Post von der Polizei
Hallo liebe Gemeinde,
Ich habe heute Post von der Polizei bekommen wegen einer Zeugenaussage wer zu einer bestimmten Zeit den Wagen gefahren hat.
Wie soll ich mich am besten bei der Zeugenaussage verhalten?
Folgender Verlauf, warum es wohl zu diesem Schreiben kam:
Ich bin vor gut drei Wochen auf dem Weg nach Hause gewesen, abends bei fast leerer Autobahn, und hatte weit vor mir einen Wagen der konsequent auf der linken Spur gefahren ist und obwohl er sah das ich schon weit hinter ihm angefahren kam, hat er keinen Platz gemacht. Daraufhin habe ich kurz aufgeleuchtet um ihm anzuzeigen dass ich hinter im schneller bin ohne zu sehr aufzufahren. Dies zog sich über mindestens 2 km (einmalige Lichthupe). Als ich ihn dann überholt hatte gab er Gas und fuhr mir auf, mit Lichthupe. Dieser hat mich dann rechts überholt.
Als wir beide bei der gleichen Ausfahrt raus sind, hat er mich nochmal stark in der Ausfahrt ausgebremst.
Ich bin ihm dann hinterher gefahren um ihn zu stellen, was das sollte..
Er stieg direkt mit Handy aus, machte Bilder von meinem Auto und vom Kennzeichen..
Als ich dann ausstieg und ihm gefragt habe "was sollte der scheiß, ich musste zwei mal voll in die Eisen gehen, was sollte die Lichthupe usw." sagte er, ich hätte ihm aufgefahren und deswegen ist er nicht rechts rüber bla bla..
Jedenfalls haben wir uns derb in die Haare bekommen und er sagte das er jetzt die Polizei ruft weil ich ihn bis nachhause verfolgt hätte und ich ihm mit Gewalt drohe (was so nicht korrekt ist, ich war aber ziemlich erbost)..
Ich hab dann abgewunken und hab gesagt, ich hab auf so einen Mist keine Lust um die Uhrzeit (spät Abends), hab mich ins Auto gesetzt und bin Heim gefahren..
Nun hat der mich wohl bei der Polizei angezeigt und ich soll als Zeuge aussagen wer den Wagen zu dem Zeitpunkt gefahren hat..
Ich weiß nur nicht was genau die Anklage ist ob er die "Gewaltandrohung" oder das mit der Autobahn angegeben hat (aus seiner Sicht natürlich)...
In dem Bogen steht nur: Bemerkung: A... Richtung L. Fahrer erhält nach Benennung einen gesonderten Anhörungsbogen.
Das ist das erste mal das ich sowas bekommen habe... Wie verhält man sich richtig?! Soll ich den Typ meinerseits Anzeigen?! Aussage verweigern?! Was macht man da am besten...
Ich wäre über Rat sehr dankbar..
Beste Antwort im Thema
Is doch ganz einfach, wenn so ein Honk mehrfach gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und einem dann auch noch hinterher fährt, dann ist mein Weg nicht nach Hause, sondern direkt zur nächsten Polizeistation und entweder steigen dort beide aus, oder nur einer und der andere haut ab. In dem Fall würde ich, nachdem der weg ist, kurz zur Polizei rein, Vorfall schildern und dann vermutlich ohne Anzeige unverrichter Dinge, aber auch ohne Verfolger, nach Hause fahren.
Im Übrigen auch nicht normal, wie im Eingangspost geschildert, dem Nötiger hinterher zu fahren und zu "stellen". Bei sowas stell ich mich im Zweifel auf nächtlicher Autobahn mit Warnblinker aufn Standstreifen, atme 100 Mal tief ein und aus und fahr weiter, wenn der Spasti weg ist. Stellt der sich irgendwann vor mich auch aufn Standstreifen, dann rufe ich die Polizei, mit der Vorgabe, ich werde genötigt und verfolgt und ich habe Angst.
Warum soll ich sowas selber regeln, dafür gibts die Sherrifs ja.
134 Antworten
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. Februar 2018 um 11:31:21 Uhr:
Zitat:
@TomF31 schrieb am 16. Februar 2018 um 11:22:24 Uhr:
... das es doch sicher ein Urteil geben müsste ....
Wie gesagt, normalerweise wird der geistige Dünnschiss doch gar nicht verhandelt. Ich hab mal 5 min gesucht, gefunden habe ich keines (für mehr Zeitaufwand fehlt mir bei "zeig mir ein Urteil daß das erlaubt" der Elan).Gruß Metalhead
So was wird schon auch verhandelt, aber die Urteile werden nicht veröffentlicht. Veröffentlicht werden nur Urteile, die für die Fortbildung des Rechts interessant sind, die neue Aspekte oder Sichtweisen aufzeigen. Das ist bei solchem Quark in aller Regel nicht der Fall.
Es sei denn, irgend ein Verteidiger findet das von ihm erstrittene Urteil so toll, dass er es auf seiner eigenen Seite einstellt.
