Polo 6R Unfall - Reparatur oder Verkauf?
Hallo miteinander,
mir ist letzte Woche jemand in meinen 1 1/2 Monate alten Polo Highline BMT gefahren. (Auffahrunfall auf der Autobahn, Sprinter konnte nicht Bremsen und hat ein anderes Auto auf meins geschoben)
Nun steh ich natürlich vor einem enormen Schaden, vor allem wenn ich den Wagen reparieren lassen würde und dies später beim Verkauf mal angeben müsste.
Deshalb würde ich mal gerne eure Erfahrung hören, lohnt es sich den Wagen zu verkaufen und einen neuen zu bestellen oder eher Reparieren zu lassen und mit der Wertminderung die man ausbezahlt bekommt leben?
Der Gutachter wird den Wagen vermutlich morgen schätzen.
Ein Bild hänge ich mal an:
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Bei dem Schaden und dem Alter, kommt nur ein "NEUWAGEN" in Betracht.
MfG aus Bremen
35 Antworten
rein theoretischZitat:
Original geschrieben von TenRon
hat er denn nicht nen großen verlust wenn er sich jetzt nen neuwagen bestellt, denn für das auto bekommt er ja niemals das geld was der neue kostet!
(aber deshalb vielleicht: Anwalt) sollte der Verlust derselbe sein, wie wenn der TE sich nun ohne Unfall ein neues Auto bestellen würde. Reparatur und Wertverlust muß ja die gegnerische Versicherung ausgleichen.
Rechtsanwalt haben wir schon eingeschaltet, zahlt ja die gegnerische Versicherung.
Mein Verlust wird vermutlich nicht groß ausfallen eher +/- 0. Ich hab halt nur 3 Monate dann kein Auto.
Ich geb dann mal bescheid wenn ich das Gutachten hab, ich glaube dann lässt sich eher eine Aussage über die Beschädigung machen.
http://www.123recht.net/mobilepressarticle.asp?article=46257
Schau dir den Link mal an.
P.s. BGH heißt Bundesgerichtshof.
der Link zeigt zwar auf die Seite, aber dort dann "ins Leere".
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Wie läuft das genau, ich kann da nicht ganz folgen.
Angenommen der Listenpreis beträgt 20.000€ und die Anzahlung 5000€. Der Unfall passiert unverschuldet nach einem Monat. Dann steht man noch mit 15.000€ in der Kreide aber selbst ohne Unfall wäre der Wagen keine 20.000€ mehr wert. Wie soll man da "ohne Verlust" einen Neuen bekommen?
Vorallem wenn die Versicherung nur den Schaden zahlt und man das Auto danach verkauft, da ist der Wert durch den Unfall ja nochmals geringer.
Zitat:
Original geschrieben von 261er
Vorallem wenn die Versicherung nur den Schaden zahlt und man das Auto danach verkauft, da ist der Wert durch den Unfall ja nochmals geringer.
meines Wissens gibts aber -je nach Alter des Fahrzeugs- ja noch einen Ausgleich für Wertverlust.
Ob der in diesem Falle auf den Neu- oder auf den Zeitwert gerechnet wird, das weiss ich nicht.
Erst bei älteren Fahrzeugen fällt der Wertverlust weg, weil die Versicherungen dann argumentieren, du hättest ja schliesslich viele ganz neue Teile bekommen und deshalb wieder eine Wertsteigerung, die den Verlust aufwiegt.
Irgendwie verstehe ich auch nicht wie man da kaum oder keinen Verlust machen kann wenn jetzt ein neues Auto bestellt wird 😕😕
Denn einen Totalschaden oder ein Diebstahl ist es nicht wo dann eventuell "Neuwagen-Versicherung" greifen könnte.
Das bedeutet das man das Auto jetzt reparieren lassen kann, zu lasten der Gegnerischen Versicherung incl. Verlustausgleich zwischem dem Wert des Autos zum Unfallzeitpunkt und dem Wert nach wiederherstellung.
Da aber das Auto vor dem Unfall schon lange nicht mehr den Neuwert haben dürfte , denn laut Rechtsprechung werden Marktübliche Rabatte und Nachlässe vom Listenpreis der Herstellers zur Ermittlung des Neuwertes oder Zeitwertes abgezogen.
Wenn du also ein Neuwagen mit 22.000 € Listenpreis mit nur 19.000 € bezahlst weil das Marktüblich ist, dann bekommst du im Falle eines Versicherungsausgleiches auch nur die Differenz von 19.000 € zum Zeitwert nach reparatur bzw. auch nur 19.000 € um dir das Auto neu zu bestellen... Einfach mal googeln...
Also egal ob reperatur oder Verkauf: Die Rechnung wird immer vom Marktpreis und nicht vom Listenpreis gemacht.
