalls haben wir uns derb in die Haare bekommen und er sagte das er jetzt die Polizei ruft weil ich ihn bis nachhause verfolgt hätte und ich ihm mit Gewalt drohe (was so nicht korrekt ist, ich war aber ziemlich erbost)..
Ich hab dann abgewunken und hab gesagt, ich hab auf so einen Mist keine Lust um die Uhrzeit (spät Abends), hab mich ins Auto gesetzt und bin Heim gefahren..

Nun hat der mich wohl bei der Polizei angezeigt und ich soll als Zeuge aussagen wer den Wagen zu dem Zeitpunkt gefahren hat..
Ich weiß nur nicht was genau die Anklage ist ob er die "Gewaltandrohung" oder das mit der Autobahn angegeben hat (aus seiner Sicht natürlich)...
In dem Bogen steht nur: Bemerkung: A... Richtung L. Fahrer erhält nach Benennung einen gesonderten Anhörungsbogen.

Das ist das erste mal das ich sowas bekommen habe... Wie verhält man sich richtig?! Soll ich den Typ meinerseits Anzeigen?! Aussage verweigern?! Was macht man da am besten...

Ich wäre über Rat sehr dankbar..

Beste Antwort im Thema

Is doch ganz einfach, wenn so ein Honk mehrfach gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und einem dann auch noch hinterher fährt, dann ist mein Weg nicht nach Hause, sondern direkt zur nächsten Polizeistation und entweder steigen dort beide aus, oder nur einer und der andere haut ab. In dem Fall würde ich, nachdem der weg ist, kurz zur Polizei rein, Vorfall schildern und dann vermutlich ohne Anzeige unverrichter Dinge, aber auch ohne Verfolger, nach Hause fahren.

Im Übrigen auch nicht normal, wie im Eingangspost geschildert, dem Nötiger hinterher zu fahren und zu "stellen". Bei sowas stell ich mich im Zweifel auf nächtlicher Autobahn mit Warnblinker aufn Standstreifen, atme 100 Mal tief ein und aus und fahr weiter, wenn der Spasti weg ist. Stellt der sich irgendwann vor mich auch aufn Standstreifen, dann rufe ich die Polizei, mit der Vorgabe, ich werde genötigt und verfolgt und ich habe Angst.

Warum soll ich sowas selber regeln, dafür gibts die Sherrifs ja.

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Wenn es die nicht gibt, dann ist halt alles dazu Geschwätz, persönliche Meinung, was immer. Auch, wenn ein RA das von sich gibt.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 16. Februar 2018 um 10:54:51 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 16. Februar 2018 um 10:24:53 Uhr:


...
Ist schon verständlich was so eine Lichthupe bedeuten soll.
Im §5 soll die Lichthupe bedeuten: „Vorsicht ich schere gleich aus und überhole dich !“
Auf der Autobahn ist das ein ganz anderes Szenario, da heißt es „ Gehe gefälligst nach rechts ich will vorbei !“

So sehe ich das gar nicht - und in dieser Interpretation stört mich schon das ohne Grund hineininterpretierte Wort "gefälligst".

Mag ja sein das es dich stört, in RL empfinde ich es aber so, und bei Nichtbefolgung wird erstmal schön dicht aufgefahren.

Heute früh hat es keine 500 Meter auf der A24 gedauert, da zogen die ersten 3 Autos mit Wagenlänge Abstand, mit 135 bei Limit 130 an mir vorbei. Gelichthupt wurde da auch.

Zitat:

@situ schrieb am 16. Februar 2018 um 11:10:00 Uhr:


Wenn es die nicht gibt, dann ist halt alles dazu Geschwätz, persönliche Meinung, was immer. Auch, wenn ein RA das von sich gibt.

Hä? Dann gilt doch "wenn nicht verboten, dann ist es erlaubt".

Es gibt ja auch kein Urteil ob es erlaubt ist zu jemandem "guten morgen" zu sagen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@situ schrieb am 16. Februar 2018 um 11:10:00 Uhr:


Wenn es die nicht gibt, dann ist halt alles dazu Geschwätz, persönliche Meinung, was immer. Auch, wenn ein RA das von sich gibt.

Du könntest ja mal ein Urteil bringen in dem einer wegen einmaliger Verwendung der Lichthupe auf der Autobahn wegen Nötigung verurteilt wurde. Wenn es das nicht gibt, dann ist halt alles dazu Geschwätz, persönliche Meinung, was auch immer .... 😉

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Zitat:

@situ schrieb am 16. Februar 2018 um 11:06:52 Uhr:


Darin besteht ja die Anmaßung der Hupraser, dass ihnen das Bewusstsein für ihr anmaßendes Verhalten fehlt. Der hier zerlegte Fall sieht danach aus.

"Anmaßung" ist immer die Sicht des"Opfers" und/oder der allgemeinen Einschätzung - selten die des "Täters".

Au weia, jetzt wird es aber abenteuerlich... 😁

Und jetzt gibt es auch die "Hupraser". Leute, kommt mal wieder auf den Teppich. Bitte. Danke.