Es ist aber wohl die einheitliche Auffassung von publizierenden Juristen, dass das einmalige, kurze Antippen der Lichthupe bei Einhaltung des Sicherheitsabstandes OK sei.
Dies wird aber immer in der Abgrenzung zur Nötigung betrachtet, was ein anderes Thema ist.
Zitat:
@newt3 schrieb am 16. Februar 2018 um 10:53:54 Uhr:
genauso würd ich das auch annehmen.
der anwalt fordert die akte an, schaut was die vorgeworfen wird bzw eben der grund für den brief ist.
kennt man diese gründe kann man angemessen antworten (oder eine aussage verweigern man muss sich ja nicht selbst belasten).du kannst vermutlich auch selbst zur polizeidienstelle gehen, nachfragen ob es ein aktenzeichen bei der staatsanwaltschaft gibt und wenn du dort entsprechend als beschuldigter eines verfahrens genannt bist oder sonstwie ein 'berechtigtes interesse' nachweisen kann dann wirst du auch akteneinsicht bekommen
https://www.bussgeldkatalog.org/akteneinsicht/
darauf läßt sich dann reagieren. der anwalt weiß halt besser welche fristen man wahren muss, ob es ein schreiben ist auf das man überhaupt antwortet, und wenn ja was man (nach akteneinsicht) eben reinschreibt.-----------------
und ja das thema hier würde ich löschen.
schon formulieren wie "ich fuhr dem anderem nach um ihn zu stellen" zeigt doch ganz klar dass du versucht hast selbstjustiz zu üben und sei es auch nur den anderem zum anhalten und einem gespräch zu nötigen. macht man derartige einlassungen kann es sicherlich unabhängig von irgendwelchen berechtigten oder unberechtigten vorwürfen des gegenübers sicherlich dazu kommen dass man dich zu einer mpu schickt.
Ich bin ja nicht verdächtigt, ich soll als Zeuge Aussagen wer den Wagen gefahren hat. Wenn ich zur Polizei gehen würde, müsste es ja etwas mit meinem Namen geben.. Kann ich trotz mal anfragen ob da was vorliegt?!
Will.. Ich ja nicht selbst reinreiten..
Ich war heute morgen gleich beim Anwalt, der sagte, ich soll nicht antworten weil ich mich damit selbst belasten würde (Aussageverweigerungsrecht).
Wenn die mich beschuldigen würden, hätte ich kein Zeugenschreiben bekommen, sondern gleich den Bescheid.
Zitat:
@situ schrieb am 16. Februar 2018 um 11:49:48 Uhr:
Es ist aber wohl die einheitliche Auffassung von publizierenden Juristen, dass das einmalige, kurze Antippen der Lichthupe bei Einhaltung des Sicherheitsabstandes OK sei.Dies wird aber immer in der Abgrenzung zur Nötigung betrachtet, was ein anderes Thema ist.
Ja, und so sollte das auch weiterhin betrachtet werden. Und nicht jedes auch noch so kurze Aufblenden als schamlose Nötigung eines völlig verantwortungslosen, rücksichtslosen Rasers gewertet werden.
Ähnliche Themen
..zumal es aus meiner Erfahrung oft verhindert, dass jemand ohne Schulterblick / ausreichende Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs ausschert😮😰😠 obwohl von Hinten jemand deutlich schneller angefahren kommt... .🙄
Zitat:
@situ schrieb am 16. Februar 2018 um 11:49:48 Uhr:
Es ist aber wohl die einheitliche Auffassung von publizierenden Juristen, dass das einmalige, kurze Antippen der Lichthupe bei Einhaltung des Sicherheitsabstandes OK sei.
Ja, aber irgendjemand hat das hier ja als Geschwätz abgetan. 😉
Zitat:
@Taye schrieb am 16. Februar 2018 um 11:50:33 Uhr:
Wenn die mich beschuldigen würden, hätte ich kein Zeugenschreiben bekommen, sondern gleich den Bescheid.
Da gibts aber anders lautende Berichte hier (scheint standard zu sein so vorzugehen).
Außerdem was wollen die machen? Anhand des Kennzeichens bekommt man nur den Halter heraus. Daß die Polizei dich dann anhand der Beschreibung (oder des Fotos) als Fahrer erkennt, dem kannst du sicher sein und wenn du schon mal da bist wird auch gleich die entsprechende Vernehmung gemacht. 😉
PS. Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß die Polizei erst mal dem Anzeigenden mehr Glauben schenkt.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. Februar 2018 um 12:07:06 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 16. Februar 2018 um 11:49:48 Uhr:
Es ist aber wohl die einheitliche Auffassung von publizierenden Juristen, dass das einmalige, kurze Antippen der Lichthupe bei Einhaltung des Sicherheitsabstandes OK sei.
Ja, aber irgendjemand hat das hier ja als Geschwätz abgetan
Sinnentstellend verkürztes Zitat.
