Polo 6R Unfall - Reparatur oder Verkauf?
Hallo miteinander,
mir ist letzte Woche jemand in meinen 1 1/2 Monate alten Polo Highline BMT gefahren. (Auffahrunfall auf der Autobahn, Sprinter konnte nicht Bremsen und hat ein anderes Auto auf meins geschoben)
Nun steh ich natürlich vor einem enormen Schaden, vor allem wenn ich den Wagen reparieren lassen würde und dies später beim Verkauf mal angeben müsste.
Deshalb würde ich mal gerne eure Erfahrung hören, lohnt es sich den Wagen zu verkaufen und einen neuen zu bestellen oder eher Reparieren zu lassen und mit der Wertminderung die man ausbezahlt bekommt leben?
Der Gutachter wird den Wagen vermutlich morgen schätzen.
Ein Bild hänge ich mal an:
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Bei dem Schaden und dem Alter, kommt nur ein "NEUWAGEN" in Betracht.
MfG aus Bremen
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Cyruz82
http://www.123recht.net/...ve-Neupreisentsch%C3%A4digung-__a46257.htmlso jetzt noch mal ein korrigierter link, scheint so als ob mal handy links im normales browser nicht anzeigen lassen kann.
Danke für den Link 😉
In der Quelle wir duach darüber berichtet das bei einem Unfall bei der die Gegnerische Versicherung für den Schaden aufkommt nur von einem Neuwagen gesprochen weird wenn das Auto weniger als 1000 km gelaufen ist.
Das ist mir jetzt auch neu und ich habe wieder etwas dazu gelernt 😁😁
Wobei natürlich klar ist das diese Regelung nichts mit der "Newagenentschädgung" der eigenen Kasko zu tun hat 😉 Welche hier allerdings irrelevant ist...
Genau das ist mein Problem - ich habe eine Neuwagenentschädigung bis 18 Monate bei meiner Versicherung, diese hat jedoch nichts zu zahlen sondern der Unfallgegner. Und die greift nur bis 1000km (3000 km wurden auch schon "freigeklagt"😉 oder 1 Monat.
Ich werde mit Sicherheit einen "kleinen" Verlust machen, der sich aber für mich dadurch rechnet das ich dann wieder einen absoluten Neuwagen mit 0km bekomme. Alles weitere werde ich mal nach erfolgreicher Abwicklung berichten - wenn es sich lohnen sollte Reparatur, sonst halt Verkauf.
Wenn für dich der "Verlust" oder sagen wir besser die "kleine Neuinvestition" des Differenzbetrags zwischen der Versicherungsentschädigung + Verkauf bzw. dem Verkauf des repariertem Auto zum Kaufpreis eines Neuwagens okay ist oder zu verschmerzen ist, dann würde ich auch zu einem neuen tendieren...
Denn wie du schon sagst, der ist neu mit 0.000 km und man braucht nicht um folgen des Unfalls fürchten...
Die Frage ist halt immer, und das wird sich ja irgendwann klären, über welchen Differenzbetrag redet man und kann man diesen ohne sich zu verbiegen schnell aufbringen...
Telefoniere doch mal mit deiner Versicherung, vielleicht zahlt die Dir den Restbetrag dazu. Du hast ja eine Volkaskoversicherung und das dürfte den Versuch wert sein, an dein Geld zu kommen. 😉
MfG aus Bremen
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Ich wüßte erhlich gesagt nicht was das bringen sollte... Versuchen kan man zwar alles, aber warum sollte seine Versicherung das übernehmen.
Er müßte dafür ja auch einen Schaden verschuldet haben den er melden kann. Da aber schon ein Schaden an dem besagtem Fahrzeug vorhanden ist, die Versicherung schon mit der Versicherung des Ursachers in Kontakt getreten sein sollte bzw. die Abwicklung jetzt schon seinen Lauf genommen hat, kann er ja nichts mehr geltend machen aus dem Unfall. Warum auch wenn er keine Schuld hat...
Desweiteren häte es eventuell eine Hochstufung der SF zur Folge und die SB, die jameistens bei VK vorhanden ist, würde auch noch verrechnet werden...
Warum sollte eine Versicherung freiwillig einen "Nutzungsverlust" ausgleichen wenn dafür nichteinmal ein Versicherungsfall besteht 😉
Eigentlich ist die Angelegenheit gar nicht so kompliziert.
Mir ist nach 5,5 Monaten ein Bus an meinen finanzierten Polo gefahren. Klar, war das Auto dreimal so alt wie das hier besprochene und der Schaden deutlich geringer. Das Prinzip bleibt aber gleich, nachdem Alter oder Fahrleistung über der Grenze für einen Neuwagen liegen.
Dein Schaden wird selbstverständlich vollständig repariert. Dazu gehören auch alle technisch machbaren Maßnahmen, um die Haltbarkeit des Fahrzeugs wieder herzustellen. Man muss also (theoretisch) nicht befürchten, dass die Lebenserwartung verringert bleibt.
Dazu bekommt man die "merkantile Wertminderung" erstattet. (Ich bekam das Geld direkt, da die VW-Bank freundlicherweise der Auszahlung an mich zugestimmt hat.) Diese merkantile Wetminderung wird üblicherweise nach der Formel von "Ruhkopf und Sahm" berechnet. In diese Formel gehen der Wiederbeschaffungswert (also eben nicht mehr der Neupreis), die Reparaturkosten und das Alter des Fahrzeugs ein. Je neuer das Auto und je höher die Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert, desto höher ist diese Wertminderung.
Ich bekam bei einem Schaden (Reparaturkosten) von etwa 1700 EUR bei meinem 5,5 Monate alten Polo (Listenpreis 19444 EUR) rund 600 EUR Wertminderung. Zusammen mit Nutzungsausfall (29 EUR pro Tag) und 25 EUR Auslagenpauschale waren das 960 EUR. Ich bin solange meinen Zweitwagen gefahren. Bleibende Schäden hat der Polo nicht und mit dieser Erstattung fand ich das eine faire Lösung.
Was ich natürlich nicht weiss ist, wie man den Wiederbeschaffungswert für ein 6 Wochen altes Auto ermitteln will. Real gehandelt werden solche Autos ja wohl eher selten. Bei Dir sollte die Wertminderung aber erheblich sein. Überlege Dir doch, ob Du nicht einen fachgerecht reparierten Polo fahren willst und mit dem Geld etwas sinnvolleres machst, als noch etwas draufzulegen und Deinen Wertverlust der ersten 6 Wochen in Kürze gleich nochmal zu erleiden.
Klar tut das ein bischen weh, aber so ein Rumpler schweisst doch auch zusammen. Ich würde den Polo behalten.
Viele Grüße!
Steffen