Lichthupraser!
Danke - bitte.

Zitat:

@TomF31 schrieb am 16. Februar 2018 um 11:13:56 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 16. Februar 2018 um 11:10:00 Uhr:


Wenn es die nicht gibt, dann ist halt alles dazu Geschwätz, persönliche Meinung, was immer. Auch, wenn ein RA das von sich gibt.

Du könntest ja mal ein Urteil bringen in dem einer wegen einmaliger Verwendung der Lichthupe auf der Autobahn wegen Nötigung verurteilt wurde. Wenn es das nicht gibt, dann ist halt alles dazu Geschwätz, persönliche Meinung, was auch immer .... 😉

Da wird es kein Urteil geben, wegen einmaliger Lichthupe wird es auch keine Anzeige geben, in der Regel geht es da mehr zur Sache wenn es zur Anzeige kommt.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Februar 2018 um 11:13:32 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 16. Februar 2018 um 11:10:00 Uhr:


Wenn es die nicht gibt, dann ist halt alles dazu Geschwätz, persönliche Meinung, was immer. Auch, wenn ein RA das von sich gibt.

Hä? Dann gilt doch "wenn nicht verboten, dann ist es erlaubt".
Es gibt ja auch kein Urteil ob es erlaubt ist zu jemandem "guten morgen" zu sagen.

Gruß Metalhead

Jetzt ist alles klar - mir fehlte der Vergleich zum Verstehen.

Danke, danke!

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 16. Februar 2018 um 11:18:27 Uhr:



Zitat:

@TomF31 schrieb am 16. Februar 2018 um 11:13:56 Uhr:


Du könntest ja mal ein Urteil bringen in dem einer wegen einmaliger Verwendung der Lichthupe auf der Autobahn wegen Nötigung verurteilt wurde. Wenn es das nicht gibt, dann ist halt alles dazu Geschwätz, persönliche Meinung, was auch immer .... 😉

Da wird es kein Urteil geben, wegen einmaliger Lichthupe wird es auch keine Anzeige geben, in der Regel geht es da mehr zur Sache wenn es zur Anzeige kommt.

Ach komm jetzt, es wird sooooo viel Gülle angezeigt (das weiß ich obwohl ich es bei der Polizei nicht so weit gebracht habe dank der Jahre an verschiedenen Vollstreckungskammern 😉 ) das es doch sicher ein Urteil geben müsste ....

Sorry, aber der Thread beginnt schon wieder, die hier geschilderten Merkmale aufzuweisen 😉😁.

Gibt es denn Threads, wo das nicht so ist?

Mal im Ernst: Wie soll sich denn jemand bemerkbar machen, wenn er nicht einmal mehr kurz aufblenden darf. Ich rede ja nicht von dem öfters mal gesehenen "Dauerblitzlichtgewitter", mit dem tatsächlich manche unterwegs sind und die dann tatsächlich auch sehr dicht auffahren.

Hupen soll / darf er nicht, lichthupen auch nicht, und den linken Blinker soll er erst recht nicht benutzen.
Also soll er sich devot hintenan stellen und abwarten, bis der vor ihm in unerklärlich weisem Ratschluss irgendwann im Lauf des Tages geneigt ist, wieder beiseite zu fahren. Das ist doch der Vorschlag derer, die sich hier aufregen, wenn jemand kurz aufblendet.

Leute, es gibt TATSÄCHLICH Verkehrsteilnehmer, die durch Ablenkung oder generelle Tranfunzligkeit schlicht nicht bemerken, dass sie möglicherweise gerade tatsächlich völlig sinnlos blockieren. Und solchen soll man sich nicht kurz und freundlich bemerkbar machen dürfen?

Ich lichthupe niemals, um andere zu maßregeln oder "beiseitezupusten". Aber ich behalte mir das Recht vor, in höflicher Weise darauf aufmerksam zu machen, dass die Straße Allgemeingut ist und keine private Liegefläche.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 16. Februar 2018 um 11:22:31 Uhr:


Sorry, aber der Thread beginnt schon wieder, die hier geschilderten Merkmale aufzuweisen 😉😁.

Hast Recht, deshalb erfülle ich auch einen Punkt und steige aus.

Zitat:

@situ schrieb am 16. Februar 2018 um 11:19:42 Uhr:


Jetzt ist alles klar - mir fehlte der Vergleich zum Verstehen.

Danke, danke!

Gern geschehen. 😉

Mir ist ja klar daß das Beispiel übertrieben war aber prinzipiell ist es genau so (was nicht verboten ist, ist erlaubt).

Gruß Metalhead

Zitat:

@TomF31 schrieb am 16. Februar 2018 um 11:22:24 Uhr:


... das es doch sicher ein Urteil geben müsste ....

Wie gesagt, normalerweise wird der geistige Dünnschiss doch gar nicht verhandelt. Ich hab mal 5 min gesucht, gefunden habe ich keines (für mehr Zeitaufwand fehlt mir bei "zeig mir ein Urteil daß das erlaubt" der Elan).

Gruß Metalhead

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