Zu unterscheiden:
Lichthupen Banalverstoß StVO oder auch nicht (Thema 1, darauf bezog ich mich)
Lichthupen Nötigung oder auch nicht (Thema 2, darauf heben diese Veröffentlichungen ab).
Da ich noch nie on einer solchen oder ähnlichen Situation war, bin ich was das betrifft total verloren auf dem Posten.. Versuche ja nur eine Lösung zu finden wie ich das einfach und schnell aus der Welt schaffen kann..
Zitat:
@Taye schrieb am 16. Februar 2018 um 12:11:01 Uhr:
@MetalheadDa ich noch nie on einer solchen oder ähnlichen Situation war, bin ich was das betrifft total verloren auf dem Posten.. Versuche ja nur eine Lösung zu finden wie ich das einfach und schnell aus der Welt schaffen kann..
Keine RSV = Schlecht (leider).
Wenn du zur Polizei gehst, mußt du dir sicher sein die Klappe halten zu können. Bist du das nicht, gehst du lieber nicht hin und beauftragst einen RA.
Unterm Strich wird das aber so ablaufen daß du früher oder später Beschuldigter bist (was sollte auch anderes passieren?).
Spätestens dann stehst du als Beschuldigter einer Straftat da und spätestens dann solltest du einen Anwalt nehmen (und vorher nix ausgesagt haben). Der Anwalt soll dann aber gleich massiv zurückschießen daß dem Kollegen solche Mätzchen in Zukunft vergehen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@situ schrieb am 16. Februar 2018 um 12:10:59 Uhr:
Lichthupen Banalverstoß StVO oder auch nicht (Thema 1, darauf bezog ich mich)
Das ist auch kein Banalverstoß, das ist ganz klar erlaubt. Es geht hier
nichtum Nötigung.
PS. Auch bei "Banalverstößen" müssen Polizisten die Anzeige aufnehmen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. Februar 2018 um 12:19:01 Uhr:
PS. Auch bei "Banalverstößen" müssen Polizisten die Anzeige aufnehmen.Gruß Metalhead
Ich habe leider keine generelle Akteneinsicht und weiß daher nicht, wie viele Anzeigen oder Anzeigenversuche in dieser Sache (Lichthupe unrechtmäßig genutzt, oder auch mal Blinken vergessen, Licht zu spät an usw. etc. - alles ohne Folgen und ohne auch nur den hauch einer Nötigung ) bei der Polizei eingehen, zu einem Verfahren führen und in einem Urteil enden etc.
Falls weiterer Diskussionsbedarf besteht - ich mach erst mal einen Spaziergang; die Sonne scheint.
Wie metalhead richtig sagt, bekommst du einen Zeugenfragebogen, weil der Geschädigte nur dein Kennzeichen, nicht deinen Namem kennt. Darum wird der Halter als Zeuge angeschrieben, weil für eine Anhörung noch kein Grund besteht.
Zitat:
@Taye schrieb am 16. Februar 2018 um 12:11:01 Uhr:
@MetalheadDa ich noch nie on einer solchen oder ähnlichen Situation war, bin ich was das betrifft total verloren auf dem Posten.. Versuche ja nur eine Lösung zu finden wie ich das einfach und schnell aus der Welt schaffen kann..
Beauftrage einen Anwalt, mit dir zusammen eine Gegendarstellung zu verfassen (Das dauert vielleicht eine Stunde und kostet je nach Anwalt rund 60-100€, das sollte es dir wert sein), füge deine Fotos hinzu, zeige ihn wegen Nötigung an (ganz wichtig!).
Dann steht Aussage gegen Aussage und in der Regel werden beide Verfahren eingestellt. Spreche aus Erfahrung.
Gruß Sitzheitzung
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 16. Februar 2018 um 12:34:34 Uhr:
Wie metalhead richtig sagt, bekommst du einen Zeugenfragebogen, weil der Geschädigte nur dein Kennzeichen, nicht deinen Namem kennt. Darum wird der Halter als Zeuge angeschrieben, weil für eine Anhörung noch kein Grund besteht.
Eben. Die Vernehmung als Beschuldigter kann dann aber ganz schnell kommen, und der Status Zeuge/Beschuldigter kann innerhalb des ach so netten Gesprächs wechseln. Wenn du dann auch noch ordentlich belehrt wirst, ist das ganze gerichtsverwertbar.
Würde da auch auf keinen Fall hingehen.
Die Beamten sind dermassen geschult , die foltern dich mit Lampen, Wasser und Schlafentzug bis du alles, aber auch wirklich alles gestehst.
aber im Ernst, voraussgesetzt die Beschreibung des TE stimmt.
Hat denn heutzutage wirklich keiner mehr den Arsch in der Hose bei der Polizei zu erscheinen, eine wahrheitsgemässe Aussage zu machen und somit den lächerlichen Vorwurf zu entkräften, ohne dass einem Liebling Kreuzberg jedes Wort ins Ohr flüstert?
Oder ist es in D inzwischen wirklich so schlimm geworden?