Also ohne Verlust... Never ever 😉
Zitat:
Original geschrieben von tny11
Neuwagenerstattung gibts immer nur bis 1 Monat oder 3000 km und das hab ich beides knapp überschritten.
Auch da muß ich nochmal kurz schrieben 😉
Bist du dir sicher das das bei dir so ist? Wenn ja, schnell weg von der "Geiz-Billig-Online-Versicherung" 😉
Außerdem sollte man nie, nie, NIE eine KFZ Versicherung ohne Neuwagenentschädigung von unter 18 Monate abschließen wenn man sich einen Neuwagen kauft, und beim Finanzieren oder Leasen ebenfalls nie ohne zusätzliche GAP-Abdeckung... Auch wenn das in diesem Fall keine Rolle spielt..
Entweder wurde man dann schlecht beraten oder (ist nicht persönlich gemeint) man hat eventuell wegen läpischen 30-50 € im Jahr drauf verzichtet...Kauft sich aber auf der anderen Seite einen teurern Neuwagen...
Zitat:
Original geschrieben von Spacefly
Irgendwie verstehe ich auch nicht wie man da kaum oder keinen Verlust machen kann wenn jetzt ein neues Auto bestellt wird 😕😕
Denn einen Totalschaden oder ein Diebstahl ist es nicht wo dann eventuell "Neuwagen-Versicherung" greifen könnte.
Das bedeutet das man das Auto jetzt reparieren lassen kann, zu lasten der Gegnerischen Versicherung incl. Verlustausgleich zwischem dem Wert des Autos zum Unfallzeitpunkt und dem Wert nach wiederherstellung.
Da aber das Auto vor dem Unfall schon lange nicht mehr den Neuwert haben dürfte , denn laut Rechtsprechung werden Marktübliche Rabatte und Nachlässe vom Listenpreis der Herstellers zur Ermittlung des Neuwertes oder Zeitwertes abgezogen.(...)
Also ohne Verlust... Never ever
was ist denn "Verlust"?
Der TE wird nicht besser und nicht schlechter gestellt als ohne Unfall. Das ist das Ziel, denk ich. Das Auto wird fachmännisch repariert und der Wertverlust durch den Unfall (nicht durch das Alter) ausgeglichen.
Für Grenzfälle hilft dann nur ein Anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von Spacefly
Außerdem sollte man nie, nie, NIE eine KFZ Versicherung ohne Neuwagenentschädigung von unter 18 Monate abschließen wenn man sich einen Neuwagen kauft
ist das hier denn relevant?
Die gegnerische Versicherung "leistet" doch? Die eigene Versicherung interessiert erstmal garnicht.
und:
Die Neuwagen- Klausel gilt nur für die eigene Kasko?
(s. auch Kommentar oben)
Naja, ich habe mich jetzt darauf bezogen das ein Neukauf ohne Verlust möglich sein würde.
Der Geschädigte selbst darf keinen Verlust erleiden bei einem unverschuldeten Unfall, das ist klar.
Nur hat das Auto ja vor dem Unfall schon durch die nutzung des Geschädigten Verlust gemacht. Und dafür kommt eben keine Versicherung auf.
Deshalb nochmal zu dem was ich oben geschrieben habe: Wenn ein Neuwagen mit 22.000 € Listenpreis für 19.000 € gekauft wurde und vor dem Unfall nur noch 16.500 € Marktwert hatte, so wird er, egal wie 2.500 € Verlust erleiden wenn er sich das Auto neu bestellen wird. Denn für den Zeitlichen Verlust von 2.500 € die vor dem Unfall durch nutzung angefallen sind wird die Gegnerische Versicherung einfach nicht aufkommen und es auch nicht müßen 😉
Deshalb sagte ich ja, das eine Neubestellung ohne Verlust kaum möglcih ist da er eben auf dem einen Teil sitzen bleiben wird. Auch wenn dieser Verlsut natürlich vorhanden ist wenn das Auto Unfallfrei wäre, so ist der Verlust eben am Anfang am höchsten ( mit Zaunpfahl zeigend auf "Neuwert-Versicherung und GAP) 😉
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
ist das hier denn relevant?Zitat:
Original geschrieben von Spacefly
Außerdem sollte man nie, nie, NIE eine KFZ Versicherung ohne Neuwagenentschädigung von unter 18 Monate abschließen wenn man sich einen Neuwagen kauft
Die gegnerische Versicherung "leistet" doch? Die eigene Versicherung interessiert erstmal garnicht.
und:
Die Neuwagen- Klausel gilt nur für die eigene Kasko?
(s. auch Kommentar oben)
Habe ich was anderes geschrieben 😕😕
Nein, ich habe geschrieben das es hier egal ist und keine Rolle spielt 😉
Wenn du schon zitierst und das bemängelst dann zitiere bitte richtig...
EDIT: Brunolp12, ich glaube wir meinen das gleiche und reden aneinander vorbei wenn ich deinen 1. Post von Seite 2 sehe 😉
Zitat:
Original geschrieben von Spacefly
Habe ich was anderes geschrieben 😕😕
Nein, ich habe geschrieben das es hier egal ist und keine Rolle spielt 😉
Wenn du schon zitierst und das bemängelst dann zitiere bitte richtig...
EDIT: Brunolp12, ich glaube wir meinen das gleiche und reden aneinander vorbei wenn ich deinen 1. Post von Seite 2 sehe 😉
also, verändert habe ich nix, an deinem Text - es kann aber sein, daß ich den Punkt übersehen habe oder falsch verstanden. Außerdem wollte ich das wirklich einfach als Frage aufwerfen, weil ich nicht sicher bin und keine Vorträge halten oder jmd maßregeln.
Zitat:
Original geschrieben von Spacefly
Naja, ich habe mich jetzt darauf bezogen das ein Neukauf ohne Verlust möglich sein würde.
Der Geschädigte selbst darf keinen Verlust erleiden bei einem unverschuldeten Unfall, das ist klar.
Nur hat das Auto ja vor dem Unfall schon durch die nutzung des Geschädigten Verlust gemacht. Und dafür kommt eben keine Versicherung auf.
ich bin kein Jurist. Aber dies ist nicht anders als ohne Unfall. Der Punkt ist eben, daß er/sie vielleicht
wegendes Unfalls verkaufen würde und somit plötzlich gezwungen ist, den typischen Neuwagen- Wertverlust nun sofort zu "realisieren". Ich fürchte, für dieses "Privatvergnügen" kommt keine Versicherung auf (und ich sehe auch keinen Grund dafür, wenn die Reparatur fachmännisch erfolgt).
http://www.123recht.net/...ve-Neupreisentsch%C3%A4digung-__a46257.html
so jetzt noch mal ein korrigierter link, scheint so als ob mal handy links im normales browser nicht anzeigen lassen kann.
Zitat:
Nach Auffassung des BGH ist das Fahrzeug dann erheblich beschädigt, wenn bei einer fachgerechten Instandsetzung in das Gefüge des Fahrzeugs eingegriffen wird, also Richt- oder Schweißarbeiten von nicht unerheblichem Umfang durchgeführt werden müssen. Die Beschädigung tragender Teile ist als erheblich einzustufen.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
ich bin kein Jurist. Aber dies ist nicht anders als ohne Unfall. Der Punkt ist eben, daß er/sie vielleicht wegen des Unfalls verkaufen würde und somit plötzlich gezwungen ist, den typischen Neuwagen- Wertverlust nun sofort zu "realisieren". Ich fürchte, für dieses "Privatvergnügen" kommt keine Versicherung auf (und ich sehe auch keinen Grund dafür, wenn die Reparatur fachmännisch erfolgt).
Genau so meinte ich das auch. Ich sag ja, wir haben uns nur mißverstanden obwohl wir beide das gleiche meinen 😉
Was mich nur etwas stutzig gemacht hat, oder eventuell habe ich es auch falsch aufgenommen, das ein Neuwagenkauf nach 1,5 ohne Verlsute über die Bühne gehen...
Wenn in dieser Aussage, auch wenn sie jetzt nicht Wortwörtlich so gefallen ist, damit berücksichtigt wurde das einem klar ist das man für den Wertverlust der in den ersten 1,5 Monaten erfolgt ist selbst aufkommen muß und das Geld abschreibt, dann hat man sicherlich keinen Verlust...
Wenn man jetzt aber davon ausgeht das man jetzt einfach hingeht und einen neuen Polo betellt als wäre nicht gewesen und dabei null kosten hat, dann liegt man hier sicherlich falsch...
Deshalb auch mein Hinweis mit dem Listenpreis, dem Abzug vom Listenpreis um dem "Martküblichen-Neupreis" zu ermitteln bzw. dem Zeitwert...
Denn wenn ich hier einige Coments lese, glaube ich das einigen irgendwie nicht ganz klar ist wie das funktioniert 😉 Deshalb meine Unglaubwürdigkeit bzw. Zweifel...
Allerdings kann es auch sein das ich es aus dem Comments flasch heraus gelesen hatte, auch das kann passieren und ist menschlich 😉
Denn nach meiner (persönlichen) aufassung ist ein Neukauf nach 1,5 Monaten immer ein Verlust, völlig unabhängig von einem Unfall, Unfallfrei oder erstattung des Neukauf-Zeitwertes. Denn was ein Auto in den ersten Monaten an Wert verliert ist halt überproportional hoch gegenüber der "Restlebenszeit"...
Da sieht man immer schlecht aus und macht verluste...